Die GRÜNEN haben einen Änderungsantrag eingebracht zum Thema Girokonto. Das war Anhörungsgegenstand, und dann können wir als Parlamentarier in der Sache inhaltlich entscheiden.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Anhörungen erfolgen zu einem Gesetzentwurf und nicht zu Änderungsanträgen.)
Der Parlamentarische Geschäftsführer Herr Ritter wird mir da sicherlich recht geben, dass das ein parlamentarisches Verfahren ist, was so in diesem Hause hier nicht zur Anwendung kommt.
Wenn man dann einen Änderungsantrag hat, Frau Berger, der nach der Anhörung, nach Abwägung der Fakten keine Zustimmung findet, dann sind das doch wieder zwei Paar Schuhe.
Dann nehmen wir den Änderungsantrag 6/1400. Da sage ich aus unserer Sicht: erledigt durch unseren eigenen Änderungsantrag, den wir haben.
Dann nehme ich den Änderungsantrag 6/1401, Stichwort „Inklusionsfrieden“, meine sehr geehrten Damen und Herren von den LINKEN.
(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Ich kann es nicht mehr hören! Der tritt mit Unterzeichnung des Papieres in Kraft.)
Wir haben eine Vereinbarung, in der wir gesagt haben, so eine Art Waffenstillstand im Bereich der Inklusion. Jetzt könnten wir stundenlang debattieren, wann dann dieser Vertrag gilt. Zum einen gilt er auf alle Fälle aus meiner Sicht mit Unterzeichnung.
Jetzt kann man, wie gesagt, an den Textstellen mal so ein bisschen rumbohren: Was bedeutet das konkret? Ich bin zumindest der Auffassung – und ich spreche von diesem Waffenstillstand in einem Prozess, und wir sind in einem Prozess –, dass die Expertenkommission tagt, dass der Bericht erstellt wird und dass wir dann umfangreiche Gesetzesänderungen vornehmen werden beziehungsweise auch im Haushalt 2014/2015 reagieren müssen. Insofern ist das, was Sie mit Änderungsanträgen machen, wie zum Beispiel bei den eben genannten, ein Eingriff in diesen Prozess und für mich ganz persönlich ein Verstoß gegen den vereinbarten Waffenstillstand in diesem Bereich. Und insofern können wir diesen Änderungsanträgen nicht zustimmen.
Das Gleiche, wenn Sie sich das dann inhaltlich betrachten, unter 6/1402. Auch hier wird im Bereich Inklusion im Vorfeld eingegriffen. Es ist beabsichtigt einzugreifen, insofern lehnen wir 6/1402 ab.
6/1403 – das ist ein Änderungsantrag in der Sache, der erste von denen, die ich jetzt aufgeführt habe. Da haben wir inhaltlich eine andere Auffassung, das haben wir geregelt. Sie wollen bei 6/1403 über die Zustimmung des Landtagsausschusses gehen. Wir sind dort anderer Auffassung, das wollen wir nicht. Wir haben hier eine Verordnungsermächtigung bezogen aufs Ministerium, wir sagen, das ist aus unserer Sicht okay und das können wir jederzeit im Ausschuss thematisieren.
Wenn wir zu Ihren Änderungsanträgen kommen, zum Beispiel 6/1398, in diesem Zusammenhang ist ja auch 6/1399 zu sehen, dann muss ich ehrlich sagen, ich kann sie bis heute immer noch nicht richtig nachvollziehen, Ihre inhaltliche Begründung, warum Sie sagen, wir müssen das jetzt für jede Schulart einzeln regeln. Also das kann ich, wie gesagt, inhaltlich nicht nachvollziehen. Auch was die Anzuhörenden betrifft, ich will da jetzt keinen einzelnen zitieren, aber die Grundaussage war aus Sicht der Praktiker das, was wir vorschlagen in Paragraf 53 Absatz 1. Herr Butzki hat das hier gesagt. Diese Regelung gilt für alle Schularten und bedarf dann keiner gesonderten Regelung mehr in einzelnen Para- grafen.
Insofern würde ich da eher sagen, ziehen Sie 6/1398 und 6/1399 zurück und folgen dem Gesetzentwurf in Ziffer 9 Paragraf 53 Absatz 1, weil ich bisher aus den Diskussionen von Ihrer Seite, was die Praxis betrifft, eher entnommen habe, dass Sie inhaltlich damit leben können.
