Protocol of the Session on December 5, 2012

Aber die Gesetzesnovelle hält noch weitere Änderungen parat. Künftig sollen für die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens einheitliche Maßstäbe gelten. Es wird wohl auf vier Teilnoten hinauslaufen. Ich könnte jetzt eine Reihe von Argumenten aufzählen, warum wir Bündnisgrüne Kopfnoten generell ablehnen.

(Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Ich will heute aber nur auf einen einzigen Aspekt eingehen, der auch bei der deutlichen Einschränkung der Förderpläne ausschlaggebend war, nämlich die Zeit. Ich denke, jede und jeder hier im Raum wird doch der Meinung zustimmen, dass die Bewertung einer komplexen Persönlichkeit verantwortungsvoll und mit Bedacht erfolgen muss, besonders, wenn nun die Noten landesweit vergleichbar sein sollen. Aber wissen Sie, wie viel Zeit das Ministerium einer Lehrkraft für die Bewertung zur Verfügung stellt beziehungsweise für die Bewertung veranschlagt? – Wir haben das mit einer Kleinen Anfrage ermittelt: Es sind 20 Sekunden pro Schülerin, pro Schüler und Halbjahr. Das ist eine Sekunde pro Schulwoche, eine Viertelsekunde für jede der vier Noten.

(Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

Das sind dann die gerechten, landesweit vergleichbaren Kopfnoten.

(Dr. Margret Seemann, SPD: Sprechen Sie auch mal mit Lehrern ab und zu?)

Und künftig soll darüber nicht mal mehr die Klassenkonferenz beraten, sondern das macht ein Lehrer ganz allein.

(Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

Wenn also künftig nur noch eine Lehrkraft – statt wie bisher alle unterrichtenden Lehrer – die Bewertung vornimmt, macht das den Benotungsprozess nicht gerade objektiver, und gerade das wollten Sie ja erreichen. Und der Bildungsminister feiert das auch noch als Entlastung der Lehrerinnen und Lehrer.

(Andreas Butzki, SPD: Na klar.)

Es tut mir leid, ich halte das für verantwortungslos!

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU: Oooh!)

Auch bei den einheitlichen Maßstäben zur Leistungsbewertung haben wir gewisse Bauchschmerzen. Vor allem hätten wir als Opposition diese einheitlichen Maßstäbe überhaupt gern einmal gesehen und in der Anhörung vor allem auch mit den Sachverständigen besprochen. Einer so weitreichenden Veränderung können wir hier nicht einfach blind zustimmen, darum haben wir im Bildungsausschuss einen Zustimmungsvorbehalt des Ausschusses gefordert. Wir begrüßen es, dass die Fraktion DIE LINKE diesen Antrag hier heute noch einmal einbringt.

(Dr. Margret Seemann, SPD: Haben sie den auch gekapert, Frau Berger?)

Apropos Quellenangabe. Herr Reinhardt, Sie haben ja kürzlich öffentlich erklärt, Ihre Fraktion habe sich für die Möglichkeit von Schulkonten starkgemacht. Ich habe den Eindruck, dass Sie dabei in der Pressemitteilung beflissentlich übersehen haben, dass unsere Fraktion es war, die einen entsprechenden Änderungsantrag einbrachte. Dieser wurde dann von allen Anzuhörenden, die dazu gesprochen haben, eindeutig begrüßt. Es fielen Worte wie, es wäre „ein Traum“.

(Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

Dennoch haben die Koalitionäre unseren Änderungsantrag abgelehnt, um anschließend einen eigenen ähnlichen Entschließungsantrag vorzulegen.

(Dr. Margret Seemann, SPD: Ja, es ist aber ein Unterschied zwischen Entschließungs- antrag und Änderungsantrag. – Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

Der beweist dann auch noch einmal, dass Sie gar nicht verstanden haben, worum es geht. Es geht nämlich nicht um Schulkonten bei den Schulträgern, wie es in Ihrer Begründung heißt,

(Torsten Renz, CDU: Sie verstehen den Unterschied nicht. – Zuruf von Dr. Margret Seemann, SPD)

sondern es geht um eigene Schulkonten für die Schulen selbst,

(Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

damit die Sekretärin künftig nicht mehr mit der Plastiktüte oder ihrer Handtasche das Geld vom Konto des Schul

trägers zur Schule trägt und dann beispielsweise überweist auf das Konto der Klassenfahrtenanbieter.

(Dr. Margret Seemann, SPD: Das ist Angelegenheit der Schulträger. Das lernen Sie wohl nicht mehr?!)

Darum unsere Bitte, wenn es für Sie partout unmöglich ist, einem Antrag der Oppositionsfraktion zuzustimmen, dann fragen Sie doch vor dem Abschreiben einfach mal nach, damit Sie richtig abschreiben.

(Marc Reinhardt, CDU: Wir wollen nicht richtig abschreiben.)

