Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine Kollegin Lück hat ausführlich unsere Beweggründe geschildert, die zu diesem Antrag geführt haben.
Ich möchte noch mal ausdrücklich unterstreichen, dass wir der Landesregierung bei ihren Verhandlungen mit dem Bund über die Fortführung und Anpassung der Kompensationsleistungen nach dem Entflechtungsgesetz
Ein bisschen widersprüchlich ist zumindest Ihr Verhalten immer, wenn es darum geht, Ihre Einladung zum Mittun hier auszusprechen.
Bei fast jedem Tagesordnungspunkt fragen Sie uns oder bitten uns mitzutun. Wenn wir es dann tun, dann machen Sie das alles schon und Sie brauchen unser Mittun gar nicht.
Meine Damen und Herren, ich möchte jetzt gar nicht mehr auf den Sachverhalt bei den Verhandlungen zum Entflechtungsgesetz näher eingehen. Alle bisherigen Rednerinnen und Redner haben sich darauf bezogen. Mir ist es wichtiger, auf einen bestimmten Teil der Kompensationsleistungen des Bundes näher einzugehen. Ich meine hier die Mittel für die Gemeindeverkehrsfinanzierung.
Für die Jahre 2012 und 2013 sind hier zum Beispiel je rund 17,5 Millionen Euro Zuweisungen des Bundes für kommunale Straßenbaumaßnahmen und je rund 17,5 Millionen Euro zur Förderung von investiven Maßnahmen im ÖPNV an Kommunen beziehungsweise Kreise sowie an öffentliche und private Verkehrsunternehmen in den Landeshaushalt eingestellt. Wer die kommunale Finanzlage kennt, die ja eigentlich eher eine Not- und Zwangslage ist, der weiß, dass diese Mittel mehr als benötigt werden, auch wenn sie eigentlich nach dem momentanen Bedarf nur einen Tropfen auf den heißen Stein darstellen, denn diese Mittel werden sowohl für den kommunalen Straßenbau als auch für Eisenbahnkreuzungs- maßnahmen eingesetzt. Seit Jahren wird bei den kommunalen Straßen auf Verschleiß gefahren. Finanziell steht den Kommunen das Wasser bis zum Hals. Weder die Kreise noch die Gemeinden sind in der Lage, für den Erhalt der Straßeninfrastruktur im vollen Umfang zu sorgen.
Wenn die Situation brenzlig wird und man der Verkehrssicherungspflicht nachkommen muss, werden viel- fach einfach Geschwindigkeitsbegrenzungen eingeführt, Warnschilder aufgestellt oder sogar ganze Straßen mit Durchfahrtsverboten belegt. In dieser Situation, die sehr wohl auch dem Bund bekannt ist, überhaupt nur darüber nachzudenken, sich aus der Mitverantwortung zu stehlen, ist grob fahrlässig. Für den kommunalen Straßenbau, für den Ausbau der Eisenbahnkreuzungen und erst recht für SPNV und ÖPNV ist nicht nur eine Verstetigung, sondern eine Aufstockung der Mittel notwendig. Die Finanznot im öffentlichen Verkehr halten wir für besonders fatal. Ich habe hier schon mehrfach darüber gesprochen.
Die Investitionsförderung für die Straßenbahninfrastruktur im Land wird massiv gekürzt. Andere Investitionen, ob in Fahrzeuge oder Haltestellen, werden geschoben oder gestrichen. Strecken abzubestellen, Takte auszudünnen und Verkehre von der Schiene auf die Straße zu verlagern, ist verheerend für unser Flächenland, ganz beson
Im Zuge der Föderalismusreform wurden Aufgaben an die Länder übergeben. Jetzt will der Bund die bisher dafür bereitgestellten Mittel kürzen und die Zweckbindung aufheben. Deshalb ist massive Gegenwehr angesagt. Die Beschlüsse der Konferenzen, darauf wurde schon hingewiesen, der verschiedenen Minister, angefangen vom Ministerpräsidenten, zeigen eindeutig, dass die Länder hier handeln wollen und müssen. Mecklenburg-Vorpommern sollte außerdem dem guten Beispiel von beispielsweise Brandenburg oder einigen anderen Bundesländern folgen und die Bundesmittel selbst einer Zweckbindung zuführen.
Meine Fraktion möchte der Landesregierung, wie gesagt, bei den Verhandlungen mit dem Bund über das Entflechtungsgesetz den Rücken stärken. Ein einhelliges Votum des Landtages kann aus unserer Sicht nur helfen. Übrigens, wenn das Ergebnis vorliegt, dann brauchen wir die Unterstützung auch nicht mehr. Die Verbände, vom Auto Club Europa über das Deutsche Verkehrsforum bis zum Verband Deutscher Verkehrsunternehmen, haben folgende gemeinsame Forderungen formuliert:
Erstens. Der Bund muss die Verkehrsinfrastruktur der Kommunen im Zeitraum 2014 bis 2019 mit 1,9 Milliar- den Euro pro Jahr fördern.
