Protocol of the Session on September 27, 2012

ihr Aufenthalt in Deutschland lediglich gestattet beziehungsweise geduldet, wobei es sich bei den geduldeten um ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer handelt.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Ihre gesellschaftliche Integration ist damit kein gesetzliches Ziel, sodass grundsätzlich in der Bundesrepublik auch keine Integrationsleistungen gewährleistet werden.

Unabhängig davon gibt es in unserem Bundesland Betreuungsrichtlinien mit einem für die Landkreise und Kreisfreien Städte verbindlichen Betreuungsstandard. Dieser weist auch im Bundesvergleich ein ausgesprochen hohes Niveau auf. Zu diesen Betreuungsleistungen zählt auch die Vermittlung elementarer Kenntnisse der deutschen Sprache.

Das Ziel dieser Sprachkurse, die grundsätzlich auch zentral untergebrachten Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie geduldeten Ausländerinnen und Ausländern angeboten werden, besteht darin, diese in die Lage zu versetzen, sich über die konkreten Bedürfnisse des täglichen Lebens verständigen zu können. Allerdings werden, das gehört auch zur Wahrheit dazu, die Sprachkurse von den Bewohnerinnen und Bewohnern der Gemeinschaftsunterkünfte mit sehr unterschiedlichem Engagement wahrgenommen.

Ungeachtet dessen fordern Sie, meine Damen und Herren von der LINKEN, für diese Personen noch höhere Ansprüche ein, als sie die Ausländerinnen und Ausländer mit berechtigtem Aufenthalt haben, denn Sie fordern, dass für die Sprachvermittlung mindestens das Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens zur Anwendung zu bringen ist.

Das macht mit Verlaub gesagt keinen Sinn, Herr Dr. AlSabty. Hier sieht man, dass Sie mit der Idee, jeder sei hier ohne Bedingungen aufzunehmen, immer noch nicht abgeschlossen haben. Es täte Ihnen insofern sicherlich gut, dieses Buch beispielsweise zu lesen über die Verhältnisse in einer Stadt, die natürlich andere Ausgangsbedingungen hat,

(Udo Pastörs, NPD: Neukölln ist überall, in allen westlichen Großstädten.)

aber wo ein Bürgermeister täglich mit diesen Bedingungen konfrontiert wird.

Ich fordere Sie aus den Gründen auf, meine Damen und Herren von der Fraktion, gehen Sie diesen überholten Ideen nicht weiter auf den Leim! Nehmen Sie die Erfahrungen von Menschen, die täglich damit konfrontiert werden, zum Anlass, um ehrlich die Bedingungen für ein gemeinsames Zusammenleben von In- und Ausländern einzufordern – eine Ehrlichkeit, die für alle Beteiligten wichtig ist.

Zu dieser Ehrlichkeit gehört auch, dass man Asylbewerbern vor dem Abschluss ihres Verfahrens keine unberechtigten Hoffnungen macht. Weitergehende Sprachkurse und Integrationskurse sind deshalb nicht berechtigt, weil sie genau dieses suggerieren, nämlich unberechtigte Hoffnungen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Tegtmeier von der Fraktion der SPD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben eben hier die grundsätzlich unterschiedlichen Auffassungen zur Integration – von Anfang an oder eben auch nicht – gehört, weil der Minister natürlich nur nach den rechtlichen Rahmenbedingungen hier handeln kann und auch nur das vertreten kann, was rechtlich vorgesehen ist für Menschen, die einen Bleibestatus haben oder eben auch nicht. Von daher kann ich seine Argumentation in weiten Teilen auch nachvollziehen.

Und wenn ich mir die Richtlinie anschaue zum Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften und die Betreuungsschwerpunkte, die alle vorgegeben sind in dieser Richtlinie, das sind ja insgesamt neun Stück, also ein gesamtes Paket, ein umfangreiches Paket, bei dem die Vermittlung elementarer Grundkenntnisse der deutschen Sprache ein Punkt ist, aber wenn man das im Kontext mit den anderen Punkten sich anschaut, kann man ungefähr eine Vorstellung davon erhalten, wie weit diese elementaren Grundkenntnisse eigentlich zu gehen haben.

