Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ohne Geheimnisse zu verraten, kann ich zumindest für mich feststellen, dass ich in der PKK umfassend und ausreichend informiert werde.
Aber, lieber Kollege Ringguth, was kann ich denn mit diesen Informationen anfangen, außer dass ich dann immer schlaflose Nächte habe, um nicht in Versuchung zu kommen, das eine oder andere, was mir dort an wichtigen Dingen mitgeteilt wird, aus denen man eigentlich wichtige politische Strategien entwickeln müsste, der Öffentlichkeit kundzutun?
(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Die Strategien können Sie entwickeln, aber der Öffentlichkeit kundzutun, da wissen Sie, da wird es einfach so sein, dass es Geheimschutzgründe gibt.)
Und um Strategien zu entwickeln und diese der Öffentlichkeit vorzustellen, muss ich auch die Ausgangspunkte und die Ursachen für diese Strategien der Öffentlichkeit mitteilen können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Öffentlichkeit der Sitzungen der PKK, das ist eine kurze und lustige Geschichte, wenn es nicht so traurig wäre. Da gab es jüngst den Versuch des Kollegen Dachner – dem ich von hier aus alles Gute wünsche, aber dennoch hinzufügen möchte, dass ich nicht glaube, dass das ganz ernst gemeint war –, da gab es also diesen Versuch, die Öffentlichkeit der PKK herzustellen. Die Medien, Herr Suhr hat das beschrieben, warteten gespannt. Die Öffentlichkeit wurde nicht hergestellt und das lag nicht vordergründig daran, dass der Antragsteller an dem Tag nicht da war, sondern es ist deutlich geworden, dass der Umgang mit
der Öffentlichkeit der PKK und ihren Erkenntnissen sowie Informationen eben aufgrund der gesetzlichen Regelungen nicht hinreichend genug geregelt ist.
Und deswegen, glaube ich, sollte man solche Späße nicht machen, sondern man sollte sich ernsthaft mit dieser Thematik auseinandersetzen, und dieser ernsthafte Versuch, sich mit dieser Thematik auseinanderzusetzen, den finden wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Meine Fraktion wird diesem Gesetzentwurf zustimmen und dabei sind wir uns über zweierlei im Klaren:
Erstens wird uns das Verfassungsschutzgesetz kurz- oder mittelfristig erneut beschäftigen – Stichpunkt „NSUMordserie“, Stichpunkt „NSU-Ermittlungsskandale“, Stich- punkt „Verfassungsschutzreformdiskussion auf Bundes- und auf Länderebene“. Und da können wir nicht so tun, als gäbe es keinen Handlungsbedarf.
Und zweitens wird dann in diesem Zusammenhang auch der Komplex der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes in Mecklenburg-Vorpommern umfassend thematisiert werden müssen. Hier besteht nach unserer Auffassung Reformbedarf, der weit über den vorliegenden Gesetzentwurf hinausgeht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Koalition und demokratische Opposition sollten sogar ernsthaft und gemeinsam darüber nachdenken, welche Vor- und Nachteile es hätte, die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes in einem eigenen Landesgesetz detailliert zu regeln. Einzelne Vorschläge dazu habe ich in der Augustberatung des vorliegenden Gesetzentwurfes schon unterbreitet. Betrachten Sie dies bitte als Diskussionsangebot. Ich wäre kurzfristig bereit, Diskussionsvorschläge auf den Tisch zu legen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Trotz zahlenmäßiger Aussichtslosigkeit werden wir den Gesetzentwurf heute abermals unterstützen, auch wenn wir, so wie im Übrigen auch viele GRÜNE an der Basis, nach wie vor der Auffassung sind, dass der Geheimdienst besser abgeschafft gehört. Gerade in dieser Hinsicht bin ich schon gespannt auf den Grundsatzbeschluss der GRÜNEN zum Verfassungsschutz, der ja auf ihrer nächsten Landesdelegiertenkonferenz gefasst werden müsste.
Nach wie vor zweifeln wir daran, dass die Öffentlichkeit brauchbare Informationen vom Verfassungsschutz bekommen würde. Vor einigen Wochen machte sich das hier konkret daran fest, dass auf der Internetseite des Verfassungsschutzes bei „aktueller Meldung“ die letzte Meldung schon über ein Jahr alt war. Seitdem hat sich tatsächlich etwas geändert. Das Wort „aktuell“ wurde gestrichen. Die Seite wird regelrecht gespamt mit Meldungen der IMK und Herr Ritter hat es mit einer Kleinen Anfrage zum Linksextremismus im Verfassungsschutzbericht auch zu einer Meldung geschafft.
Zur parlamentarischen Kontrolle des Inlandsgeheimdienstes wiederhole ich mich auch noch einmal: Parla
mentarische Kontrolle ist Selbstbetrug und eine Täuschung der Öffentlichkeit, bei der alle Beteiligten so tun, als hätte man den Geheimdienst im Griff. Und in den meisten Fällen wird es tatsächlich geglaubt. Daran wird sich auch nichts ändern, wenn die Öffentlichkeit der Sitzung hergestellt wurde. Wir halten öffentliche Sitzungen für untauglich, den Geheimdienst zu zähmen, und schon gar nicht für geeignet, wie sich die Antragsteller es wünschen, Vertrauen gegenüber den Sicherheitsbehörden zu schaffen.
Allerdings halten wir den Antrag auch nicht für schädlich. Sehen Sie, Landes- und Landtags- und Bundestagssitzungen sind ja auch öffentlich. Und was hat das gebracht? Politiker sind die Berufsgruppe, der am wenigsten Vertrauen geschenkt wird. Kaum jemand glaubt daran, dass sie die Probleme der Menschen lösen können, trotz und gerade wegen ihrer demokratischen Selbstgefälligkeit. – Vielen Dank.
