Protocol of the Session on August 29, 2012

Und an der Stelle können Sie mal alle Ihre iPads zur Hand nehmen und die Seite des Landesamtes für Verfassungsschutz aufmachen.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Na, das machen wir jetzt nicht.)

Und dort schauen Sie mal, was Sie unter als aktuell bezeichnete Meldungen finden. Die letzte Meldung ist schon über ein Jahr alt. Das ist entweder armselig oder eine bösartige Täuschung der Öffentlichkeit.

(Michael Andrejewski, NPD: Es gibt keine Verfassungsfeinde mehr.)

Es gibt nur einen Fokus und der ist gegen alles Nationale gerichtet. Und dann wird sich auch noch damit begnügt, Internetmeldungen zu kommentieren. Mal reicht auch schon eine Leseempfehlung des NPD-Landesverbands, um eine Meldung zu generieren. Absurd! Linksextremismus findet sich sowieso nur in den Jahresberichten wieder, die ihrerseits aus den Internetdarstellungen zusammengeschrieben werden.

Was nützt Vertrauen in einen Geheimdienst, wenn dieser doch macht, was er will? Sie könnten 365 Tage im Jahr offene Tage beim Verfassungsschutz abhalten und Kampagnen in allen Lebenslagen starten: „Werde V-Mann, werde Denunziant, schütze die Demokratie!“ – das Vertrauen, das Sie meinen,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Werde weißer Wolf!)

ist nichts weiter als ein Gefühl, erzeugt durch Propaganda.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sie müssen es ja wissen, oder?!)

Das ändert allerdings nichts an der Arbeitsweise eines Geheimdienstes. Dessen Köpfe sind austauschbar, wie wir mehrfach erfahren haben – eine wahre Hydra der Demokratie,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Oh, jetzt geht er aber ab, Mensch. Jetzt geht er endlich ab.)

ohne Notwendigkeit der Veränderung.

(Heinz Müller, SPD: Das war aber kein deutsches Wort, ne?)

Auch wenn wir es für sinnvoll erachten, den Verfassungsschutz abzuschaffen, stimmen wir für die grundsätzlich öffentlichen Sitzungen der Kontrollkommission, schon allein deshalb, weil der Innenminister meint, selbst der Jahresbericht für politisch motivierte Straftaten sei nur für den Dienstgebrauch und unter Verschluss zu halten. Eine Gesamtschau auf die Dinge ist hilfreich, Staatspropaganda zu durchschauen, denn so hätte nicht mehr nur eine kleine Clique die Mög- lichkeit der Interpretation, um im Anschluss gleich wieder Hatz gegen die nationale Opposition zu betreiben.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das machen wir ja gar nicht. Das machen wir doch gar nicht.)

Denn manchmal genügt schon einfache Mathematik, um Ihre Lügen zu entlarven.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Na dann mal los!)

Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Das Wort hat nun der Fraktionsvorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Suhr.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Der letzte Versuch noch mal.)

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte zwei Vorbemerkungen machen. Ich werde jetzt, Herr Dachner, nicht auf den einen oder anderen Vorwurf – Populismus war so ein Beispiel oder Ähnliches – eingehen, aber ich möchte Ihnen zumindest einen Hinweis geben, weil Sie ja die grundsätzlichen Forderungen der GRÜNEN im Zusammenhang mit Neugestaltung der Sicherheitsarchitektur auf Bundes- und Landesebene eingeklagt haben: Bewegen Sie sich,

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

bewegen Sie sich mal auf die Seite der Bundespartei. Da gibt es am kommenden Wochenende, am Sonntag einen Länderrat. Im Rahmen des Länderrats wird genau diese Frage ein zentraler Punkt sein. Und da können Sie – zumindest im Augenblick – den Vorschlag des Bundesvorstandes, der erarbeitet worden ist mit einer ganzen Reihe von Landespolitikern, die dabei sein durften, einmal zur Kenntnis nehmen, und da finden Sie die entsprechende Antwort. Auf die aus meiner Sicht an der einen oder anderen Stelle unsachlichen Anmerkungen

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Na, na, na, na, na!)

Ihrer Person möchte ich nicht eingehen.

Das Zweite ist, meine zweite Vorbemerkung geht in Richtung des Kollegen Ritter. Ich stimme Ihnen uneingeschränkt zu. Das Thema ist viel umfassender und die Frage der Transparenz und der Offenheit ist ein Teilaspekt. Und ohne Frage werden wir uns, finde ich, oder sollten wir uns auch in Mecklenburg-Vorpommern mit der Frage beschäftigen, was ist denn die Reaktion auf die Geschehnisse. Und da kann man, finde ich, nicht ausblenden im Sinne von, na ja, wir haben bis auf einen Vorgang, der lange zurückliegt, nichts damit zu tun gehabt, sondern ganz grundsätzlich, wie stellen wir uns hier zukünftig auf. Ich finde, das ist ein absolut berechtigter Eindruck. Aber, und das nehme ich für uns in Anspruch, wir sehen da in der Tat einen ersten Schritt.

Und, Herr Dachner, es ist besser als überhaupt kein Schritt, finde ich.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Sehr richtig.)

Und deshalb lassen Sie mich auf den Vorwurf eingehen, wir könnten ja, das würde ja die Gesetzeslage hergeben, wir könnten ja öffentliche Sitzungen beantragen (da wür- de man dem vielleicht auch schon folgen). Da lohnt sich, finde ich, doch ein Blick in die Praxis: Wie tagt denn

dieses Parlamentarische Kontrollgremium, wie tagt denn die Parlamentarische Kontrollkommission?

