Protocol of the Session on September 26, 2012

1990 sah das noch anders aus, da war stationär vordergründig.

Nicht verkennen dabei sollten wir, dass es generationsübergreifende Familienstrukturen immer seltener gibt. Daraus folgt, dass bei der Pflegezielstellung „ambulant vor stationär“ die Wahrscheinlichkeit der Pflege durch Nichtfamilienangehörige beziehungsweise durch Pflegedienste im Vordergrund stehen wird. Wenn also selbstbestimmte Wohn- und Betreuungsformen, auch neuartige, unterstützt werden sollen, werden dies in der Regel ausgebildete Fachkräfte erledigen und entsprechende Einrichtungen gegebenenfalls bezuschusst werden, je nachdem, was der Haushalt künftig hergibt.

Allein das führt noch nicht zu einer Berufsaufwertung. Wie moderne Pflege aussieht, ist dabei gar nicht die erste Frage. Schließlich gibt es anerkannte Pflegeberufe und Berufsbilder, was diesen Landtag in der Vergangenheit ja auch schon beschäftigt hat. Damit komme ich auf Nachwuchsgewinnung zu sprechen. Eine Steigerung der Anerkennung und Wertschätzung der Pflegekräfte ist unabdingbar und da kann nicht nur die Politik allein, da müssen die Kassen und die Kassenärztliche Vereinigung, der Pflegebereich insgesamt an einem Strang ziehen.

Bei einer Veranstaltung mit hauptamtlichen Betreuern letzte Woche habe ich vielfach vernommen, dass diese überhaupt nicht wahrgenommen werden, obwohl auch diese im Pflegesystem ziemlich wichtige Aufgaben erledigen. Ich komme noch darauf zurück.

Vorher aber noch ein Wort zur Pflegestruktur. Der Vorteil der Pflegeeinrichtungen in Städten und größeren Gemeinden ist, dass zu Pflegende diese gegebenenfalls be- vorzugen, weil die vorhandene Infrastruktur rundherum für die Bewohnerinnen und Bewohner, für eine Weile zumindest, mit weniger Einschränkungen nutzbar ist, als wenn sich diese im ländlichen Raum befindet. Ich würde im Alter vielleicht auch eher einen Wohnsitz in Stadtnähe vorziehen. Natürlich ist es in weit voneinander entfernten Dörfern für die Pflegerinnen und Pfleger beschwerlicher, die Arbeit für die zu Pflegenden zu gewährleisten, womit sich die Frage stellt: Wie können Versorgungsregionen künftig aussehen? Wer macht was und wo tags, nachts, insbesondere auch teilstationär? Strukturen müssen flexibler sein. Bei manchen Trägern funktioniert das jetzt schon ganz gut, ist aber flächendeckend ausbaufähig.

Ein Beispiel für das Angebot einer ausgelasteten Tagespflege kenne ich aus meiner unmittelbaren Nachbarschaft. Die Leutchen gehen gern dorthin. Aber ich höre hier und da auch von Gesprächspartnern, ich kann das nicht bezahlen. Ganz viele Menschen haben Angst davor, gänzlich in Pflege zu müssen beziehungsweise fremde Hilfe oder kurzzeitige Pflege in Anspruch zu nehmen, selbst wenn sie sich das finanziell doch leisten könnten, weil sie, schlicht gesagt, nicht wissen, wie das eigentlich funktioniert. Das hat man in der Schule nicht gelernt und dafür interessiert man sich, solange fremde Hilfe unnötig ist, mit großer Wahrscheinlichkeit auch wenig.

In dieser Hinsicht finde ich Pflegestützpunkte als erste Informations- und Anlaufstelle für ältere Menschen und deren Angehörige gut. Soweit ich weiß, gibt es bisher allerdings weniger als ursprünglich vorgesehen, und die Ratsuchenden gehen doch eher direkt zu ihren Kranken- und Pflegekassen. Möglicherweise ist ein mobiles Angebot, ähnlich dem von Mobilfunkanbietern, ADAC oder Bundeszentrale für politische Aufklärung, hier förderlicher und mit anderen Aktivitäten vernetzbar. Der Internetauftritt zu den Pflegestützpunkten in M-V ist, mit Verlaub gesagt, lächerlich. Aber gut, das lässt sich ändern und wird sich hoffentlich schnell ändern, wenn sich der Landtag mit der Pflegegesetzgebung weiter befasst.

