Und gestatten Sie mir den Tagesordnungspunkte überspannendenden Hinweis, dass ein solcher Antrag mindestens genauso legitim ist wie der Antrag zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand von heute Morgen. Auch hier haben die Minister sich schon auf Bundesebene verständigt gehabt und es bedurfte noch eines appellativen Unterstützungsantrages.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmt, wie bereits angekündigt, dem Antrag zu. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In der Tat, es ist schon sehr viel dazu gesagt worden zu dem Antrag und ich drohe es nicht nur an, ich halte mich auch daran, ich werde mich kurzfassen.
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE mutet zwar gewaltig an, er jongliert mit Begriffen wie Entflechtungsgesetz und Föderalismusreform und er argumentiert mit Zweckbestimmung. Schaut man sich den Antrag jedoch genauer an, bleibt sehr wenig davon übrig.
Sehr geehrte Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, Sie fordern in Ihrem Antrag, dass der Landtag die Beschlüsse der Konferenzen der Ministerpräsidenten, der Verkehrs- und Bauminister, der Kultusminister und der Finanzminister zur Fortführung und Anpassung der Kompensationsleistung des Bundes nach dem Entflechtungsgesetz in den Jahren 2014 bis 2019 begrüßen möge. Das ist schon einmal aller Ehren wert und nicht zu beanstanden.
Nachdem Sie also das Handeln der Landesregierung ebenso wie wir von der Koalitionsfraktion begrüßen, fordern Sie im nächsten Absatz Ihres Antrages die Lan
desregierung auf, sich gegenüber der Bundesregierung für eine Verstetigung der Mittel für die Wohnraumförderung und die Bildungsplanung und eine bedarfsgerechte Erhöhung der Mittel für die Gemeindeverkehrsfinanzierung und den Hochschulneubau einzusetzen. Da war doch was! Richtig, dass die Landesregierung bereits genau das getan hat, was Sie in dem ersten Teil Ihres Antrages bereits gewürdigt und begrüßt haben.
Und zu guter Letzt fordern Sie, durch eine landesgesetzliche Regelung ab dem Jahr 2014 sicherzustellen, dass die Zweckbindung dieser Mittel aus dem Entflechtungsgesetz fortgeführt werden möge.
Meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, purer Aktionismus ist hier nicht geboten. Mein Kollege Gundlack hat es bereits erwähnt.
Wenn es an der Zeit und erforderlich sein wird, diesbezüglich eine landesgesetzliche Regelung zu treffen, dann wird der Landtag dies entsprechend auch tun.
Jetzt also Beschlüsse zu fällen, obwohl noch keine konkreten Ergebnisse vorliegen, halte ich nicht für sinnvoll. Deshalb wird meine Fraktion Ihrem Antrag nicht zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Ich bin am Montag in Lübeck gewesen bei der Arbeitstagung des Verbandes der norddeutschen Wohnungsunternehmen,
Der Verbandsdirektor, Dr. Wege, mahnte erneut an die Adresse der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern gerichtet, die Bundesmittel für die Wohnraumförderung vollständig auszugeben. Wie schon gesagt beträgt der Bundeszuschuss rund 21,3 Millionen Euro. Das jährlich aufgelegte Wohnraumförderprogramm des Landes umfasst jedoch nur 11,5 Millionen Euro, und das als Darlehensprogramm.
Ein weiterer Teil der Bundesmittel wird ins Altprogramm oder in Altprogramme gesteckt. Und ein dritter Teil – immerhin 9,5 Millionen Euro in diesem und 9,6 Millionen Euro im kommenden Jahr – wandert in das Sondervermögen „Wohnraumförderung“. Es wird angespart für die Zeit nach Auslaufen der Bundeszuschüsse. Das Land bunkert die Mittel, anstatt sie auszugeben. So wächst das Sondervermögen bis Ende 2013 auf 53,5 Millionen Euro an. Und das Land setzt nicht einen Cent eigenes Geld ein. Aber ist das wirklich klug, frage ich Sie.
Im Entflechtungsgesetz ist geregelt, dass die Länder bis Ende 2013 den Nachweis über den weiteren Bedarf erbringen müssen. Danach richten sich die Mittel für den Zeitraum ab 2014. Für mich ist schleierhaft, wie das Land dem Bund klarmachen will, dass das Geld weiter gebraucht wird, wo es doch bei uns in einen Sparstrumpf wandert.