Anders bei den GRÜNEN, die haben das Thema bis heute noch nicht verstanden, dass die Praktiker hier eine klare Auffassung an den Tag gelegt haben, dass wir eine Verpflichtung in der Gesamtheit zurückfahren auf die, die wir hier genau definiert haben, also Schüler mit Teilleistungsschwächen oder mit vermutetem und festge- stelltem sonderpädagogischem Förderbedarf. Das sollen die Praktiker machen, dazu wollen wir sie gesetzlich verpflichten. Und da muss ich jetzt nicht in meiner Landtagsrede 20 Minuten aufwenden, um diesen Punkt, der eigentlich unstrittig ist bei den Praktikern, hier noch mal aufzuwärmen.
Dann kommt eigentlich der entscheidende Satz, wo die Praktiker gesagt haben, ich zitiere: „Die Schulen können in eigenem pädagogischem Ermessen darüber hinausgehende Regelungen treffen.“ Und da sage ich jetzt noch mal an dieser Stelle, das ist für uns, für die CDU-Fraktion Selbstständigkeit von Schule.
Und das, was Sie machen, Frau Berger, ist eine Unterstellung in Richtung der Lehrer in Mecklenburg-Vor- pommern, dass sie ihren Job eben nicht verantwortungsbewusst erfüllen. Es ist eine Unterstellung, wenn Sie immer sagen, das ist gesetzlich nicht geregelt, dann tun sie gar nichts. Das weise ich hier deutlich zurück und sage noch mal, das, was im Paragraf 53 Absatz 1 steht, ist Selbstständigkeit von Schule und das, glauben wir, ist die richtige Lösung.
Und wem das dann immer noch nicht reichen sollte, dem empfehle ich mal einen Blick in das bestehende Schulgesetz Paragraf 4 Absatz 2: „Grundsätze für die Verwirklichung des Auftrags der Schulen“. Auch das möchte ich an dieser Stelle noch mal zitieren: „Schule und Unterricht sind auf gleiche Bildungschancen für alle Schülerinnen und Schüler auszurichten. Eine den einzelnen Schülerinnen und Schülern angemessene Förderung von Fähigkeiten, Interessen und Neigungen ist zu gewährleisten. Schülerinnen und Schüler sind in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu stärken, individuellen Lernproblemen ist durch geeignete Fördermaßnahmen entgegenzuwirken.“ Das ist im Schulgesetz gesetzlich verankert. Außerdem ist es das Ethos eines jeden Lehrers, das ist sein normaler Job.
Wir haben dieses Gesetz jetzt aus unserer Sicht entsprechend passend gemacht, um eben im Bereich Bürokratieabbau hier auch einen Beitrag zu leisten. Insofern glaube ich, das, was wir durch diese kleine Novellierung hier auf den Weg bringen, ist qualitativ gut und findet die Zustimmung der CDU-Fraktion. – Danke schön.
Herr Renz, Anhörungen im Ausschuss erfolgen zu Gesetzentwürfen und nicht zu Änderungsanträgen zu einem noch nicht angehörten Gesetzentwurf.
Zum Zweiten möchte ich noch etwas sagen zum Bereich der Inklusion. Jeden guten Vorschlag der Fraktion DIE LINKE nicht annehmen zu müssen und dafür den sogenannten Inklusionsfrieden heranzuziehen, ist lächerlich. Wenn hier einer gegen eine noch nicht bestehende Unterzeichnung verstoßen hat, dann sind Sie es mit den Förderplänen,
denn die Förderpläne, die greifen in eine gemeinsame Beschulung ein. Die Förderpläne greifen in die Förderung von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf ein. Da machen wir hier überhaupt nicht so einen Zampano. Und nur, weil wir einfach fachlich gut sind, alles abzulehnen mit dem sogenannten Inklusionsfrieden, das ist irgendwo sehr zweifelhaft, Herr Renz.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes auf Drucksache 6/1118.
In Ziffer 1 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Bildungsausschuss, den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Fassung seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/1384 anzunehmen.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1397 zuzustimmen wünscht, den bitte ich nun um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1397 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und NPD und Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1398 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1398 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD abgelehnt.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1399 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1399 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und NPD, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1400 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1400 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD abgelehnt.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1401 zuzustimmen wünscht, den bitte ich
nun um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1401 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU und NPD, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1402 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1402 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU und NPD, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und Stimmenthaltung von BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Ich lasse nun über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1403 abstimmen. Hierzu ist beantragt worden, die Ziffern 1 und 2 einzeln abzustimmen.
Wer der Ziffer 1 des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1403 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 1 des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksa- che 6/1403 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und NPD, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Wer der Ziffer 2 des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1403 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 2 des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksa- che 6/1403 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und NPD und Stimmenthaltung der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1406 wurde im Rahmen der Debatte vom Antragsteller zurückgezogen.
Somit kommen wir zum Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1409. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1409 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksa- che 6/1409 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und NPD und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1410 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1410 mit den Stimmen von SPD, CDU und NPD, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.