Also nachdem ich noch mal deutlich gesagt habe, dass es eben die Ausnahme und nicht die Regel ist, wenn sich die PKK informiert, dass dies in öffentlicher Sitzung geschehen kann wegen der schutzwürdigen Interessen, dann will ich das hier noch mal verstärken und ich will Ihnen einfach sagen, das hat nichts damit zu tun, dass parlamentarische Kontrolle funktioniert. Ich kann mich auch nicht daran erinnern, dass der Innenminister oder sein Staatssekretär auch nur einmal die Antwort auf eine Frage von Ihnen, Herr Suhr, oder von Herrn Ritter schuldig geblieben ist. Da muss ich Herrn Ritter widersprechen. Natürlich kann man nicht rausgehen aus einer Sitzung und mit Details kommen, weil das kann Leib und Leben von Menschen bedrohen, wenn man das tut. Aber dass man Strategien entwickeln kann, Herr Ritter, das kann man schon heute jeden Tag und muss sich dabei nicht auf Dinge beziehen, die einfach geschützt sind und die nicht draußen auszuplaudern sind.
Meine Damen und Herren, ich möchte am Schluss einfach noch etwas sagen, weil es mir wichtig ist, und zwar in die Richtung der Mitarbeiter des Verfassungsschutzes. Und zwar sowohl in unserem Land als auch beim Verfassungsschutz bundesweit, weil ich Ihnen einfach sagen möchte, es ist mir ein inneres Bedürfnis, dass ich auch mal Dankeschön sagen möchte. Trotz aller Pannen, die es da gegeben hat, wird eine Arbeit gemacht...
Das ist eben nicht lächerlich. Das mag Ihnen lächerlich erscheinen, aber es ist wichtig, weil wir in einer wehrhaften Demokratie im Kampf gegen den politischen Extremismus Verfassungsschutz brauchen.
Herzlichen Dank also für die Arbeit, die regelmäßig gut und erfolgreich bei den Diensten bundesweit, aber auch bei uns im Land geleistet wird.
(Beifall Marc Reinhardt, CDU – Peter Ritter, DIE LINKE: „Erfolgreich“ wollen wir mal ein bisschen runternehmen.)
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1025 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten und der Ministerinnen und Minister des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 6/947, hierzu Be- schlussempfehlung und Bericht des Europa- und Rechtsausschusses, auf Drucksache 6/1377.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Rechts- verhältnisse der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten und der Ministerinnen und Minister des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesministergesetz – LMinG) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/947 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Europa- und Rechtsausschusses (3. Ausschuss) – Drucksache 6/1377 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Einen Tag vor Nikolaus kann ich Ihnen heute auf Drucksache 6/1377 die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses zu dem Gesetzentwurf präsentieren, mit dem die Landesregierung uns eine Neuregelung des Landesministergesetzes vorgeschlagen hat. Und vor Ihnen liegt auch mein schriftlicher Bericht über die Beratungen im Ausschuss.
Der Gesetzentwurf wurde uns, dem Europa- und Rechtsausschuss, am 29. August 2012 federführend überwiesen. Mitberater war der Finanzausschuss. Wir haben den Gesetzentwurf mehrfach beraten und eine nicht öffentliche Anhörung durchgeführt. Inhaltlich geht es um das Landesministergesetz vom 11. Juni 1991, das zuletzt mit Gesetz vom 10. Juli 2008 geändert worden ist. Es bestand daher zwischenzeitlich ein erheblicher Änderungsbedarf dieses Gesetzes. Dies betraf insbesondere die Regelungen der Altersversorgung.
