Protocol of the Session on September 27, 2012

Die Aufhebung der Zweckbindung ist also ein Schritt hin zu einer größeren Eigenständigkeit der Länder. Das bedeutet im Übrigen nicht, dass die Mittel dem allgemeinen Haushalt einverleibt werden, wie es in einer Pressemitteilung der Fraktion DIE LINKE heißt, denn die sogenannte investive Bindung der Mittel bleibt weiterhin erhalten. Das heißt, auch in Zukunft können die Gelder nur für Investitionen verwendet werden.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, allerdings – und das halte ich für einen Fortschritt – bleibt es dem Land ab 2014 überlassen, die Schwerpunkte bei den Förderzwecken selbst zu setzen. Damit wird ermöglicht, dass das Land sowohl die bisherigen Aufgaben fördern als auch neue Schwerpunkte nach eigenen festgelegten Prioritäten bestimmen kann.

(Regine Lück, DIE LINKE: Hoch, horch! Interessant!)

Das Land muss künftig nur noch die investive Verwendung der Gesamtmittel nachweisen. Die Vormundschaft des Bundes entfällt. Das ist meines Erachtens eine Verbesserung für unser Land und hilft, die Gelder gezielter für landesspezifische Schwerpunkte einzusetzen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das Wort hat nun für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Gundlack.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Eigentlich ist schon alles gesagt. Ich könnte eigentlich mein Manuskript nehmen und nach Hause gehen,

(Torsten Renz, CDU: Mach es! – Regine Lück, DIE LINKE: Machen Sie es doch! – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

aber ich will das Wissen noch ein wenig verstetigen und vertiefen, damit wir noch ein bisschen beisammen sind, auch darüber verhandeln können.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Die Fraktion DIE LINKE greift mit diesem Antrag die laufenden Verhandlungen der Länder mit dem Bund über die Mittel für Kompensation nach Artikel 143c des Grundgesetzes auf. Wir sprechen hier von den sogenannten Entflechtungsmitteln nach dem Entflechtungsgesetz

für den Zeitraum 2014 bis 2019. Den Bundesländern wurde mit der Föderalismusreform I zum 1. Januar 2007 für Aufgaben wie die Gemeindeverkehrsfinanzierung und die Wohnraumförderung die Gesetzgebungskompetenz übertragen. Auf Basis des Entflechtungsgesetzes des Bundes erhalten die Länder bis 2019 Kompensationsmittel für diese Aufgaben.

Bis Ende 2013 unterliegen diese Kompensationsmittel einer Zweckbindung für Hochschulbau, Bildungsplanung, Gemeindeverkehrsfinanzierung und Wohnraumförde

rung. Eine Revisionsklausel im Bundesgesetz liegt vor, dass bis Ende 2013 Bund und Länder zu prüfen haben, ob die Beiträge zur Aufgabenerfüllung der Länder noch angemessen und erforderlich sind. Die Bundesländer Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Berlin, RheinlandPfalz und Thüringen verhandeln im Auftrag der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. März 2011 mit dem Bund über diese Kompensationsleistung. Die Bund-LänderVerhandlungen laufen derzeit noch.

Die Bundesländer verhandeln die Fortschreibung der Kompensationszahlung in bisheriger Höhe. Der Bund vertrat zu Beginn der Verhandlung zunächst den Standpunkt, dass die bestehenden Kompensationsleistungen bis 2019 schrittweise auf null reduziert werden sollen. Das ist mittlerweile wohl nicht mehr der Fall. Die Forderung nach einer Dynamisierung oder bedarfsgerechten Erhöhung der Mittel für die Gemeindeverkehrsfinan- zierung und den Hochschulbau ist wünschenswert, wird aber realistischerweise als sehr schwierig ange- sehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die SPDFraktion begrüßt ausdrücklich die im Punkt 1 des Antrages erwähnten Beschlüsse der Minister- und Ministerpräsidentenkonferenzen zur Fortführung der Kompensationsleistung des Bundes nach dem Entflechtungsgesetz in den Jahren 2014 bis 2019. Es bedarf also keiner Aufforderung an die Landesregierung, sich für die Fortführung der Kompensationsleistung beim Bund einzusetzen.