In diesen Bereich muss auch die Aufklärung über Möglichkeiten der Betreuung und Bevollmächtigung fallen, zu der sich Nahestehende vielleicht noch in der Lage fühlen. Einfach ist das jedenfalls nicht, was zumindest alle die

nachvollziehen können, die schon einmal vor der Aufgabe gestanden haben, dauerhaft Dinge für die dementen Großeltern, bettlägerigen Eltern oder behinderte Angehörige zu regeln.

Nun ist ja schon etwas Bewegung in dem Thema, auch bundespolitisch. Der Bundesrat hat letztes Wochenende das Pflegeneuausrichtungsgesetz passieren lassen,

womit Verbesserungen für Pflegebedürftige und Angehörige kommen. Nun sind wir gefordert, auf Landesebene etwas daraus zu machen.

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Im Rahmen der Enquetekommission haben wir uns des Themas auch angenommen. Die zehn Punkte, die die Ministerin vorhin genannt hat, sind direkt dabei.

(allgemeine Unruhe)

Bei der Änderung des Landespflegerechtes kann jetzt auch gleich daran gearbeitet werden, wie man Übergänge schafft. Die bisherige Trennung der ambulanten Versorgung von der stationären kann sich aufgrund der steigenden Versorgungsbedarfe der Menschen im Land und der absinkenden Ärztezahl nicht durchhalten lassen. An einem Schnittstellenmanagement zur sektorübergreifenden medizinischen und pflegerischen Versorgung ist weiter zu arbeiten oder, anders gesagt, durch die steigende Zahl chronisch und degenerativ erkrankter Pflegebedürftiger werden die Grenzen zwischen medizinischer Betreuung und Pflege zunehmend verschwimmen. Somit wird die ganzheitliche Betreuung älterer Menschen stärker im Mittelpunkt stehen, von der medizinischen Behandlung über die pflegerische Betreuung bis hin zur Förderung der soziokulturellen Teilhabe. Hilfemixe werden ins Zentrum rücken.

Ich weiß, das lässt sich nicht alles von heute auf morgen bewerkstelligen, auch wenn die Opposition das manchmal anders sieht.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Im Unterschied zu Ihren Kollegen hören wir aufmerksam zu. Guck dir mal die erste Reihe an!)

Jetzt ist die Zeitschiene wiederum zu kurz.

(Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: Wir hören zu.)

Möglichkeiten der Telemedizin beispielsweise sieht der Koalitionsvertrag vor. Welche Assistenzsysteme vor allem für den ländlichen Raum etablierbar sind, darüber lässt sich bestimmt auch reden. Beim bürgerschaftlichen Engagement reicht es vor Ort leider nicht zu warten, bis Ulla Schmidt kommt, um zu schlichten. Initiativen können da selbstverständlich Träger- und Konfessionsgrenzen überschreiten. Wir haben sozusagen offenen Spielraum. Die Menschen hierzulande halten Soziales und Gesundheit für ein hohes Gut, Grund genug, dem Überweisungsvorschlag zuzustimmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/1117 zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss sowie an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Im Rahmen der Begründung ist seitens der Fraktion der SPD beantragt worden, den Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/1135 zur Beratung an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktion der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes, Drucksache 6/1118.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 6/1118 –

Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Herr Brodkorb.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung legt Ihnen die erste Änderung des Schulgesetzes in dieser Legislaturperiode vor und ich bin mir sicher, es wird auch nicht die letzte sein.

Anlass für diese Gesetzesänderung ist die Einführung der Schulwahlfreiheit bei den weiterführenden Schulen. Sie wissen, dass es in Mecklenburg-Vorpommern seit einigen Jahren möglich ist, ab der Klasse 4 den Schulort frei zu wählen. Dies hat unter anderem damit zu tun, dass es in der Vergangenheit nur denjenigen Schülerinnen und Schülern möglich war, eine andere als die örtlich zuständige Schule zu wählen, die örtlich zuständige öffentliche Schule, die bereit waren, auf eine freie Schule zu wechseln. Der Gesetzgeber hat es als eine unzulässige Einschränkung der Wahlfreiheit angesehen, dass ein solches Ausweichverhalten nicht auch an öffentlichen Schulen möglich ist. Wir haben es also mit einer Gleichstellung der öffentlichen Schulen gegenüber freien Schulen zu tun.

