Ich will vielleicht einfach mit einer Feststellung beginnen: Wir haben in diesem Haus lange darüber diskutiert, unter welchen Voraussetzungen denn überhaupt eine weitere Baggerung stattfinden soll. Wir haben es uns sicherlich zwischen allen demokratischen Fraktionen nicht einfach gemacht, den Abwägungsprozess zu finden: Auf der einen Seite die notwendige Baggerung für den Nothafen, um dort den Standort des Seenotrettungskreuzers auch einsatzfähig zu halten, und auf der anderen Seite natürlich auch die umweltpolitischen Gesichtspunkte zu berücksichtigen, dass dieser Standort eben kein Standort für einen wirtschaftlich zu nutzenden Etappenhafen war.
Das war ja immer das Spannungsfeld, in dem wir uns bewegt haben, und die Zielsetzung, die wir immer verfolgt haben, war, dieses Problem grundsätzlich zu lösen, auf der einen Seite natürlich zu sagen, wir wollen einen wirtschaftlich zu nutzenden Etappenhafen haben, allein um den Tourismus in diesem Land auch zu befördern – es ist, glaube ich, auch unstrittig in diesem Haus, dass ein Großteil der Seglerinnen und Segler, die normalerweise an unserer eigenen Küste segeln würden, davon Abstand nehmen, weil ihnen einfach die Etappe, gerade für Hobbysegler, zu groß ist; ich bin selber keiner, aber ich habe mir das von Kollegen, zum Beispiel vom Kollegen Gottfried Timm, öfter bestätigen lassen, dass es für Segler, die nicht jeden Tag auf dem Meer unterwegs sind, doch eine etwas große Etappe von Rostock bis nach Stralsund ist und dass diese Segler gesagt haben, dann gehe ich vor die dänische Küste und segle im dortigen Revier –, und auf der anderen Seite den Einsatzbereich für den Seenotrettungskreuzer zu haben.
Der Kollege Lenz hat das eben schon zu Recht ausgeführt, Barhöft ist keine Alternative. Auch das muss man einfach zur Kenntnis nehmen. Wir haben auch eine Verantwortung gegenüber den Menschen, die sich in dieser Region möglicherweise in einer Gefährdungslage befinden.
Gerade vor dem Hintergrund haben wir natürlich jetzt beschlossen, dass wir es auch mit den Ausbaggerungen doch restriktiv handhaben wollen, dass wir nicht per se sagen, jedes Jahr wird wieder der Bagger hingeschickt und dann wird ausgebaggert, damit auch entsprechend die Freizeitsegler dort diesen Hafen als Etappenhafen nutzen können.
Ich finde, dass diese Entscheidung gut war, und dass wir heute auf diesem Weg zu einem positiven Ergebnis für die ganze Region kommen, ist letztendlich auch der Entscheidung dieses Landtages zu verdanken. Was wäre denn passiert, wenn wir gesagt hätten, wir baggern einfach immer weiter. Dann hätten sich alle Beteiligten vor Ort – die Gemeinde Prerow hat es mit ihrer Einstellung deutlich gemacht – gesagt, warum sollen wir was an der Situation ändern, es geht doch so, wie es ist.
Und so ist es tatsächlich diesem Umstand zu verdanken, dass die Gemeinde Zingst, übrigens schon – und da kommen wir zum Teil auf die Frage zurück, die Frau Kollegin Schwenke eben aufgeworfen hat – im Jahre 2010, mit einem Beschluss der Gemeindevertretung erklärt hat, wir wollen als Gemeinde die Vorhabenträgerschaft in dem entsprechenden Raumordnungsverfahren für einen Sportboothafen Darß-Zingst, Variante
Inselhafen Zingst, so heißt der Beschluss genau, tatsächlich übernehmen. Das ist eine qualitative Veränderung zu der Situation, die wir in den vergangenen Jahren tatsächlich gehabt haben. Deswegen sollte man das auch nicht kleinreden an dieser Stelle und deswegen ist dieser Antrag heute so auch erforderlich.
