Wollen wir mal ganz positiv heute Morgen anfangen: Sie haben es versucht, da den Dreh zu bekommen und aufzuspringen.
Aber ich möchte in diesem Zuge noch mal auf den Schiedsspruch eingehen. Ich glaube, ein Schiedsspruch kann auch für beide Seiten teilweise helfend sein.
Und wenn man sich den Schiedsspruch richtig angesehen hat, da wird ja noch mal darauf eingegangen, dass die Nachvollziehbarkeit der Berechnung bei beiden Seiten nicht gegeben ist. Und wir als CDU hatten schon in dem Gespräch am 8. August, wo Vertreter der Pflegedienste und der AOK anwesend waren, gesagt, man sollte doch versuchen, gemeinsam ein Gutachten erarbeiten zu lassen. Ich hatte den Eindruck bei dieser Veranstaltung, dass man zumindest darüber nachdenkt, gemeinsam ein Gutachten in Auftrag zu geben, beide Vertragspartner, um dann nachvollziehbare Berechnungsgrundlagen zu bekommen. Denn ich bin eigentlich sehr zuversichtlich, dass die Vermittlungsgespräche von Frau Schmidt erfolgreich sein werden.
Aber ich habe immer hier in der Debatte betont, mir geht es um die Zeit nach dem 31.12.2013. Und wie gesagt, der Zeitpunkt ist nicht mehr fern und ich will vermeiden – das wollen wir alle hier –, dass es wieder zu so einem Verfahren kommt, dass man wieder einen Schiedsmann in Anspruch nehmen muss. Daran sollte man arbeiten und man sollte auch wirklich die Hinweise, die in diesem Schiedsspruch vorhanden sind, nutzen und zu einem gemeinsamen System, einer Berechnungsgrundlage, egal wie man es nennt, kommen, um dann genau auf diese Punkte eingehen zu können.
Wenn man sich nämlich die Zahlen ansieht: Der Antragsteller, das ist in diesem Falle die AOK Nordost – ich nenne mal zwei, drei Beispiele –, Leistungsgruppe 1: 2,39, der Antragsgegner, die Pflegedienste, 4,92 Euro. Der Schiedsspruch gibt vor 2,80. Man liegt doch sehr, sehr weit auseinander.
Und wenn man dann mitbekommt, wie die Berechnungsgrundlagen sind: Die AOK setzt an, 10 Punkte entsprechen 1 Minute. Und der Antragsgegner, also die Pflegedienste, haben für diese Leistungsgruppe 8,2 Minuten. Und wenn man sagt, 1 Minute entspricht 10 Punkten, hat man vorgegeben in der Leistungsgruppe 1 55 Punkte, annähernd 5 Minuten. Ich meine, solche großen Differenzen können einfach nicht auftreten, wenn man ein gemeinsames Berechnungssystem wählt. Das setzt sich in den Leistungsgruppen 2, 3, 5 und 6 fort, da wird der Unterschied noch größer.
Insofern ist es ganz, ganz wichtig, dass man versucht, so ein Gutachten gemeinsam zu erstellen. Und ich hatte den Eindruck, dass sich beide Seiten in dieser Frage angenähert haben.
Aber, das ist der große Knackpunkt, wer soll dieses Gutachten erstellen? Und wer wird von beiden Seiten anerkannt? Genau wie es bei dem Schlichter war, das ist nämlich die Frage. Und insofern sollte man die nächsten Tage und Wochen nutzen, denn der Zeitpunkt 31.12.2013 ist nicht mehr weit hin, um sich darüber Gedanken zu machen, vielleicht auch darüber Gedanken zu machen, wenn es jetzt zu einer Einigung kommt, den
Zeitpunkt 31.12. nach hinten zu verlegen, sodass man mehr Zeit hat, wenn man sich einigt auf ein Gutachten, dieses in Auftrag zu geben und dann die notwendigen Auswertungen zu bekommen, dass diese Einigung über den 31.12.2013 hinaus Gültigkeit hat.
