Ich habe in meiner Rede ausdrücklich die Aktivitäten unserer Sozialministerin gelobt, dem Bund bei seinem Erkenntnisgewinn zu helfen, dass die Kosten, die auf der kommunalen Ebene entstehen, aber nicht von der kommunalen Ebene verursacht sind, auch vom Bund übernommen werden. Ich weiß nicht, ob Sie da nicht zugehört haben. Erstens.
Zweitens. Wenn Sie sagen, das mit der Haftungsregelung sei eine Sache des gesunden Menschenverstandes, unterstellen Sie dem Städte- und Gemeindetag, einem unserer kommunalen Landesverbände, dass dort Menschen sitzen mit ungesundem Menschenverstand.
Das aber entspricht, lieber Kollege Heydorn, Ihrer Art und Weise, mit Meinungen umzugehen, die nicht in Ihr Weltbild passen.
Das mag Ihre Art und Weise sein, Politik zu betreiben, unsere ist es nicht. Wir nehmen Anregungen, Kritiken, Hinweise der kommunalen Landesverbände in jeder Hinsicht ernst
Der Landkreistag hat sehr wohl auch Stellung genommen und mitgeteilt, dass er aufgrund der Zeit keine umfangreiche Prüfung vornehmen kann. Und insofern müssen Sie mir schon gestatten, dass ich aus meiner Sicht oder aus Sicht meiner Fraktion eine Kritik am Ver- fahren übe.
Und ich wiederhole mich, ich glaube, zum dritten, zum vierten oder zum fünften Mal, dass wir sehr wohl dafür sind, dass die Kommunen das Geld erhalten, was ihnen zusteht, weil die Kommunen für die verfehlte Sozialpolitik nicht zuständig sind. Das ist auch kein Naturereignis. Dass es eine schleichende Erhöhung der Armut in Mecklenburg-Vorpommern gibt, das ist ein Ergebnis der realen Politik, die woanders verursacht worden ist, nicht in den Kommunen. Deswegen steht den Kommunen das Geld zu. Deswegen hat auch meine Fraktion Ja gesagt zu dieser Regelung, aber Nein zu diesem Verfahren.
Das nur noch mal zur Klarstellung, ansonsten können Sie sich auch auf den Kopf stellen oder Handstand machen oder aufplustern, wie Sie es eben gemacht haben, das ändert nichts an den Verfahrensfehlern im Umgang mit diesem Gesetzentwurf. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als Erstes darf ich Ihnen versprechen, dass ich weder den Versuch mache, Handstand zu machen, noch, mich aufzuplustern.
Zweitens kann ich Ihnen sagen, dass ich dem Städte- und Gemeindetag etwas ganz kräftig unterstelle. Ich unterstelle ihm nämlich, dass sein stetes Bemühen ist, die Interessen der Städte und Gemeinden in unserem Lande zu vertreten.
Und ich glaube, eine solche Unterstellung wird vom Städte- und Gemeindetag auch nicht zurückgewiesen, sondern im Gegenteil bestätigt.
