Protocol of the Session on November 16, 2011

Und ich bin auch nicht unbedingt der Meinung – aber das wird vielleicht ein Thema sein, Kollege Ritter, das

wir morgen beim Thema Zukunftsvertrag diskutieren können –, dass wir einen Teil dieser Entschuldungshilfe aus den Finanzmitteln nehmen, die finanzstarke kommunale Körperschaften zur Verfügung haben. Dieses wird nämlich vom Rechnungshof vorgeschlagen und dieses ist entlehnt dem Zukunftsvertrag, der im Land Niedersachsen geschlossen worden ist. Ich habe mit einer solchen Regelung – ich sage das ganz unumwunden – nicht unerhebliche Probleme. Also, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir werden uns mit solchen Positionen des Rechnungshofes im Innenausschuss auch kritisch auseinandersetzen.

Ein Gleiches, ich will das kurzfassen in zwei, drei Sätzen, gilt auch für das Thema Investitionsförderung. Ich halte es für sehr sinnvoll, dass wir als Land zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung stellen, um Gemeinden und Städten zu helfen, die nicht die Eigenmittel aufbringen können, die man benötigt, um Fördermittel zu bekommen. Hier müssen wir helfen, hier werden wir helfen, und auch dort Dissens zum Rechnungshof.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, dass ich an solchen für mich wesentlichen Punkten den Dissens aufzeige, bedeutet aber nicht, dass ich dieses Papier in Bausch und Bogen ablehnen möchte. Im Gegenteil: Es enthält über weite Strecken wichtige und wertvolle Erkenntnisse. Und deswegen halte ich es für selbstverständlich, dass wir bei zukünftigen Diskussionen über das Finanzausgleichsgesetz auch die Positionen des Rechnungshofes in unsere Diskussion mit einbeziehen werden.

Den vorliegenden Bericht bitte ich, in die Ausschüsse zu überweisen. Ich bin sicher, wir werden dort eine umfangreiche und fruchtbare Diskussion haben. Aber wir sollten das Ziel nicht aus den Augen verlieren, die kommunale Selbstverwaltung in unserem Land zu stärken, und dem muss auch diese Diskussion dienen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat nun der Abgeordnete der CDU-Fraktion Herr Renz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach meinem Kenntnisstand wurde sonst bei der Einbringung bei Erster Lesung eigentlich nicht gesprochen, aber was Neues muss nicht schlecht sein. Insofern bin ich auch gerne bereit, für die CDU-Fraktion hier einige Gedanken zu äußern.

Ich habe schon gehört, es hat Verwunderung hervorgerufen, warum wir von Redeblock I Erhöhung auf III wollen. Ich will einfach nur an der Stelle sagen, ich hatte beim Redeblock I bei der CDU sozusagen nicht auf dem Sender, dass wir nur 7 Minuten haben. Und da ich mich hier dann doch etwas intensiver äußern möchte, will ich versuchen, dann auch die 15 Minuten – vielleicht nicht ganz – auszureizen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Die Zeit läuft.)

Ich weiß nicht, ob es Usus ist, sich in so einem Bericht, speziell dann vor allem in der Ersten Lesung, so, wie Frau Rösler es getan hat, zu einer ganz speziellen Sa

che, hier zu einer Prüfung der Stadt Neubrandenburg, zu äußern. Aber wenn Sie es schon getan haben,

(Zurufe von Barbara Borchardt, DIE LINKE, und Peter Ritter, DIE LINKE)

dann will ich an dieser Stelle auch meine persönliche Auffassung zu dem sagen, was Sie hier eben getan haben, Frau Rösler.