Denn wenn ich noch mal auf dieses Gutachten eingehen kann, wenn man den Schiedsspruch noch mal auswertet, dann hat der Antragsteller sich bei der Berechnung auf Einschätzungen des MDK Berlin-Brandenburg bezogen und nicht Mecklenburg-Vorpommern. Da sagt der Gutachter, abgesehen davon, dass völlig offengeblieben ist, was die Entwicklungen für Erkenntnisse mit sich gebracht haben, bilden die MDK-Einschätzungen keine tragfähige Grundlage. Aus der MDK-Darstellung geht nicht hervor, welche Erfahrungen die einzelnen Beurteiler in der praktischen Arbeit haben. Und somit hat er dann auch diese Zahlen nicht als nachvollziehbar angesehen für den Antragsgegner, also die Pflegedienste. Diese stützen sich auf Verhandlungsergebnisse, den Schiedsspruch vom 27. März 2008 und ein Gutachten von Frau Professor Dr. Bartholomeyczik. Der Schiedsspruch wiederum gründet sich auf Aufschreibungen und den Vortrag der LIGA. Auch diese Zahlen sind nicht nachvollziehbar.
Das zeigt eigentlich, dass wir das auch mit unterstützen sollten, dass beide Vertragspartner versuchen, ein Gutachten erstellen zu lassen, um dann für die Zukunft nachvollziehbare Zahlen zu haben für weitere Verhandlungen, die ja zumindest nach dem 31.12. genutzt werden müssten, denn der Zeitpunkt ist so, dass man wirklich darüber nachdenken muss, dass man in diesen Verhandlungen jetzt das Auslaufen verlängern sollte.
Und man sollte auch darüber nachdenken: Soweit mir bekannt ist, werden die Leistungen aus einem Topf bezahlt, das heißt, für die ambulante Pflege sowie auch für die Intensivpflege, worüber wir gestern gesprochen haben. Man sollte überlegen, ob man den Anteil Intensivpflege in einen Extratopf nimmt. Insofern kann man dann auch planen, aufgrund der demografischen Entwicklung, was hat man für die nächsten Jahre für die ambulante und stationäre Pflege zur Verfügung, dass man das abkoppelt. Denn die Intensivpflege kann man eigentlich, glaube ich, nicht so planen wie die ambulante und stationäre, normale Hauspflege. Auch darüber sollte man sich in den Gesprächen Gedanken machen, um dann genügend finanziellen Spielraum zu haben. So weit meine Ausführungen. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es mag ja etwas Ermüdendes haben, wenn hier nun am dritten Plenartag in Folge das Thema Pflege auf der Tagesordnung steht und die immer gleichen Fakten und Argumente zum Thema häusliche Krankenpflege vorgebracht werden. Aber bisweilen funktioniert Politik auch nach dem Prinzip des steten Tropfens, der den Stein höhlt.
Der stete Tropfen, das ist in diesem Fall der Appell an Kassen und Pflegedienste, die Gespräche zur häuslichen
Krankenpflege konstruktiv zu einem raschen Ergebnis zu führen. Und der Stein, das ist der Schiedsspruch. Wir Bündnisgrünen begrüßen es sehr, dass mit der jetzt gefundenen Mediatorin Ulla Schmidt neue Bewegung in die Sache kommt. Wir hoffen, dass sich alle an den Gesprächen beteiligten Partner im Sinne der Pflegenden und der Patientinnen und Patienten rasch werden einigen können.
Die Bündnisgrüne-Fraktion hat von Anfang an die Proteste der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegedienste, der Patientinnen und Patienten und der Angehörigen unterstützt – mit verschiedenen Mitteln, beispielsweise der Teilnahme an Demonstrationen an verschiedenen Orten im Land, mit einem Schreiben an die Geschäftsführung der beteiligten Krankenkassen und einer Information an die Bündnisgrünen-Kreisverbände, um auch vor Ort gezielt Unterstützung leisten zu können. Ich selbst habe im Rahmen meiner Sommertour im Wahlkreis auch einen Pflegedienst begleitet und mir dabei ein sehr genaues Bild von der verantwortungsvollen Tätigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter machen können.
Meine Damen und Herren, die Sicherstellung und der Erhalt von hoher Qualität in der Pflege sind, und das kann man wahrlich nicht oft genug betonen, eine sehr bedeutende gesellschaftliche Aufgabe.