Also wir sind jetzt sozusagen ja von den Höhen Aktuelle Stunde, Bundestagswahlkampf sozusagen in die Niederungen der Landespolitik zurück. Aber ich sage mal, Herr Suhr, besser ist es dadurch nicht geworden. Ich war fast der Versuchung schon erlegen zu sagen, Herr Suhr, ich gehe nach vorn und fordere Sie noch einmal auf, diesen wirklich realitätsfernen und unbrauchbaren Gesetzentwurf der Bündnisgrünen einfach zurückzuziehen. Erwartungsgemäß werden Sie das nicht tun. Erwartungsgemäß kündige ich Ihnen dann an, dass wir als Koalitionäre und als CDU-Fraktion natürlich Ihren Antrag ablehnen. Ich lächle noch mal freundlich in Ihre Reihen und setze mich hin.
(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dieser Versuchung haben Sie ja aber offensichtlich widerstanden.)
Das ist einmal der Respekt natürlich, Herr Suhr, vor Ihnen und vor Ihrer Fraktion, aber es ist auch der Respekt vor diesem Ausgangspunkt dieses ersten Schrittes. Sie sprachen immer von einem ersten Schritt, den Sie mit diesem Gesetzentwurf machen sollen. Dieser erste Schritt hatte ja einen Ausgangspunkt, und das waren die Vorgänge im Zusammenhang mit dem NSU und das war diese Serie von Pleiten und Pannen bei der Aufklärung. Da muss ich auch wirklich in Richtung Herrn Ritter sagen, ja, danach ist nichts mehr, wie es war. Und ja, wir werden uns miteinander auseinanderzusetzen haben über Änderungen, weil nichts bleiben kann, wie es war.
Nur ich muss immer sagen, das, was von Ihnen hier vorliegt – im Grunde ja nur ein einziger Änderungsbe-
fehl mit dem Paragrafen 28 Satz 1 in diesem Landes- verfassungsschutzgesetz –, ist eben einfach unbrauchbar und realitätsfern. Und das hatte Herr Dachner, dem ich auch von hier aus alles Gute wünsche, so nachhaltig und präzise gesagt, dass ich nicht ganz ohne Hoffnung war, dass Sie in der Zwischenzeit tatsächlich Ihren Gesetzentwurf zurückziehen würden. Denn ich glaube, über eins sind wir uns doch klar, wenn es um die Stärkung des Vertrauens geht: Bürgerinnen und Bürger vertrauen in den Verfassungsschutz, und zwar nicht nur in unserem Land, sondern auch bundesweit, und darum geht es Ihnen doch. Dann bedarf das sozusagen einer ganzheitlichen Sicht auf diese Sicherheitsarchitektur und da reicht es doch nicht aus, mit so einem Antrag zu kommen, mit so einem Gesetzentwurf zu kommen, wie er hier vorliegt. Ich sage deshalb noch einmal, natürlich lehnen wir Ihren Antrag ab.
Erstens. Also für mich ist es zumindest so, Ihre Forderungen belegen eigentlich aus meiner Sicht nur Ihr Misstrauen, Herr Suhr, Ihr absolutes Misstrauen in eine, wie ich aber noch einmal deutlich sagen möchte, wichtige Institution unseres demokratischen Staates, weil wir gerade so eine Institution brauchen zur Sicherung unserer Demokratie. Und es gibt aus Sicht meiner Fraktion überhaupt keinen Anlass, an der Wirksamkeit der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes in unserem Lande zu zweifeln. Die Nichtöffentlichkeit der Beratungen hat sich auch aus meiner Sicht bewährt. Das hat Ihnen auch der Innenminister gesagt.
Und ich muss noch mal sagen, Sie sind mit einem einzigen Beispiel vorhin gekommen und dieses Beispiel bezog sich auf den Verfassungsschutzbericht. Das war aber auch Ihr einziges Beispiel und dazu muss ich sagen, ja, da kann man in der Tat – und wir haben uns, ich plaudere jetzt keine Geheimnisse aus, Herr Suhr, da haben wir uns geeinigt in dieser berühmten Sitzung, die Sie zitiert haben, die auch der Kollege Ritter zitiert hat, darauf, dass wir eine bestimmte Form des Miteinanders jetzt spielen wollen, und natürlich können wir ganz sicher auch in der PKK …
Herr Kollege, teilen Sie meine Einschätzung, dass in der parlamentarischen Kontrollkommission eine ganze Reihe von Vorgängen beraten werden, die durchaus auch in öffentlicher Sitzung beraten werden könnten?
Nein, eben ausdrücklich nicht. Sie haben auch nur ein Beispiel genannt mit jenem Verfassungsschutzbericht und ich teile Ihre Auffassung gerade nicht. Denn, meine Damen und Herren, das ist eben der große Unterschied, man kann aus einem Geheimdienst keinen Öffentlichkeitsdienst machen, es sei denn, man will ihn abschaffen. Es gibt einfach ganz regelmäßig Vorgänge, die sowohl die schutzwürdigen Interessen aller Betroffenen dann berühren oder aber eben auch den Schutz, Herr Suhr, von Geheimschutzinteressen.
Das ist die absolute Mehrheit und im Ausnahmefall wird es auch einmal Dinge geben, die man in öffentlicher Sitzung machen kann. Da haben Sie schon seit Langem die Möglichkeit, das hat ja der Kollege Dachner noch mal sauber aufgezeigt, einen Antrag zu stellen. Das können Sie machen. Sie waren langsamer als er, das ist auch richtig. Aber Sie können das längst immer machen und dann tun Sie es einfach.