Protocol of the Session on November 16, 2011

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Herr Pastörs, Sie haben den Verfassungsschutz als kriminelle Vereinigung bezeichnet. Dafür erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf. Des Weiteren werde ich Ihre Rede prüfen und behalte mir weitere Ordnungsmaßnahmen vor.

Ums Wort gebeten hat noch einmal der Abgeordnete Herr Silkeit von der Fraktion der CDU.

Herr Pastörs, wenn man missverstanden werden soll, dann wird man auch missverstanden. Und ich reklamiere …

(Udo Pastörs, NPD: Das machen Sie ja bei uns genauso, sonst wäre es da großzügiger.)

Ich mache dasselbe, was Sie in der Vergangenheit gemacht haben: Ich reklamiere jetzt für mich auch mal bei meiner ersten Rede einen Fehler.

(Udo Pastörs, NPD: Ist ja auch nicht schlimm.)

Ich werde jetzt noch mal Ihnen und dem Protokoll den Satz vorlesen, damit Sie sich ihn auch einprägen können: „In dem Gesetzentwurf spricht die NPD außerdem davon,“

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

„dass eine transparente und effektive Kontrolle des Verfassungsschutzes Grundvoraussetzung für eine funktionierende Demokratie ist.“

(Udo Pastörs, NPD: Das ist Kinderei, was Sie jetzt machen.)

Den Rest mit meiner Verwunderung brauche ich nicht noch mal zu unterstreichen.

(Udo Pastörs, NPD: Das ist doch Kinderei, was Sie jetzt tun. – Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/83 zur Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? –

(allgemeine Unruhe)

Ich wiederhole die Abstimmung.

(Gelächter vonseiten der Fraktion der NPD)

Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? –

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktio- nen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN bei Zustimmung der Fraktion der NPD abgelehnt.

Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Beratung der Unterrichtung durch den Landesrechnungshof – Jahresbericht des Landesrechnungshofes 2011 (Teil 1), Kommunalfinanzbericht 2011, Drucksache 5/4476.

Unterrichtung durch den Landesrechnungshof Jahresbericht des Landesrechnungs- hofes 2011 (Teil 1) Kommunalfinanzbericht 2011 – Drucksache 5/4476 –

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zuerst die Abgeordnete Frau Rösler von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die vorliegende Unterrichtung, der Kommunalfinanzbericht 2011 des Landesrechnungshofes, sollte insbesondere vom Innenausschuss intensiv beraten werden.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Machen wir.)

Der Bericht enthält zweifellos Wissenswertes, Interessantes und Nachdenkliches. Wenn etwa der Landesrechnungshof bei der Überprüfung von Beschaffungsmaßnahmen beziehungsweise Vergabevorgängen in ausgewählten Landkreisen eine Gesamtfehlerquote von

74 Prozent feststellen muss, dann ist das in der Tat bedenklich. Bedenklich – allerdings aus anderem Grund – finde ich aber einige Ausführungen des Rechnungshofes im Rahmen der überörtlichen Prüfung der Stadt Neubrandenburg sowie der Hansestädte Wismar und Stralsund. Neben den Personal- und Sachkosten meint der Rechnungshof nämlich, erhebliche Einsparpotenziale dieser drei Städte im Theater- und Orchester- beziehungsweise im Kulturbereich ausmachen zu können. Wenn sich diese rein fiskalische Sichtweise verbrüdert mit der theater- und orchesterpolitischen Strategie der jetzigen Koalition, dann gehen in Mecklenburg

Vorpommern kulturpolitisch die Lichter aus.

Meine Damen und Herren, selten wohl ist ein Bericht des Landesrechnungshofes in wichtigen Teilaussagen von der Realität derart eingeholt oder gar überrollt worden:

Der Bericht wurde mit Schreiben vom 30. Juni dieses Jahres der Landesregierung zugeleitet. Im Zusammenhang mit dem FAG lobt er die Absenkung der Schlüsselzuweisungen an Gemeinden unter 500 Einwohnern. Für den Rechnungshof bleibt sogar abzuwarten, ob diese sehr moderate Absenkung ausgereicht hat, kleine Gemeinden zur Aufgabe zu zwingen. Diesem Abwarten bereitete das Landesverfassungsgericht noch am selben Tag ein jähes Ende und erklärte die gesamte 500er-FAGRegelung für verfassungswidrig und nichtig.

Und auch in einem zweiten wichtigen Punkt wurde der Auffassung des Rechnungshofes sehr rasch und sehr deutlich nicht gefolgt, diesmal durch die Landespolitik, Stichwort: Gemeindegebietsreform.