Aus diesem Grund hatte die Landesregierung eine Kommission aus Exekutive, Judikative, Wirtschaft und Landesrechnungshof eingesetzt und diese damit beauftragt, Änderungen vorzuschlagen. Wir haben im Europa- und Rechtsausschuss eine nicht öffentliche Anhörung,
wie gesagt, der Mitglieder dieser Kommission durchgeführt. Für uns im Ausschuss war es wichtig, ob sich alle Vorschläge der Kommission im Gesetzentwurf wiederfinden. Das ist der Fall und uns ist versichert worden, dass insbesondere vonseiten des Ministerpräsidenten besonderer Wert darauf gelegt worden sei, dass es zu keinen Abweichungen von den Kommissionsvorschlägen kommen soll. Aufgrund der Vielzahl der Änderungsvorschläge wird das alte Landesministergesetz nun durch eine Neufassung ersetzt.
Meine sehr verehrten Damen, meine Herren, wie wir alle wissen, werden die Alterssicherungssysteme in Deutschland mit immer weiter steigenden Ausgaben konfrontiert. Diese mit dem demografischen Wandel einhergehen- den Belastungen müssen von vielen Schultern getra- gen werden. Anpassungen in der Altersversorgung sind also unumgänglich, um das Alterssicherungssystem in Deutschland zukunftssicher zu gestalten. Davon sind im Wesentlichen alle Erwerbstätigen betroffen. Sowohl die gesetzlich Rentenversicherten als auch Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter in Mecklenburg-Vor- pommern tragen mit Kürzungen ihrer Altersversorgung zur Entlastung bei. Und erklärtes Ziel der Neufassung des Landesministergesetzes ist es nun, dass auch die Mitglieder der Landesregierung ihren Beitrag zur Entlastung der Alterssicherungssysteme leisten.
Im Wesentlichen sieht der Gesetzentwurf folgende Änderungen vor: Er sieht vor, dass die Mindestamtszeit, an die das Entstehen eines Anspruchs auf Ruhegehalt geknüpft ist, entsprechend der Verlängerung der Legislaturperiode seit 2006 auf nun fünf Jahre angehoben wird. Der Höchstsatz der Altersversorgung soll von derzeit 75 Prozent auf 71,75 Prozent abgesenkt werden. Der Steigerungssatz, also der Satz, um den der Ruhegehaltsanspruch mit dem Verbleib im Amt steigt, soll je Amtsjahr von derzeit 2,5 Prozent auf künftig rund 2,39 Prozent je Amtsjahr abgesenkt werden. Das Ruhegehalt wird laut Gesetzentwurf in Zukunft einheitlich erst ab Vollendung des 60. Lebensjahres gezahlt werden.
Zudem soll das Übergangsgeld künftig nur noch drei statt sechs Monate gezahlt werden. Außerdem gibt es Änderungen bei der Anrechnung von anderen Bezügen auf das Ruhegehalt. Die Neuregelungen gelten, mit Ausnahme des Beginns des Ruhegehaltsbezuges, laut Gesetzentwurf auch für die gegenwärtigen Mitglieder des Kabinetts. Bereits erworbene Anwartschaften sollen jedoch erhalten bleiben und für ehemalige Mitglieder der Landesregierung wird weiterhin das bisherige Recht gelten.
Im Ergebnis, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, soll und wird mit den genannten Vorschlägen eine Kürzung der Ruhegehaltsbezüge der Regierungsmitglieder erreicht werden. Da Regierungsmitglieder der Exekutive angehören, sind ihre Versorgungsregeln weitgehend am Beamtenrecht zu orientieren. Insofern enthält der Gesetzentwurf eine Reihe von Vorschlägen, die in Anlehnung an die für Beamte geltenden Regelungen getroffen wurden.
Der mitberatende Finanzausschuss hat einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfes empfohlen. Auch der federführende Europa- und Rechtsausschuss empfiehlt mehrheitlich, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Und so bitte ich Sie nun im Namen der Mehrheit des Europa- und Rechtsausschusses um Ihre Zustim
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten und der Ministerinnen und Minister des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 6/947.
Der Europa- und Rechtsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/1377 unverändert anzunehmen.
