Protocol of the Session on September 26, 2012

Herr Renz!)

Aber auf alle Fälle sollte man mal darüber nachdenken, ob das die Aufgabe eines Landtagsabgeordneten ist.

Und dass mit der Streichung aus dem Protokoll,

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Ja, das wird gestrichen.)

dass das mehr oder weniger ein kleiner Scherz war, ich wusste nicht, dass das so ernst genommen wird.

(allgemeine Unruhe – Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Man sollte sich vorher überlegen, was man sagt.)

Deswegen will ich das hier noch mal deutlich sagen, auch an die Person von Herrn Ritter.

Fakt ist, wir sollten feststellen, wenn es ein Gesetz gibt – und das, denke ich, gilt für alle Bereiche des Lebens – und das Gesetz vielleicht aus einer gewissen Betrachtungsweise schlecht ist, dann kann doch noch lange nicht die Logik sein, dieses Gesetz nicht umzusetzen, dagegen zu verstoßen et cetera, sondern man ist in der Pflicht, hier Gesetzeskorrekturen vorzunehmen. Ich denke, in dieser Frage sind wir uns dann auch wieder einig.

Ich will auch noch mal auf zwei Passagen eingehen, die aus den Reihen der Opposition hier gekommen sind. Ich hoffe, dass es da noch mal zur Aufklärung kommt, wenn nicht hier in der Landtagsdebatte, dann zumindest in den Ausschussberatungen.

Frau Oldenburg, Sie haben gesagt, Sie können überhaupt nicht nachvollziehen und haben kein Verständnis dafür, dass Paragraf 36 Absatz 1 Satz 3 aufgehoben wird. Für den interessierten Zuhörer ist es so, dort steht zurzeit im Gesetz unter der Thematik „Förderschulen“, dass es verpflichtend die Förderpläne gibt. Das ist klar, dass das gestrichen wird. Wenn wir dann aber neu definieren in Paragraf 53, und das macht ja der Gesetzentwurf, dass dort vereinheitlicht – und das steht auch in der Begründung so drin – für alle Schulbereiche in Paragraf 53 hier die Regelung getroffen wird, und Vorredner haben es hier mehrfach zitiert und auch gesagt, dass bei vermutetem oder festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf dann diese Verpflichtung noch besteht, dann kann ich das zum jetzigen Zeitpunkt eben nicht nachvollziehen, weil in Paragraf 53 steht, Rechte und Pflichten aus dem Schulverhältnis, und für mich zählt dann die Förderschule ganz klar mit dazu. Insofern kann ich Ihre Kritik hier zum jetzigen Zeitpunkt nicht nachvollziehen und ich würde Sie bitten, zu gegebener Zeit dann auch das zu konkretisieren oder beziehungsweise klarzustellen und zu präzisieren.

An Frau Berger gerichtet möchte ich sagen, das, was Sie einfach hier in den Raum stellen, Frau Berger, nämlich, ich zitiere so in etwa, dass die individuelle Förderung gekappt werden soll, davon ist gar nicht die Rede. Wenn es darum geht, den bürokratischen Aufwand hier vielleicht auf ein sinnvolles Maß zurückzufahren, dass eben an der einen oder anderen Schule nicht mehr 16 Blätter ausgefüllt werden sollen oder 10 oder wie viel auch immer, dann heißt das doch nicht automatisch, wenn wir diese sinnvolle Regelung vornehmen, dass wir dadurch die Förderung an sich am Schüler reduzieren. Das sind doch zwei verschiedene Dinge.

(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wo finden sich denn die alternativen Dinge dazu im Schulgesetz?)

Das ist ureigene Aufgabe eines Pädagogen, wenn er den Förderbedarf registriert, dann automatisch auch zu handeln und Förderung dem Schüler zukommen zu lassen. Nur weil er dann vielleicht nicht einen übermäßig langen Bericht dazu schreibt und den in einer entsprechenden Konferenz mit den Kollegen abstimmt et cetera, alles, was da bisher dranhängt, heißt es doch nicht automatisch, dass wir hier als Gesetzgeber sagen, der Schüler soll nicht mehr gefördert werden. Also insofern möchte ich Sie in diesem Bereich dann doch bitten, mit solchen pauschalen Aussagen hier nicht mehr zu agieren, weil es aus meiner Sicht eben nicht der Realität entspricht.

