Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir alle wissen, dass Schulentwicklungsplanungen besonders emotionale Prozesse sind. Gegenwärtig besteht für die Landkreise die Aufgabe darin, die Schulnetze bisher unterschiedlicher Territorien zusammenzuführen. Erste Hinweise zeigen auch hier, dass das nicht ganz konfliktfrei vonstattengehen wird. Wir wissen auch alle, dass schon die Diskussion um die Bestandsfähigkeit einer Schule häufig zu ihrer Schließung führt, weil die Eltern, so, wie Herr Renz das eben auch beschrieben hat, mit den Füßen abstimmen und ihr Kind sicherheitshalber an eine Schule geben, deren Existenz vorerst nicht bedroht ist.
Nun stelle ich mir aber vor, wir bekommen diese Bildungslandkarte und darauf fehlen bestehende Schulstandorte. Die Diskussion, die dann vor Ort losbricht, möchte ich mir nicht vorstellen. Die Diskussion werden wir führen, die wir hier arbeiten und gleichzeitig auch in den Kommunalparlamenten vertreten sind. Und ich denke, dass Sie sich dieser Tatsache nicht bewusst waren, als Sie den Antrag stellten. Es ist der Landesregierung selbstverständlich immer freigestellt, perspektivische Planungen vorzunehmen, um sich so rechtzeitig auf kommende Probleme einzustellen. Sollten diese Ergebnisse aber der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, wie es der Antrag vorsieht, wird ein schulpolitischer Flächenbrand entstehen.
Sehr geehrte Damen und Herren, im Punkt 2 des Antrages wird sich wohl erstmalig in der Geschichte dieses Parlaments mit der Überarbeitung einer Handreichung beschäftigt. Es sei vorausgeschickt, dass eine Handreichung keinen rechtsverbindlichen Charakter hat. Warum wir uns parlamentarisch mit einer derar- tigen Regelungsebene beschäftigen, erschließt sich mir nicht.
Ich hoffe nicht, dass wir uns künftig auch noch mit den Hausordnungen der verschiedenen Schularten zu beschäftigen haben.
Es handelt sich nun also um eine Handreichung zur näheren Ausgestaltung der Förderpläne, die in dieser Landtagssitzung schon mehrfach eine Rolle gespielt haben. Zum besseren Verständnis, Förderpläne sind nur eine Reisezielbestimmung: Wohin soll die Lernentwicklung des Kindes führen, welche Haltepunkte müssen gesetzt werden, welche Umwege eventuell gefahren werden? Die hier im Zentrum des Antrages stehende Handreichung besteht aus 35 Seiten, von denen 28 Seiten Muster und Erklärungen sind. Ganze 7 Seiten beziehen sich auf den Inhalt von Förderplänen.
Herr Renz, Sie haben so viele nachvollziehbare Argumente hier angebracht, aber die sprechen nicht dafür, die Handreichung zu überarbeiten, die sprechen dafür, die Handreichung einfach sein zu lassen.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehen Sie es mir nach, ich kann es nicht verstehen, dass wir etwas, was wirklich wenig sinnvoll ist, überarbeiten sollen. Warum sollen sich damit viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen, warum sollen sich damit dann die Kollegen beschäftigen? Es gibt verschiedene Grundsätze und Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zum Umgang mit Förderplänen sowie zu den Grundsätzen sonderpädagogischer Förderung. Diese sollten doch wohl genügen, um den Rahmen zu zeichnen, denn immerhin sollen die Schulen unseres Landes doch selbstständige Schulen sein. Also gängeln wir sie nicht mit einer weiteren Handreichung, zumal es vier sehr gut gelungene Varianten von Förderplänen auf den Seiten des Ministeriums gibt, die exakt die Schwerpunkte einer sinnhaften Förderung beinhalten! Belassen wir es also bei diesen Varianten und den Hinweisen der Kultusministerkonferenz!
Interessanter wäre für mich der Auftrag an die Regierung, herauszufinden, ob der bisherige Umgang mit den Förderplänen in den dann nach erfolgter Änderung des Schulgesetzes zwingenden Fällen objektiv Verbesserungen für die Schülerinnen und Schüler zur Folge hatte. Mich würde interessieren, ob die in den Förderplänen vorgesehenen Maßnahmen dann auch realisiert werden konnten oder ob eventuell eine zu geringe Stundenzuweisung für die Förderung dazu beitrug, die Förderpläne bereits an diesem Punkt scheitern zu lassen. Eine derartige inhaltliche Schwerpunktsetzung, um sich einen Überblick über künftig erforderliche Ausstattungen zu verschaffen, hätte Sinn, würde diese Diskussion doch unsere Praxisnähe beweisen.
