(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Wir sind hier nicht da, um Ihre Vorurteile zu bestätigen, Herr Petereit. Oh Gott! Oh Gott!)
und deswegen werden wir Ihre Vorurteile nicht bestätigen. An dieser Stelle danke ich Ihnen für Ihre Frage, weil ich gerne sagen würde, dass es wichtig wäre, dass wir generell allen Jugendlichen mit Anstand begegnen. Und deshalb ist es unerträglich, dass Sie die Grundrechte von Jugendlichen auf das eigene Bild missachten und jetzt mit denen noch über die Entschädigung feilschen.
Es wäre gut, wenn die Abgeordneten mit gutem Beispiel vorangehen, Respekt anderen Schülern gegenüber zu erbringen, dann tun es die Schüler auch.
Es ist Ihnen nicht möglich, wertfrei eine Frage zu beantworten, die sich auf Schüler mit Migrationshintergrund bezieht.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Auf was bezieht sich denn diese Frage? – Heinz Müller, SPD: Wir werben für die Menschenrechte.)
Als Ministerin dieses Landes habe ich meinen Eid auf die Landesverfassung geschworen und deshalb ist es immer so, dass jede Antwort von mir Werte beinhalten wird. Und die Werte des Respekts und der Menschenwürde sind das Mindeste, was die Landesregierung vertritt,
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Davon haben Sie doch noch nie was gehört, vom Eid. – Zuruf von Stefan Köster, NPD)
Einen Moment, Herr Petereit! Ich bin leider nicht dazu gekommen, verweise aber an dieser Stelle auf Paragraf 65 Absatz 4 unserer Geschäftsordnung, wonach Antworten der Landesregierung nicht zu kommentieren sind. Ich bitte zukünftig um Beachtung!
Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales. Hierzu bitte ich die Abgeordnete Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage 7 zu stellen.
7. Weshalb wurde die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Frauenhäusern und Beratungsstellen durch das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales im September dieses Jahres vorfristig aufgehoben?
Guten Morgen, liebe Silke Gajek, und vielen Dank dafür, dass meine Fragerunde dann jetzt noch konstruktiv abgerundet wird.
Wir haben im Juli 2012 mehr Mittel für Nachsteuerungen im Beratungs- und Hilfenetz für Opfer häuslicher und sexualisierter Gewalt bewilligt. Mit der alten Richtlinie hätten wir die zusätzlichen Mittel aber nicht ausreichen können. Dort wurden konkrete Pauschalen festgelegt, die nicht überschritten werden dürfen. Um die Mittel dem Beratungs- und Hilfenetz für Opfer häuslicher und sexualisierter Gewalt trotzdem zukommen zu lassen, wurde die- se Richtlinie mit Wirkung vom 25. September 2012 aufgehoben. Derzeit erfolgt die Förderung nach Paragraf 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern. Der
Eine Nachfrage: Wann ist damit zu rechnen, dass die Richtlinie auf den Weg gebracht wird? Und sind die beteiligten …
Ein genaues Datum für das Inkrafttreten ist noch nicht zu benennen. In Umsetzung der Erkenntnisse aus der Evaluation des Beratungs- und Hilfenetzes sowie des Berichtes des Landesrechnungshofes ist eine Datenerfassung notwendig und hieraus ergibt sich ein erhöhter Abstimmungsbedarf, der den Prozess verzögert.
Alle, die von dieser Beratungslandschaft profitieren, werden natürlich in diesen Prozess einbezogen. Das Ziel ist ja, zusätzliche Mittel einzusetzen, aber auch im Hinblick darauf, was uns sozusagen im Evaluationsbericht ins Stammbuch geschrieben worden ist.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Inneres und Sport. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage 8 zu stellen.
8. Wie wird die Landesregierung die auf das Ur- teil des Landesverfassungsgerichts zur Stadt- Umland-Umlage direkt zurückzuführende Fi- nanzierungslücke in den Städten des Landes schließen und damit die vom Gesetzgeber vorgesehene Finanzausstattung verfassungs- konform gestalten?
