Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales. Und hierzu bitte ich den Abgeordneten Herrn Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE, die Frage 9 zu stellen.
9. Inwieweit gilt die Festlegung einer Mindestlohnhöhe von 8,50 Euro aus dem Vergabegesetz des Landes auch für die Krankenhausförderung des Landes, die Kinderbetreuungsförderung im Rahmen des KiföG M-V sowie für sonstige personelle und investive Förderungen in Zuständigkeit des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales?
Guten Morgen, Herr Foerster! Die im Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern getroffene Festlegung für eine Mindestlohnhöhe von 8,50 Euro gilt für keinen der in der Frage genannten Tatbestände. Das gesetzliche Mindestlohngebot gilt nur für die Vergabe öffentlicher Aufträge, nicht aber für die Ausreichung von Fördermitteln, zum Beispiel nach dem Landeskrankenhausgesetz und der Gewährung von Zuweisungen an die Landkreise und Kreisfreien Städte aufgrund des Kindertagesförderungsgesetzes. Bei der Ausreichung von Fördermitteln und der Gewährung von Zuweisungen handelt es sich eben nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge und deshalb kann in der logischen Schlussfolgerung das Vergabegesetz dafür natürlich nicht gelten, weil sie dienen nicht der Beschaffung von Waren, Bau und Dienstleistungen im Wettbewerb, sondern der finanziel
len Unterstützung der Fördermittelnehmer und der Zuweisungsempfänger zur Erreichung bestimmter Zwecke.
Ich möchte aber auf drei Dinge hinweisen in diesem Zusammenhang. Die Frage ist ja berechtigt, weil wie bekommen wir es hin, auch in anderen Bereichen, wo wir öffentliches Geld ausgeben, möglichst den Mindestlohntatbestand einzuführen. Fakt ist, dass die beste Hilfe der bundesweite flächendeckende gesetzliche Mindestlohn ist, weil wir uns dann Einzellösungen und auch rechtliche Probleme ersparen könnten. Deshalb tritt in erster Linie die Landesregierung genau für diesen bundesgesetzlich einheitlichen flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 Euro ein. Das Land hat bereits darauf gerichtete Initiativen unterstützt. Das ergibt sich auch aus Nummer 25 der Koalitionsvereinbarung.
Wir warten aber nicht darauf, sondern prüfen derzeit selbst, wie wir in Einzelregelungen den Mindestlohn auch für Fördermittel festlegen können. Solange ein Mindestlohn eben durch die Schaffung oder Änderung bundesgesetzlicher Vorschriften noch nicht eingeführt worden ist, müssen wir im Rahmen der Ressortverantwortlichkeit prüfen, ob und inwieweit die Einführung einer verbindlichen Lohnuntergrenze jeweils mit den Vorschriften von Bund und Europäischer Union vereinbar ist und welche rechtlichen Schritte auch gesetzgeberischer Art hierfür unternommen werden müssen. Einen entsprechenden Beschluss haben wir ja schon vor einigen Wochen im Koalitionsausschuss gefasst.
Und drittens: Neben der Mindestlohnfrage ist für mich die Forderung nach Tariflöhnen und -bindungen entscheidend, darauf möchte ich ausdrücklich hinweisen, denn gerade im Kita-Bereich, aber zum Beispiel jetzt auch im Pflegebereich sagen die Träger, für uns ist gar nicht der Mindestlohn so entscheidend, sondern dass es möglichst Tariflöhne darüber gibt. Wir haben eher Sorge, dass wir mit einem Betrag von 8,50 Euro in Verhandlungen gedrückt werden.
Und deshalb setze ich mich dafür ein, dass wir vor allem in unseren Regelungen die Tariflöhne nach vorne stellen, insbesondere dort, wo die Löhne in der Regel eben nicht im Mindestlohnbereich sind. Und deshalb gibt es bereits im aktuellen KiföG in Paragraf 19 Absatz 3 das Gebot der Tariflohnorientierung und Gleiches wird auch im Landespflegegesetz, was ich ja gestern vorgestellt habe, vorgeschlagen.
Eine Nachfrage dazu: Ist es richtig, dass Sie im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung bei HELIOS angekündigt haben, zumindest zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, in Sachen Krankenhausförderung ebenfalls aktiv zu werden und 8,50 Euro einfließen zu lassen?
Das ist richtig, und wenn Sie meinen ausführlichen Ausführungen eben zu Ihrer Frage gefolgt sind, dann haben Sie dem ja entnommen, dass wir in allen Bereichen derzeit prüfen, wie wir das Thema Mindestlohn an Fördermittel binden können, und dazu gehört natürlich auch die Krankenhausfinanzierung. Aber es ist vieles in diesem Bereich rechtlich problematisch, deshalb kann ich immer nur wieder dafür werben, dass wir es uns insgesamt in Deutschland einfach machen durch ein Bundesgesetz, aber da gibt es mit Sicherheit Einigkeit.
