Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Land- tages von Mecklenburg-Vorpommern, 14. Änderungs- gesetz Abgeordnetengesetz Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 6/10, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des vorläufigen Ausschusses, Drucksache 6/112. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/122 vor.
Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern (Abgeordnetengesetz) – 14. ÄndG AbgG M-V – (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/10 –
Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 6/122 –
Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des vorläufigen Ausschusses Frau Sylvia Bretschneider. Bitte schön, Frau Bretschneider.
(Udo Pastörs, NPD: Oh! – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Da freut sich Herr Pastörs wieder. Da kommt große Freude auf.)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor uns liegen auf Drucksache 6/112 mein schriftlicher Bericht zu den Beratungen im vorläufigen Ausschuss und die dabei erarbeitete Beschlussempfehlung.
Erstens. Zunächst zum Zeitpunkt der Beratung und der Beschlussfassung hier im Landtag und zur Höhe der Abgeordnetenentschädigung – das ist ja ein Thema, was immer in der Öffentlichkeit sehr spannend ist.
Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, möglichst schnell nach Beginn einer Wahlperiode, nämlich innerhalb eines halben Jahres,
über die Abgeordnetenentschädigung mit Wirkung für die gesamte Wahlperiode zu entscheiden. Und das tun wir heute auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des vorläufigen Ausschusses, in dem ich den Vorsitz hatte. Und wenn wir heute der Beschlussempfehlung folgen sollten, wovon ich ausgehe,
tun wir dies ohne, ohne eine Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung. Das ist in der öffentlichen Diskussion aus meiner Sicht so bislang nicht richtig rübergekommen. Das, was im Gesetz stehen wird, ist genau das,
Das ist scheinbar mehr, weil der Betrag, der derzeit noch im Gesetz steht, der Betrag ist, der zu Beginn der 5. Wahlperiode gezahlt wurde.
Dieser hatte sich zwischenzeitlich – nachvollziehbar über Amtliche Bekanntmachungen im Gesetz- und Verordnungsblatt und damit für jedermann und für jede Frau in der Öffentlichkeit zugänglich und nachvollziehbar – erhöht, bis er Anfang 2011 den Betrag erreicht hatte, den wir nun in das Gesetz schreiben,
Diese Abgeordnetenentschädigung der 6. Wahlperiode entspricht – wie bisher – der Besoldung eines Vorsitzenden Richters am Landgericht.
Und es ist sicherlich angemessen für die Arbeit innerhalb des gesetzgebenden, also rechtssetzenden Verfassungsorgans dieses Landes, dass wir uns anlehnen an die Bezahlung eines Teils der Rechtsanwender, nämlich der Richterinnen und Richter.
Und noch einen weiteren Punkt möchte ich hervorheben: Es geht dabei um die Höhe der Einsparungen, die wir im Beratungsverfahren im vorläufigen Ausschuss
zunächst vereinbart haben. In der vor Ihnen liegenden Beschlussempfehlung finden Sie auf Blatt 3 am Ende der Gliederungsziffer „4. Kosten“ den Satz, und ich zitiere: „Einsparungen werden durch den Wegfall des Tagegeldes ab 1. Januar 2012 realisiert.“ Zitatende.
In der Tat wurde in der abschließenden Beratung des vorläufigen Ausschusses kein konkreter Einsparbetrag genannt, daher taucht auch in der Drucksache, in dem Zitat, kein konkreter Betrag auf – kann ja auch nicht, weil wir dort nur von einer Annahme ausgehen können, weil wir gar nicht wissen, wie viele Sitzungen letzten Endes hier im Hause in dieser Wahlperiode stattfinden.
Wir rechnen aber mit Einsparungen in Höhe von rund 103.000 Euro – pro Jahr, wohlgemerkt. Bezogen also auf die fünfjährige Wahlperiode sind das dann etwas über eine halbe Million Euro. Das ist schon, denke ich, eine ganz beachtliche Zahl. Und dieses Einsparvolumen beruht auf den Beratungen im
vorläufigen Ausschuss, auf den Änderungsanträgen, die die Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemeinsam beschlossen haben.
Das bringt mich zu den Änderungen, die wir Ihnen heute mit der Beschlussempfehlung zu dem Gesetzentwurf vorschlagen. Insgesamt sind es zwei inhaltliche Än- derungen, auf die sich der vorläufige Ausschuss einstimmig im Verlaufe des Beratungsverfahrens verständigt hat:
Die eine Änderung ist die vollständige Streichung des Tagegeldes mit dem eben beschriebenen Einsparvolumen. Es wird also ab 1. Januar 2012 kein Tagegeld mehr geben in diesem Landtag.
Die zweite Änderung betrifft die Anrechnung von Zeiten der Mitgliedschaft im Landtag zur Berechnung der Altersentschädigung. Hier sind wir der Auffassung, dass zukünftig monatsscharf gerundet werden sollte. Im ursprünglichen Gesetzentwurf war noch eine Regelung enthalten, wonach bei nicht vollständigen Jahren der Mitgliedschaft 182 Tage als volles Jahr gegolten hätten. Das war dem Ausschuss zu viel der Rundung und demzufolge ist das geändert worden.
Weitere Änderungen sind redaktioneller Art, für die Einzelheiten verweise ich auf die schriftliche Bericht- erstattung und die Beschlussempfehlung.
Alle Änderungen hat der Ausschuss auf Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einstimmig beschlossen. Der Gesetzentwurf selbst ist mit diesen Änderungen mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKEN bei Enthaltung vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ohne Gegenstimmen einvernehmlich im Ausschuss beschlossen worden.
Das Gesetzgebungsverfahren, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist transparent gelaufen. Die Sitzungen des vorläufigen Ausschusses waren – wie alle Sitzungen der Ausschüsse in diesem Hohen Hause – nicht öffentlich und nicht etwa geheim. Die Ergebnisse liegen heute auf dem Tisch. Die Zahlen liegen auf dem Tisch. Die Beschlussempfehlung mit einem ausführlichen schriftlichen Bericht liegt auf dem Tisch. Und es gibt eine ausführliche Pressemitteilung des Landtages, die die korrekten Zahlen noch einmal dargestellt hat.
Außerdem empfiehlt der Ausschuss mehrheitlich die Annahme einer Entschließung. Darin geht es um die Einsetzung einer Kommission, die ab dem ersten Quartal 2012 bis zur Sommerpause 2013 Vorschläge für den Landtag im Zusammenhang mit dem Abgeordnetengesetz erarbeiten soll. Hintergrund dieser Entschließung ist die Tatsache, dass auch diese Änderung des Abgeordnetengesetzes einmal mehr in der Öffentlichkeit ganz unterschiedlich bewertet werden wird. Das ist nun mal so.
Vor diesem Hintergrund halten wir zweierlei für er- forderlich: Heute sollten wir das geänderte Abgeordnetengesetz auf den Weg bringen, damit wir arbeitsfähig sind.
Und ab Anfang kommenden Jahres werden wir uns in einer Unterkommission des Ältestenrates darüber verständigen, wie wir perspektivisch mit den entsprechenden Fragen umgehen,
die sich für unser Parlament vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen und demografischen Entwicklung in unserem Lande darstellen. Und das sind, meine sehr geehrten Damen und Herren, eben nicht nur die Fragen zur Höhe der Abgeordnetenentschädigung, der Altersbezüge und so weiter und so fort, sondern eine ganze Menge mehr.
Unter Einbeziehung, das halte ich auch für richtig, externen Sachverstandes werden wir folgende Punkte prüfen: