Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, der Wirtschaftsminister Harry Glawe ist eigentlich auch eine Person, wenn Sie ihn richtig kennen, Frau Glawe, der vorher gesundheitspolitischer Sprecher war in der CDUFraktion,
und gerade darauf legt er großen Wert, auf die Gesundheitspolitik. Insofern ist es in der richtigen Hand, Gesundheitswirtschaft und Gesundheit. Das lag ihm immer am Herzen. Insofern brauchen Sie da keine Angst zu
Darum werde ich auch zu dem Bereich Gesundheitspolitik sprechen. Mein Fraktionskollege Herr Waldmüller hat in seiner Rede auf die wirtschaftspolitischen Effekte einer langfristig angelegten und erfolgreichen Vorgeschichte der Telemedizin verwiesen, und zwar nicht nur für Unternehmen, die hierfür Software und Hardware entwickeln und herstellen, sondern er hat auch die Wirkungen auf die gesamte Tourismus- und Gesundheitswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern beleuchtet. Lassen Sie mich deshalb ergänzend auf die gesundheitspolitische Bedeutung der Telemedizin eingehen, und zwar mit Blick auf die gesamte medizinische und pflegerische Versorgung, den hausärztlichen ambulanten Bereich und die klinische Versorgung.
Im Gesundheitsbereich wird immer wieder auf einen zentralen Grundsatz hingewiesen. Dieser Grundsatz lautet: ambulant vor stationär. Und das ist nichts Neues, aber die Notwendigkeiten, diesen Grundsatz ganz intensiv zu erwirken, werden erdrückend. Wir können zwar mit Fug und Recht behaupten, dass die Versorgung zurzeit gesichert ist und zumindest die allgemeinärztliche Versorgung auch gesichert bleibt, aber beim genauen Hinsehen ist die Entwicklung, da sind wir uns wohl alle einig, nicht wirklich rosig. Wir haben einen ständig steigenden Bedarf verschiedenster Versorgung, Stichwort demografischer Wandel, und wir verzeichnen einen zunehmenden Fachkräftemangel.
Die Herausforderung bei der Betreuung im Alter besteht gerade in der Vielzahl chronischer Erkrankungen. Hier sind enge Kontrollen von Vitalwerten und regelmäßige Arztkontakte erforderlich. Gerade in den ländlichen Regionen sind deswegen damit verbundene Anfahrtswege für alte Menschen oder für den Arzt aber äußerst mühsam und manchmal sogar unmöglich. Diese Situation verschärft sich immer weiter und wir gelangen an einen Punkt, an dem wir, um mit neuen Wegen die langen Wege unseres Bundeslandes überbrücken zu können, eine Antwort finden müssen.
Eine Antwort auf diese Voraussetzung ist bereits die Telemedizin, etwa die medizinische Fernbetreuung bei chronischen Erkrankungen unter Zuhilfenahme moderner Informations- und Kommunikationstechnologien. Die Landesregierung, auch das hatten meine Vorredner schon festgestellt, ist hier auf dem richtigen Weg. Wir müssen allerdings weitergehen und ausweiten. Das wurde mehrfach schon erwähnt, das bundesweit beachtliche Projekt AGnES.
Gerade ältere Patienten können Arztpraxen wie gesagt zumeist nicht ohne Weiteres besuchen und deswegen bekommen eben die älteren Patienten Besuch, und zwar von einer speziell ausgebildeten Krankenschwester, die auf Anweisung des Hausarztes arbeitet. Bei diesen Besuchen werden beispielsweise Therapien überwacht und dabei kommt die telemedizinische Ausrüstung zum Einsatz, Laptop und Bildtelefon. Insofern ist die Verbindung von AGnES mit dem Arzt eigentlich das, was auch gewollt ist.
Und in Mecklenburg-Vorpommern können Versorgungsassistenten in der Hausarztpraxis auch mit dem Projekt
VerA, das wurde heute noch nicht erwähnt, jetzt flächendeckend eingesetzt werden. Das sind gute Projekte, in denen Pflege und hausärztliche Versorgung Hand in Hand gehen. Beides sind Beispiele für eine Datenvernetzung, die Wege überbrückt, Fachlichkeit gewährleistet und andererseits Leistungserbringer und Leistungszahler gemeinsam für neue Wege mit ins Boot holt. So muss Versorgung sein.