Für mich stellt sich auch immer die Frage, ich will das nicht an meinem Beispiel machen,

(Zuruf von Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

weil das könnte dann zu eventuellen Schlussfolgerungen führen, aber vielleicht könnte ich Frau Oldenburg nehmen als Beispiel, wie die das DDR-Schulsystem durchlaufen hat, oder der eine oder andere hier. Wie ich bei kurzer Recherche festgestellt habe, Sie wurden auch 1985 eingeschult. Dann frage ich mich, wie konnten wir von der Mehrzahl her so vernünftige Menschen werden, wenn es zu DDR-Zeiten gar keine Förderpläne seitenlang gab, die von jedem Kollegen geschrieben werden sollen. Also es geht nicht um dieses Mittel,

(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was hätte aus uns werden können!)

das zu diskreditieren, sondern es geht am Ende darum, wie führe ich optimale Förderung in der Schule in der Praxis durch. Und da sollten wir unseren Lehrern schon ein gewisses Vertrauen entgegenbringen.

Es gibt also drei wesentliche Punkte, die ich hier bezogen auf den Gesetzentwurf auch noch mal kurz ansprechen will, ohne das in die Länge zu ziehen. Freie Schulwahl, da ist mehr oder weniger alles gesagt, wobei aus meiner Sicht Frau Oldenburg bei ihren Ausführungen nicht ganz Unrecht hat. Und ich will da schon mal sagen, wenn es sich tatsächlich jetzt in der Zukunft so darstellen sollte, dass diese Evaluierung, die jetzt stattgefunden hat, vielleicht in fünf Jahren sich noch mal ganz anders darstellt, dann bin ich schon der Auffassung zu handeln. Aber dann haben wir eben auch wieder die Möglichkeit als Gesetzgeber, hier entsprechend einzuschreiten. Aber zum jetzigen Zeitpunkt ist es sinnvoll und deswegen machen wir das. Sollte es eines Tages eine andere Situation in diesem Bereich geben, dass es zu Verwerfungen im Bereich der freien Schulwahl kommen sollte, muss man logischerweise, und das ist dann die Aufgabe des Landtages, sich das gute oder schlechte Gesetz anschauen und entsprechend reagieren.

Zum Punkt 2 – Vereinheitlichung der Bewertung der Leistungen: Da will ich ganz klar für die CDU-Fraktion hier definieren, da gibt es mit uns im Bereich, was die Leistungsbewertung der Fächer betrifft, Mathematik, Physik et cetera, da können Sie davon ausgehen, dass es da mit uns keine Experimente gibt.

(Marc Reinhardt, CDU: Sehr richtig.)

Da werden wir weiterhin festhalten an einer Bewertung mit Noten und Punkten, nämlich das ist klar und verständlich, nicht nur für den Schüler, für die Eltern, sondern für alle, für Betriebe et cetera. Da haben wir also einen ganz klaren Kurs, mit uns in diesem Bereich keine Experimente.

Im zweiten großen Block, was die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens betrifft, also das ist schon erstaunlich, wenn man dann durch die Schulen reist, was man da so hört, wie das alles gehandhabt wird. Bei einem meiner letzten Besuche, da haben sie plötzlich umgestellt von Kleinbuchstaben auf Großbuchstaben, dann kennen sie das alles mit diesen vier Kategorien, mit

den Begrifflichkeiten ausgezeichnet et cetera. Also was man da so vorfindet, da kann man eigentlich nur sagen, okay, wir sollten mehr oder weniger nicht nur darüber nachdenken, sondern wir sollten auch handeln und sagen, okay, da soll eine Vereinheitlichung in diesem Bereich stattfinden und das unterstützen wir voll und ganz. Wenn dann eines Tages Kopfnoten bei rauskommen, wo die Note Eins bis Sechs steht, ja, ich glaube, so verkehrt ist das dann auch nicht.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

In diesem Zusammenhang, was die Bewertung betrifft, möchte ich auch noch eine persönliche Auffassung hier mit einfließen lassen. Es ist für mich ein Zustand, der ist nicht akzeptabel, gerade wenn ich jetzt an den Numerus clausus denke, wenn also dann die 13 Punkte an der einen Schule eine andere Wertigkeit prozentual haben als an einer anderen Schule, was möglicherweise zu solchen Verwerfungen führt, so, wie es der Minister vorgetragen hat, dass dann einer beim Numerus clausus, wenn der bei 2,5 steht, durch das Raster fällt, weil er aufgrund der Tatsache, dass er in Klasse 11 eine schlechtere Punktbewertung bekommen hat, 2,6, aber nicht zum Zuge kommt. Das heißt, wir müssen in dem Bereich etwas tun, und da plädiere ich sehr wohl für eine Vereinheitlichung.