Die Finanzministerkonferenz hat in ihren Beschlüssen zum Entflechtungsgesetz die Forderung der Fachministerkonferenz nach der Fortführung der gruppenspezifischen Zweckbindung bis 2019 allerdings nicht aufgegriffen, denn diese Forderung hätte eine Änderung von Artikel 143c des Grundgesetzes zur Folge.

Doch, meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor wir hier das Fell des Bären verteilen, muss er erst erlegt werden, denn es kommt jetzt erst mal darauf an, die Verhandlung mit dem Bund erfolgreich für die Bundesländer zu führen. Ziel der Bundesländer muss es sein,

dass die Entflechtungsmittel bis 2019 in bisheriger Höhe vom Bund weitergezahlt werden müssen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nun zu der Frage, ob wir eine landesrechtliche Regelung brauchen: Ein Blick in die Haushaltspläne und die Mittelfristige Finanzplanung des Landes lässt erkennen, dass wir Wohnraumförderung, Hochschulbau, Gemeindeverkehrsfinanzierung auch über 2013 hinaus als Förderschwerpunkte ansehen. Allerdings gibt uns die Aufhebung der starren Zweckbindung die Möglichkeit, weitere Schwerpunkte festzulegen.

(Zuruf von Regine Lück, DIE LINKE)

Im Bereich Wohnraumförderung haben wir bereits 2007 vorausschauend gedacht. Wir haben das Sondervermögen Wohnraumförderung Mecklenburg-Vorpommern

gebildet und somit langfristig Mittel für den Wohnungsraum auch über 2019 hinaus gesichert.

Zur Erinnerung: Das Sondervermögen Wohnraumförderung ist 2007 gerade dafür angelegt worden, die Kompensationszahlungen für die Wohnraumförderung immer ihrem Zweck zuzuführen. Aus dem Sondervermögen werden zinsgünstige Darlehen im Rahmen von Wohnraumförderungsprogrammen vergeben, die aus dem Darlehen ab 2007 resultierenden Zins- und Tilgungsleistungen ließen das im Sondervermögen zu und sind wieder zweckentsprechend einzusetzen.

Mit dem Prinzip der revolvierenden Darlehen sichern wir für unser Bundesland langfristig ein stabiles Fördervolumen für die Wohnraumförderung. Das Volumen des Sondervermögens Wohnraumförderung belief sich zum 31.12.2011 auf 31,76 Millionen Euro. Andere Bundesländer fangen jetzt erst an, sich darüber Gedanken zu machen. Wir aber hier im Hause haben das bereits 2007 beschlossen.

Nun, meine Damen und Herren, zum Bereich Hochschulbau in Mecklenburg-Vorpommern: Bildungsministerium und Finanzministerium haben sich Anfang des Jahres bereits auf einen Hochschulneubaukorridor geeinigt, der im Einzelplan 07 und in der Mittelfristigen Finanzplanung enthalten und durch den Landtag bestätigt worden ist. Für den Ausbau und die Sanierung sind für den Hochschulbau bis 2016 insgesamt 400 Millionen Euro vorgesehen. Dies sind in diesem Zeitraum 93 Millionen Euro mehr als ursprünglich geplant. Für die Jahre bis 2017 sind es jeweils 80 Millionen Euro und 2019 sind es noch einmal 60 Millionen Euro. An Kompensationsleistungen des Bundes erhalten wir 2012/2013 jeweils 24,5 Millionen Euro für den Hochschulbau.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, durch die Verständigung auf den Hochschulneubaukorridor ist auch für den Bereich Hochschulneubau eine landesgesetzliche Regelung nicht mehr nötig. Es ist jetzt egal, wie viel Kompensationsmittel wir vom Bund bekommen, denn der Hochschulneubaukorridor gilt. Über die Art und Weise der Förderung im Bereich Gemeindeverkehrsfinanzierung, also kommunalen Straßenbau und ÖPNV, sind die Verhandlungen innerhalb der Landesregierung noch nicht abgeschlossen. Ich erwarte aber, dass auch unabhängig davon, wie viel Kompensationsmittel vom Bund kommen, dieser Bereich schwerpunktmäßig ausgestattet wird. Mit dem Haushalt 2014/2015 wird der Landtag über die Details beraten.