Zweite Nachfrage: Können Sie was sagen zur Zeitschiene, weil Sie ja eben ausgeführt haben, dass es für die unterschiedlichen Bereiche geprüft wird?
Ich darf nun den Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE bitten, die Fragen 10 und 11 zu stellen.
me des Bildungs- und Teilhabepakets wurden im Jahr 2012 erteilt und wie bewertet das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales mit Blick auf das gesamte Land diese Inanspruchnahme im Verhältnis zur Zahl der theoretisch anspruchsberechtigten Kinder?
Guten Morgen, Herr Koplin! Für die Datenerhebung sind in MecklenburgVorpommern die Kommunen, also die sechs Landkreise und zwei Kreisfreien Städte zuständig. Seit April dieses Jahres besteht ein Runderlass meines Hauses, in dem die Kommunen aufgefordert werden oder wurden, detaillierte Daten über die Mittelvergabe und die Zahl der Antragsteller zu erheben und an das Ministerium zu liefern.
Das hat folgenden Grund: Wir sehen, dass die Ausgaben für das BuT steigen, und können daraus schlussfolgern, dass wir auch mehr Kinder erreichen. Aber genau die detaillierte Frage, wie viele Kinder sind denn anspruchsberechtigt und wie viele dieser Anspruchsberechtigten haben denn jetzt Leistungen in Anspruch genommen, bekommen und vor allem dann auch, welche Leistungen, sind sehr detaillierte Fragen, die bisher so im Detail nicht beantwortet werden konnten. Und deshalb habe ich auch als Ministerin gesagt, wir brauchen diese Daten aber, um zu wissen, wo stehen wir, welche Leistungen werden gut angenommen, welche nicht und vor allem, wie sieht es auch regional aus, was können wir noch mehr tun.
Sie werden sich vielleicht fragen, warum ich dann erst im April 2012 einen Erlass gemacht habe, die statistischen Daten zu erheben. Das hat zwei Gründe: Erstens hatte ich gehofft, dass das vielleicht auf, ich sage jetzt mal, freiwilliger Basis in den Kommunen erfolgt, und ich habe mich zunächst zurückgehalten, hier mit einem Erlass Druck zu machen, denn ich habe auch gesehen, dass die Umsetzung des BuT gleichzeitig mit der Umsetzung der Kreisgebietsreform kam. Und mir war es nicht recht, im Herbst, seitdem ich auch für die Umsetzung BuT als Ministerin zuständig bin, ich sage mal, gleich bei den Kommunen mit Statistik Druck zu machen, setzt mal jetzt eure Kreisgebietsreform um, macht mal noch BuT und fangt mal gleich mit einer Statistik an.
Sie wissen, dass so etwas eher demotivierend ist, deswegen habe ich gesagt, da halte ich mich zurück, habe mich deshalb jetzt im Frühjahr entschieden, zu sagen, und jetzt muss es mal einen Erlass geben für einheitliche Standards der Erhebung der Statistik, weil es noch
nicht klappt. Ich bedauere es sehr, dass dieser Aufforderung bisher nicht alle Kommunen nachgekommen sind. Ich kann es auch nicht ganz verstehen, denn es muss unser gemeinsames Interesse sein, dass wir in der Lage sind, das Geld, das zur Verfügung steht für die Bekämpfung von Kinderarmut, auch wirklich an die Kinder zu bringen.
Und deshalb liegen aus diesem Grund dem Ministerium noch keine abschließenden aussagefähigen Daten genau für Ihre Frage vor. Und es weigern sich eben bedauerlicherweise mehrere Landkreise, genau diese Daten zu erheben, zum Beispiel der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.
Für die Anspruchsberechtigten nach dem Bundeskindergeldgesetz und nach dem SGB XII gibt es bislang keine gesetzliche Regelung zur statistischen Erfassung der Bildungs- und Teilhabeleistungen. Wir werden auch bei der nächsten Arbeitsgruppe BuT dafür werben, eine einheitliche Statistik zu erstellen. Deshalb bitte ich um Verständnis, dass ich Ihre Frage so im Detail nicht beantworten kann, die mich auch interessiert. Ich kann Ihnen aber sagen, zum Beispiel ganz aktuell jetzt vom August 2012, wie viel wir ausgegeben haben, insgesamt für Leistungen, und wie viele Kinder davon betroffen waren, ohne die Prozentzahl eben berechnen zu können, damit man überhaupt mal einen Eindruck hat.
