Ein solcher Nutztierschutzplan muss auch Leitfaden sein, wissenschaftlich fundiert über optimale Besatzdichte und optimale, artgerechte Haltungsformen aufzuklären und aufzuzeigen, wie diese erreicht werden können und wie das Land unterstützen will. Das Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände soll uns allen helfen, schneller zu Entschlüssen zu kommen, die den Tieren und letztlich auch uns Menschen helfen. – Ich bitte deshalb um Zustimmung zu unserem Antrag.
Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten zu führen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Ums Wort gebeten hat zunächst der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Herr Dr. Back- haus.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man sich den Antrag anschaut, dann ist es so: Was zurzeit auf Bundesebene läuft, was das Bundestierschutzgesetz anbetrifft, damit bin ich auch nicht zufrieden. Ich will das ganz klar unterstreichen.
Wir haben eine Reihe von Änderungsanträgen in den Bundesrat eingebracht. Leider ist es so, dass die Bundesregierung bis heute diese Anträge, die im Übrigen auch länderübergreifend und mit der Mehrheit des Bundesrates eingebracht worden sind, nicht aufgenommen hat. Ich hoffe, es kommt da noch zu einem Einsehen. Ich werde darauf im Einzelnen nachher noch eingehen.
Aber, Frau Schwenke, ich will auch andeuten, natürlich ist mir das, was auch Sie gestern dort unten den etwa hundert Demonstranten an die Hand gegeben haben, nachgegangen. Und ich finde es schon bedauerlich, um
nicht zu sagen, traurig, dass Sie unser Land in eine Ecke stellen, so nach dem Motto, hier würde jeden Tag tierquälerische Massentierhaltung stattfinden, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern tierquälerische Massentierhaltung durch öffentliche Verwaltungen bestätigen und dass wir damit den Tierschutz mit Füßen treten. So habe ich das verstanden. Und das, sage ich Ihnen …
Und das, sage ich Ihnen, weise ich in aller Klarheit und Schärfe zurück. Ich glaube persönlich, nach vielen Jahren, in denen ich in der Landwirtschaft tätig war, in der praktischen Landwirtschaft tätig war zu DDR-Zeiten, dass wir heute ein tierartgerechteres Haltungssystem haben, ein besseres gibt es zurzeit weltweit nicht. Das ist so, wenn Sie sich anschauen – da gibt es ja Protagonisten in Ihrer eigenen Fraktion, die das bestätigen können –, wenn ich mir ansehe, wie die Rinderhaltung in Mecklenburg-Vorpommern heute stattfindet.
Sie haben sicherlich auch den „Tag des offenen Hofes“ mit genutzt. Ich bin immer dankbar, gerade wenn Sie mit draußen sind. Und ich habe das immer so wahrgenommen, dass Sie es auch aufnehmen und wahrnehmen, was hier in den letzten Jahren passiert ist, ja? Wenn ich mir das im Vergleich zu Bayern ansehe, wo weit über 50 Prozent, über 50 Prozent – Baden-Württemberg im Übrigen auch, grüner Landwirtschaftsminister – der Rinder an der sogenannten Grabnerkette hängen und ihren Tagesalltag fristen, zum Teil in Ställen, da würde ich noch nicht mal meine eigene Katze einsperren. Da stehen heute Kühe und werden gemolken.
Und auf der anderen Seite sehen wir in ähnlicher Weise das, was wir in den letzten Jahren auf den Weg gebracht haben, was den ökologischen Landbau anbetrifft, aber auch was die Schweinehaltung anbetrifft oder, auch darauf bin ich stolz, dass wir es geschafft haben, dass wir in Deutschland die Käfighaltung von Legehennen oder von Hühnern abgeschafft haben. Das sind Erfolge, die kann man doch nicht kleinreden, und man kann doch nicht so tun, als ob hier nichts passiert ist.
Nein, das haben Sie auch hier jetzt nicht gesagt. Ich will aber nur noch mal andeuten, dass immer wieder der Eindruck erweckt wird,
als ob Mecklenburg-Vorpommern ein Eldorado von Massentierhaltungsanlagen darstellt, und in Wirklichkeit ist das nicht so, sondern wir haben im Wesentlichen eine klein- und mittelständische Agrarstruktur, die sehr fortschrittlich ist.