Ich stimme mit Ihnen überein und finde auch, wenn wir mal die Ziffern 244 und 245 nehmen, das betrifft ja dann die Stadt Wismar, wenn es um Musikschulen geht, wenn dann hier festgestellt wird, dass Einzelunterricht höhere Kosten hat als Gruppenunterricht und dass Honorarkräfte preiswerter sind als Festangestellte, da muss ich schon sagen, das sind enorme Feststellungen, die wir hier durch den Landesrechnungshof aufgeschrieben bekommen haben. Ich meine, es fehlt jetzt nur noch: Wenn wir gar keinen Unterricht machen, dann sparen wir noch mehr Geld.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Und das Gleiche ist ja das, was Sie angesprochen haben, zum Thema der Stadt Neubrandenburg. Wenn hier festgeschrieben wird, dass wir im freiwilligen Bereich von circa 96 Stellen mal so auf 60 Stellen runterkönnen – immerhin 36 Stellen –, dann will ich ganz einfach an dieser Stelle meine persönliche Auffassung da auch noch mal kundtun. Es ist aus meiner Sicht dann nicht ausreichend, hier einfach nur den finanziellen Hintergrund zu betrachten. Das lässt sich manchmal vielleicht ganz gut aus einem warmen Büro mit einer entsprechenden Besoldung tun, aber die Realität sieht vor Ort doch manchmal etwas anders aus. Wie gesagt, das wollte ich einfach mal hier voranstellen.

Wenn ich jetzt den Finanzbericht an sich mal hier kurz analysieren darf, dann denke ich schon, dass es sehr zutreffend ist, was uns hier der Landesrechnungshof aufschreibt, nämlich dass wir in 2011 eine verbesserte konjunkturelle Entwicklung aufzuweisen haben, und der Landesrechnungshof zu Recht in diesem Zusammenhang darauf hinweist, dass wir es aufgrund des Solidarpaktes beziehungsweise aufgrund der demografischen Entwicklung weiter mit sinkenden Einnahmen zu tun haben werden, und insofern auch zu Recht die Schlussfolgerung, die hier vorliegt. Wir sind weiterhin gezwungen, und da sind wir in der Verantwortung hier als Gesetzgeber, eben auch entsprechend die Ausgabenstruktur anzupassen. Insofern stimmen wir in diesem Fall mit den Ausführungen überein.

Ich will dann auch im Anschluss gleich auf drei Dinge speziell eingehen, auf die aktuellen Themen Finanzausgleichsgesetz, kommunaler Ausgleichsfonds bezie

hungsweise den kommunalen Konsolidierungsfonds, den Herr Müller auch schon angesprochen hat.

Aber im Vorfeld, und deswegen will ich eigentlich etwas länger sprechen, will ich doch ganz einfach noch mal die Zielstellung von diesen Berichten hier thematisieren. Ich sage es gleich vorweg: Ich habe da auch noch keine Lösung. Aber wenn wir ein Ziel definieren und es sich augenscheinlich zeigt, dass wir Probleme bei der Umsetzung haben, dann, glaube ich, ist es wichtig, bei diesen Berichten auch mehr über Wege zu diskutieren, wie wir diesem Ziel nachkommen.

Das Ziel ist hier definiert. Ich will mal zitieren: „Das Ziel des vorliegenden Berichtes ist es, strukturelle Probleme der kommunalen Haushalts- und Finanzlage aufzuzeigen und daraus die aus Sicht des Landesrechnungshofes geeigneten Handlungsempfehlungen abzuleiten. Dabei stehen in erster Linie die Entscheidungsträger in den Kommunen vor Ort in der gesetzlichen Pflicht, die kommunalen Haushalte in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung auszugleichen.“

Ich sehe jetzt zum Beispiel hier keinen Vertreter der kommunalen Ebene. Das sind nämlich die Adressaten, die hier Veränderungen vornehmen sollen. Wenn ich jetzt mal den Sender betrachte: Der Sender ist ja in diesem Fall für mich der Landesrechnungshof und der Empfänger sind die Kommunalen, die Veränderungen vornehmen sollen. Und in dem Bereich dazwischen befindet sich die Landesregierung, befindet sich jetzt der Landtag. Und wir selbst sind zwar in der Lage, zum Beispiel mit Vertretern der kommunalen Ebene, der Spitzenverbände entsprechende Maßnahmen zu diskutieren, aber für mich persönlich zeigt sich hier eine Lücke, ein Zustand, der nicht befriedigend ist. Denn wenn wir die Realität gerade in Wahlkampfzeiten vor dem September betrachten, was passiert dann?

