Was wir aber beurteilen können, Herr Müller, da bin ich ja vollkommen bei Ihnen, wie viel Zeit die Fahrt von A nach B in einem Flächenland beansprucht. Natürlich, wenn jetzt bei den Kostensatzverhandlungen, da gibt es ja Konsens zwischen den Beteiligten, nicht mehr in den einzelnen Leistungssätzen die Fahrten mit enthalten sind, sondern sie extra berechnet werden, dann muss man sich darüber unterhalten, ob denn das, was dort vereinbart werden soll, tatsächlich den Ansprüchen eines Flächenlandes gerecht wird. Da habe ich eben meine Zweifel.
Und wenn dann Pflegedienste mir sagen, wir werden eine optimale Fahrstrecke bestimmen, um also mit diesen Sätzen klarzukommen – und übrigens sagen auch die privaten Anbieter, wir können das erst mit der Abrechnung ab August dann abschließend beurteilen –, dann geht es genau um die Frage, und da sind wir uns ja
diese Versorgung am Patienten und an den Patientinnen zu erfüllen, tatsächlich realisiert wird. Darum geht es und um nichts anderes.
Wir stellen in diesem Zusammenhang – gar nicht anders als Sie, und deswegen verstehe ich Ihre heißen Debatten überhaupt nicht – auch die Menschen in den Mittelpunkt.
Wir stellen sowohl diejenigen in den Mittelpunkt, die gepflegt werden müssen, als auch diejenigen, die diese Dienste, diese Leistungen an den Patientinnen und Patienten ausüben.
Und deswegen, bin ich der Überzeugung, ist es hier und heute vollkommen richtig, dass meine Fraktion Ihrem Antrag zustimmt, weil es darum geht, einen politischen Appell auszusprechen, wie wir das so oft hier in diesem Landtag gemacht haben, egal auf welche Initiative,
und immer wieder haben wir darüber gesprochen, was bringt der denn. Und genau das hat Herr Barlen ja in der Märzsitzung auch gesagt, es ist nicht mehr als ein Appell.
Natürlich, wir als Parlament können die Fragen der Selbstverwaltung nicht mehr als in einem Appell formulieren, richtig. Das ist unsere Schlussfolgerung und unsere Erkenntnis und deswegen sagen wir heute, wir stimmen Ihrem Antrag zu. Es geht darum, ich hatte es in der Aktuellen Stunde gesagt, Frau Ministerin Schwesig – aber sie hört ja im Moment nicht zu –, ich hatte es in der Aktuellen Stunde gesagt und deswegen hätten Sie sich darauf beziehen können, wir sind gegen eine Absenkung, was die AOK unter anderem plant.
Es kann nicht sein, dass angesichts der Bevölkerungszusammensetzung in Mecklenburg-Vorpommern anders als in Brandenburg und in anderen Bundesländern dann die gleichen Kriterien angelegt werden wie beispielsweise in Stadtstaaten oder in anderen Bundesländern der Bundesrepublik. Wir haben nun mal den höchsten Rentnerinnen- und Rentneranteil bei den AOK-Versicherten. Und wir haben natürlich damit auch andere Herausforderungen, schon rein quantitativ. Deswegen ist sie richtig, die Position, die auch wir teilen, dass es zu keinen Absenkungen kommen kann, sondern dass sich die Partner tatsächlich einigen.
Ich habe die Debatte zum Anlass genommen, das hier noch einmal eindeutig klarzustellen. Wir wollen gute Pflege, wir wollen gute häusliche Krankenpflege und wir wollen, dass diejenigen, die gepflegt werden, eine qualitativ gute Leistung bekommen.
Und wir wollen, dass diejenigen, die diese Leistung ausüben, über ihre Unternehmen auch gut bezahlt werden. Das ist unser Grundsatz: gute Pflege, gute Leistung, gute
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/1047. Wer dem zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/1047 einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 29: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Situation der syrischen Staatsangehörigen sowie Staatenlosen aus der Arabischen Republik Syrien in Mecklenburg-Vorpom- mern, Drucksache 6/1035. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1100 vor.
Antrag der Fraktion DIE LINKE Situation der syrischen Staatsangehörigen sowie Staatenlosen aus der Arabischen Republik Syrien in Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 6/1035 –
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Täglich kommen neue erschreckende Nachrichten und Bilder über die Situation in Syrien durch die Medien in unsere Wohnzimmer. Leidtragende eines mit Gewalt ausgetragenen Konflikts ist in erster Linie die Zivilbevölkerung.
In Massen fliehen jeden Tag die Menschen aus dem Land. Viele von ihnen kommen nach Deutschland. Sie sind darauf angewiesen, dass ihnen hier Schutz und ein sicherer Aufenthalt gewährt werden. Im Jahr 2011 kamen nach Angaben des Landesamts für Migration und Flüchtlinge 62 Flüchtlinge aus Syrien nach MecklenburgVorpommern, weitere folgen in diesem Jahr. Viele der syrischen Asylbewerberinnen und Asylbewerber sind im Besitz einer Duldung.