Und ich kann an dieser Stelle nur immer wieder sagen, wenn Sie auf der MeLa waren, da waren Sie persönlich auch, wenn Sie beim „Tag der offenen Höfe“ waren, wenn Sie das Landeserntedankfest und viele andere
Veranstaltungen direkt in der Praxis mit wahrgenommen haben, dann machen die Landwirte sich immer wieder tolle neue Gedanken. Sie sind unternehmerisch tätig und sie haben eine hohe ethische Verantwortung für die Tiere übernommen. Jedes Tier und jedes Geschöpf hat einen Anspruch darauf, vernünftig behandelt zu werden. Dafür stehe ich persönlich und ich stehe auch dazu, dass Ihre – in Klammern unsere – neue Vorsitzende des Tierschutzverbandes Mecklenburg-Vorpommern, Frau Lenz, diese ethischen und moralischen Werte an uns alle richtet.
Dazu stehe ich und ich will an dieser Stelle sagen, jawohl, und auch das hat mich traurig gemacht, ich habe jetzt mehrfach immer wieder und immerwährend Gespräche mit dem Deutschen Tierschutzverband geführt, den nehme ich ernst. Ich muss an dieser Stelle auch betonen, man muss aufpassen, mit welchen Verbänden man sich auseinandersetzt. Da gibt es große Unterschiede, meine Damen und Herren, große Unterschiede, und deswegen sage ich, der Deutsche Tierschutzbund oder auch das, was in Mecklenburg-Vorpommern durch den Deutschen Tierschutzverband Mecklenburg-Vorpommern geleistet wird, das akzeptiere ich im Wesentlichen. Die sind eingebunden in alle Prozesse, auch im Tierschutzbeirat, der aktiv arbeitet.
An dieser Stelle möchte ich dann auch unterstreichen, dass ich nicht am grünen Tisch irgendwelche Entscheidungen treffe, sondern der Tierschutzbeirat – das werden Sie auch wissen – ist beauftragt, mir eine Empfehlung zu erarbeiten, ob und inwieweit wir das Verbandsklagerecht für die Tierschutzverbände einführen. Ich plädiere da nur für einen, den ich kenne und von dem ich weiß, dass er eine seriöse Arbeit abliefert und nicht wie andere nachts in Ställe einbricht, im Übrigen gezielt Unterlagen fingiert – das wissen wir heute – und damit Emotionen bei Menschen weckt, die ich sogar nachvollziehen kann. Wenn man Tiere hat und Tiere schätzt, ja, sie liebt, dann weiß man, wovon man redet. Deswegen bin ich der festen Überzeugung, jawohl, es war richtig.
Und Sie können sich erinnern, dass von dieser Stelle auch aus Mecklenburg-Vorpommern die Initiative losgetreten worden ist, den Tierschutz in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland hineinzubringen. Ich bin stolz darauf, dass wir das geschafft haben und dass das auf der anderen Seite auch in der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern verankert worden ist. Jawohl, damit haben Tiere eine Stimme, nämlich den verfassungsrechtlichen Anspruch, genauso wie im Umweltrecht in Mecklenburg-Vorpommern und in Deutschland. Dass es dort Defizite gibt an der einen oder anderen Stelle, das will ich überhaupt nicht infrage stellen.
Aber Sie haben zu Recht, und das akzeptiere ich auch, darauf hingewiesen: Wir brauchen wissensbasierte Entscheidungen. Es hat keinen Sinn, sich hinzustellen und zu sagen, wir brauchen neue Tierhaltungsanlagen. Jawohl, ich kämpfe seit Jahren – im Übrigen damals sogar in der Koalition mit den GRÜNEN auf Berliner Ebene –, dass wir einen sogenannten Tierhaltungs-TÜV für Tierhaltungssysteme einführen, damit nämlich die Wissenschaft, die Tierethologen, selbstverständlich auch die Tierschutzverbände und die gesamte Palette, auch die Tiersystemhersteller, natürlich in diese Entscheidung mit eingebunden werden, aber dass wir wegkommen von ideologischen Entscheidungen, wie ein Tier und in welcher Form es gehalten wird. Da bin ich der festen Überzeugung, dass wir endlich diese Verordnung auf den
Weg zu bringen haben und dass das die Bundesregierung leisten muss, auch wenn wir kurz vor einem Wahlkampf stehen. Ich hoffe, dass es uns endlich gelingt, dieses voranzutreiben. Wir werden dies auch nach wie vor weiter untersetzen.
Und es ist auch so, dass wir der festen Überzeugung sind, dass wir strengere Regelungen zum Nachweis der Unerlässlichkeit von Eingriffen bei Nutztieren dringend benötigen. Was ich damit sagen will, will ich auf den Punkt bringen: Das Kürzen von Schnäbeln, das Kupieren von Schwänzen oder das Ausbrennen von Hörnern bei Rindern muss der Vergangenheit angehören. Ich glaube, die Wissenschaft, die Forschung ist so weit, dass wir letzten Endes auch Tierhaltungssysteme bereitstellen können, um damit in einer soliden Art und Weise Landwirtschaft zu betreiben, ohne dass die landwirtschaftlichen Betriebe – in der Regel Familienbetriebe oder juristische Personen – in Mecklenburg-Vorpommern, und damit mehr Familienbetriebe, in ihrer Existenz gefährdet werden. Auch das gehört für mich dazu.
Es bleibt auch abzuwarten, ich habe das schon angedeutet, ob durch den Deutschen Bundestag noch weitere Änderungen aufgenommen werden und damit Vorschläge des Bundesrates, die wir selber eingebracht haben, übernommen werden. Ich erwarte und hoffe das, und ich hoffe das im Sinne der Tiere und im Sinne des Tierschutzes.
Im Übrigen gehört der Schenkelbrand, der ja auch in diesem Lande zeitweise hohe Wellen geschlagen hat, in gleicher Weise dazu. Wir haben heute andere Alternativen und die sehe ich sehr deutlich. Wir kommen da auch, glaube ich, voran.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, und Sie haben schon so ein bisschen darauf hingewiesen, wir müssen aufpassen: Wie ist eigentlich die Situation in Mecklenburg-Vorpommern? Ich will das anhand einiger kurzer Ausführungen noch mal unterstreichen.
Wir leben natürlich in einer Demokratie und zum Glück jetzt im Rechtsstaat. Und wenn Sie sich überlegen, wir haben allein in Mecklenburg-Vorpommern aufgrund von Anzeigen über 1.100 Tierschutzkontrollen in Betrieben der Nutztierhaltung durchgeführt. Das Gleiche gilt dann in etwa noch mal im Bereich anderer Haltung, da geht es auch in die Haustierhaltung. Das heißt, der Hund an der Kette, der in den Dörfern rumläuft, ist heute tierschutzwidrig. Ich hoffe, Sie passen da alle mit auf. Wenn ich so etwas sehe, rufe ich die Veterinärbehörden an und zeige das an. Das ist nachweislich so, es ist heute verboten in Mecklenburg-Vorpommern, Hunde an der Kette zu halten. Ich hoffe, es macht auch niemand, ich mache es jedenfalls überhaupt nicht.
Das Gleiche gilt für die artgerechte Haltung von Haustieren oder von Heimtieren. Auch hier liegen im Jahr um die 1.100 Anzeigen vor, und es ist natürlich dann immer im Einzelnen zu prüfen, ob und inwieweit eine Ordnungsverfügung erlassen werden muss beziehungsweise ob der Nachweis erbracht werden kann. Und deswegen ist es so, dass wir hier scharf kontrollieren.
Sie haben angedeutet, ob und inwieweit wir noch in der Lage sind, die Kontrollen durchzuführen. Ich gehe davon aus, dass die Landkreise sich der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung wirklich bewusst sind und diesen
Dingen auch auf den Grund gehen, jedenfalls fordern wir das als Aufsichtsbehörde strikt und massiv ein.
Das Gleiche gilt im Übrigen dann noch mal, und da geht es ins Fachrecht, das werden wir ja morgen noch ein bisschen näher beleuchten, wenn es um den Antrag der GRÜNEN geht. Aber ich bitte hier auch um Verständnis, denn wie scharf unsere landwirtschaftlichen Betriebe kontrolliert werden, das hängt schon allein mit den EURegeln zusammen über Cross Compliance – Sie wissen das –, wo wir die Betriebe scharf kontrollieren. Und wenn sich dort Auffälligkeiten zeigen, dann wage ich zu behaupten, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern eines der schärfsten Kontrollsysteme haben, nämlich die anlassbezogene Kontrolle oder die risikobasierte Kontrolle, und dann auch die Sanktionen durchsetzen.
Ich will hier nur andeuten, dass wir sehr wohl auch im ökologischen Landbau in den letzten Jahren Aberkennungen vorgenommen haben oder es zur Streichung von Fördermitteln beziehungsweise Preisausgleichszahlungen in Größenordnungen gekommen ist. Das heißt, wir kontrollieren dort, wo es notwendig ist, und leiten gegebenenfalls Verfahren ein. Das Gleiche gilt im Übrigen auch beim Transport von Tieren und hört letzten Endes auf bei der Einhaltung der grundlegenden Tierschutzbestimmungen, die wir in Mecklenburg-Vorpommern, in der Europäischen Union und in Deutschland haben.
Aber, auch das ist wichtig, die Behörden kontrollieren risikobasiert, ob der Tierhalter dieser Verpflichtung ordnungsgemäß nachkommt. Natürlich kann ich nicht zusagen, dass ich überall und hinter jedem stehen kann, der ein Tier hält. Das würde einen Kontrollstaat bedeuten und das ist aus meiner Sicht nicht Sinn der Sache.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, dass wir erkennen, dass wir alles daransetzen, dass wir auch nach der Koalitionsvereinbarung dem Tierschutz nach wie vor einen sehr, sehr hohen Stellenwert einräumen. Und ich betone an dieser Stelle, dass wir uns das Ziel gesetzt haben, die Überwachung und Einhaltung der Tierschutzvorgaben weiter zu verbessern und die Maßnahmen zur Früherkennung von Tierkrankheiten und Tierseuchen zu unterstützen. Und ich bitte hier auch um Verständnis, wenn Sie sich überlegen, wir haben seit 1997/98 zum Glück keine großen Havarien im Zusammenhang mit Tierseuchen und großen, wenn man so will, Tiererkrankungen gehabt – außer die Vogelgrippe, aber da, sage ich noch mal, haben wir als Land MecklenburgVorpommern unsere Aufgaben erfüllt.
Und es ist auch so, dass wir über den Bundesrat darauf hinwirken werden, dass die tierartgerechteren Haltungssysteme für landwirtschaftliche Nutztiere weiter umfassend gewährleistet und erweitert werden müssen. Es würde zu weit führen, hier alle Maßnahmen noch weiter darzustellen, aber für mich ist die Früherkennung von Tierkrankheiten für Tierseuchenuntersuchungen von entscheidender Bedeutung.
Und auch das ist mir wichtig: Wenn Sie sich überlegen, über 700.000 lebensmittelrechtliche Proben oder Veterinärkontrollen und Überwachungen haben wir allein im letzten Jahr vorgenommen. Das dient im Übrigen auch dem Erhalt der Tiergesundheit und bedeutet, damit dafür zu sorgen, dass zu jeder Zeit in Mecklenburg-Vorpom- mern gesunde Lebensmittel zur Verfügung gestellt werden.
Ich brauche niemandem zu erklären, welche Auswirkungen ein Tierseuchenausbruch oder eine nicht artgerechte Tierhaltung auf die Märkte und letzten Endes im übertragenen Sinne auf den wichtigsten Wirtschaftszweig in Mecklenburg-Vorpommern, die Land- und Ernährungswirtschaft, die Forstwirtschaft und die Fischerei, haben könnte.
Das Gleiche gilt im Übrigen für den Antibiotikaverbrauch, auch das haben Sie angedeutet. Mir geht es aber nicht wie in anderen Bundesländern darum, das Problem aufzudecken, das Problem ist längst bekannt, sondern für mich geht es darum: Wie kommen wir zu einer Verringerung des Antibiotikaeinsatzes? Ziel ist es, das Management und die Haltungsbedingungen so zu verändern, dass wir einen stabilen und immunen Gesundheitsstatus der Tiere erhalten und damit tatsächlich zu einer Absenkung kommen.
Ich kann Ihnen heute berichten, jawohl, im Bereich der Hähnchenmast haben wir mit allen Betrieben die Vereinbarung unterschrieben, und es ist zu erkennen, dass wir Ihnen in Kürze auch Ergebnisse vorlegen können, dass wir hier zu einer effektiveren Gesundheitsvor- und -fürsorge bei den Tieren gekommen sind.