Der Gesetzgeber hat diese Regelung allerdings zeitlich auf drei Jahre befristet und uns als Landesregierung beauftragt zu evaluieren, ob diese freie Schulwahl Auswirkungen auf die Schulstandorte, auf den Schülerper- sonenverkehr, die Schülerbeförderung und auf die pädagogische Situation in den Schulen hat. Dazu sind entsprechende Arbeitsgruppen eingesetzt worden unter Beteiligung der kommunalen Ebene, der Schulämter. Und alle Gremien sind zu dem Ergebnis gekommen, dass von einer negativen Wirkung der Schulwahlfreiheit auf die Situation der Schulen nicht ausgegangen werden kann. Daher schlägt Ihnen die Regierung vor, dass die Befristung der Schulwahlfreiheit entfallen sollte und dementsprechend in Zukunft generell die Schulwahlfreiheit

in den weiterführenden Schulen beziehungsweise ab der Klasse 5 gesichert ist.

Wir haben allerdings diese Schulgesetzänderung zum Anlass genommen, noch weitere Änderungen vorzu- sehen, die bereits in gewisser Hinsicht ein Vorgriff sind auf das, was in einer weiteren Schulgesetznovelle noch auf uns mit großer Wahrscheinlichkeit zukommen wird. Sie wissen, dass die Koalitionsfraktionen im Bereich Bildung oder im Bereich Schule diese Legislaturperiode unter das Schlagwort der „Lehrerentlastung“ gestellt haben, und diese Änderung des Schulgesetzes geht auch in den entsprechenden Bereichen erste Schritte, Schritte, die auch vorgeschlagen wurden, jedenfalls zu einem erheblichen Teil, von der „Arbeitsgruppe zur Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufs“, die ich eingesetzt habe.

Um welche beiden Punkte geht es? Es geht erstens um die Abschaffung der gesetzlichen Pflicht, für jedes Kind in Mecklenburg-Vorpommern in allen Jahrgangstufen, mit Ausnahme der beruflichen Schulen, einen Förderplan zu führen. Dies ist im Moment Gesetzeslage und es gibt aus der Lehrerschaft, aus den Schulen, aus den Lehrerverbänden das deutliche fachliche Signal, dass diese Anforderungen des Schulgesetzes überzogen sind und im Übrigen auch nicht verwechselt werden dürfen mit individueller Förderung.

Wenn ich das richtig verstanden habe, sind DIE GRÜNEN die einzige Partei oder die einzige Fraktion, die diesem Ansinnen in dieser Form entgegensteht mit dem Argument,

(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie haben den Landeselternrat vergessen.)

dass man mit der Abschaffung der gesetzlichen Pflicht zum Führen individueller Förderpläne für alle Schülerinnen und Schüler die individuelle Förderung beschädigt. Da möchte ich deutlich dagegenhalten. Es ist für mich eine Selbstverständlichkeit, dass Lehrerinnen und Lehrer in unseren Schulen sich nicht so fühlen, als würden sie in einer Bildungsfabrik sich bewegen und alle Kinder gleichbehandeln. Selbstverständlich unterscheiden Pädagogen in ihrer Arbeit je nach den individuellen Bedarfen der Kinder oder Schülerinnen und Schüler und daran soll sich auch nichts ändern. Es ist nur eines wahr: Man darf das Führen von Akten, das Vollschreiben von Papier nicht damit verwechseln, dass Kinder individuell gefördert werden. Das sind zwei verschiedene Dinge, die können zusammenfallen, tun sie aber nicht.

Wir schlagen Ihnen stattdessen vor, das Führen von Förderplänen, was die gesetzliche Pflicht angeht, zu beschränken auf Kinder mit besonderen Förderbedarfen, wie sonderpädagogischem Förderbedarf oder Teilleistungsschwächen. Und darüber hinaus wollen wir in das Ermessen der Lehrer selbst legen, ob sie über diese Gruppen hinausgehend noch weitere Förderpläne führen wollen. So sie dies tun, sind wir allerdings der Auffassung, dass die Lehrerkonferenz einen entsprechenden Beschluss fassen sollte, damit in der Schule einheitlich gehandelt wird. Warum ist das nötig? Selbstverständlich müssen Lehrer kooperieren, wenn sie einen Schüler fördern, der besondere Probleme hat. Sie müssen also zusammenwirken, also müssen auch die gleichen Grundsätze in der Schule von allen Lehrern in der Kooperation angewendet werden.

