Protocol of the Session on December 5, 2012

Was es über die Ausschussberatungen zu berichten gibt, ist mit der gebotenen Gründlichkeit in der Drucksa- che 6/1385 niedergelegt und für Sie alle nachzulesen gewesen. Wenn auch meine Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten im Ausschuss angesichts der Einstimmigkeit unserer Beschlussempfehlung und angesichts der prallen Tagesordnung an diesen drei Tagen auf eine Aussprache verzichtet haben, muss ich aber doch einige Worte verlieren, und zwar zu drei Punkten: Punkt eins zur Eilbedürftigkeit des Gesetzgebungsverfahrens, Punkt zwei zur Rückwirkung des Dauergrünlandwiederherstellungsgebotes und Punkt drei zum, ich will es mal so nennen, langen Schatten der GAP-Reform.

Der Agrarausschuss war sich trotz entgegenstehender Stellungnahmen der Nutzervertretungen so einig wie noch nie, dass es zur Unterbindung weiterer Grünlandumbrüche dieses Gesetzes bedarf. Darum wurde unsere Beschlussempfehlung trotz zwischenzeitlich außerordentlich kontroverser Diskussionen letztendlich einstimmig angenommen.

Dass das Beratungsverfahren so schnell, das heißt, unter Einholung schriftlicher Stellungnahmen anstelle der Durchführung einer Anhörung durchgeführt wurde, stellt ein Entgegenkommen des Ausschusses gegenüber dem Landwirtschaftsministerium dar. Die Folge war ein äußerst konzentriertes Beratungsverfahren.

Wie gesagt, der Zweck heiligt die Mittel, aber ein solcher Gewaltakt wird auch zukünftig die Ausnahme bleiben müssen. Ich sage das vor dem Hintergrund bereits überwiesener oder vom Minister während der Jahresversammlung der Wasser- und Bodenverbände am Montag angekündigter Gesetzentwürfe. Für diese gilt der Grundsatz, dem sich der Agrarausschuss seit jeher verpflichtet fühlt: Gründlichkeit der Beratung geht vor Schnelligkeit.

Zum Punkt zwei, der Rückwirkung. Wir hatten im Ausschuss eine spannende Diskussion zu dieser Frage. Hier hat Frau Kollegin Schlupp einen ebenso brillanten wie wertvollen Beitrag geliefert. An dieser Stelle nochmals den herzlichen Dank.

Die Frage war, ab welchem Zeitpunkt kann sich ein von einer geplanten gesetzlichen Regelung Betroffener darauf verlassen, dass diese tatsächlich Realität wird. Der

Gesetzentwurf sah vor, die Rückwirkung des Dauergrünlanderhaltungsgebotes auf den Tag der Kabinettsbefassung zu datieren. Ob das vor Gerichten Bestand haben könnte, war selbst in den Koalitionsfraktionen nicht unumstritten. Letztlich hat sich die Auffassung durchgesetzt, dass mit der Beschlussfassung des Ausschusses klar ist, in welche Richtung der Gesetzgeber geht.

Ich für meine Person kann mich nur sehr vage an ein Beispiel erinnern, bei dem das Plenum der Beschlussempfehlung eines Ausschusses nicht gefolgt ist. Angesichts der Einstimmigkeit unseres Beschlusses ist das, da bin ich mir sehr sicher, auch hier heute nicht zu befürchten.

Und nun zum Punkt drei, dem langen Schatten der GAPReform. Es war nicht nur die Frage, wann die Geltung der gesetzlichen Regelungen beginnt, sondern auch, wann diese aufhört. Wir wissen heute noch nicht, wann es im Rahmen der Ökologisierung der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union – kurz auch als Greening bezeichnet – eine Anschlussregelung für ein Grünlandumbruchsverbot oder, positiv formuliert, für ein Dauergrünlanderhaltungsgebot geben wird. Ebenso

wenig wissen wir, wie weit dieses gehen wird. Es kann niemand sagen, ob es nicht hinter unserem Dauergrünlanderhaltungsgesetz zurückbleibt. Ratspräsident Herman Van Rompuy hat jüngst sogar angesichts der unterschiedlichen Auffassungen der Mitgliedsstaaten zum Finanzrahmen der EU für die Zeit von 2014 bis 2020 das Greening an sich infrage gestellt.

In beiden Fällen, beim verspäteten Inkrafttreten der GAP und bei weicheren Bestimmungen, als wir sie haben, muss der Gesetzgeber hinreichend Zeit zum Reagieren haben. Deshalb hat der Ausschuss beschlossen, die Geltungsdauer des Gesetzes gegenüber dem Entwurf um ein Jahr zu verlängern. Beide dargestellten Änderungen gehen auf Anhörungsergebnisse zurück.

Ohne die Fachkompetenz meiner Kolleginnen und Kollegen aus den Koalitionsfraktionen unter den Scheffel stellen zu wollen, erscheint es mir doch, als ob die dritte Änderung, die Präzisierung der Bestimmungen über die Mitwirkungsrechte bei der Genehmigung von Dauergrünlandumbrüchen, exekutive Wurzeln hat. Gleichwohl heiligt der Zweck die Mittel, denn wir haben diese Änderung ebenfalls einstimmig beschlossen. Der so geänderte Paragraf 4 ist dann einvernehmlich bestätigt worden.

