Ich will nicht unerwähnt lassen, dass die letzte Baggerung das Land Mecklenburg-Vorpommern etwa 1,1 Millionen Euro gekostet hat – die letzte Baggerung allein. Die Natur mit ihren Sedimentumlagerungen ist an dieser Stelle unerbittlich. BUND und WWF haben errechnet, dass aufgrund der natürlichen Veränderungen des Küstenverlaufes am Darßer Ort die Kosten für Unterhaltungsbaggerungen künftig zwangsläufig exponentiell steigen werden.
Unter anderem deshalb hat sich der Bund 2005 aus der Verantwortung für die weitere Unterhaltung dieses Nothafens zurückgezogen, übrigens mit der Begründung, dass der Hafen für die Seenotrettung nicht zwingend benötigt wird. – Das sagt der Bund. Hier würde bei weiteren Unterhaltungsbaggerungen also im wahrsten Sinne des Wortes Geld vergraben, Geld, das für die Errichtung, das haben wir auch schon gehört, des alternativen Etappenhafens vor Zingst dringend für eine echte Problemlösung gebraucht würde. Was also ist zu tun?
Notwendig ist erstens ein stringentes Vorantreiben der Planungen für den neuen Inselhafen vor Zingst.
Zweitens muss die Landesregierung alle Möglichkeiten ausschöpfen, die Finanzierung des Hafenbaus sicherzustellen, und dazu ein eindeutiges Bekenntnis ablegen.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Machen wir auch. – Burkhard Lenz, CDU: Die Kommune muss das finanzieren können.)
Drittens ist zu prüfen, wie bis zum Vorhandensein eines neuen Liegeplatzes für die Seenotretter vor Zingst den Belangen der Seenotrettung Rechnung getragen werden kann.
Deshalb ist Ihr heute vorliegender Antrag zur Lösung dieses langjährigen Problems ungeeignet und unzureichend.
Es reicht eben nicht, eine Kompromissformel aus dem Koalitionsvertrag Kapitel 4 Absatz 114 abzuschreiben und ohne Begründung und ohne Hinweise auf die mit dem Antrag verbundenen Kosten und ent- sprechende Deckungsvorschläge gemäß Paragraf 55 Absatz 2 der Landtagsgeschäftsordnung in den Landtag einzubringen.
„Der Landtag hält den Bau eines Etappenhafens als Inselhafen vor Zingst für erforderlich. Die Landesregierung wird aufgefordert,“ jetzt kommt eine Streichung, „unverzüglich die rechtlich erforderlichen Verfahren und Genehmigungen einzuleiten und zu bearbeiten sowie die Voraussetzungen für die Bereitstellung notwendiger Förderungen zur Errichtung des Inselhafens zu schaffen. Soweit Rechtssicherheit zum Bau des Inselhafens vor Zingst vorliegt, ist zu prüfen, wie den Belangen der Seenotrettung bis zu einer Nutzung des neuen Hafens Rechnung getragen werden kann.“ Dann folgt eine Streichung. Der letzte Satz würde lauten, so wie gehabt: „Mit dem Neubau eines Etappenhafens wird der Rückbau des Nothafens einhergehen.“
Ich beantrage an dieser Stelle bereits den Verweis dieses Änderungsantrages in die – oder beider Anträge, kann ich aber, glaube ich, nicht –, in die Ausschüsse für Finanzen, Energie, Wirtschaft und Agrar.
Noch einen abschließenden Satz: Sollte der Antrag heute so, wie von den Regierungsfraktionen vorgelegt, beschlossen werden, fordern wir den Ministerpräsidenten – er ist jetzt, glaube ich, nicht mehr da – Herrn Sellering auf,
mit Berufung auf Artikel 70 Absatz 1 der Landesver- fassung die Umsetzung dieses Beschlusses zu verweigern. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Nothafen Darßer Ort ist das Albtraumthema der rot-schwarzen Regierung. Im Jahre 2007, als die bedeutungslose FDP dieses Thema mehrfach auf die Tagesordnung dieses Landtages setzte, sprach sich RotSchwarz fast immer gegen Maßnahmen am Darßer Ort aus. Seitdem die Einwohner Prerows den Luxushafen in ihrem Ort ablehnten, hat die Landesregierung ein großes Sicherheitsproblem zwischen Warnemünde und Barhöft. Spekuliert wird weiterhin über einen Hafenneubau auf der Halbinsel, dieses Mal vor Zingst.
Am 29. August musste ein Skipper mit seiner Tochter aus einer lebensgefährlichen Notlage vom Seenotkreuzer „Theo Fischer“ von der Station Darßer Ort gerettet werden. Das Schlimme an der jahrelangen Diskussion ist die Konzeptionslosigkeit der Landesregierung. Seit Jahren wird am Problem herumgedoktert, ohne eine Lösung in Sicht zu haben. Insofern handelt es sich bei diesem Antrag wieder einmal nur um eine Nebelkerze, die gezündet wurde, um den Bürgern Handlungen zum Wohle der Bürger vorzuspielen.
Seit vielen Jahren wird über das Problem eines Not- hafens in der Region um die Halbinsel Fischland-DarßZingst herumdiskutiert. Das Beispiel Nothafen Darßer Ort ist aber ein Beleg dafür, wie behäbig die Politik ist, wie schwerfällig Entscheidungen getroffen werden, die im schlimmsten Fall über Leben oder Tod entscheiden.