Also, meine sehr geehrten Damen und Herren der Fraktion DIE LINKE, die SPD-Fraktion wird dafür sorgen,

(Torsten Renz, CDU: Mit uns zusammen.)

dass auch nach 2013 Wohnraumförderung, Hochschulneubau und – mit der CDU natürlich zusammen – Gemeindeverkehrsfinanzierung als Förderschwerpunkte

angesehen werden. Knackpunkt hierbei bleiben jedoch die Verhandlungen mit dem Bund.

Letztlich, meine sehr geehrten Damen und Herren, laufen die Verhandlungen mit dem Bund noch an. Warten wir erst einmal die Verhandlungen und das Ergebnis zwischen Bund und Ländern ab. Das Ergebnis ist nach meiner Meinung doch nicht wirklich vorhersehbar. Die SPDFraktion lehnt aus diesen Gründen den vorliegenden Antrag ab. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Saalfeld.

(Torsten Renz, CDU: Der muss ja auch kurz sprechen, der ist angeschlagen. – Wolfgang Waldmüller, CDU: Mal sehen, ob er gut zugehört hat.)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon viel gesagt worden, ich halte mich also in der Tat kurz, Herr Renz.

Die Zweckbindung sowie die Höhe der Kompensationszahlungen sind laut des Entflechtungsgesetzes nur bis zum 31.12.2013 vorgegeben, wir hörten es bereits. Bis Ende 2013 soll also nun geprüft werden, in welcher Höhe die Beträge ab 2014 bis 2019 angemessen und erforderlich sind. Die dann neu festzulegenden Beträge unterliegen ab dem 1. Januar 2014 bis zum 31.12.2019 aber nur noch einer investiven Zweckbindung, wie wir es eben gerade von Innenminister Caffier gehört haben. Sie können also für völlig andere Zwecke als bisher eingesetzt werden.

Deswegen begrüßt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die vorliegende Initiative der LINKEN, denn wir müssen uns hier im Landtag auf den Weg machen, sowohl die Fortführung der Kompensationsmittel deutlich einzufordern als auch über die Verwendung der Mittel Klarheit zu schaffen, denn viele Bürgerinnen und Bürger, Institutionen wie Hochschulen, aber auch insbesondere Unternehmen brauchen Planungssicherheit. Sie brauchen Sicherheit darüber, welche Mittel wann zur Verfügung stehen werden.

Im Bundestag, in den Landesparlamenten und in den entsprechenden Ministerkonferenzen wird seit 2010 über die Fortführung der Zweckbindung sowie die künftige Höhe der Kompensationsmittel verhandelt. Eine Beibehaltung beziehungsweise bedarfsgerechte Anpassung der Kompensationsmittel ist angesichts der klammen Länderfinanzen parteiübergreifender Konsens bei den demokratischen Fraktionen in den Landesparlamenten. Ich erzähle Ihnen hier sicherlich nichts Neues. Die Konferenzen der Ministerpräsidenten, der Kultusminister, der Verkehrsminister und der Finanzminister haben sich –

das überrascht natürlich nicht – auch für eine Fortführung und Anpassung der Kompensationsleistungen in den Jahren 2014 bis 2019 ausgesprochen. Einige Länder – wir hörten es bereits –, insbesondere wie Brandenburg, haben auch schon eine eigene landesgesetzliche Regelung getroffen, um die Zweckbindung der Mittel bis 2019 fortzuführen.

Mir gefällt übrigens der Gesetzentwurf aus Brandenburg ganz gut, weil er trotz der gesetzlichen Regelung eine gewisse Flexibilität bei der Verwendung der Mittel sicherstellt. So weit sind wir aber in Mecklenburg-Vorpommern noch nicht.

