Herr Saalfeld, jetzt erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf. Sie haben meine Bewertung hier vorne nicht zu kommentieren. Also halten Sie sich bitte zurück! Und jetzt lassen Sie bitte den Redner ausreden.
Herr Saalfeld, da war ja nicht nur ich dabei, es war eine Vielzahl von Journalisten dabei. Sie können ja mal mit denen sprechen, vielleicht erinnern die sich dann daran, wenn Sie sich an die Äußerung nicht mehr erinnern. Ich weiß es nur deswegen noch genau, weil zunächst der Kollege Holter gefragt wurde und der dann einen durchaus kürzeren Zeitraum auch angesprochen hatte und Sie danach ankamen und sagten, das könne durchaus bis zum Ende der Wahlperiode dauern.
Aber, wie gesagt, wenn Ihr Fraktionsvorsitzender heute hier sagt, das ist nicht die Zielsetzung des Antragstellers, dann kann ich das nur begrüßen. Und ich würde mir dann auch wünschen – auch das sage ich hier in aller Öffentlichkeit –, ich würde mir dann auch wünschen, dass schon auf der ersten, konstituierenden Sitzung
von den Antragstellern die ersten Beweismittelanträge gestellt werden. Ich halte es durchaus für möglich, zum Beispiel dann Beweismittelanträge zu stellen, den früheren Geschäftsführer zum Beispiel zu laden, dass man sich also wirklich schnellstmöglich über die entsprechenden Dinge verständigen kann.
Herr Suhr, noch eine Anmerkung zu dem von Ihnen zitierten Herrn Otto. Ich meine, man soll ja mit FDPMitgliedern vorsichtig umgehen, es ist eine aussterbende Art, und viele von uns haben Herrn Otto ja nun auch schon als Parlamentarischen Staatssekretär und maritimen Koordinator hier im Landtag, im Wirtschaftsausschuss erlebt. Ich will das jetzt nicht kommentieren, aber jemand, der in einer öffentlichen Sitzung, wenn ich das jetzt richtig erinnere – ich habe es auch nur in der Zeitung gelesen, diese Äußerung, die sie da zitiert haben –, gesagt hat, das Geld ist futsch, vor dem Hintergrund, dass ein Unternehmen insolvent ist, das ist schon eine bemerkenswerte geistige Leistung
Das nur zu dem Punkt, weil ich glaube, da sind wir beide auch einer Meinung, eine Insolvenz bedroht immer das an Forderungen bestehende Vermögen, das man vorher hatte.
Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, natürlich ist es richtig, den Sachverhalt – da bin ich völlig konform mit Ihnen und ich glaube auch, dass es da keinen Unterschied gibt zwischen allen demokratischen Fraktionen in diesem Haus –, ich bin völlig konform mit Ihnen, dass man den Sachverhalt aufklären muss, zum Beispiel, wie PwC oder andere da gearbeitet haben.
Ich frage mich nur, und das habe ich eben schon mal gesagt, ob es dafür des Mittels eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses bedürfte, weil ich will dann nur mal auch an die vergangenen Arbeiten in den vergangenen Wahlperioden erinnern. Üblicherweise, und das weiß auch der Kollege Holter, ist es so gewesen, dass man erst in den ordentlichen Ausschüssen sich bemüht hat, die entsprechenden Aufklärungen zu verlangen,
auch von Dritten. Und nur wenn das nicht funktioniert hat, weil die zum Beispiel gemauert haben, das kann ja durchaus sein, dann hat man tatsächlich zum Mittel eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses
Aber lassen Sie mich noch zwei Dinge anführen, einmal, weil ich hier ein bisschen den Eindruck habe, der eine oder andere ist völlig überrascht gewesen, dass im August der Bestand des Unternehmens bedroht worden ist. Und ich habe mir dann angesehen, und das haben Sie alle, meine Damen und Herren, das haben Sie alle, das ist nämlich eine Ausschussdrucksache, 6/54, und in dieser Ausschussdrucksache ist der Jahresabschlussbericht der P+S Werften. Der ist öffentlich, der ist im Handelsregister auch einzusehen, deswegen ist das auch alles nicht das Problem. Da heißt es unter anderem, das ist der Jahresabschlussbericht 2011, zum 31.12.2011:
„Zur Verbesserung der internen Bedingungen würde die nachhaltige Unterstützung der Finanzkennzahlen im Rahmen einer Stärkung des Eigenkapitals durch die Gesellschafter beitragen. Da darüber hinaus ein Ausbleiben vertraglich vereinbarter Kundenzahlungen in Verbindung mit der geringen Liquiditätsdecke kurzfristig zu einer für die Gesellschaft existenzbedrohenden Situation führen kann, ist es sinnvoll und notwendig, die Gesellschaft mit zusätzlichen Barmitteln auszustatten, um einen ,Headroom‘ für etwaige zukünftige Zahlungsverzögerungen zu schaffen.“
Sehr geehrte Kollegen, warum zitiere ich das? Ich mache das nur aus einem einzigen Punkt: um deutlich zu machen, wir waren uns alle, wir waren uns alle von Anfang an darüber im Klaren, dass die Frage des Fortbestehens der P+S Werften ohne Einleitung eines Insolvenzverfahrens eine sehr schwierige, eine zwar Erfolg versprechende, aber nicht Erfolg garantierende Angelegenheit ist. Und deswegen waren wir uns bisher auch alle darüber einig, dass wir diesen Weg gehen wollen, um die Arbeitsplätze dort zu erhalten.