Ich möchte Sie angesichts dessen bitten, unserer Beschlussempfehlung zuzustimmen. Ich bedanke mich ausdrücklich bei den Mitgliedern des Sekretariats des Agrarausschusses für die sehr präzise und zielführende Arbeit. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Professor Tack.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur

Erhaltung von Dauergrünland im Land MecklenburgVorpommern auf Drucksache 6/1120.

Der Agrarausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Fassung seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/1385 anzunehmen.

Ich rufe auf die Paragrafen 1 bis 6 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Paragrafen 1 bis 6 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses auf Drucksache 6/1385 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Agrarausschusses auf Drucksache 6/1385 einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7 …

Einen Moment, ein Geschäftsordnungsantrag. Die Fraktion der SPD hat eine Auszeit von zehn Minuten beantragt. Ich unterbreche die Sitzung bis 11.42 Uhr, nein 11.52 Uhr. Die Sitzung ist unterbrochen.

Unterbrechung: 11.41 Uhr

__________

Wiederbeginn: 11.52 Uhr

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung und rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Än- derung des Schulgesetzes, Drucksache 6/1118, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Bildungsaus- schusses, Drucksache 6/1384. Hierzu liegen Ihnen Än- derungsanträge der Fraktion DIE LINKE auf den Drucksachen 6/1397, 6/1398, 6/1399, 6/1400, 6/1401, 6/1402, 6/1403, 6/1404 und 6/1406, von der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN auf den Drucksachen 6/1409 und 6/1410 sowie von den Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/1418(neu) vor.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/1118 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur (7. Ausschuss) – Drucksache 6/1384 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 6/1397 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 6/1398 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 6/1399 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 6/1400 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 6/1401 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 6/1402 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 6/1403 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 6/1404 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 6/1406 –

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 6/1409 –

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 6/1410 –

Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU – Drucksache 6/1418(neu) –

Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Bildungsausschusses Frau Berger.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vor- pommern, eine unendliche Geschichte.

(Torsten Renz, CDU: Nee.)

Seit dem Ersten Schulreformgesetz aus dem Jahr 1991 stellt die uns vorliegende Novellierung die mittlerweile elfte Änderung in der Schulgesetzgebung in unserem Bundesland dar.

Die Weichen für die Entwicklung des Schulwesens in Mecklenburg-Vorpommern wurden mit dem Schulreformgesetz im Jahr 1991 gestellt. Im Jahr 1996 wurde ein neues Schulgesetz für Mecklenburg-Vorpommern verabschiedet. Es wurde dann im Verlauf der Jahre sage und schreibe neunmal geändert und 2006 mit all seinen Änderungen neu beschlossen und verkündet. 2009 wurde das bestehende Schulgesetz erneut geändert. Heute befinden wir hier im Landtag über eine weitere Novellierung.

Sehr geehrte Damen und Herren, der Landtag hat den aktuellen Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/1118 in seiner 25. Sitzung am 26. September 2012 beraten und federführend an den Bildungsausschuss überwiesen.

Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat in seiner 17. Sitzung am 19. September 2012 über das Verfahren beraten. Er hat beschlossen, eine öffentliche Anhörung durchzuführen. Die Anzahl der Sachver

ständigen wurde dabei auf elf begrenzt. Die Ausschussmitglieder berieten sich unter anderem mit Vertretern des Landeseltern- und Landesschülerrates, des Philologenverbandes, des Verbandes für Bildung und Erziehung, der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft sowie Vertretern des Bildungsministeriums. Im Mittelpunkt der Debatte standen Themen wie die individuelle Förderplanung, sonderpädagogische Förderbedarfe und die Schulwahlfreiheit. Darüber hinaus wurden Modelle zur leistungsbezogenen Evaluation sowie zukünftige Finanzierungsmöglichkeiten wie die Einführung eines Schulgirokontos diskutiert. In der 23. Sitzung am 21. November 2012 wurde der Gesetzentwurf dann abschließend beraten.

Dem aufmerksamen Zuhörer, der aufmerksamen Zuhörerin fällt auf, dass der Zeitraum für die Beratung nicht gerade grobmaschig gestrickt war. Dass wir sie dennoch innerhalb dieser kurzen Frist abschließen konnten, liegt am nahezu unermüdlichen Einsatz der Mitarbeiterinnen und des Mitarbeiters des Ausschusssekretariates, die auch vor Nacht- beziehungsweise auf jeden Fall langen Abendschichten nicht zurückschreckten, um den Beratungsprozess vor- und nachzubereiten und natürlich zu begleiten, zumal parallel dazu auch die Beratung zum Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz sowie eine Anhörung zu den Theatermodellen in Sondersitzungen genauso gut begleitet wurden. Dafür möchte ich mich bei Ihnen an dieser Stelle ausdrücklich bedanken.