Ich glaube, wir müssen hier nicht darüber diskutieren, zumindest zwischen denjenigen, die auch in der Vergangenheit Verantwortung für dieses Land übernommen haben oder zukünftig übernehmen wollen, dass wir tatsächlich einen Etappenhafen im Bereich Fischland-DarßZingst brauchen und dass wir natürlich auch die Landesregierung weiterhin dazu auffordern, dass bis zur Errichtung des neuen Hafens mit Nothafenfunktion für den bestehenden Nothafen die notwendigen Unterhaltungsbaggerarbeiten in der Fahrrinne zur Benutzung weitergeführt werden. Und das ist der qualitative Unterschied zu der früheren Situation. Wir wissen heute, dass ein Prozess angestoßen worden ist, und in diesem Prozess können wir sagen, der Kollege Lenz hat eben auch darauf hingewiesen, in dieser Situation können wir sagen, dann wollen wir auch ein- oder zweimal, wenn es vielleicht tatsächlich noch darauf ankommt, die Baggerarbeiten vornehmen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dass wir die Benutzung des derzeitigen Nothafens nur im Rahmen der Verordnung über die Festsetzung des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft gewährleistet sehen wollen, das sollte sich eigentlich in diesem Haus auch als Selbstverständlichkeit verstehen. Desgleichen gilt dann auch – und die Diskussion habe ich in der Vergangenheit auch nicht anders wahrnehmen können –, dass mit dem Neubau eines Etappenhafens dann tatsächlich der Rückbau des bestehenden Etappenhafens einhergeht.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen diesen neuen Etappenhafen. Ich bin froh, dass die Gemeindevertretung in Zingst diese Position jetzt vertritt, anders als der eine oder andere Bürgermeister, Gemeindevertreter im Bereich Fischland-Darß das in der Vergangenheit getan hat.
Diese Entscheidung oder dieser Weg, den die Gemeindevertretung dort in der Gemeinde Zingst frei gemacht hat, ist letztendlich die Voraussetzung dafür, dass wir auch in Zukunft die maritime Sicherheit auf Dauer in der Region gewährleisten können. Diese Entscheidung der Gemeinde ist der erste Schritt zur Lösung der Hafenproblematik in diesem Bereich, die wir dringend brauchen, und diese Entscheidung der Gemeinde ist verantwortlich dafür, dass wir in diesem Bereich den Tourismus weiter an der Ostsee stärken können. Das sind drei Überlegungen, die dann letztendlich auch für diesen Antrag, der Ihnen heute vorliegt, sprechen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich noch auf zwei Punkte eingehen beziehungsweise auf einen Punkt, der eben auch von der Kollegin Schwenke angesprochen worden ist: Wie gehen wir in der Arroganz der Macht mit Gerichtsurteilen oder gerichtlichen Vergleichen um? Frau Kollegin, Sie haben selber dargelegt, dass der Vergleich, der dort vor Gericht geschlossen worden ist, auf der Grundlage der Beschlüsse dieses Landtages basiert. Und weil er auf der Grundlage dieser Beschlüsse dieses Landtages basiert, steht es doch auch
diesem Hohen Haus zu, zu sagen, die Rahmenbedingungen haben sich jetzt verändert und deswegen wollen wir hierfür unsere Verantwortung. Wir machen das ja dann nicht für die Landesregierung und den BUND, sondern wir machen das in unserer ureigensten Verantwortung, dass wir dann sagen, wir wollen jetzt den geänderten Rahmenbedingungen auch Rechnung tragen. Das nur dazu, zu der Arroganz der Macht. Manchmal ist es einfach nur erforderlich, die Verantwortung, die man selber hat, auch entsprechend wahrzunehmen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ich könnte es mir jetzt einfach machen und könnte sagen, der Kollege Saalfeld hat vorhin schon bei dem einen Antrag darauf hingewiesen, dass manche Anträge Ihrer Fraktion nur dafür da sind, Öffentlichkeitsfunktionen wahrzunehmen,
und dass man entsprechend auch damit umgehen muss. Wir haben dann darüber geredet und das ist damit gut gewesen und soll auch erledigt sein.
Ich will auch jetzt nicht auf die Einzelheiten eingehen, weil das habe ich eben dem Kollegen Lenz versprochen, da er das noch tun möchte, und den Genuss möchte ich ihm dann auch nicht nehmen. Aber das gestatten Sie mir doch an dieser Stelle: Wenn wir das, was Sie hier fordern, tatsächlich so beschließen würden, dann würden wir – und das gestatten Sie mir vielleicht einfach nur an der Stelle, Herr Kollege, dass ich Ihnen schon vorgreife, alles andere überlasse ich Ihnen dann auch – originär allein mit Ihrem Änderungsantrag zu Ziffer 1 in die berechtigten Interessen der Gemeindevertretung vor Ort eingreifen, weil es uns erst mal nicht zusteht, zu sagen, was wollt ihr denn da vor Ort haben. Das muss erst mal dort entschieden werden. Und wenn die Damen und Herren dort in der Gemeindevertretung diese Entscheidung getroffen haben, dann ist es Aufgabe der entsprechenden staatlichen Stellen, unter anderem der hiesigen Ministerien, zu prüfen, ob das mit Recht und Gesetz in Einklang zu bringen ist.
Herr Kollege Müller, ich glaube, noch deutlicher konnte ich das eben nicht zusammenfassen und auf den Punkt bringen.
Deswegen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, will ich mich jetzt auch mit dieser einen Anmerkung darauf beschränken und dem Kollegen Lenz das Weitere überlassen. Dass wir vor dem Hintergrund Ihrem Antrag dann nicht folgen werden, dafür haben Sie sicherlich bitte auch Verständnis. Es ändert auch nichts an der Tatsache. Es ist über Ihren Änderungsantrag gesprochen worden und offensichtlich sind Sie damit auch zufrieden. – Danke schön.
