Ebenfalls wurde in diesem Gesetzgebungsverfahren die finanzielle Absicherung der Gesamtschulen – Herr Reinhardt hat es vorhin schon betont –, die von den Landkreisen in kommunale Trägerschaft überführt wurden, aufgegriffen.
Meine Damen und Herren, wir wissen alle, dass die Schulgesetzänderung nur ein erster Schritt bei der Reform unseres Schulwesens sein wird. Schnellstmöglich mussten wir diese Novellierung vornehmen. Die Herausforderungen in den nächsten Jahren werden riesengroß. Die Inklusion muss auch in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt werden. Deshalb bin ich persönlich sehr froh, dass wir trotz aller Unterschiedlichkeit gemeinsam an diese Aufgabe herangehen wollen und arbeiten wollen.
Die zu erwartenden Beschlüsse werden zu großen Veränderungen in unseren Schulen führen. Viele Fragen
werden uns in den nächsten Wochen und Monaten gestellt werden, die wir auch beantworten müssen: Was geschieht mit den Förderschülern? Werden an allen Schulen Inklusionsklassen eingerichtet? Gibt es Schwerpunktinklusionsschulen? Entwickeln sich diese dann zu neuen Förderschulen? Wie kann Inklusion an kleineren Grundschulen umgesetzt werden? Wird eine Kluft zwischen ländlichen Räumen und den Zentren entstehen? – Und vieles mehr.
Auf die Beantwortung dieser Fragen warten nicht nur unsere Lehrerinnen und Lehrer, sondern auch die Eltern sowie die Schülerinnen und Schüler wollen wissen, wie es weitergeht. Beim Treffen des Landesschülerrates in Burg Stargard wurde noch einmal deutlich gemacht, dass sie Klarheit haben möchten. Die Schulträger benötigen konkrete Informationen, in welche Schulstandorte Investitionen fließen sollen.
Eine gute Vorbereitung zur Einführung der Inklusion an unseren Schulen ist zwingend notwendig. Sie wird nicht nur nach Expertenmeinung große Veränderungen in unserem Schulsystem hervorrufen und uns zwingen, klare Prioritäten zu setzen. Da dies auch die Bildungs- experten der Opposition wissen, war die Flut der vielen Änderungsanträge zu diesem Zeitpunkt für mich nicht nachvollziehbar. Auf einige Oppositionsanträge möchte ich noch mal etwas näher eingehen.
In Paragraf 39 Absatz 4 des Schulgesetzes heißt es: „Ganztagsschulen sollen in der Regel in gebundener Form auf der Grundlage des Schulprogramms errichtet und betrieben werden.“ Hier sollte die Verbindlichkeit zur gebundenen Form aufgehoben werden. Hierzu ist die Meinung der Regierungsfraktionen von SPD und CDU eindeutig, da wir derzeit keine Veränderungen in diesem Bereich wollen. Zum einen war dieser Antrag der Fraktion DIE LINKE nicht Bestandteil der Anhörung und zum anderen können jetzt schon Ausnahmen genehmigt werden. Viele Schulen arbeiten auch als offene Ganztagsschulen.
Förderschulen: Alle Anträge zur Arbeit an den Förderschulen haben unmittelbaren Bezug zum Thema Inklusion und müssen auch in diesem Rahmen besprochen werden. Sollten wir jetzt bereits Veränderungen vornehmen und kommen in wenigen Monaten zu anderen Erkenntnissen, wäre dies sehr kontraproduktiv und würde die Einführung der Inklusion erschweren.
Erweiterung des Probehalbjahres auf ein Probejahr: Auch dieser Antrag war nicht Bestandteil der Anhörung. Hier wäre eine intensive Diskussion mit den weiterführenden Schulen – Gymnasien, Gesamtschulen und Regionalen Schulen – sehr sinnvoll. Deshalb muss dieses Thema vor der nächsten Schulgesetzänderung unbedingt diskutiert werden.
Und jetzt noch mal zum Schulgirokonto: Jeder, der sich mit Schule auskennt, weiß, dass die Schulträger für die sächliche Ausstattung der Schulen verantwortlich sind. Deshalb kann man im Schulgesetz diese konkrete Frage nicht regeln. Da aber die Regierungsfraktionen dieses Thema auch klargestellt haben wollen, haben wir einen Entschließungsantrag gestellt.
(Dr. Margret Seemann, SPD: Das ist eben der Unterschied. – Zuruf von Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Herr Butzki, Sie haben jetzt mehrmals ausgeführt, dass die Änderungsanträge der LINKEN nicht Bestandteil der Anhörung gewesen sind. Wie sieht es mit den Änderungsanträgen aus, die heute aus den Koalitionsfraktionen vorliegen, hinsichtlich Änderungsanträgen und Anhörung?