Als Letztes: Der eigentliche Anlass für diese Schulgesetznovelle war ja die Entfristung der Schulwahlfreiheit. Der Minister hat es eben noch mal angesprochen.

(Andreas Butzki, SPD: Das ist es.)

Die anderen Dinge sind nach Auskunft der Koalition nur noch so mit reingerutscht.

Der Entfristung stimmen wir zu, darum beantragen wir zu diesem Punkt getrennte Abstimmung. Bei allen anderen Punkten hätten wir uns hingegen gewünscht, sie wären lieber nicht in diese Schulgesetznovelle reingerutscht. Was den Änderungsantrag der LINKEN auf Drucksa- che 6/1404 zu Artikel 1 der Novelle zu Paragraf 69 anbelangt, beantragen wir auch getrennte Abstimmung nach lateinischen Zahlen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Butzki.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Landtagsabgeordnete! Der Bildungsminister und die Vorredner von mir haben in ihren Reden soeben betont und noch mal deutlich gemacht, warum wir diese Schulgesetzänderung zu diesem Zeitpunkt brauchen. Wir wollen alles unternehmen, um vernünftige Rahmenbedingungen für unsere Schulen und damit für unsere Lehrerinnen und Lehrer sowie für unsere Schülerinnen und Schüler zu schaffen.

Diese sehr begrenzte Schulgesetzänderung soll einen weiteren Beitrag dazu leisten, dass der Lehrerberuf in unserem Bundesland attraktiver wird, dass die Schule entbürokratisiert und dass die Rechtssicherheit an Schulen verbindlicher wird. Das wurde hier heute auch schon mehrmals betont. In einem sehr knappen und engen Zeitkorridor von ungefähr drei Monaten müssen wir die Schulwahlfreiheit – und das war eigentlich der Ausgangspunkt dieser Schulgesetzänderung –, die wir alle wollen, die auf drei Jahre befristet ist und am Ende des Schuljahres auslaufen würde, entfristen.

In der Schulgesetzanhörung vor wenigen Wochen wurde gerade die Beibehaltung der Schulwahlfreiheit von allen elf Sachverständigen ausdrücklich begrüßt und bestätigt. Es wurde keine Schule in Mecklenburg-Vorpommern durch die Schulwahlfreiheit in ihrem Bestand gefährdet. Der Entfristung dieser Regelung über die Schulwahlfreiheit steht nach Meinung der SPD-Fraktion nichts entgegen. Sie hat sich bewährt – es gibt keine größeren Prob

leme – und kann so auf dauerhafte gesetzliche Grundlage gestellt werden.

Wenn es noch gelingt, die Schulbusse effektiver im Sinne der Schulwahlfreiheit einzusetzen, dann wird gerade auf dem Lande diese Schulwahlfreiheit auch noch attraktiver. In meinem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gab es zum Schülerverkehr vor geraumer Zeit entsprechende Beschlüsse, die von allen Beteiligten sehr begrüßt wurden und für unsere Schülerinnen und Schüler erhebliche Verbesserungen darstellen.

Meine Damen und Herren, mit dieser Schulgesetzänderung sollte ein Anfang gemacht werden, damit der Lehrerberuf attraktiver und die Arbeit entbürokratisiert wird, um so einen Beitrag zur Lehrerentlastung zu leisten, der in der Koalitionsvereinbarung von SPD und CDU festgeschrieben ist. Dazu zählen:

Erstellung von individuellen Förderplänen nur für

Schüler mit Teilleistungsschwächen und mit vermutetem und festgestelltem Förderbedarf,

Und, Frau Berger, das wird von der Praxis gewünscht und auch gefordert.

die landeseinheitliche Bewertung des Arbeits- und

Sozialverhaltens,

Auch hier waren die Vorstellungen von Frau Berger vollkommen weltfremd.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Ja, richtig.)

Ich empfehle wirklich, sich mal mit Praktikern in den Schulen zu unterhalten. Ich stehe gern zur Verfügung, und Frau Oldenburg sicherlich auch.

die zentrale Regelung der Leistungsbewertung mit

landeseinheitlichen Maßstäben sowie die Änderung bei den Prüfungen zur mittleren Reife, die eine weitere Entlastung der Lehrer bringen werden.

Mit den Anträgen der Koalitionsfraktionen von SPD und CDU zur Erhöhung der Mitgliederzahl bei den Kreis- eltern- und Kreisschülerräten sowie beim Landeseltern- und Landesschülerrat kommen wir den Wünschen der Eltern- und Schülervertreter gern nach. Hier wird auch der Kreisgebietsreform Rechnung getragen und eine Stärkung der Schüler- und Elternräte vorgenommen.

Ebenfalls wurde in diesem Gesetzgebungsverfahren die finanzielle Absicherung der Gesamtschulen – Herr Reinhardt hat es vorhin schon betont –, die von den Landkreisen in kommunale Trägerschaft überführt wurden, aufgegriffen.