Ich danke Ihnen und bitte Frau Dr. Ursula Karlowski von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ums Wort.
ren Abgeordnete! Sie werden feststellen, dass in meinem Vortrag einiges sich wiederholt zu dem, was wir heute schon gehört haben. Dennoch hören Sie es sich in Ruhe noch einmal an, denn die Fakten lassen sich einfach nicht wegdiskutieren.
Vorab unsere Position: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnen den Antrag 6/88 ab und wir werden Änderungs- und Verfahrensvorschläge unterbreiten.
dass mit diesem Antrag die Landesregierung nicht nur zum Wortbruch, sondern zu einem klaren Rechtsbruch aufgefordert wird – und eingebracht von Frau Kuder!
Mit Beschluss der 5. Kammer des Verwaltungsgerichtes Greifswald vom 20. November, wir haben es heute gerade gehört, wurde das verfahrensbeteiligte Verkehrsministerium auf folgende Handlungsweise bezüglich der Zufahrt zum Nothafen Darßer Ort festgelegt: „Gemäß Landtagsbeschluss Drucksache 5/1148 vom 14.12.2007 ist die mit dem Vergleich freigegebene Baggerung die letzte Baggerung der Zufahrt.“ Das ist gerichtsfest!
Dezember 2007 widersprechen. Dort wurde übrigens, eingebracht von der SPD- und CDU-Fraktion, beschlossen, ich zitiere: „Die Landesregierung wird aufgefordert, … die einmalige Ausbaggerung des Nothafens Darßer Ort zu veranlassen,“
In einer Pressemitteilung des Verkehrsministeriums vom Oktober 2009 lässt sich der heute abwesende – ich weiß auch, warum – Verkehrsminister Schlotmann wie folgt zitieren: „Deshalb habe ich heute gleichzeitig mit dem Startsignal für die Baggerung das Raumordnungsverfahren für den neuen Hafen in Prerow eingeleitet.“ Und er sagt: „Klar ist für mich aber, dass das Problem nun wirklich gelöst und nicht wie in den vergangenen Jahren immer weiter verschleppt werden darf.“
Dem ging ein Kabinettsbeschluss voraus, der feststellte, dass gemäß des zitierten Landtagsbeschlusses vom 14. Dezember 2007 die Investition in einen Ersatzhafen gesichert ist. Wie kurz ist eigentlich das Gedächtnis der Beteiligten?
Herr Schlotmann, gemäß Artikel 39 Absatz 1 der Landesverfassung sind Sie verpflichtet, den Landtag darüber zu unterrichten, dass die Landesregierung mit diesem Antrag zu einem Rechtsbruch aufgefordert
Wo stehen wir nun mit diesem Thema am heutigen Tage? Positiv ist zu konstatieren, dass das Land in der Tat einer Lösung bei diesem Dauerbrennpunkt nähergekommen ist. Die Gemeinde Zingst hat nämlich Planungen vorgelegt, die einen machbaren neuen Etappenhafen als Inselhafen für circa 25 Millionen Euro vor Zingst vorsehen. Das steht auf der Habenseite. Aber anders, als am 20. Oktober 2009 veröffentlicht, ist jedoch bis heute kein Raumordnungsverfahren, Sie sagten es bereits, eröffnet worden. Es handelt sich also bisher immer nur noch um einen Planungsstand, der einer baureifen Genehmigung in keiner Weise nähergekommen ist.
sieht unter Berücksichtigung der rechtlich notwen- digen Verfahrensschritte auch gar keine Chance, vor Ende 2012 zu einer Genehmigung zu kommen. Das heißt, dass bis heute die Voraussetzungen für die mit Gerichtsbeschluss vom November 2009 ver- fügte letzte Baggerung, die dann in den Jahren 2009 und 2010 umgesetzt wurde, nicht wirklich erfüllt sind. Und nun wollen Sie unter Hinnahme eines Rechts- bruches
wieder einen Freibrief zur Baggerung der Hafenzufahrt, ohne, wie das Verkehrsministerium im Oktober 2009 verlauten ließ, das Problem nun wirklich gelöst und nicht wie in den vergangenen Jahren immer weiter verschleppt zu haben.
Ich will nicht unerwähnt lassen, dass die letzte Baggerung das Land Mecklenburg-Vorpommern etwa 1,1 Millionen Euro gekostet hat – die letzte Baggerung allein. Die Natur mit ihren Sedimentumlagerungen ist an dieser Stelle unerbittlich. BUND und WWF haben errechnet, dass aufgrund der natürlichen Veränderungen des Küstenverlaufes am Darßer Ort die Kosten für Unterhaltungsbaggerungen künftig zwangsläufig exponentiell steigen werden.