Der zweite Punkt, der zum Teil auch eine Entlastung enthält, aber darüber hinausgeht: Wenn ich mich recht entsinne, erstmals seit 1996 machen wir uns auf den Weg, in Schulen wieder einheitliche Bewertungsmaßstäbe herzustellen. Ich möchte das gerne noch mal sagen für diejenigen, die es vielleicht bisher nicht so registriert haben: Es gibt an unseren Schulen keine einheitlichen Bewertungsmaßstäbe für die Leistungen. Das heißt, es ist sehr gut möglich, dass es in der einen Schule in Vorpommern eine Eins gibt, wenn man 80 Prozent aller Aufgaben richtig gelöst hat, und an einer anderen Schule, wenn man 98 Prozent aller Aufgaben richtig gelöst hat. Es kann sein, dass man an der einen Schule eine Eins in Sport bekommt, wenn man einen Meter im Hochsprung überschreitet, und an einer anderen Schule bei 90 Zentimetern.

Und, meine Damen und Herren, da Zeugnisse auch darüber Auskunft geben sollen, was jemand kann und ob jemand einen bestimmten Leistungsstandard erreicht hat, zu dem die Schule führen soll, kann es nicht ernsthaft so sein, dass in den Schulen auf unterschiedlichen Grundlagen die Noten vergeben werden. Ich bin deshalb fest davon überzeugt, dass das absurd ist,

(Helmut Holter, DIE LINKE: Das ist auch absurd.)

weil wir einen großen Konsens auch darüber haben, so habe ich das bisher verstanden, dass wir in Deutschland zu einheitlicheren Maßstäben in der Bildung kommen wollen, Beispiel Zentralabitur.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Sehr richtig.)

Wie ist es denn beim Zentralabitur? Da geht es natürlich nicht nur darum, dass die jungen Erwachsenen dieselben Aufgaben lösen, sondern dass natürlich auch dieselben Bewertungsmaßstäbe herangezogen werden. Wenn sie dieselben Aufgaben lösen, aber ganz andere Bewertungsmaßstäbe haben, dann kommen wieder nicht dieselben Zensuren dabei heraus. Deswegen hat die KMK sich natürlich darauf verständigt und auch die entsprechenden Bundesländer, die zum Zentralabitur kommen wollen, dass man dieselben Aufgaben, aber auch dieselben Bewertungsmaßstäbe hat.

Jetzt beginnt aber das Problem. Der Gesamtdurchschnitt des Abiturs wird berechnet, indem man die Abschlussprüfungsnoten, die standardisiert werden sollen, und die Noten der letzten vier Halbjahre zusammenführt. In diesen letzten vier Halbjahren gibt es in Mecklenburg-Vor- pommern aber keine einheitlichen Bewertungsmaßstäbe.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Und nun?)

Und insofern brechen schon auf der Ebene des Abiturs diese Bemühungen um eine bundesweit einheitliche Lösung in sich zusammen. Es hat keinen Sinn, dass ich einen Teil der Abiturnote zentral regele und der überwiegende Teil der Abiturnote ist wiederum nicht zentralen Maßstäben unterworfen. Das ist also bildungspolitisch absurd, dass wir diesen Zustand haben.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Da ist ganz viel absurd.)

Und dies Ganze ist allerdings auch noch mit einer Lehrerentlastung verbunden perspektivisch, deshalb, weil die Schulen natürlich bisher gesetzlich aufgefordert waren,

diese Maßstäbe der Bewertung sich selber zu geben. Das heißt, das ist kein Vorwurf an die Schulen, sondern sie hatten den gesetzlichen Auftrag. Und indem dies in Zukunft entfallen soll, wird perspektivisch auch eine Entlastung von Lehrerinnen und Lehrern einsetzen.

Wir schlagen Ihnen allerdings nicht nur vor, im Bereich der unmittelbaren Leistungen zu zentralen Standards zu kommen, sondern ebenso bei der Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens. Sie wissen, unser Schulgesetz sieht vor, dass das Arbeits- und Sozialverhalten der jungen Menschen auch beurteilt werden soll. Und ich würde sagen, solange es eine Große Koalition gibt, wird sich daran mit Sicherheit auch nichts ändern, dass es das gibt. Und wenn wir also eine solche Regelung beibehalten werden, dann bin ich auch dafür, dass es in den Schulen vergleichbare Regelungen gibt, im Übrigen auch sehr schlanke Regelungen.

Und ich möchte ein praktisches Beispiel Ihnen mal vorrechnen. Das hat mir ein Schulleiter in einem Telefonat mitgeteilt. Sie wissen, ich versuche relativ viel Kontakt auch zu Lehrern zu halten.