Meine Damen und Herren, wir sind auf gutem Weg. Auch die klinische Versorgung geht längst neue Wege. Und das ist auch notwendig. Denken Sie an die vielen hoch spezialisierten klinischen Fachabteilungen. Oft gibt es auch hier nur eine geringe Anzahl medizinischer Experten, in der Perspektive zu wenige, um überall zu versorgen. Und die erforderliche Anschaffung der speziellen Geräte wiederum bedarf zumeist hoher Investitionen. Die Folge ist, dass wir zum Teil kein genügend großes Einzugsgebiet, das heißt zu wenig Patienten für die speziellen Angebote an einem Ort haben. Denn das ist eine entscheidende Frage: Können sich die Ärzte das leisten, haben sie die Patientenzahlen?
Auch hier kann und wird die Telemedizin eine ganz zentrale Rolle spielen, und zwar im Hinblick auf die Vernetzung der medizinischen Versorgungszentren und Kliniken oder Krankenhäuser, können wir auch sagen. Wir haben bereits vielfach von dem deutsch-polnischen Telemedizinprojekt in der Euroregion POMERANIA gehört. Die Telemedizin wird hier etwa im Bereich der HalsNasen-Ohren-Heilkunde, bei augenärztlichen Untersuchungen oder auch in der Radiologie angewandt.
Ich möchte kurz noch auf ein Beispiel aus der Radio- logie etwas näher eingehen. Hier ist der Nutzen der Datenübertragung besonders anschaulich. Die Telemedizin ermöglicht auch kleineren Einrichtungen eine sehr gute medizinische Versorgung mit viel Fachkompetenz. Um zum Beispiel Unfallopfer versorgen zu können, müssen Krankenhäuser eigentlich rund um die Uhr eine bildgebende Diagnostik vorhalten. Das allein ist aber nicht kleineren Krankenhäusern mit nur einem einzigen Radiologen möglich, der zu jeder Tages- und Wochenzeit vorhanden ist. Zuweilen ist es auch sehr schwierig, eine klare Diagnose zu stellen, da ist eine Ergänzung durch fachlich besonders spezialisierte Ärzte, und sei es nur als Zweitmeinung, deutlich im Sinne der Patienten. Das Patientenwohl ist an dieser Stelle umgesetzt.
Die Deutsche Röntgenverordnung erlaubt ausschließlich die Einrichtung von Teleradiologiezentren. In Vorpommern etwa versorgt das Universitätsklinikum Greifswald Krankenhäuser in Pasewalk, Demmin, Ueckermünde, in Bergen auf Rügen und in Karlsburg. Die Computertomografie im Krankenhaus als Grund- und Regelversorgung wird durch einen technischen Assistenten durchgeführt. Die Bilder werden über ein geschütztes Netz in ein zentrales Krankenhaus, im Zweifel an einen sogenannten Maximalversorger mit 24-Stunden-Präsenzdienst übertragen. Dort findet auch die Befundung statt und diese wird wiederum dem kleinen Krankenhaus zur Verfügung gestellt. Noch einmal: Das ist fachlich optimale Versorgung der Patientinnen und Patienten. Künftig soll die Telemedizin im Nordosten auch noch dafür genutzt werden, mikroskopische Aufnahmen von krebsverdächtigem Gewebe von Spezialisten begutachten zu lassen. Und künftig müssen diese vorhandenen Netze ausgebaut werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ob AGnES, VerA oder POMERANIA, das alles sind sehr gute Ansätze, Erfolge, auf die man mit Stolz schauen darf. Gerade im Blick auf den ländlichen Raum aber bedarf es der weiteren Vernetzung der Telemedizin, und zwar nicht nur zwischen verschiedenen klinischen Einrichtungen, sondern zur Pflege, die vor Ort in der eigenen Häuslichkeit erfolgen kann, auch zwischen dem hausärztlichen und klinischen Bereich. Der Arzt in der Nähe muss nicht den Patienten verschicken, es genügen möglicherweise die Befunde oder die zu befundenden Daten.
In Zukunft muss es noch stärker darum gehen, den Nutzen für den reinen Gesundheitssektor weiter in den Vordergrund zu stellen, zur Überbrückung ländlicher Räume, zur Überbrückung von Zeitverlusten und um dem Fachkräftemangel gegenüber der Zunahme wenig mobiler Patienten zu begegnen. Lassen Sie uns lange Wege auf datenschutzrechtlichen Datenautobahnen verkürzen! Lassen Sie uns die bisherigen Angebote evaluieren, die Daten zusammenführen und die medizinische Versorgung insgesamt sektorenübergreifend besser vernetzen! Ich bitte daher, unserem Antrag zuzustimmen.
Und für Herrn Koplin: Ich hatte noch mal mit dem Wirtschaftsminister gesprochen. Sie möchten noch mal bitte in den Masterplan Life Science reinsehen. Da sehen Sie, was man noch für die nächste Zeit vorhat. – Danke schön.
Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/1219 zur Beratung an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer stimmt diesem Überweisungsvorschlag zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der SPD, der CDU und der NPD abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/1219. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/1219 mit den Stimmen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen, bei Ablehnung der Fraktion der NPD und Enthaltung der Fraktion DIE LINKE.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 38: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Tierschutz im Land verbessern, Drucksache 6/1225.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Entwurf des Bundestierschutzgesetzes kommt nicht aus der Kritik. Wirkliche Verbesserungen im Tierschutz sind damit nicht erreich
bar. Das Bundestierschutzrecht muss aber angefasst werden, weil bis Ende November die EU-Versuchs- tierrichtlinie mit strengeren Standards umzusetzen ist. Alle darüber hinausgehenden vorgesehenen Änderungen sind nur Makulatur und erst in vielen Jahren umzusetzen. Allein das zeigt, dass die Bundesregierung den Tierschutz auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt und nicht das Machbare im Blick hat. Solange diese Grundeinstellung vorherrscht, bleibt der Tierschutz auf der Strecke.
Mein Kollege Süßmair von der Bundestagsfraktion der LINKEN brachte es auf den Punkt, ich zitiere: „Eine humanistische Gesellschaft wird auch daran gemessen, wie sie mit den Tieren umgeht.“ Zitatende.
Daraus leitet sich für uns dringender Handlungsbedarf ab. Es ist doch absurd, dass Nutztiere an die Haltungssysteme angepasst werden und nicht umgekehrt die Haltungssysteme an die Tiere. Wenn diese Absurdität endlich beseitigt würde, wären auch das Kupieren von Schwänzen und das Stutzen von Schnäbeln überflüssig. Das Töten von Tieren wegen ihres Geschlechts, bei „männlichen Legehennenküken“ – schon ein komischer Name – gang und gäbe, muss sofort aufhören, ebenso das betäubungslose Kastrieren von Ferkeln.
Meine Damen und Herren, die Umsetzung des Tierschutzes obliegt den Amtstierärzten und den Veterinärbehörden. Meines Wissens fehlen Vorgaben für eine risikoorientierte Überwachung von Tierhaltungs- und Tierversuchsbetrieben. Es gibt keine Vorgaben für Kontrollfrequenzen. Deshalb ist auch die daraus resultierende personelle Ausstattung der Veterinärbehörden nicht ableitbar und geregelt. Letztlich ist aber die personelle Ausstattung entscheidend, wie Kontroll- und Überwachungsaufgaben zum Tierschutz erfüllt werden können. Das gehört auf den Prüfstand.
Geht der Abbau von Personal auf Landes- und Kommunalebene weiter, ist der Vollzug in Bezug auf den Tierschutz nicht mehr zu gewährleisten. Gleiches gilt auch bei der Überwachung des Baus und des Betriebs von Anlagen zur Tierhaltung. Bauen wir weiter Kapazitäten in der Verwaltung ab, öffnen wir Tür und Tor für Verstöße. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Das gilt auch beim Tierschutz.
Vor knapp einem Jahr beantragte ich schon einmal namens meiner Fraktion, das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände einzuführen. Wenn Sie die Drucksachen zu beiden Anträgen vergleichen, stellen Sie fest, der Punkt II des aktuellen Antrages ist identisch mit dem damaligen, lediglich der Termin zur Vorlage des Gesetzentwurfes ist um ein Jahr verschoben worden. Das geschieht nicht etwa, weil uns nichts einfällt, sondern weil sich am Sachverhalt nichts geändert hat. Heute, viele Tonnen Antibiotikaeinsatz in der Tiermast weiter und um eine gigantische Ferkelaufzuchtanlage im Land reicher, stehen Verbesserungen im Tierschutz dringend auf der Agenda. Das sehen auch andere Länder so.
In Bremen gibt es seit Oktober 2007 ein Gesetz über das Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände. Nun ist der Stadtstaat Bremen nicht vergleichbar mit einem Flächenland, aber, und deshalb führe ich dieses Landesgesetz an, es hat seit fünf Jahren Bestand und wurde bisher nicht angefochten. Das ist meine Botschaft. Denn zu den Gegenargumenten für ein solches Gesetz gehört und
gehörte der Zweifel an der Gesetzgebungskompetenz der Länder. Diese Zweifel haben andere Länder nicht und das sollte auch uns nicht abhalten.
In Nordrhein-Westfalen und im Saarland hatten sich entsprechende Gesetzgebungsverfahren mit dem Ende der jeweiligen Legislatur zunächst erledigt, aber in beiden Ländern geht es weiter. So beriet der neue Landtag in Nordrhein-Westfalen Mitte September in Erster Lesung einen neuen Gesetzentwurf und überwies ihn in den Fachausschuss.