Herr Al-Sabty, Sie haben natürlich zu Recht auf Ihre Erfahrung beim Besuch der Gemeinschaftsunterkünfte hingewiesen. Ich habe sie auch untersucht, habe auch festgestellt, dass die Standards in den einzelnen Unterkünften sehr unterschiedlich sind und ich mich auch wirklich frage, ob das immer dem entspricht, Herr Minister, was in dieser Richtlinie hier geregelt ist. Ich glaube, das ist nicht immer so.

Und auch ich habe die Erfahrung gemacht wie Herr AlSabty, dass wir in eine Richtlinie hineinschreiben und formulieren, dass es halt gewünscht ist, mit der Gesellschaft oder innerhalb der Gesellschaft, gemeinsam mit Engagement aus der Gesellschaft heraus mit den Asylbewerberinnen und Asylbewerbern zusammenzuarbeiten. Das ist zum Beispiel auch bei Sprachkenntnissen so.

Und wenn ich Kontakte zwischen Asylbewerbern und Deutschen aus der Umgebung habe, dann sucht man natürlich automatisch nach Verständigung und spricht miteinander. Wo sich das Problem nicht ergibt, sind die Kinder, die oftmals sehr gut integriert sind in den Kindereinrichtungen und in den Schulen, da geht das ruck, zuck mit den Sprachkenntnissen. Erwachsene haben es viel, viel schwerer, eine andere Sprache zu lernen, die auch ihrer Muttersprache oft ja sehr, sehr fremd ist.

Aber trotz alledem, Herr Al-Sabty, Ihr Anspruch, den finde ich auch sehr, sehr ambitioniert und etwas über das Ziel hinausgeschossen, weil wenn man sich anschaut,

(Udo Pastörs, NPD: Interessenvertreter!)

wie relativ tief diese Kenntnisse nach diesem Standard gehen, würde das für viele Menschen bedeuten, dass sie sehr, sehr lange verbleiben müssten in einem Heim, um das überhaupt irgendwann mal so zu lernen.

Ich möchte zum Abschluss eigentlich nur noch mal daran erinnern, wir hatten hier einen Bildungsexperten in der letzten Legislaturperiode – viele werden sich noch gut daran erinnern – von der NPD-Fraktion, der hat ungefähr drei, dreieinhalb Jahre gebraucht, obwohl er das deutsche Schulsystem durchlaufen hat und, ich glaube, sogar

das Gymnasium besucht hat, aber er hat ungefähr dreieinhalb Jahre gebraucht, bis er hier vorne fehlerfrei das vom Zettel ablesen konnte, was ihm seine Pappkameraden da aufgeschrieben hatten.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Also ich wünsche niemandem, so lange im System bleiben zu müssen. Ich halte einfach Ihren Anspruch für etwas zu ambitioniert. Wir werden also Ihren Antrag nicht unterstützen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Das Wort hat nun die Abgeordnete Frau Gajek von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Lassen Sie mich mit einem Zitat beginnen. Es stammt von einem Parlamentskollegen und bezieht sich auf das Kernanliegen des vorliegenden Antrages.

Ich zitiere Herrn Michael Silkeit von der CDU, Zitat: „Da die Mehrzahl“ der Flüchtlinge „nach Abschluss des Verfahrens entweder über die Anerkennung als Asylberechtigter oder im Wege einer Duldung im Land bleibt, sollte es bereits während des Asylverfahrens ein Angebot von Deutschkursen geben. … Ich werde mich dafür stark machen, dass wir in unserem Bundesland in den Gemeinschaftsunterkünften Deutschkurse anbieten.“ Richtig erkannt, Herr Silkeit! Allerdings, verlässliche Standards, ein transparentes Angebot und qualitative Überprüfbarkeit sind notwendig, damit die Sprachkursangebote den Menschen wirklich und wirksam helfen.