Wenn ich jetzt konkret die kommunalen Finanzzuweisungen nehme: Die Bürgermeister, die Stadtfraktionen et cetera stellen vor Ort fest, sie haben zu wenig Geld. Wir werden ihnen aber hier durch den Landesrechnungshof, und das tut ja der Landesrechnungshof, aufzeigen, dass es eigentlich – das ist zumindest die Position des Landesrechnungshofes – ausreichend viel Geld ist. Jetzt sind unsere Partner, die wir mit ins Boot nehmen wollen, um hier Veränderungen herbeizuführen, die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, sprich zum Beispiel die Geschäftsführer.

Da erlaube ich mir an dieser Stelle, einfach mal zu sagen, die stehen auf der Gehaltsliste ihrer Institution. Und jetzt kommen die, die betroffen sind, die Veränderungen vornehmen sollen, nämlich die Bürgermeister, die Ehrenamtlichen, und die sollen jetzt hier in einem Diskussionsprozess zu Ergebnissen kommen, wie es die Zielstellung dieses Berichtes formuliert. Und da habe ich erhebliche Zweifel, ob wir hier – und da fordere ich einfach alle auf – über geeignete Mittel diskutieren, um das Ziel zu erreichen.

Und ich will das auch deutlich machen an dem Beispiel Hebesatz B. Das hat ja der Landesrechnungshof hier sehr schön aufgeschrieben in der Ziffer 61: „Neben der noch ungenügenden Ausschöpfung der Grund- steuer B muss auch auf das völlig unzureichend ausgeschöpfte Einnahmepotenzial der Grundsteuer A hingewiesen werden.“ Das ist die Position des Landesrechnungshofes.

Und wie sieht es jetzt in der Praxis aus? Im Jahre 2009 sind von 811 Kommunen 31 diesem Ruf gefolgt und haben den Hebesatz erhöht. Das zeigt schon diese Defizite, die wir haben, bei der Umsetzung. Im Jahre 2010 haben es dann 157 vollzogen. Und da sage ich Ihnen auch ganz deutlich: Vollzogen haben sie es, weil wir einen Innenminister in diesem Land haben, der diese Politik – ja, ich will das nicht weiter beurteilen – aus seiner Verantwortung heraus nach vorne getragen hat, um Veränderungen zu bewirken. Aber das alleine kann nicht der Weg sein, um hier Veränderungen in Mecklenburg

Vorpommern hervorzurufen. Da kann ich nur noch mal zu diesem Diskussionsprozess einladen, den wir, wie ich finde, führen müssen, um hier zu anderen Ergebnissen zu kommen.

(Vizepräsidentin Regine Lück übernimmt den Vorsitz.)

Ich möchte dann nach dieser grundsätzlichen Diskussion, nach der grundsätzlichen Debatte, die ich hier versucht habe anzuregen, wie gesagt auf drei konkrete Punkte noch mal kommen:

Ich freue mich, dass der Landesrechnungshof die Auffassung auch der Koalitionäre hier teilt, dass der Gleichmäßigkeitsgrundsatz in Ordnung ist, und das hier auch entsprechend fachlich inhaltlich untersetzt. Das werden sicherlich Vertreter der Opposition anders sehen, obwohl es ja in den letzten Debatten kurz vor der Wahl schon nicht mehr so war. Da ist das ja im Prinzip – gerade vonseiten der LINKEN – schon relativiert worden. Ich hoffe nicht, dass es einfach nur damit zusammenhängt, dass man auch mit in die Regierungsverantwortung wollte.