Sie haben dann abschließend, für mich jedenfalls, den Masterplan angesprochen. Jawohl, ich bin Ihnen dankbar dafür. Ich bitte alle, die Interesse haben an einer sachlichen, wissensbasierten und fundierten Auseinandersetzung, diese zu führen, sich zu beteiligen. Ich bin sehr froh darüber, dass wir einen einmaligen Prozess in Mecklenburg-Vorpommern auf den Weg gebracht haben und mittlerweile über 15.000 Zugriffe erfolgten und letzten Endes Beiträge auf der Internetseite eingereicht worden sind. Und dazu gehört dann am Schluss auch, wenn diese Hinweise kommen, inwieweit wir Fragen des Tierschutzes direkt mit in den Masterplan aufnehmen.
Ich will in dem Zusammenhang andeuten, und Sie wissen das eigentlich auch, dass unsere Landestierärztin gemeinsam mit dem Land Niedersachsen und dem Land Mecklenburg-Vorpommern einen Tierschutzplan entwickelt. Deswegen ist das wahrscheinlich auch Inhalt dieses Antrages geworden. Ich darf Ihnen versichern, dass ich davon ausgehe, dass wir irgendwann in Richtung 2013 einen Tierschutzplan zur Verfügung haben werden, der den Bedingungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern entspricht, um damit verantwortungsbewusst Landwirtschaft und tierische Produktion durchzuführen und gleichzeitig natürlich dafür zu sorgen, dass Mecklenburg-Vorpommern, was die Landwirtschaft und die Ernährungswirtschaft anbetrifft, zu den Bundesländern gehört, die wirklich hochgradig, auch heute schon hochgradig anerkannt sind für ihre Qualität und für ihre artgerechte Tierhaltung. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Klar heraus- gestellt werden muss, dass gerade im Bereich der gesetzlichen Anforderungen an den Tierschutz Deutschland
europaweit Maßstäbe gesetzt hat. Tierschutz ist als Staatsziel im Grundgesetz verankert und in den Vorschriften des Tierschutzgesetzes und der TierschutzNutztierhaltungsverordnung geregelt. Spezielle Anforderungen werden an die Haltung von Kälbern, Legehennen Masthühnern, Schweinen und Pelztieren sowie beim Tiertransport und bei der Schlachtung gestellt.
In den letzten Jahren sind auf europäischer und nationaler Ebene zahlreiche Tierschutzstandards erhöht worden: 2006 ist eine neue Schweinehaltungsverordnung in Kraft getreten, unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft sind 2007 europaweit rechtsverbindliche Vorgaben für die Masthühnerhaltung festgelegt worden. Seit dem 1. Januar 2010 dürfen in Deutschland keine Legehennen mehr in konventionellen Käfigen gehalten werden. Ab dem 1. Januar 2013 wird die Gruppenhaltung von Sauen verpflichtend. Gleichzeitig wurde die EU-Schlachtricht- linie überarbeitet und die Verantwortlichkeit des Betreibers für den Tierschutz erhöht. Jeder Schlachthof muss einen Tierschutzbeauftragten benennen. Ebenso hat es Verbesserungen beim Tiertransport hinsichtlich der erforderlichen Sachkunde und der Ausgestaltung der Transportfahrzeuge gegeben.
Zur Einhaltung der Vorschriften werden Kontrollen durchgeführt und bestehen zahlreiche Dokumentationspflichten. So sind die Einhaltung von Tierschutz und Haltungsbedingungen Bestandteil der Cross-Compliance-Auflagen. Bei Verstößen wirken sich diese unmittelbar auf die Höhe der Betriebsprämie aus. Privatwirtschaftliche Kontroll- und Zertifizierungssysteme wie zum Beispiel QS sichern gleichzeitig die hohe Qualität der Tierhaltung in Deutschland.
Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen hat die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern zahlreiche Fördermaßnahmen im Bereich des Tierschutzes umgesetzt. Im Agrarinvestitionsprogramm sind die Zuschüsse von 25 auf 35 Prozent erhöht worden, um die Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung bei Stallbauten zu erfüllen. Gleichzeitig können im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes besondere Haltungsverfahren, wie zum Beispiel Sommerweidehaltung oder Laufställe mit Stroheinstreu, gefördert werden. Auch die Landwirtschaftliche Rentenbank vergibt zinsgünstige Darlehen für Investitionsverbesserungen bei der Tierhaltung.