Und vor diesem Hintergrund – und die Frage müssen sich die Antragsteller dann natürlich auch mal selber stellen, damit wird sich nicht der Parlamentarische Untersuchungsausschuss beschäftigen –, vor diesem Hintergrund müssen sich die Antragsteller wirklich die Frage stellen, warum sie heute einen Sachverhalt, den sie auch in Kenntnis des Risikos, das damit immer verbunden war,
heute durch einen Untersuchungsausschuss untersuchen lassen wollen, um ein Risiko, das ihnen selber bewusst gewesen sein muss, dann als existierend oder nicht existierend bewerten zu wollen. Und das ist die Frage.
Deswegen muss ich in dem Punkt ausdrücklich auch dem Kollegen Eifler recht geben, da muss man sich natürlich dann die Frage stellen, ob wir 1,1 Millionen Euro pro anno – und wie gesagt, ich hoffe, wir beide arbeiten dann gemeinsam an einer zügigen Abarbeitung des Untersuchungsausschusses –, aber 1,1 Millionen Euro pro anno ausgeben, um dann hinterher zu sagen, na ja, wir hätten es vielleicht aus der heutigen Sicht anders gemacht, aber damals hätten wir vielleicht trotzdem genauso entschieden, das ist doch dann sehr viel Geld.
Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, noch mal eine Anmerkung an die sehr geschätzte Frau Kollegin Rösler, weil Sie hier aus dem Landtagsspiegel die Gastkolumne von Herrn Tantzen zitiert haben. Da müssen Sie natürlich auch komplett zitieren. Da müssen Sie auch den letzten Satz zitieren, und da schreibt der Herr Tantzen: „Und am Ende wird sich die Landesregierung auch fragen lassen müssen, ob es sinnvoll ist, dass die öffentliche Hand dort einspringt, wo es Banken aus wirtschaftlichen Erwägungen längst nicht mehr tun.“
Und, sehr geehrte Frau Kollegin Rösler, ich glaube nicht, ich glaube nicht, dass das Ihre Einstellung ist, dass die öffentliche Hand sich dort nicht mehr engagieren soll, wo privatwirtschaftlich organisierte und agierende Unternehmen, wie Banken das sind, die eine ganz andere Kredit- und Risikoberechnung haben, als es die öffentliche Hand – nämlich auch unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten – tun kann und tun muss, dass sich die öffentliche Hand also überall dort nicht mehr engagiert, wo private Banken es nicht tun. Das würde nämlich nur eins bedeuten, das wäre das vollständige Zurückziehen der öffentlichen Hand aus ihrer Verantwortung für die Wirtschaft.
ich glaube nicht, dass Sie das wollen. Aber wenn ich das zu Ende denken würde, dann würde das im Endeffekt bedeuten, dass dieses Land, diese Landesregierung nie, nie, in keinem einzigen Fall, ein Unternehmen stützen kann, auch wenn es eine Fortsetzungsperspektive hat, wenn eine Bank sich hinstellen würde und sagen würde, wir wollen diesem Unternehmen keinen Kredit mehr geben, weil das Risiko für den Ausfall ist uns zu groß. Und das kann nicht Basis des weiteren Handelns dieses Landes und dieser Landesregierung sein und ich glaube auch nicht, dass das Basis Ihres Handelns sein soll. – Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, gemäß Paragraf 1 Absatz 1 des Gesetzes über die Einrichtung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen hat der Landtag das Recht und auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder die Pflicht, zur Aufklärung von Tatbeständen im öffentlichen Interesse einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Den Antrag zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses haben 21 Mitglieder des Landtages unterzeichnet. Damit ist das zur Beantragung der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses erforderliche Quorum gemäß Paragraf 2 Absatz 1 Untersuchungsausschussgesetz von einem Viertel der Mitglieder des Landtages erreicht.
Die Voraussetzungen des Paragrafen 1 Absatz 2 Untersuchungsausschussgesetz liegen vor, demzufolge hat der Landtag gemäß Paragraf 2 Absatz 1 und Paragraf 4 Untersuchungsausschussgesetz die Einsetzung des Untersuchungsausschusses unverzüglich zu beschließen.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1170 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1170 bei Zustimmung der Fraktion der LINKEN, der GRÜNEN, der NPD und Stimmenthaltungen der Fraktionen der SPD und CDU angenommen.