Unter Ausschalten des Handys geht man in Räumlichkeiten und der entsprechende Antrag, das wissen Sie ganz genau, der kommen würde, hätte überhaupt keine Wirkung, weil schlicht und ergreifend überhaupt niemand da wäre, der in irgendeiner Form an dieser Sitzung teilnehmen könnte. Und ich glaube, dass der „Nordkurier“, dass Michael Seidel mit ihrem Anspruch auf Öffentlichkeit, den sie auf dem Rechtswege versucht haben durchzusetzen, im Grundsatz auf der richtigen Fährte sind.

(Heiterkeit bei Minister Lorenz Caffier)

Weil die nicht öffentlichen, Herr Caffier, die nicht öffentlichen PKK führen im Ergebnis auch dazu, dass selbst Anfragen von Abgeordneten aus dem Landtag, die im Innenbereich angesiedelt sind, nicht beantwortet werden können.

Und Sie sind alle nicht mit einem Wort auf den Paradigmenwechsel, den wir vorhaben, eingegangen, indem wir schlicht und ergreifend umdrehen wollten und dem berechtigten Interesse der Öffentlichkeit nachkommen wollten und uns Gedanken dazu machen, was könnten die möglichen Dinge sein, die öffentlich beraten werden können oder nicht. Im Antrag steht explizit drin, dass auch wir weiterhin sehen, dass Geheimschutzinteressen gewahrt werden müssen und dass man selbstverständlich an der Stelle begründet die Nichtöffentlichkeit herstellen muss. Übrigens, in Berlin, ich will das noch mal wiederholen, in Berlin funktioniert es. Und in NordrheinWestfalen, unter Beteiligung der SPD, wird dies geprüft.

Und ich will schließen mit einer Anmerkung: Ich bin überhaupt nicht einverstanden mit der Ausführung des Innenministers, der sagt, na lasst uns doch erst mal die Abschlussberichte der Untersuchungsausschüsse abwarten. Ich glaube, bereits heute, und das bestätigen übrigens auch Mitglieder aus der CDU, gibt es schon so viele Erkenntnisse, die deutlich machen, es muss sich etwas verändern, wir müssen darauf reagieren, also dass man nicht notwendige Schritte weiter schieben muss. Und die Reaktion heute des Innenministers, also des Bundesinnenministers zeigt, wir sind mitten in der Diskussion angekommen. Es wird an dieser Stelle schon wieder zurückgerudert.

(Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Das, meine Damen und Herren, ist aus meiner Sicht der falsche Weg. Offenheit und Transparenz ist ein wesentliches Element, um wieder Vertrauen herzustellen. Und deshalb, ich weiß, dass es nicht passiert, würde ich mich sehr freuen, wenn Sie der Diskussion Raum geben würden, und zwar öffentlichen Raum geben würden, indem Sie in den Ausschuss überweisen. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich schließe die Aussprache.

Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1025 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss sowie zur Mitberatung an den Europa-

und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gegenprobe. – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der SPD und der CDU abgelehnt worden, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD-Fraktion.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Beschlussempfehlung...

Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass der Gesetzentwurf gemäß dem Paragrafen 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt wird.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes MecklenburgVorpommern, Drucksache 6/1058.

Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses (1. Ausschuss) gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) – Drucksache 6/1058 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Petitionsausschusses, der Abgeordnete Herr Dachner.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Auf der Drucksache 6/1058 liegen Ihnen eine Beschlussempfehlung und der Bericht des Petitionsausschusses vor zum Abschluss von insgesamt 445 Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes. Diese Zahl ist an sich schon sehr beachtlich und wird natürlich noch beeindruckender, wenn man betrachtet, dass wir, der Petitionsausschuss, Ihnen schon vor der Sommerpause eine Sammelübersicht, also zur letzten Landtagssitzung, zum Abschluss von 400 Eingaben übergeben haben.

In der aktuellen Beschlussempfehlung empfiehlt Ihnen der Petitionsausschuss zu 411 Petitionen einen Sachbeschluss und zu weiteren 13 Fällen die Abgabe an die für die Bearbeitung zuständigen Länder beziehungsweise den Deutschen Bundestag. Bei weiteren 21 Eingaben muss gemäß Paragraf 2 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes von einer sachlichen Behandlung allerdings abgesehen werden. Der Petitionsausschuss empfiehlt Ihnen in 6 Fällen, die Petitionsverfahren abzuschließen, weil das Handeln der jeweiligen Verwaltungen nicht zu beanstanden ist. Diese Empfehlung gibt der Petitionsausschuss allerdings immer nur dann, wenn im Ergebnis der Sachaufklärung und der Beratung im Ausschuss die Behörde nicht nur rein formell die Eingabe eingestellt oder abgeschlossen hat, sondern auch versucht hat, dem Bürger zu erklären, warum diese Eingabe nur so entschieden werden kann.

Das liegt natürlich letzten Endes auch in der Natur der Sache, dass nicht jede Eingabe des Bürgers auch in seinem Interesse positiv abgeschlossen werden kann. Das versteht sich, glaube ich, von selbst. Aber gerade in

diesen Fällen kommt es uns darauf an, dass wir den Bürgern auch erklären, warum wir zu solcher Entscheidung der Ablehnung kommen müssen. Das, glaube ich, stärkt das Vertrauensverhältnis zwischen uns und den Bürgern.