Eine Duldung, liebe Kolleginnen und Kollegen, läuft in der Regel nach einem Jahr aus und muss dann neu beantragt werden. Wird einem Antrag nicht stattgegeben,
droht die Abschiebung. Daher stellen sich die geduldeten Flüchtlinge immer wieder die bange Frage: Wird verlängert oder nicht? Auch das System der Kettenduldung ist zutiefst unmenschlich.
Zwar hat der Bundestag in den letzten Jahren neue gesetzliche Regelungen im Aufenthaltsrecht geschaffen –
mit Paragraf 25a des Aufenthaltsgesetzes wurde eine neue stichtagsfreie Regelung ins Aufenthaltsgesetz aufgenommen –, diese gilt aber nur für die geduldeten integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden unter bestimmten Voraussetzungen. Ein daraus abgeleitetes Aufenthaltsrecht gilt auch für ihre Geschwister und Eltern, wenn der Lebensunterhalt gesichert ist. Aber nur die wenigsten Asylbewerberinnen und Asylbewerber haben tatsächlich auch die Möglichkeit, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Diese Regelungen treffen also nur für einen ganz geringen Teil der syrischen Asylbewerberinnen und Asylbewerber zu.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Menschen aus Krisenregionen benötigen einen sicheren Aufenthaltsstatus. Die Drohkulisse der Abschiebung in eine höchst ungewisse lebensgefährdende Situation ist für sie unerträglich.
Wir fordern daher, dass die Flüchtlinge aus Syrien ein humanitäres Bleiberecht erhalten und dass sie vor Abschiebung geschützt werden.
Im Jahr 2011 hat Mecklenburg-Vorpommern auf die Abschiebung ausreisepflichtiger Syrerinnen und Syrer verzichtet. Dieser Verzicht beruht auf einer Empfehlung des Bundesinnenministeriums vom 28. April 2011. Dies ist aber, wie gesagt, liebe Kolleginnen und Kollegen, nur eine Empfehlung. Es wurde uns zugetragen, dass die Anordnung, keine Abschiebungen nach Syrien vorzunehmen, demnächst ausläuft. Angesichts der katastrophalen politischen Situation in Syrien ist ein verbindlicher offizieller Abschiebestopp jedoch dringend notwendig.
Das zeigt auch der Fall des syrischen Ingenieurs aus Ludwigslust, der noch im Februar dieses Jahres fast abgeschoben worden wäre, wenn nicht lokale Akteure eingelenkt hätten.
Auch das Abkommen zwischen Deutschland und Syrien über die Rückführung von illegal aufhältigen Personen hat nach wie vor Bestand. Eine Rückführung auf der Grundlage des Abkommens erfolgte im Jahre 2010 auch aus Mecklenburg-Vorpommern. Im ersten Quartal des Jahres 2011 wurden bundesweit 160 Personen für eine Abschiebung angemeldet, 10 Abschiebungen wurden 2011 bereits vollzogen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, angesichts der unmittelbaren Bedrohung für die Zivilbevölkerung in Syrien sowie
der dringenden Notwendigkeit des Schutzes und eines sicheren Aufenthaltes in Mecklenburg-Vorpommern muss bis auf Weiteres ein verbindlicher Abschiebestopp erlassen werden. Auch die Abschiebung in ein angeblich sicheres Drittland darf nicht erfolgen, weil dort die Gefahr einer weiteren Abschiebung nach Syrien besteht.
Nun komme ich zu Punkt 2 unseres Antrages, zur Situation der syrischen Studentinnen und Studenten im Land. Der Hilferuf erging direkt an mich, als ich Ende Juli die Rostocker Moschee besuchte. In Rostock leben 106 Syrerinnen und Syrer. 47 von ihnen studieren an der Universität Rostock, hinzu kommen die Studentinnen und Studenten an der Hochschule für Musik und Theater. Sie wissen sicher alle, dass seit dem 1. Juni die Sanktionen gegen den syrischen Staat vollzogen wurden, also in Kraft getreten sind, deswegen können in der Nationalbank in Syrien keine Überweisungen an die Stipendiatinnen und Stipendiaten vorgenommen werden. Die in Rostock leben, wissen zumindest nicht, wie sie sich weiter finanzieren sollen.
Die Universität Rostock hat schon Unterstützung angekündigt und möchte zum Beispiel durch Einstellung als studentische Hilfskräfte im Forschungsbetrieb Arbeit und Einkommen sichern. Viele suchen dennoch nach einer Arbeit, aber das ist nicht so leicht, liebe Kolleginnen und Kollegen, da in Rostock die Arbeitsmöglichkeit für Studentinnen und Studenten sehr gering ist. Zudem soll laut Dr. Stoll, dem Geschäftsführer des Rostocker Studentenwerks, den betroffenen Syrerinnen und Syrern individuell Hilfe angeboten werden, zum Beispiel beim Wohnen und auch bei der Ausgabe von sogenannten Freitischkarten für die Mensa.
Nun ist auch das Land gefordert zu helfen, und zwar schnell und unbürokratisch. Auch sollte die Landesregierung prüfen, inwieweit zinslose Darlehen gewährt werden können. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache.