ich zitiere mal aus dem „Nordkurier“: „Die Grünen kritisieren die geplante Streichung der Förderpläne.“ Wenn das Ergebnis einer Diskussion ist, die ja so nicht zutreffend ist, dann will ich hier die Gelegenheit noch mal nutzen und das deutlich an dieser Stelle sagen.
Wir haben einen Gesetzestext, der aussagt in Paragraf 53, so ist es vorgesehen: „Schülerinnen und Schüler mit
Teilleistungsschwächen oder mit vermutetem oder festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf werden an allgemein bildenden Schulen auf der Grundlage individueller Förderpläne gefördert.“ Das ist ein Fakt. So wird es im neuen Gesetz dann stehen. „Die Schulen können in eigenem pädagogischem Ermessen darüber hinausgehende Regelungen treffen.“ Auch das ist noch mal eine Präzisierung, wo wir sagen, der Selbstständigkeit von Schule tragen wir dann noch mehr Rechnung.
Und dann ist es für mich eben unverständlich, wenn eine Berichterstattung, wer auch immer da welche Aktien dran hat oder auch falsch zitiert wurde, aber wenn eine Berichterstattung dann so falsch erfolgt,
dann ist es hier meine Pflicht und Notwendigkeit, das noch mal klarzustellen, dass es nicht darum geht, nach jetzigem Stand die abzuschaffen, sondern hier klar eine Präzisierung erfolgt ist.
Aber die Auswirkungen einer Gesetzgebung können natürlich dann nicht solche Pamphlete sein wie diese hier, die dann circa 30 Seiten beinhalten,
davon 16 Seiten reine Formulare, wo es darum geht, den Lehrer an bestimmte Schreibtische zu fesseln, dass er hier stundenlang bürokratisch tätig wird. Nein, das sage ich Ihnen für die CDU, wir wollen, dass der Lehrer in dieser Zeit mit dem Schüler arbeitet und den Schüler fördert und nicht sinnlos Papierkram hier ausfüllt. Und ich habe es jetzt auch mal gemacht, auf Seite 16, das ist ja dann auch mal nachzuvollziehen in dieser tollen Broschüre, wenn sich dann die Verwaltung verwirklicht in solchen
Handreichungen. Der Beobachtungsbogen für den Anfangsunterricht beinhaltet ja hier 91 Zeilen, wenn ich mich da nicht verzählt habe. Diese einfach nur mal multipliziert mit 25 Schülern in der Klasse, dann haben Sie nur für diesen einen Bogen schon mal 2.275 Kreuze zu tätigen. Das sollen Sie möglichst noch in Abstimmung mit allen Kollegen machen, dann in entsprechenden Ausführungen – das ist nur ein Bogen von 10, nein, von 16, Entschuldigung –, also das ist ein Wahnsinn, wie sich hier Verwaltung selbst darstellt. Da kann ich nur sagen, gut gemeint, aber schlecht gemacht. Und das kann nicht in dem Sinne sein.
Das heißt auch für uns, wir müssen schauen, was Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und so weiter bewirken, immer mit der Zielrichtung, im Sinne des Schülers, was nützt dem Schüler, und nicht, dass wir hier Leute beschäftigen wollen, die sich dann verewigen.
Deswegen sagen wir ganz klar im Punkt 2 hier noch mal, deutlich reduzieren. Und wir wollen damit der Praxis
eigentlich nur Rechnung tragen, wo es eben auch Schulen gibt, die es schaffen, auf zwei Seiten diese Dinge hier festzuhalten. Insofern gehe ich davon aus, insbesondere bei diesem Punkt, dass wir aus den Reihen der Opposition hier breite Zustimmung erfahren werden. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart worden. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag ist meines Erachtens in mehrfacher Hinsicht problematisch. Zum einen verbindet er, wie Herr Renz hier ausgeführt hat,
zwei Themen miteinander, die nichts, aber auch gar nichts miteinander zu tun haben. Und zum anderen ist er die Wiederholung, wie es Herr Renz auch schon sagte, des bereits mit dem Antrag auf Drucksache 6/392 Nummer 2 am 16. März 2012 beschlossenen Auftrages in nur leicht modifizierter Form.
Die Ziffer 2 des Antrages auf Drucksache 6/392 lautete in der durch unseren Änderungsantrag angenommenen Fassung im Satz 2, ich zitiere:
wicklung bis zum Jahr 2030 eine Prognose über ein möglichst langfristig bestandsfähiges Schulnetz vorzulegen. Hierbei sind u. a. die zumutbaren Schulwegezeiten und eine pädagogisch noch sinnvolle Mindestgröße von Schulen sowie die Veränderungen durch die schrittweise Umsetzung der Inklusion zu berücksichtigen.“
die Schulwegzeiten wurden um die Worte „Erhalt kleiner Standorte“ ergänzt, die geforderte Prognose für ein langfristig bestandsfähiges Schulnetz bis möglichst 2030 wurde durch die Begrifflichkeit der „Bildungslandkarte“ ersetzt und das Kriterium der schrittweisen Umsetzung der Inklusion aus dem Antrag im März ist gänzlich verschwunden – was ich sehr bedenklich finde, ist doch die Inklusion die wichtigste bildungs- und gesellschaftspolitische Aufgabe der kommenden Jahre.
dass die Antragsteller mit der Formulierung, ich zitiere, „im Ergebnis der Umsetzung des Parlamentsauftrages gemäß Landtagsdrucksache 6/392 Nr. 2“ eine Bildungslandkarte zu erstellen, den Eindruck erwecken, der Parlamentsauftrag sei erfüllt. Es mag ja sein, dass die Ergebnisse den Koalitionsfraktionen vorliegen, wir kennen sie jedenfalls nicht. Wenn es denn ein Parlamentsauftrag ist, dann sind die Ergebnisse wohl auch den Oppositionsfraktionen zur Verfügung zu stellen.