Im August dieses Jahres profitierten 7.000 Kinder von Kita- und Schulausflügen, 7.500 Kinder von Mittagessen in Kita und Schule, 5.800 von den Unterstützungen für Schulbedarf, 120 von der Unterstützung Fahrtkosten, 123 von der Unterstützung von Lernförderung und 4.500 Kinder von der für soziales und kulturelles Leben. Ich glaube, diese Zahlen zeigen, dass, ich glaube, sowieso jedes Kind es wert ist, dass wir es erreichen, aber wir doch schon viele Kinder erreichen. Und wie viel die Differenz ist, das werde ich Ihnen sagen können, wenn wirklich alle Kommunen ihrer statistischen Pflicht nachkommen, wofür ich natürlich werbe, dass wir auch in der Sache weiterkommen.
Eine Nachfrage hätte ich: Können Sie etwas dazu sagen, ob das begründet wurde, warum man dieser Informationspflicht zumindest seit April dieses Jahres nicht nachgekommen ist? In Paragraf 80 Kommunalverfassung ist die Pflicht enthalten, Informationen zu liefern, und Ihrerseits die Möglichkeit, rechtlich das einzufordern. Können Sie etwas sagen, ist das begründet worden?
Da haben Sie grundsätzlich recht, die Kommunen stehen natürlich jeder statistischen Erhebung immer sehr skeptisch gegenüber und sagen, wir haben eigentlich genug zu tun, wir wollen nicht noch Statistik machen. Das erhöht ja immer die Bürokratie. Deswegen bin ich ja auch hier im Landtag, was zusätzliche Forderungen nach Statistik angeht, auch dann immer sehr reserviert, aber in dieser Frage sind wir uns einig, es geht gar nicht ohne genau diese Zahlen. Welche kommunale Ebene, zum Beispiel für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, was sie ganz konkret uns dazu gesagt haben, das würde ich vielleicht gerne im Sozialausschuss noch mal nachreichen. Aber das ist so der Grundtenor, der dahintersteht.
Wir sind aber, das ist ja, glaube ich, Ihre nächste Frage, in sehr engem Kontakt in Arbeitsgruppen mit den Landkreisen und ich finde nicht, dass ich hier mit Druck weiterkomme, sondern nur mit Werben bei den Kommunen, dass es uns doch gemeinsam ein Anliegen sein muss, die Zahlen zu haben und zu wissen, wo sind die Kinder, die wir noch nicht erreichen.
nommen, um – wie von der zuständigen Ministerin, also von Ihnen, vor Jahresfrist angekündigt – die beklagten bürokratischen Hürden abzubauen?
Das Bildungs- und Teilhabepaket ist ja wiederholt wegen seines bürokratischen Aufwandes kritisiert worden und Sie wissen, dass ich mir auch in wesentlichen Sachen unbürokratische Maßnahmen gewünscht hätte. Allerdings war es Wunsch der Kommunen, der kommunalen Ebene, dass eben das Bildungs- und Teilhabepaket auch auf die Kommunen übergeht. Und deswegen werbe ich sehr dafür, dass es uns gemeinsam gelingen muss. Seitdem ich die Zuständigkeit übernommen habe, besetzt unser Haus mehrere Gremien, und wir haben auch eine Art gemeinsame Arbeitsgruppe mit den Kommunen, wo wirklich viele Fragen auch praktisch gelöst werden. Ich bekomme auch regelmäßig Sachstände und Beispiele von den Kommunen, die ich mitnehmen kann nach Berlin. Ich bin dort Vertreterin für die Arbeit am Runden Tisch „Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets“.
Gleich nach dem Inkrafttreten der Gesetze, mit denen Bildungs- und Teilhabeleistungen gewährt werden konnten, haben eben Vertreter aus Bund, Ländern und Kommunen in verschiedenen Gremien die Umsetzung sozusagen erörtert. Da gibt es zum Beispiel den Runden Tisch zum Bildungspaket, den ich eben erwähnt habe, aber auch eine Arbeitsgruppe Bildung und Teilhabe des Bundes, des Bund-Länder-Ausschusses.
Beim letzten Runden Tisch haben wir erreicht, dass der sogenannte Globalantrag zugelassen wird. Was ist das? Damit ist den Leistungsberechtigten ermöglicht, rechtzeitig einen Antrag auf Bildungs- und Teilhabeleistungen zu stellen, ohne schon ein konkretes Anliegen zu haben. Also mein Vorschlag war, wenn jemand gerade im SGB-II-Bereich sowieso seine Leistungen nach SGB II beantragt, dann könnte er einfach mit einem einfachen Kreuz das Bildungs- und Teilhabepaket schon mal global beantragen und dann würden wir in der Ausreichung einfacher in den Kommunen arbeiten können, weil die Eltern nicht erst das Essen beantragen müssen und dann das Essen ausgezahlt bekommen, die Lernförderung beantragen und dann ausgezahlt bekommen, sondern es ist ja schon einmal beantragt worden.