Aber das, was Frau Berger gesagt hat, auch da möchte ich mich anschließen. Nur weil ich jetzt sage, bei mir sind demnächst 90 Prozent überall identisch, heißt das noch lange nicht, dass wir hier eine abschließende Gerechtigkeit haben. Es ist nämlich ganz klar, dass dann auch das Schreiben der einzelnen Arbeiten wieder einen subjektiven Faktor beinhaltet, nämlich der Lehrer an sich, dass da die eine Arbeit schwerer oder leichter ist und damit auch die 90 Prozent in gewisser Weise sich wieder relativieren. Fakt ist, wir haben hier eine komplizierte Situation, wo auch so einfache Lösungen sich eben nicht, denke ich mal, perspektivisch umsetzen lassen. Aber nichtsdestotrotz eine gewisse Vereinheitlichung ist angebracht. Es ist für mich völlig unrealistisch, wir können zwar zentrale Abschlussprüfungen machen, wo wir da eine Vergleichbarkeit haben, aber wir werden uns nicht diesem Wahn aussetzen, einheitliche Klassenarbeiten generell in Deutschland zu schreiben. Also das ist unrealistisch. Es gibt diesen Widerspruch, den ich ganz gerne hier an dieser Stelle noch mal aus meiner Sicht dargestellt habe.

Dann Punkt 3 des Gesetzentwurfes, sozusagen mein Lieblingsthema, was die Förderpläne betrifft. Ich kann es mir da relativ einfach machen und sagen, okay, 2008 hat dieses Hohe Haus beschlossen, ich war nicht dabei, bringt uns in der Sache nicht weiter. Aber ich will diesen Punkt doch schon mal zum Anlass nehmen und zumindest den Denkprozess in Gang setzen, der jetzt auch beim Minister sozusagen noch mehr stattfindet als vielleicht früher. Es muss diskutiert werden, was machen wir überhaupt, wie realitätsnah sind wir hier in diesem Landtag, wenn es darum geht, Veränderungen in der Praxis herbeizuführen. Wenn man dann durch die Praxis läuft und dann auch noch hört, dass es eben zu diesen Gesetzesverstößen oder der Nichtanwendung kommt, das kann es ja dann wohl auch nicht sein. Wir können wohl nicht in diesem Elfenbeinturm sitzen und sagen, das ist es jetzt, und am Ende macht es keiner. Also da müssen wir uns in unserer Arbeit auch hinterfragen.

Und ich will mal ganz vorsichtig formulieren, ich habe nur sehr wenige Kollegen, Lehrer kennengelernt, die überhaupt Förderpläne schreiben.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Also haben die alle Rechtsbruch begangen.)

Zwei habe ich auf alle Fälle getroffen, die mir das gesagt haben. Ich gehe davon aus, das stimmt, das sind Frau Oldenburg und Herr Butzki. Aber ansonsten will ich Ihnen ganz ehrlich sagen, ich habe in der Praxis die Mehrheit getroffen, die schreibt gar nichts,

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Ganz genau.)

dann gibt es einen großen Teil, die machen das in so abgespeckter Form, so, wie es jetzt das Gesetz mögli- cherweise dann vorsieht, und das kann natürlich kein Zustand sein,

(Zuruf von Simone Oldenburg, DIE LINKE)

der kann für den Gesetzgeber wie uns, wenn wir davon überzeugt sind, dass das das geeignete Mittel sein soll, nicht der richtige Weg sein. Das heißt auch, das ist jetzt nicht der ganz große Wurf, der jetzt hier vollzogen wird, sondern die Theorie, wenn ich uns mal als Theorie hier bezeichne, passt sich jetzt der Praxis an und steuert richtigerweise nach.