Meine Damen und Herren, vergleicht man die Ausführungen des Rechnungshofes zur Notwendigkeit einer Gemeindegebietsreform mit den Empfehlungen der letzten Enquetekommission, dann wird eines sichtbar: Die Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und CDU verfehlt auch in diesem Punkt den tatsächlichen Reformbedarf in Mecklenburg-Vorpommern auf dramatische Weise.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Auch darüber wird im Zusammenhang mit der vorliegenden Unterrichtung zu diskutieren sein.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Das Wort hat nun der Abgeordnete Herr Heinz Müller von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit einer Reihe von Jahren legt uns der Landesrechnungshof nicht nur seinen allgemeinen Bericht vor, sondern auch einen speziellen Bericht, der sich auf die Finanzsituation der Städte, Gemeinden und Kreise in unserem Land bezieht.

Zunächst einmal: Ich halte dies grundsätzlich für einen außerordentlich wichtigen Schritt und für ein außerordentlich wichtiges Papier und ich glaube, dass diese besondere Betrachtung der Kommunen auch Ausdruck der Tatsache ist, dass die Kommunen in unserem demokratischen Staatswesen eine zentrale Rolle spielen, insbesondere bei der Ausführung der Aufgaben der öffentlichen Hand. Insofern also ist es sehr zu begrüßen, dass wir einen solchen Kommunalbericht überhaupt in den

Händen haben. Und wir werden, Kollegin Rösler hat darauf schon verwiesen, im Innenausschuss ganz sicher diesen Bericht sehr eingehend zu diskutieren haben und ich bin ganz sicher, dass wir eine Reihe von positiven Erkenntnissen, dass wir eine Reihe von wichtigen Hinweisen aus diesem Papier entnehmen. Dies gilt nicht nur für die allgemeinen Aussagen des Landesrechnungshofes, sondern dies gilt selbstverständlich auch für die Einzelprüfungen einzelner Städte, denn auch hier sind wichtige Erkenntnisse zu gewinnen.

Der Landesrechnungshof macht in seinem Papier aber deutlich mehr, als einzelne Städte zu prüfen, sondern er macht auch sehr allgemeine Aussagen zur kommunalen Finanzsituation und zur kommunalen Finanzausstattung durch das Land. Ich möchte dies – bitte verstehen Sie mich nicht falsch – nicht kritisieren, im Gegenteil. Ich halte es für sehr gut, dass der Rechnungshof sich in eine solche Diskussion einbringt. Aber es gilt auch, dass der, der an einer solchen Diskussion teilnimmt, dann auch hinnehmen muss, dass seine Position Gegenstand der allgemeinen öffentlichen Erörterung, natürlich auch der Erörterung hier im Landtag wird und dass man den Feststellungen auch Kritisches entgegenhält. Und deswegen gestatten Sie mir, dass ich die Gelegenheit benutze, um in zwei, drei Punkten, die mir wichtig erscheinen, hier durchaus eine Gegenposition zu den Aussagen des Landesrechnungshofes aufzubauen.

Zunächst einmal, glaube ich, dass die Darstellung der finanziellen Situation unserer Kommunen im Bericht des Landesrechnungshofes zu positiv ist. Selbstverständlich haben wir eine sehr große Spreizung, eine sehr große Differenzierung, was die Finanzsituation der Städte und Gemeinden angeht. Aber die eher durchweg positive Darstellung, die wir im Rechnungshofbericht finden, halte ich für zu optimistisch und sie ist in vielen Fällen von der Realität nicht gedeckt.

Deswegen lassen Sie mich auf einen Punkt kommen, der etwas mit praktischer Politik zu tun hat. Der Bericht des Rechnungshofes sagt explizit, dass er einer kommunalen Entschuldung und einem Entschuldungsfonds des Landes kritisch bis ablehnend gegenübersteht. Hier, meine Damen und Herren, unterscheiden die Koalitionsfraktionen sich fundamental vom Rechnungshof. Wir halten es für zwingend erforderlich, dass nach der Kreisgebietsreform genau geschaut wird, wie denn die neuen Kreise ihre Arbeit starten, unter welchen finanziellen Rahmenbedingungen,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Mehr recht als schlecht.)

welche Belastungen sie aus der Vergangenheit mitbringen. Dass dies auch für die kreisfreien und die großen kreisangehörigen Städte gilt und dass wir Geld zur Verfügung stellen, um hier bei denen, die ganz besonders tief in den Problemen stecken, zu helfen, das setzt natürlich voraus – und dies möchte ich betonen –, dass wir nur denen helfen wollen und, ich glaube, auch nur denen helfen können, die selbst bereit und willens sind, etwas zu tun, um ihre Haushalte zu konsolidieren. Dann allerdings, meine sehr verehrten Damen und Herren, halte ich, anders als der Rechnungshof, eine solche Hilfe zur Selbsthilfe für zwingend erforderlich.

Und ich bin auch nicht unbedingt der Meinung – aber das wird vielleicht ein Thema sein, Kollege Ritter, das