Ich komme noch einmal auf die Verbandstagung norddeutscher Wohnungsunternehmen zurück. Auf die Frage, wann denn dieses Sondervermögen für die Wohnraumförderung ausgegeben werden soll, antwortete Staatssekretär Rudolph in einem Podiumsgespräch unkonkret. Er nannte keine Jahreszahl, aber er versicherte, dass das Sondervermögen „Wohnraumförderung“ auch tatsächlich für die Wohnraumförderung eingesetzt und nicht in den Haushalt umverteilt werden wird. Auf Nachfrage der Moderatorin Frau Würzberg, ob die Kompensationszahlungen des Bundes zweckgebunden bleiben für die Wohnraumförderung, nickte der Staatssekretär.
Ich stelle also fest: Das Sondervermögen wird der Wohnraumförderung vorbehalten und auch künftige Kompensationszahlungen des Bundes werden zweckgebunden eingesetzt werden. Dann hindert uns ja nichts daran, das landesrechtlich zu regeln.
Aber etwas anderes ließ mich aufhorchen an den Ausführungen von Staatssekretär Rudolph. Die Landesregierung will eine Studie in Auftrag geben, die untersucht, wie die Förderinstrumente wirklich wirken.
Ich halte es durchaus für wichtig, Förderinstrumente auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen, um zu wissen, was hat sich bewährt und was nicht. Solange untersucht werden soll, inwieweit die Förderung Aufträge für regionale Bauunternehmen generiert und damit Arbeitsplätze erhält und schafft sowie Steuereinahmen bringt, da bin ich natürlich sehr dafür, dass das so gemacht wird. Ich gebe aber zu bedenken, dass es bei der Wohnraumförderung um ein soziales Gut Wohnen als Teil der Daseinsvorsorge geht und eben nicht um Rendite. Und ich warne davor, dass die Landesregierung künftig Wohnraumförderung und Wohnungsunternehmen ausschließlich als Wirtschaftsunternehmen sehen. Das Selbstverständnis der Wohnungsunternehmen ist ein anderes, es ist nämlich vor allem auch ein soziales.
Und ich verweise auf die Altersarmut, die uns längst erreicht hat, über die wir heute auch gesprochen haben, und auf die Einkommenslage im Land. Das haben wir
hier hoch und runter diskutiert. Wer netto weniger als 1.300 Euro Haushaltseinkommen hat, gibt davon fürs Wohnen fast die Hälfte aus. Die Zahl derer, die staatliche Unterstützung brauchen, um ihre Wohnkosten zu schultern, wächst. Zudem sind die Wohnungsunternehmen hoch mit Krediten belastet. Das muss man dabei genauso bedenken.
Insbesondere in ländlichen Räumen sind die Banken natürlich auch äußerst zurückhaltend. Die Kreditbeschaffung wird immer schwieriger. Mit zweitrangiger Absicherung geben sich Banken und auch das Landesförderinstitut natürlich nicht zufrieden. Damit kommt für viele eine Darlehensförderung gar nicht mehr infrage. Ist das vielleicht eine Erklärung für die geringe Nachfrage nach Förderung?
Fakt ist: Die Wohnraumförderung des Landes muss soziale Wohnraumförderung sein für Haushalte, die sich nicht selbst angemessen auf dem Wohnungsmarkt versorgen können. Und das heißt für mich Förderung von Mietwohnungen. Die Wohnraumförderung 2013 verschiebt die Förderung. 500.000 Euro mehr, damit 2 Millionen sollen für die Eigentumsförderung eingesetzt werden. Statt 5,2 Millionen für mehr Barrierefreiheit stehen nur noch 2,5 Millionen Euro zur Verfügung, um Aufzüge nachzurüsten und Wohnungen altersgerecht umzubauen.
Setzt die Landesregierung damit wirklich die richtigen Prioritäten? Das frage ich Sie. Ich bezweifle das ernsthaft.
Gemeinsam mit der Rosa-Luxemburg-Stiftung führte unsere Fraktion am vergangenen Freitag eine wohnungspolitische Landeskonferenz unter dem Motto „Auch morgen gut wohnen“ durch. Fazit: Der demografische und soziale Wandel erfordert eine wirksame soziale Wohnraumförderung. Objektförderung muss genutzt
werden, um die Mieten gering zu halten. Damit muss zumindest ein Teil künftiger Förderung eine Zuschussförderung sein. Solange das Land Zuschüsse vom Bund bekommt, kann es auch Zuschüsse vergeben.
Und ich appelliere noch mal an Sie: Der gesunde Menschenverstand erwartet, dass Sie unserem Antrag zustimmen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine Kollegin Lück hat ausführlich unsere Beweggründe geschildert, die zu diesem Antrag geführt haben.