Ich will auch ganz deutlich sagen, meine persönliche Auffassung, das hat sich vielleicht schon rumgesprochen, ist die: Wir brauchen – das will ich deutlich betonen –, wir brauchen gar keine gesetzliche Regelung für das Erstellen der Förderpläne, weil dieser Zusammenhang, der hier konstruiert wird, dass dadurch die Förderung automatisch wegfällt, eben nicht gegeben ist. Wir brauchen aus meiner Sicht keine Förderpläne, die wir hier gesetzlich fixieren. Das haben wir bis 2008 nicht gehabt, das haben wir noch nie gehabt. Ich weiß gar nicht, wie das funktioniert hat in der Praxis, aber okay, die Praxis sieht heute vielleicht etwas anders aus. Aber ich glaube, die Selbstständigkeit von Schule ist sehr wohl in der Lage, eigene Regelungen zu finden, zu definieren und umzusetzen, und zwar ohne dass wir, die schlauen Gesetzgeber, das hier formulieren, sondern durch Selbstständigkeit von Schule wird diese Förderung stattfinden und man wird sich vor Ort einigen, wie das stattfinden soll, auch anhand von solchen Plänen.

Da das aber eine Meinung ist, die jetzt nicht identisch ist mit dem Gesetzentwurf, sage ich auch ganz deutlich, ich werde diesen Gesetzentwurf hier mit unterstützen,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ach echt? Das hätte ich jetzt nicht gedacht.)

so, wie er hier vorliegt. Das ist für mich ganz klar.

Herr Ritter, wenn Sie natürlich zehn Anzuhörende haben und davon sagen elf, Förderpläne können wir abschaffen, dann müssen wir noch mal darüber reden. Aber ansonsten sage ich ganz deutlich, dass ich diesen Gesetzentwurf, so, wie er hier vorliegt, mittrage, ihn für sinnvoll auch in diesem Punkt dann erachte, dass wir das etwas zurückstutzen, und von mir wird es da keine Initiativen geben, die das Ganze hier infrage stellen.

Ich möchte, nachdem ich sozusagen mit dem Gesetzentwurf dann auch abschließend hier fertig bin und logischerweise für Überweisung plädieren werde und auch für Zustimmung, doch noch mal zum anderen Schwerpunkt kommen außerhalb des Gesetzentwurfes, nämlich zu dem Austausch von Nettigkeiten oder wie man das auch immer formulieren will, einmal die Pressemitteilung des Ministers und zum anderen die entsprechende Reaktion von Frau Oldenburg, was Luftbuchung betrifft. Ich will schon mal sagen, das ist eine spannende Situation, eine Diskussion, die sich hier auftut.

(Regine Lück, DIE LINKE: Die kennen Sie aber auch, ne?)

Ich weiß jetzt nicht, wer da den Minister abschließend beraten hat, aber der Minister weiß, was er tut, das ist auch in Ordnung. Fakt ist, wenn man durch Schulen fährt und mit Lehrern spricht, da ist schon mal der eine oder andere – und ich glaube schon mal, das ist die Mehrheit –,

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Ja, richtig.)

der sagt, also veralbert brauchen wir hier nicht zu werden. Insofern spielt das bei der Logik, die der Minister hier vorgetragen hat, sicherlich auch eine Rolle. Die Logik ist für mich, sage ich mal, deutlich nachvollziehbar, aber wirft natürlich auch andere Fragen auf, die hier schon mal andiskutiert worden sind, zum Beispiel rechtliche Fragen. Wenn wir jetzt also bewusst – ich konstruiere mal ein Beispiel –, wenn wir also vorher bewusst als Gesetzgeber 2008 die Förderpläne eingeführt haben, das heißt, die Lehrer hatten zu diesem Zeitpunkt eine 40Stunden-Woche, wir haben ihnen jetzt, da müsste ich jetzt in der Pressemitteilung noch mal nachschauen, wir haben ihnen also 40,85 Lehrerstellen, das in Stunden umgerechnet, das kann ich jetzt nicht so schnell nachvollziehen,

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Ich habe eine Kleine Anfrage dazu gemacht.)

Lehrerstunden soundso viel obendrauf getan, dann haben die jetzt 40 plus x gearbeitet.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Richtig.)

Und wenn wir das jetzt hier der Öffentlichkeit jeden zweiten Tag erzählen und denen immer wieder mitteilen

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Ja.)

und vielleicht noch durch Gutachten untersetzen, dann ist es tatsächlich irgendwann mal eine Frage der Zeit, dass der eine oder andere kommt und sagt, ich mache jetzt mal die Forderung auf, indem ich sage, ich will eine gewisse Nachzahlung haben.