Das gilt überall in der Republik, aber besonders in unserem durch eine rasante Bevölkerungsalterung geprägten Bundesland. Der Schiedsspruch vom 04.06.2012 und die in seiner Folge seit 1. August erheblich gekürzten Leistungsentgelte im Bereich der häuslichen Krankenpflege gefährden die Realisierung dieser wichtigen Aufgabe erheblich.
Wir Bündnisgrünen unterstützen deshalb den berechtigten Protest gegen die Absenkung der Vergütung in der häuslichen Krankenpflege und solidarisieren uns mit den Forderungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegedienste. Angemessene Löhne und Gehälter für gut ausgebildete Fachkräfte gewährleisten ein hohes Maß an Pflegequalität. Angemessene Löhne und Gehälter ermöglichen, dass Pflegekräfte sich in angemessener Zeit und mit hohen Qualitätsansprüchen den zu Pflegenden widmen können.
Hier, meine Damen und Herren, darf es keine Abstriche geben. Zwischen der Entlohnung im Pflegebereich und der Attraktivität entsprechender Berufe besteht ein unabweisbarer Zusammenhang. Eine angemessene Vergütung ist eine der Grundvoraussetzungen für die Gewinnung und die dauerhafte Bindung qualifizierten und motivierten Personals in einer schon heute durch Personalmangel geprägten Branche.
Der Bedarf an gut ausgebildetem Fachpersonal wächst in den nächsten Jahren stetig. Dieser Entwicklung muss durch angemessene Löhne und Gehälter Rechnung getragen werden. Im Sinne einer gerechten und sozialen Gesundheitspolitik muss es ein Kernanliegen der Landespolitik sein und auch bleiben, die Selbstständigkeit und die Lebensqualität älterer und alter Menschen zu erhalten. Dazu zählt auch die Möglichkeit des möglichst langen Verbleibs im häuslichen Umfeld und des Zugangs zu qualitativ hochwertigen Gesundheitsleistun
gen. 430 ambulante Pflegedienste mit rund 6.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind in MecklenburgVorpommern derzeit in der häuslichen Pflege tätig. Der Bedarf wird in den kommenden Jahren deutlich, um nicht zu sagen dramatisch zunehmen.
Pflegerinnen und Pfleger leisten sowohl körperliche als auch psychische Schwerstarbeit und damit einen wichtigen sozialen und gesellschaftlichen Beitrag in einer immer älter werdenden Gesellschaft. Ihre Tätigkeit verdient hohe Anerkennung und große Wertschätzung. Auch deshalb darf die Auseinandersetzung um angemessene Vergütungssätze nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden. Wir appellieren daher noch einmal an alle Beteiligten, die aufgenommenen Gespräche zu einem raschen Abschluss zu bringen, der den Anforderungen an eine hochwertige Pflege gerecht wird.
Sehr geehrte Damen und Herren! – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich darf noch mal erinnern, dass seit 2009 die Partner der Selbstverwaltung – auf der einen Seite die Kassen, auf der anderen Seite die Anbieter der häuslichen Krankenpflege – um eine Einigung im Vergütungsstreit ringen.
Worum geht es bei der häuslichen Krankenpflege? Auch hier möchte ich noch mal daran erinnern, es geht darum, dass Menschen, die eigentlich im Krankenhaus weiter betreut werden und gepflegt werden müssen, in ihre Häuslichkeit können unter der Voraussetzung, dass es eine ambulante häusliche Krankenpflege gibt, die weitere Leistungen erbringt. Es handelt sich also um kranke Menschen, die Pflege brauchen.
Und deshalb ist es meines Erachtens wichtig, und da teile ich die Auffassung der Koalitionsfraktionen und der GRÜNEN, dass diese häusliche Krankenpflege qualitativ gut erbracht werden muss, mit Fachkräften vor allem, und dass diese natürlich dann auch gut vergütet werden muss. Und deswegen ist es eine berechtigte Forderung, dass sich diese Qualität in Vergütungssätzen niederschlagen muss und dass Sorge dafür getragen werden muss, dass diese Vergütungssätze dann auch bei tarifgerechter Entlohnung bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der häuslichen Krankenpflege ankommen.
