Protocol of the Session on August 31, 2012

Wir wollen eine fundierte wissenschaftliche Basis an einer Stelle, an der ganz bedeutende Grundlagen gelegt werden, Grundlagen, die wesentlich sind für die Entwicklung aller Menschen und der Gesellschaft, in der sie leben.

Und noch einen letzten Satz zu dem, Frau Bernhardt, was Sie gesagt haben. Wir fordern keine Absenkung der Erzieher/-innenbildung auf Altenpflegerniveau, uns geht es nur um die Erhöhung des Praxisanteils während der Ausbildung.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Aber das kann man auch an Fachhochschulen machen.)

Das kann man auch an Hochschulen machen, das steht ja auch ausdrücklich in unserem Antrag so drin.

Für eine angemessene Wertschätzung der frühkindlichen Bildung bitte ich daher um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat nun der Bildungsminister Herr Brodkorb.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da ich kein Anhänger unnützer und leerer Reden bin und die Abgeordnete Seemann fachlich alles zu diesem Antrag gesagt hat, was es zu sagen gibt, möchte ich meine Rede auch hiermit schon beenden

(Minister Harry Glawe: Sehr gut.)

und um Zustimmung zum Votum der Koalitionsfraktionen,

(Zuruf aus dem Plenum: Um Zustimmung?)

ja, zum Votum der Koalitionsfraktionen im Umgang mit diesen Anträgen plädieren. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Es ist beantragt worden, über die einzelnen Ziffern des Antrages gesondert abzustimmen. Ich lasse daher zunächst über die Ziffer 1 des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1027 ab- stimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen.

(allgemeine Unruhe – Peter Ritter, DIE LINKE: Euer Antrag! Ziffer 1, Antrag der GRÜNEN.)

Ich wiederhole noch einmal. Es ist beantragt worden, über die einzelnen Ziffern des Antrages gesondert abzustimmen.

(Torsten Renz, CDU: Eine Unruhe hier.)

Ich lasse daher zunächst über die Ziffer 1 des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksa- che 6/1027 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen.

(Zuruf aus dem Plenum: Jetzt müsst ihr euch melden! – Udo Pastörs, NPD: Eh, eh, eh!)

Na, euer eigener Antrag. Das ist der Antrag, euer Antrag, eure Ziffer 1.

(allgemeine Unruhe – Udo Pastörs, NPD: Wie lange sollen wir noch abstimmen? – Peter Ritter, DIE LINKE: Also noch mal!)

Also wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Ziffer 1 des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

(Udo Pastörs, NPD: Bunte Truppe.)

auf Drucksache 6/1027 mit den Stimmen der SPD- und der CDU-Fraktion abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Zustimmung der NPD, bei einer Stimmenthaltung.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Freitag um halb eins.)

Ich lasse nun über die Ziffer 2 des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1027 ab- stimmen.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1082 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse, der die Ziffer 2 des Antrages betrifft. Ich lasse daher zunächst über die Ziffer 1 des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksa- che 6/1082, der die Ziffer 2 des Antrages betrifft, abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Ziffer 1 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1082, der die Ziffer 2 des Antrages betrifft, mit den Stimmen der SPD und der CDU abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD.

(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Heinz Müller, SPD: Nein. – Beate Schlupp, CDU: Nee! Nee, das stimmt nicht.)

Gut, ich korrigiere für das Protokoll: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben abgelehnt.

(Heinz Müller, SPD: So ist es richtig.)

Ich lasse nun über die Ziffer 2 des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1027 abstimmen. Wer der Ziffer 2 des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1027 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Ziffer 2 des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1027 mit den Stimmen der SPD, der CDU, der LINKEN und der NPD abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Ich lasse nun über die Ziffer 2 des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1082 abstim

men, die die Einfügung einer Ziffer 3 und 4 beinhaltet. Wer der Ziffer 2 des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Ziffer 2 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1082 mit den Stimmen der SPD und der CDU abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD-Fraktion.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 32: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Organhandel stoppen – Korruption im Gesundheitswesen bekämpfen, Drucksache 6/1042.

Antrag der Fraktion der NPD Organhandel stoppen – Korruption im Gesundheitswesen bekämpfen – Drucksache 6/1042 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Köster von der NPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Skandale im Gesundheitswesen reißen nicht ab. Es sind erst wenige Monate vergangen, seitdem wir hier im Landtag bereits einmal eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft Gesundheitswesen forderten. Schon damals beschwichtigten Sie, dass es sich nur um Einzelfälle handele und wir nur die im Gesundheitswesen Tätigen diskriminieren wollen. Doch die Faktenlage ist eine ganz andere.

(Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

Aufgrund der immer wieder in den Medien auftauchenden Berichte über Korruption und Abrechnungsbetrug in weiten Teilen des Gesundheitswesens fordert die NPDFraktion nun erneut die Einrichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft Gesundheitswesen. So, wie man im Land schon Staatsanwaltschaften zu anderen Straftatbeständen eingerichtet hat, so gilt es jetzt, endlich auch eine Ermittlungsstelle für das Gesundheitswesen einzurichten. Die oft komplizierten Sachverhalte, die fehlende Transparenz und die Vielzahl der Beteiligten machen es notwendig, auch in der Strafverfolgung die nötige Kompetenz zu gewinnen.

Durch zahlreiche Beispiele und knallharte Fakten zeigten wir Ihnen bereits vor Monaten die Notwendigkeit der Einrichtung auf und forderten den berechtigten Schutz der überwiegenden Mehrheit der im Gesundheitswesen rechtschaffend Tätigen vor den wenigen schwarzen Schafen ein. Anscheinend sind für Sie die Korruption und der Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen keine Themen, mit denen man sich hier im Landtag zu beschäftigen hat.

Dass diese Themen aber mehr als aktuell sind, zeigen die neuerlichen Organspendeskandale. Und deshalb setzten wir von der NPD-Fraktion das Thema wieder auf die Tagesordnung und beantragen erneut die Einrichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft Gesundheitswesen. Insbesondere deshalb, weil Ihre Beteuerungen nur heiße Luft sind, wird die Einrichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft nötiger denn je.

Organspenden retten Leben. Dieses sollte jedem bekannt sein. Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, die best

mögliche Versorgung der Erkrankten zu gewährleisten und deshalb gesetzliche Schranken dahin gehend zu erlassen, Korruption im Gesundheitswesen zu unterbinden beziehungsweise zu ahnden. Nur dadurch wird das Vertrauen in den Gesundheitsbereich im Allgemeinen und in der Organspendepraxis im Besonderen wieder hergestellt.

Ihre bisherige Politik des Wegschauens hat dem Gesundheitswesen erheblichen Schaden zugefügt, denn leider ist es mittlerweile offensichtlich die Regel, dass kriminelle Banden in die Lücke springen, wenn kein Spenderorgan verfügbar ist beziehungsweise Ärzte alle moralischen Wege verlassen. Und selbstverständlich lassen sich die bevorzugten Patienten gegenüber ihrem Arzt nicht lumpen. Organhandel ist ein lukratives Geschäft.

In die Röhre gucken wieder einmal jene, die sich an die Rechtsvorschriften halten, denn viele Kranke warten vergeblich auf ein Spenderorgan und müssen weiterhin leiden. Und hier kommt bei einigen Kranken, die es sich leisten können, der Organhandel ins Spiel. Sie kaufen sich mit viel Geld ihr Organ entweder illegal oder durch die Verwendung entsprechender Kontakte. Und beim illegalen Organerwerb stehen dem Empfänger fast ausnahmslos jene Spender gegenüber, die ihre Organe aus wirtschaftlichen Gründen verkaufen. Teilweise werden diese auch als großzügiges Geschenk ausgegeben.

Dieses gehört auch zur Wahrheit in einer Welt, in welcher selbst der menschliche Körper beziehungsweise seine Organe einen Warenwert erhalten haben. Es ist doch kein Geheimnis, dass skrupellose Vertreter der Transplantationsmedizin, aber auch der Pharmaindustrie richtig Kasse mit den menschlichen Organen machen. Die bekanntgewordenen Missbrauchsfälle bei der Organvergabe haben die Bürger in der Bundesrepublik Deutschland erheblich verunsichert. Immer weniger Bürger möchten nach ihrem Tod Organe zur Rettung Kranker und Verletzter zur Verfügung stellen, weil sie sich nicht darauf verlassen können, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Das Vertrauen in das Gesundheitswesen schwindet.

Daher ist es doch nur schlüssig und auch richtig, unsere im April 2012 auf die Tagesordnung gesetzte Forderung nach der Einrichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft für das Gesundheitswesen erneut auf die Tagesordnung dieses Landtages zu setzen. Es ist dringend geboten, den berechtigten Schutz der überwiegenden Mehrheit der im Gesundheitswesen rechtschaffend Tätigen vor den wenigen schwarzen Schafen mit der Einrichtung einer entsprechenden Schwerpunktstaatsanwaltschaft zu gewährleisten.

Ich erinnere Sie gern noch einmal daran, dass durch Betrug und Korruption dem Gesundheitswesen jährlich mindestens 18 Milliarden Euro verloren gehen. Immer mehr Fachleute fordern für eine wirksame Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen die Einrichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft mit Spezialisierung auf die komplexen Gegebenheiten im Gesundheitswesen, so wie beispielsweise der Vorstandsvorsitzende der AOK Bayern, Herr Dr. Helmut Platzer.

Auch Mecklenburg-Vorpommern benötigt endlich eine zentrale Stelle, die Missbrauch bekämpft und mit spezia