Protocol of the Session on September 26, 2012

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja. – Zuruf von Bernd Schubert, CDU)

und verlängern das Pflegewohngeld für die, die heute schon darauf Anspruch haben.

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich denke, an der Stelle kann ich Schluss machen, und würde mich gerne noch mal den Ausführungen von Frau Stramm zuwenden.

Frau Stramm sagt, das Landespflegegesetz wurde jetzt vorgelegt, weil das Bundessozialgericht die bisherige Investitionskostenregelung auf Bundesebene verworfen hat. Das ist falsch. Die Investitionskostenregelung ist ein Bestandteil des Landespflegegesetzes, aber wir haben im Landespflegegesetz eine ganze Reihe von Dingen aufgegriffen, die auch bei uns im Gesetz befristet waren und wo es notwendig war, das auf die Agenda zu setzen

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber das wissen Sie doch auch nicht erst seit gestern, Herr Heydorn.)

und heute im Grunde quasi diesen Gesetzentwurf vorzulegen. Das heißt also, diese Aussage ist nicht richtig.

Der nächste Punkt, wo ich drauf aufmerksam machen möchte, ist, dass wir bei der Umsteuerung beim Pflegewohngeld nicht einen Cent einsparen. Hier wird nichts eingespart, sondern wir nehmen Geld in die Hand und schichten um.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es werden aber mehr.)

Das heißt, wir sind der Meinung, dass die stationären Strukturen in Mecklenburg-Vorpommern gut ausgebaut sind und dass man hier öffentliche Mittel nicht mehr in dem Umfang einsetzen muss, wie das in der Vergangenheit passierte, sondern dass wir diese öffentlichen Mittel an anderer Stelle brauchen, nämlich im ambulanten und teilstationären Bereich.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist auch vernünftig. – Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Das ist sehr nutzerorientiert und entspricht insoweit den Wünschen der Menschen. Deswegen halten wir das auch für richtig.

Dann wurde von beiden Rednerinnen, sowohl von den LINKEN als von den GRÜNEN hier suggeriert, dass bei den Kommunen Kosten hängenbleiben könnten.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das war eine Frage, Herr Heydorn.)

Wir haben hier in Mecklenburg-Vorpommern das sogenannte Sozialhilfefinanzierungsgesetz. Dieses Sozialhilfefinanzierungsgesetz regelt klar, wie die überörtliche Sozialhilfe zu finanzieren ist,

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber es werden doch mehr.)

wozu auch die Unterbringung in Einrichtungen gehört. Das ist eine klare Sache. Wenn wir also einen Aufwuchs in der überörtlichen Sozialhilfe in der stationären Unterbringung haben sollten, dann werden diese Gelder vom Land getragen. Da bleiben die Kommunen auf keinem Cent sitzen. Das ist alles geregelt.

Und jetzt erlaube ich mir doch noch ein paar Ausführungen zu der Frage: Warum ist in der Vergangenheit nicht mehr gemacht worden, um das Thema „ambulant vor stationär“ in Mecklenburg-Vorpommern stärker zu befördern? Diejenigen von Ihnen, die schon länger diesem Landtag angehören, werden sich erinnern, dass wir irgendwann mal die Sozialhilfefinanzierung neu geordnet haben. Wir hatten früher eine klare Trennung in örtliche und überörtliche Sozialhilfeträger. Örtliche Träger waren die Kreise und kreisfreien Städte und überörtlicher Sozialhilfeträger war das Land. Und jeder hat das bezahlt, was in seine Zuständigkeit gehört. Das Land zahlte die überörtliche Sozialhilfe, wo stationäre Betreuung dazugehört.

Da haben wir gesagt, das ist nicht sachgerecht, weil hier wird oft nicht nach sachgerechten Gesichtspunkten entschieden, weil jeder örtliche Träger hatte natürlich großes Interesse daran, die Kostenzuständigkeit des überörtlichen herbeizuführen, weil auf diese Art und Weise hat er Geld gespart. Deswegen haben wir die Sozialhilfefinanzierung neu geregelt und haben alles in die Zuständigkeit der örtlichen Träger gegeben. Wir haben auch einige Instrumente eingebaut, wo wir der Meinung waren, dass das zu mehr Ambulantisierung führen wird.

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist so nicht eingetreten. Das ist so nicht eingetreten, das muss man an dieser Stelle klar sagen. Das Sozialhilfefinanzierungsgesetz hat in dieser Hinsicht nicht die von uns erwartete und erhoffte Wirkung gehabt. Und jetzt machen wir die ganze Geschichte neu.

Wir waren an dem Thema dran und wir sind an dem Thema dran und wir werden auch zukünftig an dem Thema dran sein, den Interessen der Menschen zu entsprechen und das Thema „ambulant vor teilstationär“ und „teilstationär vor stationär“ umzusetzen. Dazu gehört

übrigens auch der Grundsatz „Rehabilitation vor Pflege“. Auch das ist eine wichtige Geschichte, die bei den Koalitionären nicht zu kurz kommen wird.

(Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU)

Und jetzt bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte, so abzustimmen, wie das beantragt ist. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Stramm.

(Zurufe von Torsten Renz, CDU, und Peter Ritter, DIE LINKE)

Frau Präsidentin! Meine verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Gestatten Sie mir noch einige Bemerkungen zum Vortrag der Sozialministerin. Ja, ambulant vor stationär, Frau Schwesig, gilt seit Beginn der sozialen Pflegeversicherung 1995. Das ist daher nicht neu. Das Auslaufen des Pflegewohngeldes ist bei sinkenden Renten von Neurentnern nicht zu akzeptieren. Wir appellieren daher hier noch mal an ein Umdenken Ihrerseits.

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und noch ein Wort zur Fachkräftequote, die die Ministerin ansprach. Frau Schwesig sagt, hier würden schwierige Bedingungen herrschen. Das ist jedoch ein Armutszeugnis, da die Fachkräftequote im Land geregelt werden kann.

Was die hier auch neben der Ministerin von Herrn Heydorn und Herrn Schubert angesprochene Reform der Pflegeversicherung hinsichtlich des Pflegebedürftigkeitsbegriffes angeht, frage ich: Wann und wo hat sich die Regierungskoalition im Bund eingesetzt? Nur aufzurufen, reicht nicht. Wir haben mehrfach dazu aufgefordert. Abgelehnt, lautete stets Ihre Entscheidung.

Und dann, Herr Heydorn, ich würde Ihnen gerne sagen, dass ich nicht gesagt habe, dass sich die Novellierung des Landespflegegesetzes aufgrund irgendwelcher Ur- teile des Bundessozialgerichtes notwendig gemacht hat. Das habe ich so nicht gesagt. Ich habe gesagt, wegen der Befristung der Paragrafen 7 bis 9. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Vincent Kokert, CDU: Toll.)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau FriemannJennert.

(Peter Ritter, DIE LINKE:

Och, es ist doch alles gesagt. –

Wenn es so

gewesen wäre, hätten wir die Rednerin

zurückgezogen, so nicht. Das war

so ein provokanter Beitrag eben. –

Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE –

Silke Gajek, BÜNDNIS 90/

DIE GRÜNEN: Och, Herr Ritter!)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Landespflegegesetzparagrafen treten außer Kraft und neue müssen an deren Stelle treten. Daran hängt bis zur Sozialhilfefinanzierung eine Menge, schließlich geht es hier nicht um leblose Gegenstände, sondern um Menschen, insbesondere um die, die auf Hilfe beziehungsweise Pflege angewiesen sind, und um die, die diese Hilfe und Pflege leisten.

Wir sehen uns momentan zwei großen Herausforderungen gegenüber. Als eines der ersten Bundesländer bekommen wir es mit einer enormen Zunahme der älteren Bevölkerung zu tun. Dieser Zustand wird eine Reihe von Jahren andauern. Das heißt, Gesundheitsberufe sind als enormer Wirtschaftsfaktor mit großer gesellschaftlicher Relevanz zu betrachten. Schon jetzt fehlen Arbeitskräfte an allen Ecken und Enden, wobei die Unterscheidung nach Fachkräften, Hilfskräften und sonstigen Bezeichnungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dieser Branche hier noch nicht getroffen ist.

In wirklich jeder der vielen Pflegeeinrichtungen, die ich in den letzten drei Monaten besucht habe und denen ich herzlich danke für die vielen Hinweise, habe ich dasselbe zu hören bekommen: Wir suchen händeringend Fachpersonal. Das vorhandene Potenzial muss so unterstützt werden, dass Fluktuation reduziert, Gesunderhaltung gefördert und ein langfristiger Verbleib in den Pflegeberufen sichergestellt werden kann. Um gute Löhne kommen wir ohnehin nicht herum. Es gibt zwar eine Verordnung, die Pflegearbeitsbedingungenverordnung, die bis 2014 gilt, aber ansonsten gilt die Sozialwirtschaft nach Worten von Dr. Josef Hilbert und Michaela Evans vom Institut für Arbeit und Technik in Gelsenkirchen als tariflicher Irrgarten, und da ist was dran.

Die Ressource Personal wird also angesichts der aktuellen Entwicklungen zum zentralen Überlebensfaktor von Diensten und Einrichtungen in der Pflege. Nicht nur das Sozialministerium, sondern viele andere schlaue Leute, wie die Expertenkommission Pflege bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege, haben sich bereits diesem Thema gewidmet und Entwicklungen und Handlungsbedarfe in Positionspapieren zusammengefasst.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein reicher, moderner und sozial ausgerichteter Staat wie die Bundesrepublik beziehungsweise ein Bundesland wie Mecklenburg-Vorpommern sagt sich, dass die Menschen bis ins hohe Alter auch fachgerecht in ihrer Häuslichkeit gepflegt und betreut werden können.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

1990 sah das noch anders aus, da war stationär vordergründig.