Ich habe das eben zitiert aus der Entschließung, die Sie auf der Drucksache 6/112, Seite 6, auch nachlesen können.
Ich bin sicher, dass wir die Ergebnisse der Beratungen der Unterkommission des Ältestenrates genauso transparent für die Öffentlichkeit gestalten werden, wie wir dies auch bei den Beratungen des vorläufigen Ausschusses getan haben. Diese Verpflichtung, denke ich, ergibt sich für uns auch aus dem Wählerauftrag, den die Bürgerinnen und Bürger uns erteilt haben. – Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 120 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor ich mich mit der gebotenen Ernsthaftigkeit zu den inhaltlichen Fragen des neuen Abgeordnetengesetzes äußere, möchte ich Ihnen kurz darstellen, welche Blüten Änderungen aus rechtsförmlichen Gründen manchmal so treiben. Und ich lese Ihnen hierzu einen Satz vor, den wir heute unter anderem beschließen werden, der lautet: „Die Wörter ,die Worteʻ werden durch die Wörter ,die Wörterʻ und die Wörter ,den Wortenʻ werden durch die Wörter ,den Wörternʻ ersetzt.“ Zitatende.
Erstens, er, der Landtag, führt verschämte Diskussionen. Ich kann mich nicht erinnern, dass wir hier in den zurückliegenden Jahren, und es waren mindestens zwei, wo wir uns mit der Novelle des Abgeordnetengesetzes beschäftigt haben, eine verschämte Diskussion geführt haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann mich nicht erinnern, dass es je einen passenden Zeitpunkt gegeben hätte, wo wir über Abgeordnetendiäten sprechen.
Und warum das so ist, hat die Präsidentin in ihrer Rede eben dargelegt. Und es heißt weiter, dass damit die Wähler auch dieses Mal nicht die 58 Paragrafen mit den Rechten und Pflichten der Parlamentarier registrieren, sondern allein die Details zu den Diäten im Vordergrund stehen würden. Ohne Not werden Vorurteile bedient.
Nun, liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Vorurteile werden nicht von uns bedient, sondern durch die öffentliche Diskussion, auch über die Medien.
Und Fehler Nummer drei lautet: mangelnde Reformbereitschaft. Auch das, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann ich nicht erkennen, denn wenn es so wäre, hätten wir uns nicht zu dem vorliegenden Entschließungsantrag verständigt.
Aber das alles macht deutlich, Debatten zum Abgeordnetengesetz könnten auch unter der Überschrift stehen: „Allen Menschen recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann.“ Und vor allen Dingen, unsere Diäten stehen immer wieder im Fokus des öffentlichen Interesses. Und das ist auch gut so, denn die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes haben einen Anspruch zu wissen, welche Entschädigung die Abgeordneten für sich fest- legen. Öffentliche Kritik bleibt dabei nicht aus, auch das ist gut so.
Und deshalb kann man sich dem Thema Abgeordnetengesetz immer wieder von verschiedenen Seiten zu- wenden. Man kann wie die Fraktionen von SPD, CDU und LINKE in einem zweijährigen Diskussionsprozess einen Kompromissvorschlag erarbeiten und zur Debatte stellen, und zwar zur öffentlichen Debatte. Grundlage ist dabei, es kann nicht anders sein, das alte Abgeordnetengesetz.
Man kann sich wie die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als neue Fraktion konstruktiv in diesen Diskussionsprozess einbringen und eigene Vorschläge machen, die zum Nachdenken und Überdenken unseres Kompromisses geführt haben. Man kann wie Steuerzahlerbund und einzelne Medienvertreter aber auch die Entschädigungsregelung grundsätzlich infrage stellen und dabei mit irritierenden Tatsachen an die Öffentlichkeit gehen. Auch dazu hat die Präsidentin das Notwendige gesagt. Oder man kann wie die NPD-Fraktion die Abgeordnetenentschädigung einerseits öffentlich auf das Schärfste geißeln und andererseits am Monatsende trotzdem die Hand aufhalten und das Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler dafür nutzen, die klamme Parteikasse aufzufüllen.
Am Ende, liebe Kolleginnen und Kollegen, steht aber ein Ergebnis, mit dem naturgemäß wieder nicht alle zufrieden sein werden.
So ist es auch mit dieser Gesetzesnovelle. Die wesentlichen Regelungen des alten Gesetzes bleiben bestehen. Das Sitzungsgeld wird es ab dem nächsten Jahr nicht mehr geben. Die Berechnung der Altersentschädigung erfolgt auf den Monat genau und wird nicht mehr gerundet auf das volle Jahr. Und die Funktionszulage für den Parlamentarischen Geschäftsführer ist nunmehr transparent und einheitlich im Gesetz geregelt.
Meine Damen und Herren, bei der Frage von Übergangsgeld und Altersentschädigung gibt es noch keine Veränderung. Aber, und das ist auch meiner Fraktion wichtig, diese Regelungen werden von Expertinnen und Experten in einer Kommission untersucht werden und bis zur Sommerpause 2013 wollen wir gemeinsam Vorschläge auf den Tisch des Parlaments legen. So haben es die Fraktionen von SPD, CDU, LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit dem Ihnen vorliegenden Entschließungsantrag vereinbart. Die Frage der auskömmlichen, der angemessenen Alimentierung haben wir damit ausdrücklich nicht unter den Teppich gekehrt oder gar ad acta gelegt.
Wir werden uns der Debatte weiterhin ergebnisoffen stellen. Entscheiden müssen wir am Ende aber wieder allein. Und bei einem so sensiblen Thema kann es deshalb nicht schaden, uns externen Rat zur Seite zu holen. Insofern werbe ich ausdrücklich für den Entschließungsantrag.
Auf zwei Punkte, die mir für die bevorstehende Debatte am Herzen liegen, will ich aber schon heute einmal eingehen.
Die Forderung nach Verkleinerung des Parlaments steht im Raum. Erinnern wir uns, am Tag nach der Landtagswahl klagten alle, die Politik und die Politikerinnen und Politiker hätten sich noch weiter von den Wählerinnen und Wählern entfernt. Helfen dann weniger Abgeordnete, diesen Zustand zu verändern? Ich glaube, nicht.
Anstatt pauschal 50 Abgeordnete zu fordern, sollte zuerst eine Aufgabenkritik durchgeführt werden und dazu gehört auch der Zuschnitt der Wahlkreise, der meiner Meinung nach geändert werden muss, auch nach der durchgeführten Kreisgebietsreform.
Und zweitens, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben bei der jüngsten Novelle des Kommunalwahlrechts sogenannte Scheinkandidaturen auf der kommunalen Ebene ausgeschlossen. Das sollte auch für Landtagswahlen gelten.
Die Wählerinnen und Wähler sollten schon im Vorfeld wissen, ob der Gewinner eines Direktmandates nach der Wahl die Erwartungshaltung seiner Wählerinnen und Wähler vertreten oder ob er doch lieber Staatssekretär bleiben will.
Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses berühmte Diätenurteil, das ist ja mittlerweile in die Jahre gekommen, aber es ist immer wirklich brandaktuell, wie man auch jetzt wieder erfahren darf, auch medial. Und das Bundesverfassungsgericht hatte seinerzeit, und das ist jetzt immerhin schon 36 Jahre her, ausdrücklich festgelegt, dass eben die Abgeordneten über ihre Diäten selbst entscheiden müssen. Ja, und diesen Grundsatz hat das Bundesverfassungsgericht auch in späteren Entscheidungen immer wieder bekräftigt, und das ist auch gut so, meine Damen und Herren, weil es muss uns um ein großes Maß an Transparenz gehen.