(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Wenig emotional, würde ich sagen. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD)
die bisherigen Regelungen im Verfassungsschutzgesetz quasi in ihr Gegenteil verkehren, obwohl Ihnen der Minister schon deutlich gesagt hat, dass das mit den schutzwürdigen Interessen sowohl unseres Landes als auch den schutzwürdigen Interessen Einzelner unvereinbar ist.
Und Ihre Forderungen belegen eigentlich für uns nur eines, nämlich Ihr Misstrauen in eine wichtige Institution unseres demokratischen Rechtsstaates, welche gerade zur Sicherung der Demokratie notwendig ist. Ganz offensichtlich fehlt Ihnen das Vertrauen in die parlamentarische Kontrolle, und das, obwohl Sie in vielen Bundesländern in den Parlamentarischen Kontrollkommissionen sitzen und seit Herbst letzten Jahres auch in unserem Land der Parlamentarischen Kontrollkommission angehören.
Und da stellt sich manchmal schon die Frage, ob Sie vielleicht auch gegenüber Ihren eigenen Mitgliedern in den Parlamentarischen Kontrollkommissionen in den anderen Bundesländern Misstrauen hegen, denn so muss es irgendwie anmuten, wenn Sie die Unterstützung der Öffentlichkeit suchen. Denn an einem Informationsdefizit selbst kann es ja irgendwie nicht liegen, sonst hätten Sie nämlich jederzeit eine Sondersitzung der Kommission beantragen und Ihrer Kontrollpflicht, wie mein Kollege Dachner schon gesagt hat, nachgehen können. Oder: Aus Sicht der CDU-Fraktion kann ich nicht nachvollziehen, dass es Anlass zum Zweifel an der Wirksamkeit der parlamentarischen Kontrolle des Landesverfassungsschutzes gibt.
Und im Übrigen, auch wie Herr Dachner sehe ich, die Nichtöffentlichkeit der Beratungen hat sich bewährt, und das ist auch weiter sinnvoll, es nicht öffentlich zu lassen. Aber gerne will ich noch mal erwähnen, dass es nach dem Verfassungsschutzgesetz ja eben nicht ausgeschlossen ist, dass öffentliche Sitzungen abgehalten werden können, und zwar genau dann, wenn Sie ein Bedürfnis nach Herstellung der Öffentlichkeit in den Sitzungen verspüren und eben öffentliche Geheimschutzin
Dann hat Herr Dachner doch vollkommen recht. Dann stellen Sie doch den Antrag auf Herstellung der Öffentlichkeit in der Sitzung! Das haben Sie wirklich – also ich bin dabei – in meiner Anwesenheit jedenfalls noch nie getan.
Bitte werfen Sie noch mal einen Blick ins Gesetz und beachten Sie doch einfach dort mal den Wortlaut! Dann ist Ihr Antrag schon deutlich weniger nachvollziehbar.
Und unser Verfassungsschutzgesetz sieht eine parlamentarische, und ich betone: eben eine parlamentarische Kontrollkommission vor. Nach dem Verfassungsschutzgesetz ist die eben das Gremium des Landtages, mit dem die Legislative die Arbeit der Exekutive überwacht. Und insofern geht Ihr Argument, dass die Öffentlichkeit sozusagen Voraussetzung und wichtigstes Element der parlamentarischen Kontrolle ist, absolut fehl.
Meine Damen und Herren, Sie erhöhen auch nicht das Vertrauen in die Arbeit der Verfassungsschutzbehörden, wenn Sie die Sitzungen grundsätzlich öffentlich abhalten wollen. Sie erliegen da nach unserer Auffassung einfach einem tiefen Irrtum. Sie würden nämlich nur eines erreichen: Sie würden die Schlagkraft und vor allen Dingen aber auch die Kontrolltiefe – und das ist ja wichtig – der Parlamentarischen Kontrollkommission schwächen. Und deshalb, meine Damen und Herren, verwundert uns Ihr Antrag ein weiteres Mal.
Wir können nachvollziehen, dass Sie mit Ihrem Antrag auf die Geschehnisse um die rechtsextremistische Terrorzelle NSU anspielen.
Man kann auch nicht verhehlen, dass der Verfassungsschutz in der Vergangenheit offenbar nicht immer erfolgreich war, und ich sage jetzt, bundesweit nicht immer erfolgreich war.
Aber wenn es Ihnen um eine Steigerung des Vertrauens geht, wenn das der eigentliche Grund ist, dann bedarf es eben völlig anderer Überlegungen als der Ihrigen.
