Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses berühmte Diätenurteil, das ist ja mittlerweile in die Jahre gekommen, aber es ist immer wirklich brandaktuell, wie man auch jetzt wieder erfahren darf, auch medial. Und das Bundesverfassungsgericht hatte seinerzeit, und das ist jetzt immerhin schon 36 Jahre her, ausdrücklich festgelegt, dass eben die Abgeordneten über ihre Diäten selbst entscheiden müssen. Ja, und diesen Grundsatz hat das Bundesverfassungsgericht auch in späteren Entscheidungen immer wieder bekräftigt, und das ist auch gut so, meine Damen und Herren, weil es muss uns um ein großes Maß an Transparenz gehen.
Und ich stimme meinem Vorredner ganz ausdrücklich zu, mit verschämter Diskussion, meine ich, Peter Ritter, hat das nichts zu tun. Ich sage das ganz klar: Wir legen heute die Höhe der Diät auf 5.197,86 Euro fest.
Ja, von den Irritationen, die hier und da entstehen, war schon die Rede. Es ist ja in der Tat so: Das bedeutet doch nicht etwa, dass wir heute eine Erhöhung von etwas über 700 Euro beschließen würden – das ist einfach grundsätzlich falsch, auch wenn das wieder und wieder von Journalisten in den letzten Wochen behauptet wurde –, sondern wir legen hiermit lediglich die Höhe der Diät fest und schreiben sie fest, die derzeit schon alle Abgeordneten erhalten. Denn das Abgeordnetengesetz regelt längst im berühmten Paragrafen 28 die Anpassung der Diäten und von der Anpassung an die Besoldungsgruppe der Vorsitzenden Richter war jetzt schon mehrfach die Rede. Also …
Und in den vergangenen fünf Jahren hat es also eine Erhöhung – in den vergangenen fünf Jahren – von 733 Euro für jeden Abgeordneten gegeben. Das ist richtig. Das heißt aber im Umkehrschluss auch, Herr Pastörs, dass der schon vielfach zitierte Vor- sitzende Richter am Landgericht in den vergangenen fünf Jahren eben auch eine Erhöhung um 733 Euro bekommen hat.
An den hängen wir uns in der Tat an. Das ist richtig und das ist auch von der Frau Präsidentin hier so gesagt worden.
denn der Grundsatz ist, wie von der Präsidentin vorgetragen, eine, finde ich, kluge Entscheidung, die dieses Haus schon vor Jahren getroffen hat.
Meine Damen und Herren, ich denke, das hat auch nichts mit der manchmal ja viel beschworenen Selbstbedienungsmentalität zu tun,
denn jede Angestellte, jeder Angestellte, auch im öffentlichen Dienst, hat in den vergangenen fünf Jahren ebenso eine Erhöhung der Bezüge bekommen und ich wage sogar zu bezweifeln, dass ein Journalist zum Beispiel oder ein Angestellter im Dienstleistungsgewerbe, wenn er denn über sein Gehalt selbst entscheiden müsste, fünf Jahre lang auf eine Gehaltserhöhung verzichten würde.
Also, meine Damen und Herren, wir haben in dem vorliegenden Gesetzentwurf aber nicht nur über die Höhe der Diät gesprochen, Peter Ritter hat darauf hingewiesen, dass es um viele andere Regelungsinhalte ging. Ich will nur, weil er das vielleicht ausgelassen hat, darauf hinweisen, dass wir zum Beispiel uns auch über die Rente mit 67 in Paragraf 17 oder auch über Vorschriften der Liquidation einer Fraktion in Paragraf 57 unterhalten haben.
Die Parlamentarischen Geschäftsführer der demokratischen Fraktionen haben bereits am Ende der 5. Wahlperiode lange und, ich möchte sagen, auch ausführlich über notwendige und sinnvolle Änderungen des Abgeordnetengesetzes miteinander diskutiert und sie haben sich – und dazu stehe ich – auf dem Konsenswege, und das war uns immer wichtig, auf eine gute Basis verständigen können. Und die …
Es haben nicht alle mitgemacht, wenn Sie der Frau Präsidentin auch nur einmal zugehört haben. Wir haben in der neuen Legislaturperiode darüber intensiv diskutiert und wir haben Änderungen vorgenommen – wieder im Konsens. Und ich darf sagen, bei der entscheidenden Sitzung war ein Vertreter von Ihnen,
dass ich es für wichtig halte, und das möchte ich ausdrücklich sagen, das begrüße ich auch und habe ich auch in der Diskussion immer wieder gesagt, es war gut, dass die demokratischen Fraktionen diesen Konsensweg auch bis zum Schluss nicht verlassen haben, auch wenn wir wirklich nicht gleiche Auffassungen zu den Themen hatten. Also das ist eben das Grundprinzip eines Konsenses und wir werden ja Gelegenheit haben, in der Sache noch erheblich weiter miteinander zu diskutieren.
Ich muss sagen, dass ich aber auch wieder andere Auffassungen hatte als Sie zu genau dem Punkt, denn vielleicht ist es nicht immer so, dass Dinge, die man schnell erledigt, immer gut sein müssen. Ich meine damit ausdrücklich die Regelung des Paragrafen 10 Absatz 3, in dem nun das Tagegeld, das ja Abgeordnete bislang für die Teilnahme an Sitzungen des Landtages, der Ausschüsse, der Arbeitskreise und der Fraktionen erhalten haben, gestrichen wird. Über die Einsparungen wurde schon etwas gesagt und wir müssen uns um Einsparungen bemühen. Ich bin mir nur nicht ganz sicher, dass der Paragraf 10 Absatz 3, also das Tagegeld, hier der geeignete Punkt ist, und ich bin sogar eher der Auffassung, wir hätten uns unter Umständen noch mehr Zeit nehmen müssen, wenn wir denn noch Zeit gehabt hätten, um darüber intensiver nachzudenken,
denn es gibt in den einzelnen Bundesländern dazu erheblich unterschiedliche Regelungen. Und das ist ganz interessant, auch mal zu schauen, was andere Bundesländer machen. Ich persönlich hätte mir zum Beispiel gerade auch mit Blick auf Sie, Herr Pastörs, ich persönlich hätte mir eine Regelung sehr gut vorstellen können, in der das Tagegeld zwar erst mal weiterhin gewährt wird, aber dann mit einem Bußgeldkatalog, und zwar durchaus auch mit einem harten Bußgeldkatalog gewährt wird,
gute Arbeit und eben Präsenz. Und wenn Sie mal nicht da sind, dann hielte ich einen solchen Bußgeldkatalog für eine wunderbare Sache, dafür zu sorgen, dass die Erwartungshaltungen unserer Wählerinnen und Wähler auch erfüllt werden, Herr Pastörs.
Ich bin mir aber ganz sicher, dass wir in der Kommission des Ältestenrates über verschiedene Regelungen noch mal reden werden, und vielleicht sollten wir uns mit dem Blick auf die Damen und Herren von der Fensterfront genau zu diesem Paragrafen 10 noch einmal verständigen.
Meine Damen und Herren, mit dem vorgelegten Gesetzentwurf haben wir eine gute Grundlage für unsere Arbeit und ich bitte Sie deshalb, dem Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag zuzustimmen. – Ich danke Ihnen.
Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Ringguth hat auf einen Punkt hingewiesen, den ich gerne noch mal aufgreifen möchte, weil er den Prozess beschreibt, in dem wir uns bis zum heutigen Zeitpunkt bewegt haben. Er hat aufgegriffen und hat deutlich gemacht,