Zweitens. Die Länder werden aufgefordert, die für den Verkehr fließenden Entflechtungsmittel für den Zeitraum 2014 bis 2019 vollständig für den ÖPNV und Straßen in der Baulast von Kommunen, Kreisen und kommunalen Zusammenschlüssen zweckgebunden festzulegen.
Drittens. Zwischen Bund und Ländern ist eine zügige Übereinkunft in diesen beiden Punkten notwendig, denn Projekte brauchen angesichts des Planungsvorlaufs schnellstens mehrjährige Finanzierungssicherheit.
Bund und Länder, das ist der vierte Punkt, müssen für Transparenz über die Verwendung der Mittel sorgen und dazu dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit jährlich einen Bericht vorlegen.
Diesen Forderungen schließt sich meine Fraktion an. Ministerpräsident, Verkehrsminister, Bauminister und Kultusminister tragen eine hohe Verantwortung bei den Verhandlungen zum Entflechtungsgesetz. Lassen Sie uns deshalb gemeinsam diesen Ministern den Rücken stärken! – Danke schön.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1129. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1129 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und NPD abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 25: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Befristete Beschäftigungsverhältnisse eindämmen, Drucksache 6/1131.
Antrag der Fraktion DIE LINKE Befristete Beschäftigungs- verhältnisse eindämmen – Drucksache 6/1131 –
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! „Der prekäre Jobeinstieg wird Normalität“ titelte „Die Zeit“ im Juli dieses Jahres und nahm damit Bezug auf eine aktuelle Studie der IG Metall, in der die Beschäftigungslage der Bevölkerungsgruppe zwischen 14 und 35 Jahren untersucht wurde. Dabei wurde deutlich, dass schon der Einstieg ins Berufsleben heute häufig über Beschäftigungsformen wie Praktika, Minijobs, Leiharbeit und eben auch über die mit unserem heutigen Antrag zur Diskussion stehenden befristeten Arbeitsverhältnisse erfolgt.
Zwei Zahlen aus der dritten Jugendstudie, für die Politikforscher von TNS Infratest junge Leute befragt haben, sollten uns dabei besonders nachdenklich machen. Im Krisenjahr 2009 wurden 28 Prozent der befragten jungen Leute nur befristet oder als Leiharbeitnehmer eingestellt, in diesem Jahr, also 2012, sind es bei besseren Ausgangsbedingungen schon 32 Prozent.
Dies ist in besonderem Maße kritisch, denn wenn die Unternehmen schon in Phasen wirtschaftlichen Aufschwungs die Formen prekärer Beschäftigung bei jungen Leuten ausbauen, was passiert dann eigentlich in Krisenzeiten?
Mit Blick auf die befristet Beschäftigten in unserem Land wird ebenfalls deutlich, dass es oft die jüngere Generation ist, die nach erfolgreicher Berufsausbildung mit befristeten Verträgen ins Berufsleben startet. Von aktuell 132.200 befristet Beschäftigten entfallen 50.800 befristete Verträge auf die Gruppe der 15- bis 24-Jährigen. Auch in den Ministerien und Landesverwaltungen wurden seit 2007 stets mehr Auszubildende befristet als unbefristet übernommen. Von den 247 befristet übernommenen Auszubildenden haben deutlich weniger als die Hälfte, nämlich ganze 90, mittlerweile einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten. Die Anzahl und der allgemeine Trend sind schwierig, denn Sie alle wissen, wie es in Mecklenburg-Vorpommern um die Zahl der Schulabgänger steht, von denen immer mehr leider eine fehlende Ausbildungsreife bescheinigt werden muss.
Vor diesem Hintergrund muss es im Interesse des Landes und der Unternehmen liegen, insbesondere jene jungen Leute, die erfolgreich ihre Ausbildung beendet haben, im Land zu halten. Mit befristeten Übernahmen und den damit verbundenen Risiken wird dies schwerlich gelingen. Denn was ist – völlig nachvollziehbar – ausschlaggebend für junge Leute, die am Anfang ihrer Lebensplanung stehen? Diese jungen Leute wollen Planungssicherheit, ein gesichertes Einkommen und Entwicklungsperspektiven. Unsicherheit, schlechte Entlohnung und wenig Aussicht auf berufliche Weiterentwick
lung werden auch in Zukunft zur Abwanderung führen, insbesondere vor dem Hintergrund eines immer härter werdenden Wettstreites zwischen den Bundesländern um junge Fach- und Arbeitskräfte.