Elementare Grundkenntnisse der deutschen Sprache, wie in der geltenden Richtlinie derzeit formuliert, was ist das? Ohne klare Definition, ohne Portfolio und Referenzrahmen muss ein so schwammig umrissener Spracherwerb rudimentär bleiben. Und rudimentäre Sprachkenntnisse, meine Damen und Herren, das weiß jede und jeder von uns, der schon einmal im Ausland unterwegs war, ohne die dortige Landessprache zu beherrschen, sind nicht ausreichend, um eine angemessene Verständigung zu gewährleisten.

Meine Damen und Herren, durch das Erlernen der Landessprache wird Menschen die Tür zur Gesellschaft geöffnet. Für Menschen, die nicht oder zumindest auf lange Sicht nicht in ihre Heimatländer zurückkehren können,

(Udo Pastörs, NPD: Wollen! Wollen!)

ist die Integration in ihrem Aufnahmeland ein wichtiger Schritt, der mit der Sprache beginnt, und das am besten vom ersten Tage an.

Mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE wird der richtige Nerv getroffen. Eine Unterstützung bei der Verbesserung der Qualität des Spracherwerbs und der Anpassung an den Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen halten wir für sinnvoll,

(Zuruf von David Petereit, NPD)

denn die derzeitigen Angebote der Sprachkurse in Gemeinschaftsunterkünften reichen nicht aus und sind von der Qualität her sehr unterschiedlich. Ganz überwiegend wird der Sprachunterricht in den Einrichtungen von ehrenamtlich Tätigen erteilt. Wir begrüßen dieses Engagement, aber es entbindet natürlich die Landespolitik in keiner Weise von der Pflicht,

(Udo Pastörs, NPD: Machen Sie das auch?)

geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen.

Der Beschluss der 7. Integrationsministerkonferenz vom März dieses Jahres zeigt, dass die Bundesländer diese Verantwortung auch anerkannt haben. Er lautet in stark verkürzter Form, ich zitiere, „Ausländerinnen … mit humanitären Aufenthaltstiteln Anspruch sowie Flüchtlingen im laufenden Asylverfahren und Geduldeten Zugang zu Integrationskursen (zu) eröffnen“. Der entsprechende Antrag wurde übrigens unter anderem von MecklenburgVorpommern gestellt.

Von der Landesregierung erwarten wir Bündnisgrüne folgerichtig ein Engagement in Form einer Bundesratsinitiative, um die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen auf den Weg zu bringen. Damit würden wir auch weitergehenden Erfordernissen wie etwa der Bereitstellung von Vorschaltmodulen in Form von Alphabetisierungskursen einen großen Schritt näherkommen.

Meine Damen und Herren, solange dies aber nicht der Fall ist und nur anerkannte Flüchtlinge das Recht, aber auch die Pflicht haben, einen Integrationskurs zu absolvieren, stellt die Änderung der Richtlinie zum Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften ein Vehekel dar,

(Udo Pastörs, NPD: Ein Vehekel, was ist denn das für ’n Gerät?)

um eine einheitliche und qualitativ angemessene Förderung des Spracherwerbs von Ausländerinnen und Ausländern in unserem Land zu unterstützen.

Noch einmal: Es handelt sich dabei um eine der Schlüsselaufgaben der Integrationspolitik. Wir wollen ein Land, das Zuwanderer und Zuwanderinnen willkommen heißt

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

und sie in unsere Mitte integriert – sozial und politisch.

Integration ist für uns Bündnisgrüne der Prozess zu einem Leben im geltenden rechtlichen Rahmen mit sozialer Chancengleichheit, Bildung und kultureller Selbstbestimmung. Maßstab sind die Menschenrechte und unser Grundgesetz. Ein menschenwürdiges Asyl- und Aufenthaltsrecht ist Kernanliegen grüner Politik.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Dazu gehört die Möglichkeit, die Landessprache zu erlernen.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Die Folgen fehlender Sprachausbildung hindern Menschen daran, sich mitzuteilen, zu kommunizieren und zu partizipieren. Das wollen wir Bündnisgrüne ändern, des