Aber, lieber Kollege Ritter, für uns als Landtag kann dies nicht bedeuten, auch wenn wir den kommunalen Interessen sehr nahestehen, wie das bei Ihnen genau wie bei mir der Fall ist, dass wir nun jeder Stellungnahme des Städte- und Gemeindetages folgen, sondern wir müssen schon das Gesamtinteresse im Auge haben. Und das habe ich übrigens auch im Innenausschuss gesagt. Wir haben uns nämlich sehr wohl mit dieser Regelung im Innenausschuss auseinandergesetzt. Aber damit nichts in Vergessenheit gerät, möchte ich dazu meine Argumentation hier noch einmal wiederholen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben hier einen Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vorliegen, diese Haftungsregelung, von der alle reden, zu streichen, dann bitte ich doch einfach, dass wir uns diese Haftungsregelung mal angucken. Textarbeit! Das ist der neue Paragraf 14 Absatz 3, der soll heißen: „Der Träger der Sozialhilfe haftet gegenüber dem Land für Schäden, die dem Land dadurch entstehen, dass der Träger der Sozialhilfe zu Unrecht Erstattungen des Bundes erhalten hat oder gegenüber dem Land oder dem Bund falsche Angaben gemacht hat.“
Nur zur Klarstellung: Träger der Sozialhilfe, das sind unsere kommunalen Körperschaften, kreisfreie Städte, Landkreise. Die sollen also haften für Schäden, die dem Land entstehen. Und dann gibt es, wenn Sie den Satz genau lesen, zwei Fälle, wann eine solche Haftung eintritt. Haftungsgrund eins ist, dass dieser Träger der Sozialhilfe, also die kommunale Körperschaft, zu Unrecht Geld erhalten hat, und dieses zulasten des Landes. Zu Unrecht, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Und ich bin sehr dafür, dass wir die kommunale Finanzausstattung stärken, aber bitte auf rechtlicher Basis. Und wenn hier auf einer nicht rechtlichen, auf einer rechtswidrigen Basis eine kommunale Körperschaft Geld bekommen hat zulasten des Landes, dass ich dann im Gesetz festlege, das müsst ihr zurückzahlen, da müsst ihr haften, das halte ich für sehr selbstverständlich. Das möchte ich bitte nicht streichen, Kolle- ge Ritter.
Und der zweite Fall, der hier genannt wird, ist, dass der Träger der Sozialhilfe, also unsere kommunale Körperschaft, gegenüber dem Land oder dem Bund falsche
Angaben gemacht hat. Ich glaube nicht, dass dies häufig vorkommen wird. Ich glaube, dass unsere kommunalen Behörden ganz überwiegend sehr korrekt handeln und arbeiten. Aber wir können nicht ausschließen, dass eine kommunale Behörde auch einmal falsche Angaben macht und dass dann Schäden für das Land entstehen. Und dass dann diese kommunale Behörde für den Schaden, der entstanden ist, weil sie falsche Angaben gemacht hat, haftet, das halte ich für völlig selbstverständlich.
Und deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, machen wir keinen Handstand, plustern wir uns nicht auf, gucken wir einfach mal in den Text und stellen uns die Frage: Ist eine solche Haftungsregelung eigentlich vernünftig oder ist sie unvernünftig? Ich halte sie für vernünftig und deswegen wird meine Fraktion den Änderungsantrag der LINKEN ablehnen. – Vielen Dank.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch auf Drucksa- che 6/1209.
In Ziffer 1 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Sozialausschuss, den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Fassung seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/1382 anzunehmen.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 1 bis 5 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 1 bis 5 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses mit den Stimmen der SPD, der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE und der NPD.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 6 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses.
Hierzu liegt Ihnen der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1412 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1412 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Enthaltungen der Fraktion DIE LINKE und Enthaltung der Fraktion der NPD abgelehnt,
Wer in Artikel 1 der Nummer 6 zuzustimmen wüscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthal
tungen? – Damit ist in Artikel 1 die Nummer 6 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses mit den Stimmen von SPD und CDU, Gegenstimmen der Fraktion DIE GRÜNEN, nein, Entschuldigung, der LINKEN und Enthaltungen der Fraktion der GRÜNEN und der NPD abgelehnt.
Ich rufe auf den Artikel 2 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sozialgesetzbuches...
Also, ich wiederhole noch einmal fürs Protokoll: Damit ist in Artikel 1 die Nummer 6 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses mit den Stimmen von SPD und CDU
Ich rufe auf den Artikel 2 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit sind der Artikel 2 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses mit den Stimmen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen worden, bei Enthaltungen der Fraktion DIE LINKE und der NPD.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 6/1382 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 6/1382 mit den Stimmen der SPD, der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen, bei Enthaltung der Fraktionen DIE LINKE und NPD.
In Ziffer 2 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Sozialausschuss, einer Entschließung zuzustimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Enthaltungen? – Gegenprobe. – Damit ist die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses mit den Stimmen von SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen, bei Enthaltung der Fraktion der NPD.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landespflegerechts, Drucksache 6/1117, sowie Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU – Pflege braucht Qualität und Anerkennung, Drucksache 6/1135, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses, Drucksache 6/1381. Hierzu liegen Ihnen Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE auf den Drucksachen 6/1413 und 6/1414 vor.