Protocol of the Session on October 26, 2012

Um das Wort gebeten hat zunächst der Minister für Inneres und Sport Herr Caffier.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete!

Sehr geehrter Herr Dr. Al-Sabty, zunächst zum Antrag von Ihnen einiges Grundsätzliches, so ernst und so wichtig, wie der Antrag ist.

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern ist für die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland nicht zu- ständig.

(Henning Foerster, DIE LINKE: Man kann doch aber eine Haltung haben.)

Die Verantwortung für die Gestaltung der Außenpolitik überträgt das Grundgesetz – kann man im Grundgesetz nachlesen – eindeutig dem Bund. Dieser ist nach Artikel 32 Absatz 1 Grundgesetz zuständig für die Pflege der Beziehungen zu anderen Staaten.

(Der Abgeordnete Peter Ritter bittet um das Wort für eine Anfrage.)

Ich gebe keine Antworten, Herr Ritter.

Herr Minister, aber lassen Sie mich doch trotzdem erst mal fragen. Der guten Ordnung halber frage ich Sie also, ob Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Herrn Ritter, der bitte vor dem Mikrofon stehen bleibt, zulassen würden.

Der guten Ordnung halber beantworte ich das mit Nein.

Gut.

Nach Artikel 73 Grundgesetz kommt ihm auch die ausschließliche Gesetzgebung für die auswärtigen Angelegenheiten und die Fragen der Verteidigung zu.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, das ist also nicht der richtige Ort, um außenpolitische Fragen zu diskutieren. Das sollten Sie Ihren Kollegen auf Bundesebene überlassen, die können sich im Bundestag ja direkt an die zuständigen Fachminister/Fachminis- terinnen der Bundesregierung wenden.

(David Petereit, NPD: Aber was machen wir denn hier noch? Dann haben wir ja hier nichts mehr zu tun.)

Allerdings lassen Sie mich so viel sagen: Die Bundesregierung hat sich zu der Frage der syrischen Grenzverletzung gegenüber der Türkei ganz klar geäußert und die Äußerungen waren auch richtig. Ganz deutlich hat die Bundesregierung darauf hingewiesen, dass es jetzt ausschließlich um Deeskalation gehen muss – das, was Sie ja hier auch angesprochen haben. Allerdings unterstreicht sie auch das Recht jedes Staates zur legitimen Selbstverteidigung, der von einem anderen auf seinem Staatsgebiet angegriffen wird. Dies ist eines der Grundprinzipien der Charta der Vereinten Nationen. Und so haben dann auch der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen wie auch der NATO-Rat die syrischen Angriffe scharf verurteilt.

Auf allen Ebenen hat die Bundesregierung, wie auch alle anderen Beteiligten, immer wieder darauf hingewiesen, dass es im Interesse aller Beteiligten liegen muss, eine Ausweitung des Konfliktes zu verhindern. Insofern gibt es auch keine Notwendigkeit, die Bundesregierung in der Frage zu belehren. Wenn DIE LINKE dennoch, aus welchen Gründen auch immer, die Außenpolitik der Bundesregierung diskreditieren möchte, so empfehle ich Ihnen nochmals, diese Debatte dann im Bundestag anzustoßen. Und, wie gesagt, der Bund ist zuständig. Der Umweg zu außenpolitischen Fragen über MecklenburgVorpommern macht in der Frage nun wirklich wenig Sinn.

Was die syrischen Flüchtlinge angeht, so haben wir darüber schon in der letzten Landtagssitzung sehr ausführlich gesprochen. Ich hatte damals schon ausgeführt, dass die syrischen Flüchtlinge in Deutschland aufgrund des geltenden Abschiebestopps nach Paragraf 60a Absatz 1 Aufenthaltsgesetz bereits geschützt sind.

Allein in Mecklenburg-Vorpommern sind über 90 Prozent der sich aktuell in unserem Land aufhaltenden Syrer im Besitz eines Aufenthaltstitels und verfügen bereits über eine Bleiberechtsperspektive. Für die 23 vollziehbar Ausreisepflichtigen, von denen bereits 13 im Besitz einer Duldung sind, hat der in Mecklenburg-Vorpommern geltende Abschiebestopp unmittelbar zur Folge, dass die Abschiebung ausgesetzt ist. Auch darüber habe ich beim letzten Mal informiert. Somit ist eine Rückführung in die Krisengebiete zurzeit vollkommen ausgeschlossen. Das betrifft auch die im Zeitraum vom Januar bis zum Au- gust 2012 bundesweit derzeit 5.597 Asylbewerberzugänge aus Syrien.

Was eine Aufnahme von weiteren Flüchtlingen angeht, kann dies nur im europäischen Kontext und auch nur

nach Absprache mit den Vereinten Nationen stattfinden. Ich habe mich dazu in der vergangenen Woche im Auftrag der Innenministerkonferenz mit dem Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen in Berlin getroffen, und darüber herrscht Konsens: nur im Kontext aller Beteiligten und keine Alleingänge, welches Land in Europa auch immer. Das hat die Bundesregierung ebenso klargemacht und das ist auch richtig so.

Der klare Schwerpunkt, auch da stimmen die Länder mit dem Bund überein, muss aber ohnehin sein, die Flüchtlinge vor Ort zu versorgen, denn die große Mehrheit der Flüchtlinge will ja nicht auf Dauer ihr Land verlassen. Deshalb muss die Versorgung in der Region vor Ort Priorität haben. Das ist auch die Position der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder.