Im Saarland forderten die Bündnisgrünen im August, ein Tierschutzverbandsklagerecht auf den Weg zu bringen und einen Tierschutzbeauftragten zu bestellen. Und weil SPD und CDU die Einführung eines Verbandsklagerechts ohnehin im Koalitionsvertrag vereinbarten, wird es auch so kommen, davon gehen wir aus. Das bestätigte die Landesregierung Mitte Oktober in der Antwort auf eine Kleine Anfrage eines Abgeordneten der Piratenpartei.
Und damit nicht genug, auch in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein verpflichten sich die grün-roten, rot-grünen beziehungsweise Rot-grünSSW-Koalitionäre, das Verbandsklagerecht einzuführen. Es kommt also Bewegung in die Sache.
Apropos Sache: Tiere sind keine Sache. Tiere sind Lebewesen, Tiere können Schmerz und Leid empfinden, ebenso auch Zutrauen und Liebe. Tiere brauchen eine Lobby, weil sie sich nicht selbst vertreten können. Deshalb ist es für mich nicht einsehbar, warum MecklenburgVorpommern die Zeit verschläft, den Mainstream verpasst. Und ich betone,
und ich betone, ein Verbandsklagerecht schafft nicht automatisch mehr Tierschutz, es kann aber qualitative Kriterien festlegen und ermöglicht die gerichtliche Überprüfung von Verwaltungshandeln.
Natürlich hätte ich gern eine Maximallösung beim Klagerecht, und die würde neben einem Feststellungsklagerecht auch ein Anfechtungs- und Verpflichtungsklagerecht beinhalten. Das strebt übrigens Schleswig-Holstein an. Unser Nachbarland will das fortschrittlichste Verbandsklagerecht einführen.
Aber hauptsächlich, und das betone ich, geht es um Mitbestimmungs- und Informationsrechte. Die Klage ist das letzte Mittel, soweit sollte es gar nicht erst kommen. Uns geht es darum, dass anerkannte Tierschutzverbände an Rechtsvorschriften und Verordnungen für den Tierschutz und bei Verwaltungsverfahren zur Genehmigung von Tierhaltungsanlagen umfassend mitwirken dürfen. Sie sollen von Anfang an beteiligt werden, ihre Vorschläge einbringen können und alle Informationen erhalten, die dazu notwendig sind. Wir meinen, dass damit gewährleistet werden kann, dass es nicht hinterher zum Streit kommt, ob dies oder jenes eingehalten wurde oder nicht. Mehr Rechtssicherheit soll und kann das Ergebnis sein.
Meine Damen und Herren, im Punkt III unseres Antrages fordern wir einen Landesplan zum Schutz von Nutztieren als Bestandteil des Masterplans Agrar- und Ernährungswirtschaft.
Die gestrige Kundgebung vor dem Schloss hat gezeigt, dass dazu noch viel Diskussion erforderlich ist. Der Prozess zur Gestaltung des Masterplans scheint uns dafür ein geeigneter Rahmen zu sein, einer von mehreren. Im Landesplan Nutztierschutz sollen Landesstandards festgelegt werden, die zu einer Tierhaltung führen, in der sich Tiere wohlfühlen. Ein Beispiel: Für uns alle war das Ausmaß des Antibiotikaeinsatzes erschreckend. Dass dabei deutlich reduziert werden muss, wird auch von den Tierhaltern nicht bestritten.
Beim Landeserntedankfest im Kloster Rühn beklagte sich ein Fleischermeister, dass vom Fleisch nach der Zubereitung nur noch die Hälfte übrig ist. Die Tiere wachsen zu schnell, sagte er, das wirkt sich negativ auf die Qualität des Fleisches aus. Auch da müssen wir ansetzen.
Wir wollen in der letzten Konsequenz auch mit dem Instrument Landesnutztierschutzplan zu mehr Wertschöpfung im ländlichen Raum beitragen. Wir sprechen von mehr Veredlung. Agrarprodukte aus Mecklenburg-Vor- pommern sollen zu einer Marke werden. Dazu brauchen wir eine entsprechende Qualität der Produkte.
Ein solcher Nutztierschutzplan muss auch Leitfaden sein, wissenschaftlich fundiert über optimale Besatzdichte und optimale, artgerechte Haltungsformen aufzuklären und aufzuzeigen, wie diese erreicht werden können und wie das Land unterstützen will. Das Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände soll uns allen helfen, schneller zu Entschlüssen zu kommen, die den Tieren und letztlich auch uns Menschen helfen. – Ich bitte deshalb um Zustimmung zu unserem Antrag.