Guten Morgen, Herr Abgeordneter Saalfeld! Die Landesregierung ist in Vorbereitung der Vergabe eines rechtlichen Gutachtens zur StadtUmland-Verflechtung der Kernstädte. Da nach den Ausführungen des Landesverfassungsgerichts eine Umlage dem Grund nach sachlich gerechtfertigt wäre, allerdings nicht zwingend geboten ist, auch das steht im Urteil drin, ist es erforderlich, eine Neuregelung zu schaffen, die die ursprünglichen gesetzgeberischen Ziele eines Ausgleiches zwischen den prosperierenden Umlandgemeinden und den Kernstädten ermöglicht.
Der Prüfauftrag soll hierzu eine rechtliche Urteilsanalyse einschließlich eines Vorschlages einer Neuregelung
sowie eine Machbarkeitsstudie umfassen. Ich gebe ausdrücklich zu bedenken, dass natürlich der Aufwand und der Nutzen im Verhältnis stehen müssen. Die derzeitigen Vorstellungen des Verfassungsgerichtes haben einen exorbitanten Verwaltungsaufwand zur Folge, wenn man das eins zu eins umsetzen wollte. Deswegen brauchen wir eine praktikable Fassung. Der Prüfauftrag befindet sich zurzeit in Abstimmung mit den Landesverbänden des Landes Mecklenburg-Vorpommern, also dem Städte- und Gemeindetag, dem Landkreistag, dem Landesrechnungshof und dem Fachministerium.
Nachfrage: Ist denn schon absehbar, wann ein Gesetzentwurf vorliegen könnte nach diesen vorgestellten Punkten, die Sie gerade angeführt haben?
Es kommt darauf an, welche Regelung man zugrunde legt. Möglicherweise wird es in die Überarbeitung des FAG in Gänze mit einfließen, möglicherweise gibt es auch eine separate Lösung. Da würde ich mich zum heutigen Tag nicht festlegen wollen, weil wir in jedem Fall eine praktikable Lösung brauchen.
Zweite Nachfrage: Wie wird die Landesregierung die Zentren unterstützen beziehungsweise die entgangenen Mittel kompensieren?
Herr Abgeordneter Saalfeld, die Umlandumlage war ein Kompromiss aufgrund der politischen Situation in Mecklenburg-Vorpommern. Bekanntermaßen war ja mal zu Beginn der Legislatur, 2006/2007, vorgesehen, eine Reihe von Gemeinden in die Oberzentren einzugemeinden. Dazu war in diesem Parlament keine politische Mehrheit vorhanden.
Daraus resultierend ist die Umlandumlage entstanden als Grundidee – die ich persönlich immer noch grundsätzlich für richtig halte –, dass die Umlandgemeinden mit an der Aufgabenübernahme der Oberzentren partizipieren.
Aus diesem Grunde müssen wir eine rechtliche Möglichkeit finden, die dem Grundgedanken Rechnung trägt, der nicht den gesamten Landkreis in die Haftung nimmt für die Finanzierung der Oberzentren, sondern die umliegenden Gemeinden, die entweder möglicherweise eine gesamtoberzentrale Funktion übernehmen könnten oder sich finanziell daran beteiligen. Deswegen halte ich den Weg und die Umsetzung nach wie vor für zwingend erforderlich.
Einen Moment! Ich möchte noch mal auf Paragraf 65 Absatz 5 verweisen, wonach die Frage nicht unterteilt sein darf und sich auf die Antwort der Landesregierung beziehen muss. Also ich muss schon eine sehr weite Auslegung ansetzen, um
Ihre zweite Zusatzfrage als Reaktion auf die Antwort der Landesregierung auslegen zu können. Ich bitte auch da künftig um Beachtung.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Aber die Antwort war nicht schlecht. Ja, das ist ja interessant zu hören, dass das Parlament schuld ist.)