Es wäre auch deshalb sehr hilfreich, weil gerade die Eltern, die mit den zusätzlichen Antragstellungen überfordert sind, ich glaube, mit einem Antrag auch besser klarkommen. Das ist ein Fortschritt, liegt aber jetzt auch in der Hand der Jobcenter ganz konkret vor Ort und Optionskommunen, diesen Globalantrag auch so umzusetzen.
Die Landkreise und Kreisfreien Städte gewähren im Land die Bildungs- und Teilhabeleistungen. Um die Kommunen zu unterstützen, finden regelmäßige Arbeitssitzungen mit den Fachleuten der Landkreise und Kreisfreien Städte, der Kommunalen Spitzenverbände und Vertretern der Landesregierung statt. Da werden eben konkrete Umsetzungsprobleme, die vor Ort bestehen, vorgetragen und diskutiert.
Wir haben außerdem Handlungsempfehlungen herausgegeben. Sie enthalten Antworten und Vorschläge zur Verfahrensweise und Entscheidungsfindung. Das ist deshalb wichtig, weil auch viele auf der kommunalen Ebene nicht so den Mut haben zu sagen, den pragmatischen Weg gehen wir, weil sie Sorge haben, dass später der Bund sagt, nee, nee, so hättet ihr das nicht machen dürfen, ihr kriegt nicht das Geld. Und ich habe den Kommunen gesagt, macht es so pragmatisch, wir setzen uns dafür in Berlin ein, dass das dann auch geht. Ich bin da auch sehr zuversichtlich, weil keiner Interesse hat, das Geld zurückzuholen. Wir haben Interesse, das Geld an die Kinder zu bringen.
Über die technischen Möglichkeiten der Verfahrensvereinfachung hinaus bietet das Verhältnis zwischen Jobcentern und den Leistungsanbietern ein Potenzial für Vereinfachung. Pauschalierungen von Leistungen statt Einzelabrechnung ermöglichen eine deutliche Vereinfachung von Verwaltungsabläufen.
Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz im November nutze ich, um mit konkreten Forderungen gegenüber dem Bund weitere Erleichterungen und Verbesserungen zu erreichen. Gerade im Bereich der Lernförderung besteht aus Sicht der Landesregierung Verbesserungsbedarf. Wir sind uns sicherlich einig, dass die Lernförderung eben nicht nur bei Versetzungsgefährdung, sondern auch für einen besseren Bildungsabschluss zu erhalten ist.
Außerdem gibt es jetzt in meinem Haus eine Clearingstelle, eine Fachfrau wird den Kommunen angesichts des noch nicht ausgeschöpften Budgets für die Bildungs- und Teilhabeleistungen Hilfestellung geben. In der Praxis ist es ein schwieriger Prozess, bei bestimmten bislang noch nicht angesprochenen Personengruppen für die zusätzliche soziale Leistung auch zu sensibilisieren. Da setzen wir auch auf die Schulsozialarbeit. Das Geld, was für die Schulsozialarbeit eingeplant war, haben wir ausgereicht und auch mehr Schulsozialarbeiter damit einstellen können, die natürlich auch für das Bildungs- und Teilhabepaket werben.
Und in strukturschwachen Landesteilen müssen weiter Netzwerke mit Leistungsanbietern ausgebaut werden, um den interessierten Kindern und Jugendlichen die Angebote zur Teilhabe unterbreiten zu können.
Ich habe das jetzt sehr ausführlich berichtet, dass Sie sehen, es sind mehrere Baustellen, die wir angegangen sind. Ich kann nur versichern, dass wir alles dafür tun werden, dass möglichst jeder Euro, den wir haben, aus dem Bildungs- und Teilhabepaket wirklich bei den Kindern ankommt, denn ich möchte eigentlich nicht, das habe ich den Kommunen gesagt, dass wir in 2013 für die Kommunen weniger Geld bekommen, nur weil wir es 2012 nicht ausgeschöpft haben. Ich will noch mal ausdrücklich darauf hinweisen, dass es auch für die Umsetzung Verwaltungskosten gibt, die auch nicht von den Kommunen ausgeschöpft sind bisher.
die Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder der DDR in Schwerin seit ihrer Eröffnung am 2. Juli 2012 in Anspruch genommen?