Und ein weiterer Aspekt verdient Beachtung. Brüche zu Beginn des Berufslebens haben unter Umständen dramatische Folgen für die Gesellschaft. Die Studie der IG Metall kommt diesbezüglich zu folgendem Schluss: „Wer vorrangig damit beschäftigt ist, immer wieder neue Jobs zu finden, und Unsicherheit als Normalzustand erfährt, der schiebt nicht nur die Familienplanung auf“, sondern hat nur wenig bis gar keine Kraft „für gesellschaftliches, politisches oder gewerkschaftliches Engagement“. Zudem empfinden die meisten befristet Beschäftigten ihre Arbeitsverhältnisse auch als psychisch belastend. Studien der Krankenkassen bestätigen, psychische Erkrankungen sind bei jungen Leuten einer der häufigsten Gründe für Fehlzeiten.
Wie sieht es nun insgesamt in der Gruppe der befristet Beschäftigten aus? Befristete Arbeitsverhältnisse werden leider immer mehr zur Regel. 53 Prozent aller Neueinstellungen in den neuen Bundesländern erfolgten 2011 ausschließlich befristet. Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut in der Hans-Böckler-Stiftung hat im Jahr 2009 eine Langzeitstudie über 18 Jahre vorgestellt, bei der die Wissenschaftler atypische Beschäftigungsformen und Normalarbeitsverhältnisse auf der Basis von drei zentralen Merkmalen gegenüberstellten:
Erstens. Alle atypischen Beschäftigungsformen werden schlechter bezahlt als feste Vollzeittätigkeiten. An erster Stelle stehen die Minijobber, gefolgt von den Leiharbeitnehmern und an dritter Stelle die befristet Beschäftigten. 29 bis 31 Prozent macht das aus, je nachdem, ob sie in Teilzeit oder in Vollzeit beschäftigt sind. Bezogen auf alle atypisch Beschäftigten arbeitete mehr als ein Drittel dieser Kolleginnen und Kollegen für Löhne, die nicht einmal zwei Drittel des Medianlohnes betrugen. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Studie waren das 9,45 Euro im Westen und 6,94 Euro im Osten.
Und noch deutlicher wird das Bild beim zweiten untersuchten Merkmal, bei der Beschäftigungsstabilität. Leiharbeitnehmer und befristet Beschäftigte haben ein dreimal höheres Risiko, sich innerhalb eines Jahres einen neuen Job suchen zu müssen. Mittlerweile gibt es leider regelrechte Karrieren im Bereich prekärer Beschäftigung. Das sieht dann wie folgt aus:
Nach der Ausbildung folgt die Arbeitslosmeldung wegen fehlender Übernahme. Mit Glück erfolgt der Berufsstart dann im Leiharbeitsunternehmen. Reicht der Lohn nicht, macht man noch einen Minijob, kellnert oder putzt nach Feierabend. Bei Übernahme in den Entleihbetrieb folgt die Befristung, oft sachgrundlos. Endet diese, beginnt das Bangen. Vorsorglich muss drei Monate vor Ende der Befristung die Arbeitsuchendmeldung bei der Bundes- agentur für Arbeit erfolgen. Wenn es gut geht, dann folgt noch die Verlängerung des Beschäftigungsverhältnisses.
Jetzt bloß nicht krank werden, lieber mit Fieber arbeiten gehen, Überstunden machen, auch an Wochenenden und Feiertagen, selbst wenn diese nicht bezahlt werden. Arbeitszeitgesetz, tarifliche oder betriebliche Regelungen sind egal, Hauptsache, man bekommt vielleicht doch endlich den so ersehnten unbefristeten Vertrag.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, das ist kein Horrorszenario, sondern ein Bericht aus dem tatsächlichen Leben, und weil das so ist, will ich mich, will sich meine Fraktion auch hier im Landtag dafür einsetzen, diese Auswüchse einzudämmen und letztlich auszu- merzen.
Der dritte Punkt der WSI-Studie beleuchtete den Zugang zur Weiterbildung in befristeten Beschäftigungsverhältnissen. Das WSI weist nach, dass die Aussichten, im Betrieb an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen zu können, für Minijobber und Teilzeitbeschäftigte am schlechtesten sind. Ihnen folgen die befristetet Beschäftigten,
Zusammengefasst müssen wir konstatieren, die Risiken für die betroffenen Beschäftigten mit befristeten Arbeitsverhältnissen kumulieren. Auf dem vorgetragenen Wissen um diese sowohl für die Beschäftigten als auch für die Gesellschaft inakzeptablen Bedingungen basiert unser Antrag, der darauf zielt, diese Probleme durch Gesetzesänderungen wieder einzufangen. Zwar ist die Zahl der befristeten Beschäftigungsverhältnisse in unserem Land im Zeitraum der letzten Jahre auf jetzt aktuell 132.000 Menschen gesunken,