Ich rufe auf die Paragrafen 1 bis 19 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? –
Zur Klarstellung rufe ich noch mal auf. Ich rufe auf die Paragrafen 1 bis 19 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Paragrafen 1 bis 19 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 6/947 zuzustimmen wünscht, den bitte ich nun um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/947 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Übertragung von Aufgaben nach §§ 802 k Abs. 1 Satz 2, 882 h Abs. 1 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung und § 6 Abs. 1 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung und § 7 Abs. 1 Satz 1 der Vermögensverzeichnisverordnung zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder, Drucksache 6/1212, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 6/1379, in Verbindung mit der Zweiten Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung
des Landesjustizkostengesetzes, Drucksache 6/1210, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 6/1378.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Übertragung von Aufgaben nach §§ 802 k Abs. 1 Satz 2, 882 h Abs. 1 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung und § 6 Abs. 1 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung und § 7 Abs. 1 Satz 1 der Vermögensverzeichnisver- ordnung zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/1212 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Europa- und Rechtsausschusses (3. Ausschuss) – Drucksache 6/1379 –
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/1210 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Europa- und Rechtsausschusses (3. Ausschuss) – Drucksache 6/1378 –
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Nun geht es in gebotener Kürze um zwei weitere Beschlussempfehlungen des Europa- und Rechtsausschusses zu einem, wie ich finde, doch recht sperrigen Thema – die Präsidentin hat das eben gerade vorgetragen –, nämlich um die Modernisierung des Zwangsvollzugsstreckungsrechts. In Drucksache 6/1379 empfehlen wir die Zustimmung zu einem Staatsvertrag. Mit diesem Staatsvertrag soll ein gemeinsames Vollstreckungsportal der Länder errichtet werden und seinen Betrieb aufnehmen. Und damit dieses gemeinsame Vollstreckungsportal auch arbeiten kann, müssen wir ihm bestimmte Aufgaben übertragen. Dabei geht es dann insbesondere um die Gebührenerhebung.
Und damit sind wir dann auch bei der zweiten Beschluss- empfehlung auf Drucksache 6/1378. Damit empfehlen wir, das Landesjustizkostengesetz zu ändern. Mit der Änderung werden im Wesentlichen Gebührentatbestän- de vereinheitlicht, damit bundesweit die Kosten für die Abfragen beim gemeinsamen Vollstreckungsportal gleich viel kosten. Beide Gesetzentwürfe wurden federführend an den Europa- und Rechtsausschuss überwiesen. Es gab keine Mitberater. Der Europa- und Rechtsausschuss empfiehlt einvernehmlich mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Stimmenthaltung seitens der Fraktion der NPD die unveränderte Annahme beider Gesetzentwürfe.
Noch mal kurz zum Inhalt: Ab 1. Januar 2013 wird es möglich sein, Daten von zentralen Vollstreckungsge-
richten über das Internet abzufragen – übrigens nicht für jedermann, nur für Personen mit einem berechtig- ten Interesse, und hier geht es natürlich insbesonde- re auch um die Justizbehörden. Und um das optimal nutzen zu können, haben die Länder sich auf die Einrichtung eines zentralen Vollstreckungsportals geeinigt, das im größten Bundesland, in Nordrhein-Westfalen, sitzen wird.
Der Staatsvertrag, dem wir heute zustimmen wollen, sieht also vor, zum 1. Januar 2013 erstmalig ein zentrales elektronisches bundesweites Vollstreckungsportal zu schaffen. Sitz hierfür soll das Amtsgericht Hagen in Nordrhein-Westfalen sein. Von dort sollen deutschlandweit die Daten aus den in den zentralen Vollstreckungsgerichten der Länder geführten Schuldnerverzeichnissen bereitgestellt werden. Dafür soll eine Webseite eingerichtet werden, die unter www.vollstreckungsportal.de abrufbar sein soll. Sie haben also die Möglichkeit, ab 1. Januar sich davon zu überzeugen, ob das auch funktioniert.