Interessant ist auch, und darüber müssen wir in den Ausschüssen erneut diskutieren, dass der Landesrechnungshof empfiehlt oder seine Position hier untersetzt, indem er sagt, der Abbau der Vorwegabzüge ist nicht ausreichend vonstattengegangen. Das sollte man ergebnisoffen diskutieren. Und ich sage Ihnen auch, das, was Sie hier aus meiner Sicht richtigerweise aufgeschrieben haben, dass man diskutieren muss, ob man das DreiSäulen-Modell beibehält aufgrund der Kreisgebietsreform oder ob wir dort zu Veränderungen kommen müssen, muss aus meiner Sicht richtigerweise benannt und geprüft werden.

Was Sie dann zum kommunalen Ausgleichsfonds aufgeschrieben haben, ja, das kann ich nicht und eigentlich will ich es auch gar nicht nachvollziehen. Denn wenn Sie hier schreiben, das ist ein richtiges Mittel, dann brauchen Sie uns jetzt nicht im Nachgang, wo es schon jeder weiß, noch mal zu erklären, dass wir hier den falschen Zeitpunkt gewählt haben. Das wissen wir, dass wir in dieser schwierigen konjunkturellen Situation zu diesem Mittel gegriffen haben, um den Kommunen zu helfen. Also da jetzt noch mal eine grundsätzliche Diskussion zu führen, dass die Regierungskoalition jetzt zum falschen Zeitpunkt gehandelt hat, das will ich ganz einfach an dieser Stelle zurückweisen.

Interessant finde ich – ich weiß jetzt gar nicht, inwieweit das schon öffentlich ist –, dass es hier auch Überlegungen gibt, den Abrechnungsbetrag von 22,5 Millionen für das Haushaltsjahr 2011 sinnvoll zu verwenden, so will ich das mal an dieser Stelle sagen. Auch diese Diskussion begrüße ich, dass wir uns im Zusammenhang mit dem kommunalen Ausgleichsfonds bei dieser Materie dann zu diesem Abrechnungsbetrag, zu dem positiven Abrechnungsbetrag noch mal unterhalten.

Dann komme ich auch zu dem dritten Punkt, zu dem Herr Müller schon entsprechende Ausführungen gemacht hat. Das ist die Ziffer 185. Da muss ich auch immer wieder staunen nach so vielen Jahren kommunaler Selbstverwaltung, wenn sie dann hier noch mal aufschreiben, wie ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen ist, dann werden sie sicherlich ihre Gründe haben. Und von der

Praxis her kann ich Ihnen das auch sagen. Die Handhabung in Stadtvertretungen, auch in Kreistagen, die schreit förmlich danach, die Selbstverständlichkeit hier noch mal aufzuschreiben, nämlich dass konkrete Maßnahmen angegeben werden, dass konkrete Abrechnungszeiträume angegeben werden. Das ist aus meiner Sicht auch alles in Ordnung.

Was ich eigentlich viel interessanter finde – da weiß ich auch gar nicht, ob das eine Selbstverständlichkeit ist –, ist aber, dass man die Zahlungen, und insofern glaube ich, diesen Punkt sollten wir uns alle genauer angucken, aus dem kommunalen Konsolidierungsfonds dann auch im Nachgang tätigt nach erfolgreicher Abarbeitung der Maßnahmen. Das ist eigentlich auch logisch und richtig, zumindest in der Theorie. Ich weiß jetzt nicht, wie sich das in der Praxis eins zu eins umsetzen lässt. Aber ich finde, mit dieser Formulierung haben Sie vollkommen recht, dass wir uns dieser Diskussion dann auch stellen müssen.