Erst mal: wesentliche Änderungen. Die redaktionellen Änderungen, das hätte ich jetzt gleich in meinem nächsten Punkt gesagt, denen haben wir ja größtenteils schon zugestimmt. Das wird also noch mal präzisiert. Dazu sage ich gleich noch etwas. Zu dem Entschließungsantrag haben wir was gesagt, der wurde auch beschlossen, und zu den Gesamtschulen hatten wir das auch gesagt. Also da sehe ich jetzt keine Probleme zu unseren Änderungsanträgen.
So, ich möchte weiter fortfahren: Der Forderung nach redaktionellen Änderungen zum Schulgesetz sind die Koalitionsfraktionen von SPD und CDU im Bildungsausschuss größtenteils gefolgt. Da aber die Anträge der Fraktion DIE LINKE nicht alle notwendigen redaktionellen Änderungen beinhalten, ist der neue, uns jetzt vorliegende Änderungsantrag von SPD und CDU notwendig.
Ich will noch mal sagen, warum es jetzt diese Irritationen kurz vorher gab. Es darf – und da bin ich dem Ausschusssekretariat sehr dankbar, dass es dort vorher noch aufgefallen ist – pro Nummer nur jeweils ein Paragraf stehen, sodass wir Veränderungen vornehmen mussten. Aus zwei Nummern wurden quasi drei Nummern und ich denke, jetzt ist alles in diesem Änderungsantrag beinhaltet. Ich denke, eine Zustimmung zu unserem Antrag dürfte deshalb, weil jetzt ja ganz speziell auch von der Fraktion DIE LINKE gefordert wurde, unserem Änderungsantrag zuzustimmen, nicht schwerfallen.
Meine Damen und Herren, mit dieser Novellierung des Schulgesetzes entsprechen wir den Wünschen von Schulträgern, Lehrerinnen und Lehrern sowie Schülerinnen und Schülern. Auch wenn noch nicht alle Forderungen erfüllt werden konnten, leisten wir mit unserer heutigen Zustimmung zu dieser Schulgesetzänderung einen wichtigen Beitrag zur Entbürokratisierung, zur Erhöhung der Attraktivität des Lehrerberufes und stärken so unser Bildungssystem in unserem Bundesland. Die SPDFraktion wird diesem Gesetz zustimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich warb hier im Namen meiner Fraktion vor nicht allzu langer Zeit um Ihre Zustimmung zu der Forderung nach einem bundesweit einheitlichen Bildungs- system.
Da Sie nicht bereit waren, auf unsere Argumente einzugehen, fantasierte sich die Gegenrednerin ein abstruses Konstrukt zusammen, nach dem das gar nicht ginge, weil ohne Föderalismus hätten die Nazis bald das ganze System übernommen. Einen „ganz teuflischen Plan“ wollte sie aufgedeckt haben.
Und so werden Sie es sich weder zu Herzen genommen, noch werden Sie beachtet haben, dass in der Anhörung zur vorliegenden Gesetzesänderung an den Ausschuss regelrecht appelliert wurde, Zitat: „Es muss endlich Ruhe in die Bildung in M-V einziehen. Wenn wir uns die Sieger der verschiedenen Bildungsstudien anschauen, dann sind diese durch eins geprägt: Ruhe in der Bildung.“ So führte der Vertreter des Philologenverbandes treffend aus. Noch in der gleichen Sitzung sollten diese Hoffnungen jedoch zerstört werden, denn wie ein SPD-Vertreter ankündigte, sollten nur ein paar kleine Sachen jetzt geändert werden, weil sie ja unter Zeitdruck ständen und noch in dieser Legislaturperiode eine große Schulgesetzreform kommen werde. Oh ja, da freuen wir uns jetzt schon riesig drauf!
(Heinz Müller, SPD: Wenn ihr dann noch da seid. Time to say goodbye! – Dr. Margret Seemann, SPD: Ja, Sie vor allen Dingen.)
In Mecklenburg-Vorpommern muss nicht mal die Regierung wechseln, hier reicht es schon, wenn neue Gesichter auf den Plan treten. Ausprobieren kann sich jeder mal. Gesetze halten nicht mal so lange wie eine schulische Ausbildung in der Regelzeit.