Und Peter Ritter hat hier durchaus einige Überlegungen angesprochen, nur sie finden eben in dem Antrag, Herr Ritter, überhaupt nicht statt. Und wenn Sie dann sagen, dass der Antrag nicht ganz stimmig und etwas holprig daherkommt, dann ist das, finde ich, eine freundliche Aussage zwischen zwei Oppositionsfraktionen. Man kann das auch deutlicher sagen,
will ich jetzt gar nicht, hat vorhin mein Kollege Dachner schon gemacht, und ich will ja nicht emotional werden.
Also zum Schluss noch einmal ganz klar: Die Verfassungsschutzbehörden sind ein grundgesetzlich geforderter Bestandteil eben einer wehrhaften Demokratie, zu der sich die Gründerväter der Bundesrepublik Deutschland schon vor vielen, vielen Jahren bekannt haben.
(Stefanie Drese, SPD, und Maika Friemann-Jennert, CDU: Und Mütter. – Heinz Müller, SPD: Und die Mütter auch.)
Und was uns so wichtig ist, die sind eben aber auch unverzichtbarer Bestandteil im Kampf gegen den politischen Extremismus, egal ob von rechts oder von links. Und niemand käme doch auf die Idee, sein Auto zu verschrotten, nur weil es am Kotflügel eine Schramme hat. Der Verfassungsschutz in unserem Land leistet – und ich betone: in unserem Land – eine gute Arbeit, und die Kontrolle, meine ich, und ich bin seit Jahren dabei, funktioniert.
Alles in allem muss ich deshalb sagen: Also es tut mir leid, aber Ihrem Antrag können wir einfach nichts abgewinnen. Und demzufolge lehnen wir ihn ab. – Danke.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Oh, der weiße Wolf spricht jetzt. – Heinz Müller, SPD: Ooh! – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Aufrüstung des Verfassungsschutzes.)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir begrüßen die Forderung, die Sitzung der Parlamentarischen Kontrollkommission künftig grundsätzlich öffentlich abzuhalten.
(Manfred Dachner, SPD: Weil Sie dabei sein wollen. – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Genau, weil Sie da dabei sein wollen.)
Der Verfassungsschutz war schon mehrfach Thema dieses Landtags. Zuletzt forderten wir von der NPD dessen Auflösung.
und stellten abermals unter Beweis, dass Sie zu einer sachlichen Auseinandersetzung nicht in der Lage sind.
Selbst erklärte Gegner von Geheimdiensten, die angeblich für die Abschaffung des Verfassungsschutzes eintreten, wie Herr Koplin, der jetzt leider wieder nicht anwesend ist,
nutzen die Gelegenheit nicht, um sich deutlich zu positionieren. Auch ohne Konfrontation mit der eigenen Stasivergangenheit und ohne Wahlkampf hätte er die Gelegenheit gehabt, seine Haltung zum Ausdruck zu bringen.
Zur parlamentarischen Kontrolle des Inlandsgeheimdienstes hatte ich an dieser Stelle auch schon einmal ausgeführt.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das haben wir schon vergessen. – Dr. Margret Seemann, SPD: Dann brauchen wir ja nicht den zweiten Aufguss.)
bei der alle Beteiligten so tun, als hätten sie den Geheimdienst im Griff. Und in den meisten Fällen wird das tatsächlich geglaubt.
Daran wird sich auch nichts ändern, wenn die Öffentlichkeit der Sitzung hergestellt wurde. Nur weil die Treffen und Tagesordnungen und Protokolle dann nicht mehr geheim sind, wird sich der Geheimdienst doch nicht in die Karten schauen lassen. Nun ja, die Informationen sind dann nicht mehr exklusiv, aber das erwartet doch hier niemand ernsthaft, dass die dann auf einmal von irgendwelcher Brisanz sein werden. Der Dienst wird immer nur so viel preisgeben, wie er für angemessen hält. Das, was wir als ständige Skandale mit Verfassungsschutzbeteiligung wahrnehmen, wird der Dienst nie freiwillig rausrücken. Entweder – und das sind wohl die meisten Fälle – kommen derartige Affären ans Licht, weil irgendein inkompetenter Schlapphut Fehler macht oder der öffentliche Druck die Entscheidungsträger in die Enge treibt.
Der vorliegende Gesetzentwurf der GRÜNEN-Fraktion zeigt einmal mehr, dass Sie nach wie vor in Ihrer kleinen bunten, heilen Welt herumtoben und meinen, mit der Schaffung des Öffentlichkeitsprinzips in der Parlamentarischen Kontrollkommission wären alle Probleme gelöst. Der Verfassungsschutz wird sich nicht kontrollieren lassen. Was will die Öffentlichkeit denn auch mit so toll aufbereiteten Informationen?!
Und an der Stelle können Sie mal alle Ihre iPads zur Hand nehmen und die Seite des Landesamtes für Verfassungsschutz aufmachen.