Ich bitte Sie aus den genannten Gründen, Ihren Antrag zurückzuziehen. Sollten Sie sich dazu nicht durchringen können, können wir Ihrem Antrag aufgrund der zahlreichen formalen Mängel leider nicht zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben jetzt schon zwei sehr ausführliche Vorträge gehört oder Anträge von der Fraktion der CDU und von der LINKEN. Ich will versuchen, mich etwas kürzerzufassen.
Dieser erste Punkt des gemeinsamen CDU-SPDAntrages ist für die weitere Entwicklung unserer Schullandschaft in Mecklenburg-Vorpommern sehr wichtig. Wir müssen verlässliche Rahmenbedingungen für alle, die sich in unserem Bundesland mit Schule beschäftigen, schaffen. Uns muss es in unserem dünn besiedelten Flächenland gelingen, ein leistungsfähiges und bestandsfähiges Schulnetz zu entwickeln, und das mit zumutbaren Schulwegzeiten für unsere Mädchen und Jungen.
Diese aufzustellende Bildungslandkarte der Landesregierung kann aber nur eine Information sein, das haben wir gerade gehört, nicht aber eine Vorgabe für die Landkreise. Es bietet aber die Chance, und das muss ich ganz deutlich betonen, dass Kreisgrenzen einfacher zu überwinden sind und dass Schülertransport wesentlich besser organisiert werden kann.
Warum ist es so wichtig, meine Damen und Herren? Die Schulträger brauchen verlässliche Rahmenbedingungen, um Steuergelder zielgerichtet in Schulbauten zu investieren. Dabei geht es um Verbesserungen der Bedingungen im Fachunterricht, aber auch um die bessere Ausstattung der Ganztagsschule. Und wir hatten schon öfter jetzt gehört, die Umsetzung der Inklusion in unseren Schulen wird die Schulträger vor neue Herausforderungen stellen. Nur wenn Schulträger genau wissen, dass ihr Schulstandort langfristig Bestand hat, werden Investitionen vorgenommen.
Und der Antrag, da brauchen wir uns nichts hier vorzumachen, für den nächsten Doppelhaushalt müssen wir vernünftige Regelungen schon aufgestellt haben. Eltern wollen wissen, das haben wir heute auch schon mehrfach gehört, wo ihre Kinder beschult werden können. Dabei soll die Devise „kurze Beine, kurze Wege“ weiterhin gelten. Das heißt, dass die Grundschulen eine pädagogisch sinnvolle Größe haben und in akzeptabler Zeit erreichbar sind.
Bei den Einzugsgebieten dürfen Kreisgrenzen nicht die entscheidende Rolle spielen, sondern bei allen Betrachtungen müssen die Kinder im Mittelpunkt stehen. Bei der gymnasialen Ausbildung im ländlichen Raum muss neben den Gymnasien und den Gesamtschulen auch die Bildung von Schulzentren in Betracht gezogen werden. Bei der Weiterentwicklung der Selbstständigen Schule können so mehr Eigenverantwortung und pädagogische Freiräume an die Schulen übertragen werden.
Die Landkreise brauchen ebenfalls verlässliche Rahmenbedingungen, um mittelfristig und langfristig ihr jeweiliges Schulnetz zu entwickeln. Nur so kann der Schultransport sinnvoll organisiert und ein leistungsfähiges Schulnetz, bestehend aus Grundschulen, Regionalen Schulen, Kooperativen und Integrierten Gesamtschulen, Gymnasien sowie beruflichen Schulen, vorgehalten werden.
Standortplanungen von Schulen haben immer konkrete Auswirkungen für die Gemeinden und damit auch für die Menschen. Die Schulstruktur muss daher im Einvernehmen von Land, Landkreisen und Gemeinden erfolgen. Diese zu erstellende Bildungslandkarte stellt eine wichtige Diskussionsgrundlage für ein langfristig bestands- fähiges Schulnetz in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2030 dar. Auf dieser Basis können dann der Landkreistag, der Städte- und Gemeindetag, die Parteien, die Verbände, der Landeselternrat, der Landesschülerrat, die Kammern und viele andere ihre Vorschläge mit einbringen.
Ziel unserer Bildungspolitik muss es sein, dass wir gut ausgebildete Schülerinnen und Schüler und eine geringe Schulabbrecherquote haben. Ich sagte schon, der Schüler muss bei allen Betrachtungen im Mittelpunkt stehen. Wir haben es auch gestern, nein, vorgestern bei den Theatern gehört, man muss es auch da vonseiten des Zuschauers sehen. Und hier müssen wir das immer auch vonseiten der Schüler sehen.
Der zweite Punkt dieses Antrages, meine Damen und Herren, stellt einen wichtigen Punkt zur Entbürokratisierung dar. Wir wollen die Lehrerinnen und Lehrer an unseren Schulen entlasten. Die Festlegung im gültigen Schulgesetz, dass für jede Schülerin und jeden Schüler ein individueller Förderplan zu erstellen ist, ist für die Pädagogen in unserem Bundesland sehr zeitintensiv und schlecht handhabbar. Wenn man aber hier effizienter und zielgerichteter arbeiten will, dann werden individuelle Förderpläne nur für Schülerinnen und Schüler mit Teilleistungsschwächen und mit vermutetem oder festgestelltem Förderbedarf aufgestellt.
Können Sie mir bitte erklären, warum ein Antrag meiner Fraktion, der sich mit der Förderung von Schülerinnen und Schülern befasst, nämlich mit der Förderverordnung, gestern dem Inklusionsfrieden geopfert wurde, und heute ein Antrag, der sich mit der Förderung von Schülerinnen und Schülern beschäftigt, nämlich mit den Förderplänen, abstimmungsreif sein soll, ohne dass sich die Arbeitsgruppe zur Inklusion damit beschäftigt hat?
Wir sprechen heute, das wurde hier schon gesagt, im Prinzip von Formalien. Wir sprechen jetzt nicht über die direkte Förderung. Wir haben
nur über Förderpläne gesprochen und nicht über individuelle Förderung. Und wenn Sie gestern meinen Ausführungen gefolgt sind, dann kennen Sie auch meine persönliche Meinung. – Danke.
So, die Forderung nach einem standardisierten Verfahren, welches gut handhabbar und leicht verständlich für Eltern, Schüler und Lehrer ist, muss unser Ziel sein. Schulen können nach eigenem pädagogischem Ermessen darüber hinaus Regelungen festlegen. Mit dieser Regelung werden für die Lehrerinnen und Lehrer erhebliche Freiräume geschaffen, indem Bürokratie abgebaut und Berichtspflichten reduziert werden. Im Ergebnis führt dies zu erheblicher Entlastung.
Ich möchte aber noch mal betonen, dass es in diesem Antrag zu keiner Reduzierung der individuellen Förderung für die langsam lernenden beziehungsweise für die leistungsstarken Schüler kommt. Dieser Antrag soll dazu dienen, meine Damen und Herren, dass man in der Schule die Bürokratie abbaut, die Abläufe in der Schule effizienter gestaltet, den Lehrerinnen und Lehrern mehr Freiräume schafft und insgesamt die Selbstständige Schule dadurch mehr stärkt. Das, was wir mit diesem Antrag erreichen wollen, wird schon lange von vielen Lehrerinnen und Lehrern gefordert. Mit dem vorliegenden Antrag und der geplanten Schulgesetzänderung wird dem Rechnung getragen. Durch diesen Bürokratieabbau können sich die Pädagogen mehr auf ihre eigene Arbeit konzentrieren. Meine Damen und Herren, stimmen Sie deshalb diesem gemeinsamen Antrag von CDU und SPD zu! – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! SPD und CDU wollen ein – so schreiben sie und so haben wir es gerade gehört – „langfristig bestandsfähiges Schulnetz“ sichern und sie wollen die Handreichung zu den Förderplänen verkürzen. Wenn ich das so sehe, frage ich mich zunächst: Wo ist jetzt der enge Zusammenhang zwischen beidem? Abgesehen davon, dass es irgendwie um Schule geht, behandelt der Antrag eigentlich zwei ziemlich unterschiedliche Dinge, die nicht unmittelbar miteinander zu tun haben.
Teil 1 behandelt das Schulnetz. In einem dünn besiedelten Flächenland wie dem unseren ist das sicher ein
Punkt, der unsere Aufmerksamkeit verdient hat. Es ist auch nicht die erste Vorlage dazu und so lesen wir im Wesentlichen dasselbe, was Sie uns vor einem halben Jahr schon in der Vorlage 392 vorgelegt haben. Frau Oldenburg hat es schon ausführlich dargelegt. Es wird Sie sicherlich nicht überraschen, dass sich in diesem halben Jahr auch an unserer Einschätzung zu den angesprochenen Punkten nichts geändert hat. Wir teilen selbstverständlich Ihre Zielstellung und können demzufolge auch