Protocol of the Session on October 25, 2012

Ich bitte nun den Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD, die Frage 9 zu stellen.

Herr Minister!

9. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung darüber vor, in welchen Kommunen sich die mit der doppischen Buchführung gewonnenen Einsichten positiv auf die Finanzergebnisse niedergeschlagen haben?

Herr Abgeordneter Müller, die kommunale Doppik ist nicht in erster Linie dazu da, kurzfristig eine Verbesserung der Finanzergebnisse zu erreichen. Durch die kommunale Doppik, die lediglich eine andere, eine umfassende Abbildung des haushaltsmäßigen Geschehens darstellt, wird auf jeden Fall keine Kommune reicher oder ärmer. Die Ausgangsbedingungen bleiben ja die gleichen. Allerdings sorgt die kommunale Doppik für mehr Transparenz, auch mit Blick auf den Werteverzehr, und trägt damit dazu bei, dass die Kommunen frühzeitig die sich daraus ergebenden Notwendigkeiten erkennen und danach handeln, insbesondere auch im investiven Bereich.

Wie erste mündliche Erfahrungsberichte zeigen, werden zunehmend im Rahmen anstehender Investitionsentscheidungen auch die damit verbundenen Abschreibungen mitberücksichtigt. Wir gehen davon aus, dass die Ergebnisse des ersten verpflichtenden Doppik-Jahres- haushaltes frühestens Mitte des Jahres 2013 vorliegen und im Jahre 2014/2015 möglicherweise ein Vergleich zwischen Doppik und Kameralistik, zwischen den beiden Haushaltsformen möglich ist, denn erst dann haben wir in Gänze abgeschlossene Haushalte.

Man kann zu der Frage der Doppik so oder so stehen. Ausgangspunkt ist ein Beschluss der Innenministerkonferenz aus dem Jahr 2003, in dem festgelegt worden ist, dass verbindlich bis zum Jahr 2015 in allen Kommunen dieser Weg einzuführen ist. Die Landesverbände, insbesondere der Städte- und Gemeindetag, haben darauf großen Wert gelegt.

Ich darf nun den Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD, bitten, die Frage 10 zu stellen.

10. War der Polizei im Fall der brutalen Vergewalti

gung einer 17-jährigen Rostockerin trotz umfangreicher Suchaktionen in unmittelbarer Nähe der Täterwohnung die Meldeanschrift des Täters bekannt, Herr Minister?

Herr Abgeordneter Pastörs, in der Form der Frage unterstellen Sie zunächst oder sug

gerieren Sie, dass die Polizei fehlerhaft gearbeitet hätte. Dagegen möchte ich mich auch im Namen der Landespolizei strikt verwahren.

Der Polizei lag kein konkreter Hinweis auf den Verbleib der als vermisst geltenden 17-Jährigen vor. Im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen wurden daher selbstverständlich alle Möglichkeiten in Betracht gezogen. Die Suchmaßnahmen konzentrierten sich auf verschiedene territoriale Bereiche in der Hansestadt Rostock.

Die in solchen Fällen vorgesehenen Maßnahmen wurden intensiv und auch umfangreich und zügig durchgeführt. Aufgrund der vorhandenen Informationen wurden unverzüglich Personen überprüft, die als mögliche Täter infrage kommen. Von diesen Personen waren die Meldedaten bekannt. Vorrangig, also in erster Reihenfolge, wurden die Personen überprüft, die in jüngster Vergangenheit wegen Sexual- oder Tötungsdelikten in Erscheinung ge- treten waren und deshalb in den Fokus gerückt wurden. Nachdem diese Überprüfungen mit negativen Ergebnissen durchgeführt worden waren, sollte noch am Tag der Festnahme der Tatverdächtigen mit der Überprüfung der restlichen unter Führungsaufsicht stehenden Personen begonnen werden. Dementsprechend war dazu auch für diesen Tag der Tatverdächtige vorgesehen.

Zusatzfrage: Wie viel Personen wurden, so, wie Sie gerade Ihre Antwort gaben, denn vorab, also nach Bekanntwerden des Verschwindens überprüft?

Diese Frage muss ich nachreichen, bevor ich Ihnen eine falsche Zahl sage.

Vielen Dank.

Möchten Sie eine zweite Frage stellen?

Nein, vielen Dank.

Dann bitte ich jetzt den Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD, die Frage 11 zu stellen.

11. Zu welchen linksextremistischen Straftaten kam

es, wann und wo, im Zusammenhang mit der nationalen Demonstration der JN, die am 20. Oktober in Wismar stattfand?

Herr Abgeordneter Petereit, im Zusammenhang mit der rechtsextremistischen Demonstration am 20. Oktober 2012 in Wismar liegen nach derzeitigem Ermittlungsstand fünf Fälle vor, die einen linksextremistischen Hintergrund haben.

Da ist zunächst ein Fall, die Verletzung eines Polizeibeamten nach Wegweisung eines Teilnehmers einer Sitzblockade mit einem Fahnenstab. Das ist ein Verstoß gegen, oder gefährliche Körperverletzung gemäß Paragraf 224 StGB.

Ebenfalls in Wismar Süd wurde ein Polizeibeamter aus einer Sitzblockade heraus mit einem Stein beworfen und am Rücken getroffen – ebenfalls Körperverletzung nach Paragraf 224 StGB.

Außerdem wurde in Rostock aus einer Personengruppe von circa 20 bis 30 Personen heraus, die sich auf der Rückreise von der Gegendemonstration in Wismar befanden, ein Fahrzeug der Bundespolizei angegriffen. Fünf bis sechs Personen begaben sich zielgerichtet zu einem VW T5 der Bundespolizei und beschädigten diesen erheblich. Von den Tatverdächtigen wurden dann noch Papiertonnen und Baustellenschilder umgeworfen und eine Mülltonne in Brand gesetzt. Dies stellt bekanntermaßen Landfriedensbruch und Sachbeschädigung gemäß den Paragrafen 125 und 303 StGB dar.

In Wismar wurde ein Geschädigter von zwei unbekannten Tatverdächtigen angegriffen und mit Füßen zu Boden getreten, mittels Holzstock wurde auf ihn eingeschlagen. Er wurde genötigt, sein T-Shirt auszuziehen, welches ihm anschließend weggenommen wurde.

(Stefan Köster, NPD: Das sind Ihre Demokraten. – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Davon distanzieren wir uns, das wissen Sie ganz genau, Herr Köster. – Udo Pastörs, NPD: Ha!)

Strafbar sind Nötigung, gefährliche Körperverletzung, Paragrafen 240 und 224 StGB.

Am 20.10.2012 wurde in Wismar eine Person auf dem Weg zur rechtsextremistischen Demonstration von fünf schwarz gekleideten und vermummten unbekannten Tatverdächtigen geschlagen und getreten. Der Geschädigte erlitt dabei einen Knochenbruch. Dies stellt eine gefährliche Körperverletzung gemäß Paragraf 224 StGB dar.

Das sind die derzeit ermittelten und vorliegenden Fälle – zumindest bis vorgestern Abend, muss ich das einschränken.

Eine Nachfrage: Haben Sie Kenntnis von Sachbeschädigungen in Form von Schmierereien, die in den Wochen vorher in Bezug auf diese Demonstration in mehreren Landkreisen durch Linksextremisten vorgenommen worden sind?

Hiervon habe ich keine Kenntnis.

Dann hätte ich noch eine weitere Nachfrage: Warum duldete die Polizei das Aufziehen vermummter Personen des linksextremen Spektrums?

Ich habe erstens ausgeführt, welche Maßnahmen die Polizei ansatzweise durchgeführt hat. Die Polizei ist aufgrund ihrer Situation für die Führung der Polizeieinsätze zuständig und entsprechend wird auch von den Polizisten die Entscheidung getroffen, was geduldet wird, was nicht geduldet wird, wie der polizeiliche Einsatz geführt wird.

Sie wissen, dass in Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich die Strategie der Deeskalation gefahren wird, und deswegen tun wir alles, um die Eskalation von Demonstrationslagen weitestgehend zu entspannen und nicht zu verschärfen.

Herr Pastörs, stellen Sie Ihre Nachfrage!

Vielen Dank. Inwieweit sind unsere Erkenntnisse richtig, dass in gewaltbereiten Gruppen sich auch Abgeordnete der Linkspartei dieses Landtages befanden und diese …

Herr Pastörs, ich kann diese Frage gleich unterbrechen, weil ich schon Para- graf 65 zitiert habe, wonach sich Ihre Nachfrage auf die Antwort der Landesregierung beziehen muss. Und ich kann nicht erkennen, wo die Antwort des Ministers auf die letzte Zwischenfrage jetzt diese Nachfrage rechtfertigt. Ich lasse die Frage nicht zu.

Danke schön.

(Der Abgeordnete Stefan Köster spricht bei abgeschaltetem Mikrofon. – Heinz Müller, SPD: Mikro!)

… Ihnen als Minister bekannt, dass unter den 127 Festgesetzten sich schon nach der PMKlinks bekannte Personen befanden?

Herr Abgeordneter, Ihnen ist bekannt, dass entsprechend der Datenschutzrichtlinie zu einzelnen Personendaten in der Form keine Auskunft gegeben wird, auch nicht in der Fragestunde des Landtages.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Justizministerin. Hierzu bitte ich die Abgeordnete Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 12 und 13 zu stellen.

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Frau Ministerin!

12. Wann erlangte die Regierung von der Überlas

tung Kenntnis?

Sehr geehrte Frau Bor- chardt! Das Justizministerium hatte Anfang Juni 2012 davon Kenntnis, dass die 3. Große Strafkammer des Landgerichtes Schwerin dem Gerichtspräsidium eine Überlastung angezeigt hatte.

13. Wurde im Nachgang der Überlastungsanzeige

der weitere Fortgang am Landgericht überprüft?