Und dann möchte ich noch eins sagen: Ja, die Voraussetzungen für Rente beginnen schon in der Kindheit, aber es beginnt nicht erst in der Schule, Herr Holter.
Und wenn Sie jetzt hier darüber klagen, wer wann wem zustimmt, dann frage ich Sie: Warum stimmen Sie nicht unserem Gesetz zu, wo wir schon mit mehr Geld dafür sorgen wollen, dass die frühkindliche Bildung gerade in sozialen Brennpunkten vorangebracht wird? Diesen Vorschlägen, denen haben Sie hier nicht zugestimmt im Landtag.
Und zu guter Letzt: Wir werden dieses Thema weiter diskutieren und ich finde es gut, wie gesagt, wenn verschiedene Vorschläge auf den Tisch kommen. Es gibt nicht den Königsweg, aber zu jedem Vorschlag muss man auch sagen, was kostet es, wie bezahlt man es.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Was kostet Ihrer denn? Was kostet Ihrer denn? Sagen Sie doch mal eine Hausnummer, was kostet Ihrer? Kostenvoranschlag, na los!)
Ja, das kann ich Ihnen sagen: Alleine die Rentenangleichung Ost und West, da müssen wir alleine mit 6 Milliarden Euro rechnen.
Und wir müssen diese ganzen Summen zusammentragen. Die Solidarrente, die wird auch nicht unter 5 Milliarden abgehen. Wenn Sie das alles zusammensammeln, was ich heute schon an ganz konkreten Vorschlägen gemacht habe …
Aber ich wollte und bin deswegen auch noch mal ans Pult gegangen, weil ich mir am Ende die Steilvorlage, Herr Köster, die Sie gegeben haben, nicht nehmen lassen wollte. Man hat richtig gemerkt, dass Ihnen fast die Tränen in den Augen standen.
(Stefan Köster, NPD: Habe ich nichts dagegen, nur wenn es aber auf Kosten der Bürger geschieht, habe ich was dagegen.)
Und es sind viele Frauen in allen demokratischen Parteien erfolgreich. Sie haben am liebsten Frauen, die an der Erde liegen, wo Sie noch nachtreten können. Diesen Gefallen tun wir nicht, wir werden weiter kämpfen.
(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Stefan Köster, NPD: Sie profilieren sich eben nur auf Kosten anderer, das ist das Schlimme.)
Gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung wurde zum Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1130 eine namentliche Abstimmung beantragt.
Meine Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Dazu werden Sie hier vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Damit Ihr Votum korrekt erfasst werden kann, bitte ich Sie, sich nach Aufruf, wenn möglich, von Ihrem Platz zu erheben und Ihre Stimme laut und vernehmlich abzugeben. Darüber hinaus bitte ich alle im Saal Anwesenden, während des Abstimmungsvorganges und vielleicht auch schon jetzt von störenden Gesprächen Abstand zu nehmen.
Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine oder ihre Stimme nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall.
Ich schließe die Abstimmung. Ich bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen, und unterbreche für zwei Minuten.
An der Abstimmung haben insgesamt 59 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 13 Abgeordnete, mit Nein 46, es enthielt sich kein Abgeordneter. Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1130 abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Situation für Lehrbeauftragte verbessern – Mindestlohn und Interessenvertretung durchsetzen, Drucksache 6/1140.
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Situation für Lehrbeauftragte verbessern – Mindestlohn und Interessenvertretung durchsetzen – Drucksache 6/1140 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei allen hier im Saal wird noch in lebhafter Erinnerung sein, dass im Mai alle demokratischen Fraktionen der Änderung des Vergabegesetzes zugestimmt haben. Künftig kann das Land öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen vergeben, die ihren Mitarbeitern einen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde zahlen.
Was damit für jeden Dachdecker-, Straßenbau- oder Gartenfachbetrieb gilt, gilt für die Hochschulen unseres Landes aber leider nicht uneingeschränkt. Als staatliche Einrichtungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts vergeben sie jährlich mehr als 2.000 Lehraufträge. Einen Anspruch auf Mindestlohn haben die sogenannten Lehrbeauftragten aber nicht. Und wir von den GRÜNEN sind der Meinung, dass dieser Zustand so schnell wie möglich beendet werden muss.
Ich will diese Forderung hier natürlich begründen: Lehrbeauftragte gehören zu den hoch qualifiziertesten Fachkräften, die dieses Land hat. Sie haben in der Regel einen akademischen Abschluss, viele promovieren oder sind bereits promoviert, manche sind sogar habilitiert.
Pro Jahr leisten sie über 5.000 Semesterwochenstunden Lehre, sie leisten 5.000 Semesterwochenstunde Lehre. Eine Semesterwochenstunde meint dabei bekanntlich nicht eine Zeitstunde, sondern eine Semesterwochenstunde meint ein Semester lang jede Woche eine Stunde Lehre. Insgesamt geben die Lehrbeauftragten dieses
Landes also pro Jahr Lehrveranstaltungen in einem Umfang von 75.000 Stunden. Dazu gehören Seminare, Grundkurse, Übungen, Vorlesungen und, und, und. Unsere Lehrbeauftragten tragen damit erheblich zur wissenschaftlichen Ausbildung der Studierenden an unseren Hochschulen bei und sie leisten, wenn ich mir das gestatten darf, hervorragende Arbeit Tag für Tag.
An der Hochschule für Musik und Theater Rostock wird sogar der größte Teil der Lehrveranstaltungen durch Lehrbeauftragte erbracht. Das ist ein wichtiger Punkt. Die HMT Rostock, auf die wir alle so stolz sind, könnte ohne Lehrbeauftragte sozusagen dichtmachen.