Ich freue mich ganz besonders, dass die Ministerpräsidentenkonferenz gefordert hat, dass die Kompensationsleistungen für den Aus- und Neubau der Hochschulen einschließlich der Hochschulkliniken erhöht werden sollten und dass die Mittel für die Bildungsplanung zumindest in unveränderter Höhe fortgeführt werden sollten.

Die Verkehrsministerkonferenz stellte zudem fest, dass für den Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs nachgewiesen sei, dass der Investitionsbedarf für den Zeitraum 2014 bis 2019 deutlich höher liegt als der Mittelumfang, der bisher durch Zuflüsse aus dem Entflechtungsgesetz zur Verfügung stand. Die Verkehrsministerkonferenz fordert den Bund deshalb nachdrücklich auf, die Finanzhilfen des Bundes nach dem Jahr 2013 entsprechend dem nachgewiesenen Bedarf auszustatten, sie aber zumindest auf bisheriger Höhe fortzuführen. Dabei sei eine Dynamisierung entsprechend den allgemeinen Baukostensteigerungen notwendig und sie sei auch angemessen. Die Kultusministerkonferenz hat bereits im Dezember 2010 erklärt, dass die Hochschulbaumittel von 695 Millionen Euro auf 900 Millionen Euro jährlich erhöht werden sollen und müssen und dass die Zweckbindung festgeschrieben wird, außerdem sollen die Mittel über 2019 hinaus verstetigt werden.

Ich hatte bereits im Februar 2012 unter anderem zu den Plänen der Landesregierung zur Fortführung der spezifischen Zweckbindung der Kompensationsmittel für den Hochschulbau über das Jahr 2013 hinaus eine Kleine Anfrage gestellt. Sie finden diese unter der Drucksachennummer 6/331. Darin erklärte die Landesregierung, dass die Meinungsbildung der Landesregierung zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen sei. Ich erwähne, dass es bereits im Frühjahr 2012 war.

Interessant ist in diesem Zusammenhang wirklich, dass sich die Kultusministerkonferenz bereits im Dezem- ber 2010 dafür ausgesprochen hatte, an der Zweckbindung der Kompensationsmittel festzuhalten und sie eben über 2019 hinaus zu verstetigen. Die Landesregierung taumelt – entschuldigen Sie das Wort – den politischen Entwicklungen aber scheinbar hinterher.

(Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

Und es darf infrage gestellt werden, ob diese Landesregierung in den entsprechenden Konferenzen überhaupt gestaltend mitwirkt oder einfach still und heimlich mitschwimmt. Wenn 2010 schon die KMK den Aufwuchs und die Verstetigung der Hochschulbaumittel beschließt, frage ich mich, warum anderthalb Jahre später im Frühjahr 2012 die Landesregierung immer noch schriftlich mitteilt, dass ihre Meinungsbildung dazu noch nicht abgeschlossen sei. Das alles ist Grund genug, dem vorlie

genden Antrag zuzustimmen, damit der offensichtlichen Orientierungslosigkeit der Landesregierung nun vom Landtag freundlich abgeholfen wird.

Auf der Bundestagssitzung am 9. November 2011 erkundigte sich in einer mündlichen Anfrage Stephan Kühn von den GRÜNEN nach der Position der Bundesregierung bei den Verhandlungen mit den Ländern um die Höhe der Kompensationszahlungen ab 2014 und ob sie die Mittel gedenken abzuschmelzen. Der Parlamentarische Staatssekretär des Verkehrsministeriums verwies in seiner Antwort auf die Schuldenbremse und damit auf engere finanzielle Spielräume sowie auch das Ziel der Föderalismusreform, den Bund aus früheren Gemeinschaftsaufgaben wie der Gemeindeverkehrsfinanzierung komplett zurückzuziehen.

Meine Damen und Herren, hier müssen bei allen Landesparlamentariern doch die Alarmglocken klingeln!

(Peter Ritter, DIE LINKE: Bei allen nicht. – Zuruf von Regine Lück, DIE LINKE)