Die Leistungsanbieter hatten bisher zwei verschiedene Finanzierungssysteme und man hat versucht, diese zusammenzubringen zu einem Finanzierungssystem in den Verhandlungen. Und wie wir alle wissen, ist es eben nicht gelungen seit 2009, die Verhandlungen innerhalb der Selbstverwaltung zur Einigung zu bringen.
Auf der einen Seite warten diejenigen, die seit Jahren diese ambulante häusliche Krankenpflege in unserem Land machen, eigentlich auf höhere Vergütungssätze, weil sie erwarten, dass ihre Arbeit besser vergütet wird. Und auf der anderen Seite sagt die AOK Nordost, die diese Verhandlung federführend für die anderen Kassen
führt – und deswegen ist es Unkenntnis zu behaupten, dass es hier nicht auch um die Privatversicherten geht, es geht um alle Versicherten in diesen Verhandlungen –, diese AOK Nordost sagt, nein, wir müssen eher in den Vergütungen runter, weil wir in anderen Ländern wie in Brandenburg weniger ausgeben. Das ist der Konflikt von beiden Seiten.
Und ich hatte in der letzten Woche insbesondere mit Pfleger/-innen Gespräche geführt, die eben ganz konkret diese Arbeit vor Ort machen, und die verstehen ehrlich gesagt die Welt nicht mehr, dass sie seit Jahren diese wichtige Arbeit machen und dass es nicht mehr Geld geben soll für diese Arbeit, sondern dass die Vergütungssätze weniger werden sollen. Das verstehen sie nicht.
Und ich finde, das kann man gut nachvollziehen, denn wenn man diese Arbeit macht, hat man irgendwo die Erwartung, dass sie zukünftig auch besser honoriert wird und dass wir nicht die Diskussion führen, dass die Sätze sogar nach unten gehen sollen. Und weil diese Verhandlungen nicht zum Ergebnis geführt haben, ist die Selbstverwaltung dann den Weg gegangen, den auch das Gesetz vorsieht und der auch richtig ist, zunächst in ein sogenanntes Schiedsverfahren.
Innerhalb dieses Schiedsverfahrens waren beide Sei- ten – ich betone: beide Seiten – nicht gut genug in der Lage, ihre Forderungen transparent und gut darzustellen, sodass der Schiedser selbst in seinem Schiedsspruch sagt, mir fehlen bestimmte Unterlagen, bestimmte Sachen sind für mich nicht gut nachvollziehbar und deshalb spreche ich jetzt einen Spruch, der sozusagen sich nicht an vorgelegten Fakten orientieren kann, und hat einen Schiedsspruch gemacht, der aber in der Konsequenz zur Senkung des bisherigen Budgets führen würde.
Das ist natürlich einerseits, finde ich, eine Ohrfeige für beide Partner der Selbstverwaltung, weil man schon den Anspruch haben muss, nach dreijähriger Verhandlung, fast vierjähriger, irgendwie seine Forderung – entweder es muss weniger werden oder es muss mehr werden – gut nachzuweisen. Gleichzeitig ist dieses Problem wieder die Tür dafür, dass man weitere Gespräche führen kann.
Und deshalb haben mich die Partner der Selbstverwaltung gebeten, dass ein Mediationsverfahren angestrebt wird, und beide Partner der Selbstverwaltung haben mich gebeten, bei einer Suche nach einer Mediatorin oder einem Mediator zu helfen.
Herr Holter, es wurde ein Schreiben von beiden Partnern der Selbstverwaltung an mich gesandt, mit der Bitte, bei einem Mediationsverfahren zu helfen. Sie wissen, dass nach dem Schiedsspruch zunächst großer Frust war, insbesondere aufseiten der Pflegeverbände, und danach gab es von beiden Seiten das Ansinnen, noch mal Gespräche aufzunehmen. Diese Gespräche fanden...
(Helmut Holter, DIE LINKE: Ich denke, Sie waren bei Frau Tack, wo Sie sich darauf geeinigt haben, das Mediationsverfahren durchzuführen.)