In der Beratung des Gesetzentwurfes wurde eine weitere bürokratische Höchstleistung offenbar: Schulen dürfen keine Girokonten führen. Warum nicht? Weil das gesetzlich so irgendwie geregelt ist, oder vielleicht doch nicht? Na ja, jedenfalls, statt das gesetzlich jetzt einfach mal eindeutig zu regeln, soll beschlossen werden, die Landesregierung aufzufordern, dass diese mal prüfen möge, ob die bisherigen rechtlichen Möglichkeiten zum Führen von Girokonten nicht vielleicht doch im Sinne der Betroffenen ausreichen. Das Ergebnis soll dann in eine Handreichung, und wenn das nicht zufriedenstellend ist, dann wird doch noch um Gesetzesänderung gebeten. Na dann! Vielleicht ändern Sie das Schulgesetz ja noch mal vor der nächsten angekündigten Reform – aber nur ein kleines bisschen.
Zu den konkreten Änderungen dieses Mal: Wir halten es für sinnvoll, dass die individuellen Förderpläne auf das erforderliche Maß zurückgestutzt werden, wenn es denn so ist. Wir teilen allerdings die Befürchtung, dass leistungsstarke Schüler vergessen werden könnten und beim Förderbedarf nur noch auf die leistungsschwachen abgestellt wird. Anders ausgedrückt: Wenn die potenziel
len Eliten von morgen nicht gefordert und gefördert werden, drohen ihre Begabungen zu verkümmern – ein Fakt, der gerade die rot-rot-grünen Politeliten traditionell herzlich wenig kümmert.
Die Verankerung der Schulwahlfreiheit begrüßen wir sehr, weil dadurch Schulwege verringert werden können und hier der Menschenverstand über die Bürokratie siegt. Kopfnoten lehnen wir nach wie vor ab, da Willkür bei diesen Bewertungen Tür und Tor geöffnet ist, was wiederum unabschätzbare Folgen für Lehre und Studium haben kann. Und wir wissen, was Ihnen und Ihresgleichen im Namen von Demokratieerziehung berechtigterweise alles zugetraut werden muss. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will zu Beginn zwei, drei allgemeine Anmerkungen machen zu dem Verfahren hier, weil es so ein bisschen bei Frau Oldenburg anklang beziehungsweise auch bei Frau Berger, die hier von „keine Sternstunde im Parlament“ sprach. Ich will das jetzt nicht gutheißen, dass wir eine Auszeit nehmen müssen, um hier noch kurz redaktionelle Änderungen vorzunehmen, ich will Ihnen nur sagen, das ist noch gar nichts im Vergleich zu dem, was wir schon in der Vergangenheit erlebt haben. Da waren Sie damals nicht dabei. Ich kann da noch mal an Herrn Kollegen Glawe erinnern, der sich bis weit in die Morgenstunden unter der Führung der damaligen Sozialministerin Linke – also in die Morgenstunden heißt bis nach 24.00 Uhr – mit, ich weiß es nicht, Harry, 50, 60, 70 Änderungsanträgen befassen musste.
Es gab ständig Auszeiten. Ich meine, wie gesagt, ich will es nicht vergleichen, aber vom Ansatz her ist es aus meiner Sicht immer noch ein transparentes und normales Verfahren.
(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich meinte nicht die Auszeit, sondern Ihr Abstimmungsverhalten.)
Und wenn ich von einem normalen Verfahren spreche, dann spreche ich unter anderem von parlamentarischen Spielregeln. Es tut mir dann so ein bisschen in der Seele weh, wenn ich nach dieser Debatte feststelle – und auch Sie, Frau Berger, sind ja nun schon über ein Jahr im Landtag –, dass Sie zumindest nach meinem Empfinden immer noch nicht den Unterschied kennen zwischen Gesetzestext, Gesetzesänderung und Entschließung. Das sind eben verschiedene Dinge und das können Sie nicht alles in einen Topf werfen. Insofern bitte ich einfach, hier doch etwas präziser zu argumentieren.
Und in Richtung der LINKEN: Sie haben ja jetzt die Anträge, die unmittelbar hier noch mal den Beratungsgegenstand betreffen, schon enorm reduziert. Sie sind so ungefähr mit, ich glaube, knapp an die 30 gestartet,
Sechs. Jetzt haben wir also heute noch sechs vorliegen, aber das ändert eben nichts am Grundprinzip und das Grundprinzip ist Folgendes: Wenn wir jetzt eben mal beginnen mit Ihrem Änderungsantrag 6/1397, dann müssen wir, die Koalitionäre, für uns feststellen, das ist nicht Thema der Anhörung gewesen. Und da sind wir wieder beim parlamentarischen Verfahren. Das habe ich Ihnen schon während der Anhörung und auch im Ausschuss gesagt, dass zum Beispiel die CDU und die SPD einen Antrag gestellt haben zum Thema Schullastenausgleich, dass sie diesen Antrag fristgerecht vor der Anhörung eingebracht haben, dann Fragestellungen dazu an die Anzuhörenden formuliert haben …