Ich will auch noch mal sagen im Zusammenhang mit dem kommunalen Konsolidierungsfonds, der ja auch aus unserer Sicht – Herr Müller hat es gesagt – richti- gerweise in der Koalitionsvereinbarung steht, der ja auch von der Landesregierung Mitte des Jahres schon mal angekündigt war, die Position des Landesrechnungshofes hier an dieser Stelle deutlich machen. Er wirft uns nämlich vor, dass wir im Nachgang dann den Gleichmäßigkeitsgrundsatz außer Kraft setzen. Das ist also die Position des Landesrechnungshofes. Wir setzen den Gleichmäßigkeitsgrundsatz außer Kraft, und zwar zulasten des Landes. Das will ich nicht an dieser Stelle kommentieren, ich will es nur einfach mal gesagt haben. Ansonsten denke ich, dass das eine Maßnahme ist, die wir uns gut überlegt haben und die wir dann auch umsetzen werden.

Ich denke, zum heutigen Zeitpunkt, für die Erste Lesung, für eine angeregte Diskussion sollte das als Beitrag der CDU-Fraktion reichen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, die Unterrichtung durch den Landesrechnungshof auf Drucksache 5/4476 zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss zu überweisen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Wer stimmt diesem Überweisungsvorschlag zu? – Danke. Gegenprobe. – Enthaltungen? – Danke. Dann ist dieser Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der SPD, der CDU, der LINKEN, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD bei einer Stimmenthaltung der NPD überwiesen worden.

Vereinbarungsgemäß rufe ich an dieser Stelle jetzt auf den Tagesordnungspunkt 8: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU – Perspektiven für die von der Standortreduzierung der Bundeswehr betroffenen Regionen in Mecklenburg-Vorpommern entwickeln,

Drucksache 6/86, in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Bundeswehrstrukturreform – Konversionsprogramm dringend erforderlich, Drucksache 6/73.

Antrag der Fraktionen der SPD und CDU Perspektiven für die von der Standortreduzie- rung der Bundeswehr betroffenen Regionen in Mecklenburg-Vorpommern entwickeln – Drucksache 6/86 –

Antrag der Fraktion DIE LINKE Bundeswehrstrukturreform – Konver- sionsprogramm dringend erforderlich – Drucksache 6/73 –

Das Wort zur Begründung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/86 hat der Abgeordnete Thomas Schwarz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jetzt ist es amtlich. Seit Monaten haben wir ja alle gewartet, was in Berlin passiert, was mit der Bundeswehrstrukturreform passiert. Jetzt sind die Fakten klar auf dem Tisch: Von 400 Standorten in Deutschland werden 31 geschlossen. Unter die 31 fallen 3 Standorte in MecklenburgVorpommern. 90 Standorte werden reduziert. Das sind die Fakten.

In weiser Voraussicht hatte die Koalition in der vori- gen Legislatur bereits einen Antrag zur Konversion formuliert, wo auf diese Problematik hingewiesen worden ist. Ich finde es aber gut, dass die Koalition noch einmal einen Antrag hier einbringt, um noch einmal nach außen die Botschaft zu versenden, Kommunen, ihr seid nicht allein.

(Udo Pastörs, NPD: Nicht allein.)

Und ich sage noch einmal: Mecklenburg-Vorpommern, das hat die Bilanzkonferenz am Anfang dieses Jahres gezeigt, nimmt bezüglich der Konversion einen Spitzenplatz ein in Deutschland. Fast alle Kasernen sind vermarktet oder verkauft und es gibt genug Beispiele hier in Mecklenburg-Vorpommern, wo die Konversion als Chance genutzt worden ist für Arbeitsplätze im länd- lichen Raum: Torgelow, Stavenhagen, in Eggesin tut sich was, Dabel und Demen. Und in Dabel gab es sogar einen Preis vom Bundespräsidenten. Im Rahmen von „365 Orte im Land der Ideen“ hat Dabel zum Beispiel sogar einen Preis gewonnen. Das heißt, da wird Holz hergestellt,