Wir, die NPD-Fraktion, glauben nicht daran, dass dieser Antrag in irgendeiner Weise etwas bewegen wird. Wir stimmen ihm allerdings trotzdem zu, um weiterhin die Rettung von in Not Geratenen vor der Insel FischlandDarß-Zingst zu gewährleisten.
(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Jede Menge Unterlagen. – Unruhe bei Burkhard Lenz, CDU, und Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heinz Müller, SPD: Machs von vorne!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Also was ich hier jetzt alles gehört habe – ich wollte eigentlich nur ganz kurz eine Erwiderung machen, aber es treibt mich jetzt doch ein bisschen um,
Der Nothafen Darßer Ort ist 1990 durch die Nationalparkverordnung mit in die Kernzone des Nationalparks Nordvorpommersche Boddenlandschaft einbezogen
worden. Er entstand – die Geschichte kann ich Ihnen aufbeten, Frau Dr. Karlowski – aus dem sogenannten kleinen Ottosee. Innerhalb von 49 Jahren hat sich da ein Ökosystem gebildet,
das es wert war, als FFH-Gebiet ausgewiesen zu werden. Und jetzt, bei der letzten Baggerung, die notwendig geworden ist, weil Prerow den Hafen aus naturschutzrechtlichen und finanziellen Gründen abgelehnt hat, ich glaube, ich brauche hier nichts über Abrasions- und Akkumulationsküsten zu erzählen, denn das ist ein ganz gefährdetes Gebiet da oben – Fischland-Darß. Herr Suhr, Sie werden es wissen. Ich weiß nicht, welche Auswirkungen ein Hafen vor Zingst haben wird, aber da will ich gar nicht hin.
Ich wollte Ihnen nur sagen, dass bei der letzten Baggerung 28.000 Kubikmeter in das FFH-Gebiet verklappt worden sind ohne eine FFH-Verträglichkeitsstudie. Damit sind ungefähr sieben Arten der Roten Liste vernichtet worden. Das ist Punkt 1.
Punkt 2 ist, dass wir bei der Verklappung, bei der letzten Baggerung, weil sie ja innerhalb des Nationalparkes verklappt werden sollte, Seegraswiesen vernichtet
haben, die als Fischlaichgebiet dienen. Das bisschen, was außerhalb zur eigentlich von der Landesregie- rung vorgegebenen Verklappungsstelle gelangt ist, die Summe ist gar nicht erfasst. Wenn wir nämlich das Baggergut aus der letzten Baggerung von 2009/2010 da verklappt hätten, wo die Landesregierung es hinhaben wollte, hätten wir jetzt nicht schon wieder zu baggern brauchen. Und wenn man das, was man zu DDR-Zeiten da eingerichtet hat, damit die Fahrrinne nicht versandet – da gibt es sogenannte Strömungsspundwände und Sandfallen –, wenn man die nicht kaputt gemacht hätte, dann hätten wir nur alle sechs bis sieben Jahre da baggern müssen und nicht jedes Jahr. Die letzte Baggerung hat 1,1 Millionen Euro gekostet. Ich frage mich, warum, sonst waren es im Schnitt im Jahr 63 Millionen,
63.000 Euro, Entschuldigung. Das ist für mich nicht nachzuvollziehen. Da haben BUND und WWF gegen ihre eigenen Vorschriften verstoßen, und das muss man ganz eindeutig mal sagen.
Antrag mit dem Teil 3, wo draufsteht, wir müssen dann eben für die Seenotrettung irgendeinen ande- ren Standort nutzen – Sie werden ja wohl wissen, dass vom Darßer Ort bis zur Kadetrinne, wenn da etwas passiert, der Seenotrettungskreuzer 25 Minuten braucht.
Barhöft, toller Vorschlag, müssen wir gleich sagen, bei entsprechender Witterung braucht er drei Stunden – und wir haben den modernsten Seenotrettungskreuzer da liegen.
Also, wenn wir jetzt noch einmal ausbaggern, dann sollte so gebaggert werden, wie es von der Landesregierung vorgeschlagen worden ist. Das Baggergut, das muss in dem Falle eben mal dem Nationalpark verloren gehen, denn es gibt eine Ausnahme in der Nationalparkverordnung, wo drinsteht, wenn Menschenleben und so weiter in Gefahr sind, dann kann man auch gegen diese Gebote und Vorgaben verstoßen, und das sollte man in diesem Falle ganz einfach mal machen. Und dann sollte das Baggergut nördlich der Prerow-Bank verklappt werden, sodass uns nicht nächstes Jahr schon wieder die Baggerkosten auf die Füße fallen.
Wir arbeiten dran, dass ein neuer Hafen gebaut wird. Natürlich können wir nicht eingreifen in die kommunale Selbstverwaltung. Und was für mich aber auch ganz wichtig ist, und das ist schwierig an dieser Stelle, es muss ein Hafen errichtet werden, der wirtschaftlich betrieben werden kann, und das muss erst mal nachgewiesen werden. Alle Sachen, die bis jetzt vorliegen, lassen mich stark daran zweifeln, dass ein Hafen, so, wie er jetzt ist, jetzt vorgeschlagen wird, wirtschaftlich betrieben werden kann. Und ich werde jeder Kommune abraten, einen Hafen zu betreiben, wo sie jedes Jahr entsprechende Zuschüsse machen soll. – Danke Ihnen.