Protocol of the Session on December 5, 2012

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1410 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1410 mit den Stimmen von SPD, CDU und NPD, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/1418(neu) zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Ände

rungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Druck- sache 6/1418(neu) mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD, bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen.

Ich rufe nun in Artikel 1 die Nummern 1 bis 25 in der Fassung der Beschlussempfehlung mit den soeben beschlossenen Änderungen auf. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind in Arti- kel 1 die Nummern 1 bis 25 in der Fassung der Beschlussempfehlung mit den beschlossenen Änderungen mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN und NPD angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 26 in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen

wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 die Nummer 26 in der Fassung der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen.

Ich rufe auf den Artikel 2 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind der Artikel 2 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 6/1384 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 6/1384 mit den soeben beschlossenen Änderungen mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD angenommen.

In Ziffer 2 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Bildungsausschuss, einer Entschließung zuzustimmen.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1404 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag auf Drucksache 6/1404 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1404 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD abgelehnt.

Wer der Ziffer 2 der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 2 der Be- schlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 6/1384 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Bewertung und Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen in Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung anderer Gesetze, Drucksache 6/1209, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Bildungsausschusses, Drucksache 6/1383.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Bewertung und Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen in Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung anderer Gesetze (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/1209 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur (7. Ausschuss) – Drucksache 6/1383 –

Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Bildungsausschusses Frau Berger.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/1209 in der 28. Sitzung am 24. Oktober 2012 beraten und federführend an den Bildungsausschuss sowie mitberatend an den Innenausschuss, den Finanzausschuss, an den Wirtschaftsausschuss sowie den Sozialausschuss überwiesen. In der 19. Sitzung am 6. November und in der 23. Sitzung am 21. November 2012 wurde der Gesetzentwurf im Bildungsausschuss abschließend beraten.

Begründet wurde der Handlungsbedarf zur Bewertung und Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen durch die Landesregierung mit der Dringlichkeit, die wirtschaftliche Einbindung von Fachkräften mit Auslandsqualifikationen maßgeblich zu verbessern und die Integration von im Land lebenden Migrantinnen und Migranten in den deutschen Arbeitsmarkt zu fördern.

Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und des sich abzeichnenden Fachkräftemangels müssten die im Inland vorhandenen Qualifikationspotenziale künftig besser genutzt werden und im Ausland erworbene berufliche Qualifikationen gezielter für den deutschen Arbeitsmarkt aktiviert werden. Viele Deutsche und nach Deutschland Zugewanderte hätten in anderen Ländern berufliche Qualifikationen und Abschlüsse erworben. Diese könnten sie auf dem deutschen Arbeitsmarkt oft nicht angemessen nutzen, weil Bewertungsverfahren und Bewertungsmaßstäbe fehlten.

Die Verfahren zur Bewertung und Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen sollen aus- geweitet, vereinfacht und verbessert werden. Damit sei ein entscheidender Schritt zur nachzuholenden Integration von bereits in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten und zur Eingliederung von qualifizierten Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderern in den deutschen Arbeitsmarkt getan. Insgesamt werde so die Attraktivität Deutschlands für qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland erhöht und die Position der deutschen Wirtschaft im zunehmenden internationalen Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte gestärkt.

Ich komme nun zu den Ergebnissen der Beratungen im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

Innerhalb der Beratungen zeichnete sich eine klare Linie ab. Insgesamt wurde der Vorstoß der Landesregierung von allen demokratischen Fraktionen im Grundsatz begrüßt. Mit dem Gesetz würden Voraussetzungen geschaffen, Qualifikationen unabhängig von Nationalitäten anzuerkennen. Bislang hätten innerhalb der Europäischen Union sehr unterschiedliche Regelungen bestanden. Es müsse für alle Beteiligten über einheitliche Regelungen Verfahrenssicherheit hergestellt werden.

Im Verfahren der Umsetzung und Anwendung allerdings wurden von den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Änderungsbedarfe angemahnt. Im Fokus der Debatte standen unter anderem die Schaffung eines einheitlichen Informationssystems für die Antragstellung sowie eine einheitliche Gebührenerhebung, die Frage nach der Sicherung des Lebensunterhalts während der Qualifizierungsmaßnahmen und eine Diskussion um die Einstufung des Sprachniveaus der Antragstellerinnen und Antragsteller. Weiter wurde über die grundsätzlichen Voraussetzungen zur Aufnahme des Qualifikationsfeststellungsverfahrens beraten.

In zwei Entschließungsanträgen von der Fraktion DIE LINKE wurde der Minister aufgefordert, ein verbindliches Konzept vorzulegen, wie Migrantinnen und Migranten, deren Abschlüsse keinen oder keinen unmittelbaren und adäquaten Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichten, über koordinierte und miteinander abgestimmte Maßnahmen eine vollständige Berufsanerkennung und damit Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten könnten. Weiterhin wurde der Minister aufgefordert zu prüfen, in welchen reglementierten Berufen eine vollständige Berufsanerkennung für den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt bereits mit dem Sprachniveau B1 in Kombination mit einer anschließenden verbindlichen und berufsbegleitenden Sprachqualifizierung möglich sei und wie dies konkret umgesetzt werden könne.

Vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN waren insgesamt fünf Änderungsanträge und zwei Entschließungsanträge gestellt worden. Keiner der Änderungen fand bei den Beratungen im Ausschuss eine Mehrheit.

(David Petereit, NPD: Zu Recht.)

Abschließend hat der Bildungsausschuss den unveränderten Gesetzentwurf mehrheitlich angenommen. Die mitberatenden Ausschüsse haben ebenfalls mehrheitlich ohne Ausnahme die unveränderte Annahme des Gesetzes empfohlen.

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie nun, dem Gesetzentwurf in seiner unveränderten Fassung zuzustimmen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Frau Berger.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat nun für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Renz.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir hatten eine ausreichende Diskussion bei der Einbringung, wo alle wesentlichen inhaltlichen Punkte benannt worden sind. Es gab auch keine neuen Erkenntnisse, keine neuen wesentlichen Erkenntnisse

(Peter Ritter, DIE LINKE: So albern.)

im Zusammenhang mit der Anhörung. Ich denke, der Gesetzentwurf ist so gelungen, und wir werden als CDUFraktion dem zustimmen.

Nichtsdestotrotz, Herr Ritter, will ich doch zwei wesentliche Punkte, die so ein bisschen über dem ganzen Kleingedruckten stehen, hier noch mal benennen.

Was passiert durch diesen Gesetzentwurf? Durch diesen Gesetzentwurf schaffen wir eine Integrations- und Willkommenskultur und darin eingebettet ist, dass wir verbindlich die Möglichkeit schaffen, die Lebensleistung dieser Menschen, die hier leben und arbeiten, entsprechend zu würdigen.

Und ein zweiter wesentlicher Punkt für uns ist, dass wir erhoffen, dass durch dieses vorliegende Gesetz entsprechende Effekte für den Arbeitsmarkt in MecklenburgVorpommern entstehen, im positiven Sinne für den Fachkräftebedarf, der hier in Mecklenburg-Vorpommern auch in der Zukunft vor der Tür stehen wird. Insofern bitte ich nicht nur unsere Fraktion, sondern auch die Vertreter der Opposition, hier dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen. – Danke schön.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Beifall von der CDU-Fraktion?!)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Dr. Hikmat AlSabty.

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 8. Oktober 2012 lag der Gesetzentwurf über die Bewertung und Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen in Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung anderer Gesetze erstmals vor. Wir haben in Erster Lesung am 24. Oktober 2012 hier im Parlament darüber debattiert und den Gesetzentwurf dann federführend in den Bildungsausschuss überwiesen. Direkt nach der parlamentsfreien Zeit begannen im November die Beratungen in den Ausschüssen.

Von der ersten Sondersitzung des Bildungsausschusses bis zur Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes vergingen gerade eine oder zwei Wochen. In dieser Zeit berieten der Sozialausschuss, der Innenausschuss und Finanzausschuss, einen Tag nach der beschlussfassenden Sitzung des Bildungsausschusses schließlich der Wirtschaftsausschuss. Hier wurde die übliche Reihenfolge des Verfahrens in den Ausschüssen auf den Kopf gestellt. Es wird damit einmal mehr deutlich, wie hastig der Gesetzentwurf durch die Ausschüsse gejagt wurde, um heute in Zweiter Lesung darüber abstimmen zu können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe mich auch gefragt: Warum solche Eile? Hätte dieser Entwurf schon

längst bei den Ausschüssen gelegen, dann hätten wir Parlamentarier realistische Lösungen oder Möglichkeiten bekommen, das Beste aus dem Gesetzentwurf für die Menschen im Lande hier zu machen. Es enttäuscht mich ein bisschen, dass bei so einem wichtigen Thema so eine Eile an den Tag gelegt wird. Es geht um die berufliche Teilhabe und Integration von Menschen, es geht um die Verwirklichung von Lebensmodellen, es geht um Perspektiven und adäquate Beschäftigung. Es kommt auf eine bestmögliche Lösung an und nicht auf den ersten Platz für das schnellste Ausschussverfahren.

Jeweils in einer Sitzung wurden in den mitberatenden Ausschüssen die Beschlussempfehlungen erarbeitet. Sie lauteten schließlich, den Gesetzentwurf unverändert an- zunehmen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Fraktion hat Änderungsanträge – wie Frau Berger das genannt hat – und zwei Entschließungsanträge vorgelegt, natürlich im Bildungsausschuss. Mit einer Entschließung stellten wir die Forderung auf zu prüfen,

a) in welchen reglementierten Berufen eine vollständige

Berufsanerkennung für den Zugang zum Arbeitsmarkt bereits mit dem Sprachniveau B1 in Kombination mit einer anschließenden verbindlichen berufsbegleitenden Sprachqualifizierung möglich ist,

b) wie das korrekt umgesetzt werden kann. Wir zielten

hier insbesondere auf die Gesundheitsberufe ab, für die derzeit das Sprachniveau B2 vorausgesetzt wird.

Wenn alle fachlichen Voraussetzungen für eine Berufs- anerkennung gegeben sind und nur Sprachkenntnisse eine Hürde darstellen, dann gilt es, diese Hürde möglichst klein zu halten oder zu beseitigen. Mit einer berufsbegleitenden sprachlichen Nachqualifizierung können Fachkräfte früher auf dem Arbeitsmarkt eingesetzt werden und erhalten zudem praxisnah die Fachsprache des jeweiligen Berufes vermittelt.