Und genau wie Sie, sehr geehrte Damen und Herren der Koalitionsfraktionen, bin ich sehr gern bereit, der Landesregierung ausreichend Zeit für die Erfüllung von Aufträgen zu gewähren. Allerdings heißt es in Ihrem Antrag, ich zitiere nochmals: „Die Landesregierung wird aufgefordert, … eine Bildungslandkarte für ein langfristig bestandsfähiges Schulnetz bis möglichst 2030 zu entwickeln.“ Das sind 18 Jahre Zeit. Das finde ich nun wirklich ein bisschen zu viel Zeit für die Lösung einer Aufgabe.
Es fehlt hier also wieder an einem ganz konkreten Termin, bis wann der Auftrag erfüllt sein muss. Diese sprachliche Ungenauigkeit kennzeichnet neben den nicht ganz durchdachten inhaltlichen Aspekten diesen Antrag.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit der Änderung der Schulentwicklungsplanungsverordnung vom 31. Mai 2011 wurde das Ende des Planungszeitraumes für die Schulentwicklungspläne um ein Jahr, also bis zum Ende des Schuljahres 2012/2013 verlängert. In der Praxis bedeutet dies, dass die Planungsträger spätestens zum 31. Juli 2013 die Schulentwicklungsplanung fortgeschrieben haben müssen. Sie müssten theoretisch längst im Planungsverfahren sein
und durch die Wahrnehmung der Aufgabe im eigenen Wirkungskreis die erforderliche Zeit für die Beratung in den Vertretungen einkalkulieren. Es gibt Signale, dass es nicht zu schaffen ist, weil in den neuen Landkreisen ein viel größeres Schulnetz geplant werden muss als bisher. Für die geforderte Bildungslandkarte soll aber ein Zeitraum bis 2030 betrachtet werden. Wie das ohne eine...
Wie das ohne eine erstmalige Planung in den neuen Kreisen funktionieren soll, ist höchst fraglich. Die Schulentwicklungsplanung ist eine gesetzlich geregelte Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Es stellt sich folglich die Frage, inwieweit die geplante Bildungslandkarte in die Hoheitsrechte der Planungsträger eingreift. Aus meiner Sicht wären sie zwingend in diesen Prozess einzubeziehen. Es ist doch nicht vorstellbar, dass in den Landkreisen und kreisfreien Städten beginnend mit dem
1. August 2013 eine für fünf Jahre gültige Planung erfolgt und ohne deren Beteiligung und möglicherweise gegen ihren Willen das Land Vorentscheidungen bis 2030 erarbeitet.
Wäre es nicht wesentlich effektiver, den Landkreisen und kreisfreien Städten eine zwei- bis dreijährige Planungszeit zu gewähren? Denn dann würden auch die Ergebnisse der Expertenkommission vorliegen. Niemand weiß bisher die Folgen, die mit der Umsetzung der Inklusion verbunden sind, einzuschätzen, aber es wird definitiv Änderungen im Schulnetz geben, da sich ja schon zum Beispiel resultierend aus den sogenannten Schwerpunktschulen Schülerströme verändern werden. Woran soll sich nun Ihrer Meinung nach die Planung orientieren?
Und, Herr Renz, da stimme ich mit Ihnen auch überein, dass Sie bestimmt meine Auffassung ebenfalls teilen, dass sie sich allein an den Inhalten, die für die Schülerinnen und Schüler relevant sind, orientieren darf. Es geht nicht alleine um Quantität, es geht vor allem um Qualität in der Bildung. Kleine Schulen zu erhalten, ist erstrebenswert, aber dann müssen Sie sich auch dessen bewusst sein, dass dies nicht mit der herkömmlichen schülerbezogenen Stundenzuweisung funktionieren kann, denn mit dieser Ausstattung sind kleine Schulen nicht lebensfähig.
Auch bedarf es endlich Ihres Mutes, sich von den Kosten für die Schülerbeförderung bei dieser Planung nicht gängeln zu lassen. Denn mittelfristig wird es wesentlich einfacher sein, mehr Aufwand für die Schülerbeförderung zu betreiben, als überall Lehrkräfte zu suchen, die es dann in der benötigten Anzahl und mit der teilweise besonderen Ausbildung gar nicht gibt. Richtig ist einzig und allein, von der 2030 erwartbaren Schülerzahl ausgehend Planungssicherheit ab 2015 für die Schulen zu gewähren.