Die Bundesrepublik Deutschland hat die Türkei bei der Bewältigung der Flüchtlingsströme aus Syrien derzeit intensiv unterstützt, sie hat sie unterstützt. Für die Hilfe vor Ort hat Deutschland bereits Mittel in Höhe von circa 24 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Damit sind wir eines der größten Geberländer derzeit. Diese Hilfe muss natürlich – auch vollkommen klar – weitergeführt werden, solange der schreckliche Konflikt andauert.

Oberstes Ziel muss es aber sein, sobald wie möglich zu einer friedlichen Lösung dieses Konfliktes zu kommen. Darüber sollten sich alle im Haus unstrittig einig sein und jeder sollte mit seinen Möglichkeiten dazu beitragen, den Flüchtlingen eine Rückkehr in ihre Heimat zu ermöglichen. Das ist nämlich das, was sich die Menschen am meisten wünschen. Und bis dieser Wunsch Wirklichkeit wird, werden wir sie auch mit den jeweilig zuständigen Ressorts und in den jeweils zuständigen Gremien unterstützen.

Insofern noch mal von dieser Stelle der Hinweis, außenpolitische Themen dort zu behandeln, wo auch Möglichkeiten der unmittelbaren Einflussnahme bestehen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Jaeger.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird diesem Antrag zustimmen, trotz durchaus vorhandener Schwächen dieses Antrages. Das haben Sie eben als Minister, denke ich, zutreffend dargestellt, aber, und das ist für uns der entscheidende Punkt, uns ist das Signal unter Punkt II Ziffer 2, „sich auf Bundesebene für die bevorzugte und unbürokratische Aufnahme von Flüchtlingen aus der Krisenregion einzusetzen“, so besonders wichtig, dass wir sagen, das ist auch eine Sache, die unser Bundesland angeht.

(Udo Pastörs, NPD: Lächerlich.)

Das bedeutet auch, dass wir hier als Bundesland eine Verpflichtung übernehmen wollen. Und das ist, glaube ich, ein wichtiges Bekenntnis, das wir auch als Landtag abgeben können.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aktuell ist das Opferfest in der islamischen Welt. Das heißt, im Moment gibt es einen Versuch eines Waffenstillstandes in Syrien. Es gibt im Moment im Internet unterschiedliche Meldungen, ob dieser Waffenstillstand hält oder nicht,

(David Petereit, NPD: Die schießen doch schon wieder! Da wird doch geschossen!)

aber er wird von vielen als ein möglicher Beginn betrachtet, neue Verhandlungen aufzunehmen.

(Udo Pastörs, NPD: Mit wem?)

Ich möchte wenigstens kurz einmal auf das Thema „Arabischer Frühling“ eingehen, weil Hikmat Al-Sabty das ja auch angesprochen hatte. In Tunesien, wo der Arabische Frühling losging, gab es über 200 Tote.

(Manfred Dachner, SPD: Wir sprechen hier über den Antrag.)

Es geht um das Thema Syrien und es geht um die Frage, wie wir den syrischen Konflikt lösen können. Das erfordert schon,

(Udo Pastörs, NPD: Sie wollen den lösen?)

sich mit dem Arabischen Frühling zu beschäftigen.

In Tunesien gab es über 200 Tote, in Libyen gab es nach Angaben der UNO über 30.000 Tote. In Libyen ist es nur durch das Eingreifen der NATO gelungen,

(Udo Pastörs, NPD: Es gibt immer Tote. Nach dem Frühling kommt der Winter.)

den Diktator Gaddafi abzulösen. Das muss man aus meiner Sicht sehr, sehr deutlich sagen. Und wenn wir das vergleichen mit dem Thema Syrien: In Syrien, sagt die UNO, gibt es inzwischen auch 30.000 Tote. Aber die Lage in Syrien ist so uneinheitlich und so unübersichtlich, dass sich, soweit ich das weiß, momentan alle darüber einig sind, dass ein militärisches Eingreifen in Syrien den Konflikt zum jetzigen Zeitpunkt nicht lösen kann, sodass wir auch in dieser Frage, auf Syrien bezogen, Einigkeit erzielen können.

Dass es in Syrien so schwierig ist, liegt unter anderem daran, dass dort die Religionsgruppen sehr weit auseinanderliegen. Die Mehrheit in Syrien ist sunnitischen Glaubens. Und die Baath-Partei, besser gesagt, der Clan von Assad, gehört mit zu der Glaubensrichtung der Alawiten, die etwa 30 Prozent der Bevölkerung ausmachen. Das syrische System wird eher von schiitischen Ländern unterstützt, das heißt vor allem aus dem Iran, und zum anderen von der Hisbollah-Miliz aus dem Libanon. Diese Kräfte wirken da alle gegeneinander und aufeinander.

(Udo Pastörs, NPD: Vergessen Sie die Christen nicht!)

Und die Rolle der Türkei ist sicherlich auch eine sehr schwierige. Interessanterweise hat nämlich die Türkei sehr lange den NATO-Einsatz gegen Libyen blockiert im NATO-Rat. Das finde ich deswegen interessant, weil sie

jetzt in eine ähnliche Richtung überlegen. Ich glaube aber in jedem Fall, es steht der Türkei zu, die Grenzen zu verteidigen. Wir sind uns einig, wir müssen sie zur Mäßigung auffordern und das wirklich auf ein absolut notwendiges Maß begrenzen.

Aber der entscheidende Punkt ist: Wir dürfen die Türkei mit dem Flüchtlingsproblem aus Syrien nicht alleinelassen. Das ist Teil unseres gemeinsamen Bündnisses auch mit der Türkei. Deswegen wollen wir diesem Antrag, weil uns dieser Punkt so wichtig ist, zustimmen. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Dachner.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete!