Nur unter dieser Maßgabe einer Vorbildwirkung durch das Land können theoretische Zielsetzungen von Steigerung der Energieeffizienz und Umweltfreundlichkeit einer dringend notwendigen praktischen Umsetzung zugeführt werden. Umso weniger ist nachvollziehbar, dass auch diese wirklich konstruktiven Vorschläge sowohl vonseiten der Linkspartei als auch vonseiten der Bündnisgrünen in den Ausschüssen von den Regierungskoalitionsparteien SPD und CDU abgelehnt werden. Im Gegenteil, eine schlichtweg nicht vorhandene Diskussionskultur kennzeichnet in diesem Zusammenhang die Ausschussarbeit.
Zu Paragraf 9 Absatz 7: Meine Damen und Herren, hinsichtlich der von uns vorgeschlagenen Dynamisierung des Mindestlohnes in Anpassung an den Inflations- index können wir nur erneut nochmals zum Ausdruck bringen, wie wichtig eine Anpassung wäre, und dieses nicht zuletzt vor dem Hintergrund stärker werdender Inflationstendenzen, die eine Begleiterscheinung der aktuellen Krise sind. Bleibt der Mindestlohn über einen Zeitraum von mehreren Jahren auf einem Niveau von 8,50 Euro festgeschrieben, können wir die heutige Diskussion, meine Damen und Herren, zur Einführung eines Mindestlohnes erneut aufmachen, da wir uns mit 8,50 Euro dann bereits im Niedriglohnsektor befinden, den wir heute,
(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie müssen mal die Vorlagen lesen. – Zuruf von Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Vincent Kokert, CDU: Ich glaube, Sie haben das gar nicht gelesen. Das ist das Schlimme. – Udo Pastörs, NPD: Gelesen hat sie es schon, aber verstanden nicht.)
entsteht auch den Kommunen ein Verwaltungsmehraufwand. Wir vertreten die Auffassung, dass hinsichtlich dieses Verwaltungsmehraufwandes das Konnexitätsprinzip greift. Konnexität heißt, dass das Land, wenn es die Kommunen zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben verpflichten will und dies zu einer Mehrbelastung der Kommunen führt, einen entsprechenden finanziellen Ausgleich schaffen muss. Das heißt, wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen.
Das bedeutet, dass der durch die Berücksichtigung zusätzlicher Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge entstehende Verwaltungsmehraufwand durch das Land zu erstatten ist. Die zusätzlichen Kriterien für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen wirken allerdings als preisbildende Faktoren. Wenn sich die Ausgaben der Kommunen dadurch erhöhen, so liegt dies nicht daran, dass das Land den Kommunen eine neue Aufgabe übertragen hat. Der sich möglicherweise erhöhende Vertragsmehraufwand wird nach der von uns vorgeschlagenen Regelung daher nicht ausgeglichen. Auch das Land Brandenburg ist diesen Weg gegangen. Insofern ist das durchaus machbar, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Tja, die Geschichte des Vergabegesetzes ist eine sehr lange, es wurde schon darauf eingegangen. Die wichtigste Botschaft ist, denke ich mal, dass diese Geschichte heute vorläufig ein Ende finden wird.
Ich danke ausdrücklich Herrn Schulte für seine Ausführungen. Er ist ja im Großen und Ganzen schon mehr oder weniger auf die Differenzen, die in der Auffassung bestehen, exzellent, denke ich, eingegangen und hat das wirklich sehr sachlich erklärt. Ich danke Ihnen recht herzlich dafür.
Frau Gerkan, Sie beklagen hier die schlechte Diskussionskultur, begründen es mehr oder weniger damit – ich interpretiere das so –, wenn Ihre Auffassung nicht die unsere Auffassung ist, dann ist das für Sie schlechte Diskussionskultur. Ich denke mal, das ist es eben nicht, also keine schlechte Diskussionskultur, sondern sachliche Argumente haben eben überwogen, und dass man diskutiert, das ist wohl üblich und da müssen Sie nicht so daherreden.
Meine Damen und Herren, ich hatte bereits in der Ersten Lesung geäußert, dass ich eine differenzierte Auffassung zu Mindestlöhnen habe, da habe ich nie einen Hehl draus gemacht. An dieser Haltung hat sich auch nichts geändert.
Betonen möchte ich aber explizit, der Mindestlohn im Vergabegesetz ist für die Wirtschaft – und das ist gerichtet an die Verbände –, ist für die Wirtschaft unschädlich. Er führt im Wesentlichen dazu, dass das Land die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an Bedingungen knüpft – das ist der Inhalt dieses Gesetzes –, und diese Bedingung ist, dass ein Mindestlohn oder eine Lohnuntergrenze von 8,50 Euro bezahlt wird. Im Gegenzug erklärt das Land, dass es auch bereit ist, den Preis dafür zu bezahlen. Das Land nimmt dazu zusätzliches Geld in die Hand, das ist ja gestern auch in der Haushaltsdebatte erwähnt worden.
Ich kann also an diesem Änderungsgesetz mit der Einführung der Lohnuntergrenze von 8,50 Euro nichts Verwerfliches erkennen. Und auch die umfangreiche Anhörung im Wirtschaftsausschuss – darauf sind wir heute noch nicht eingegangen –
Ja, stimmt, Herr Holter, entschuldigen Sie, Sie sind kurz darauf eingegangen, aber in eine andere Richtung.
Auch die umfangreiche Anhörung im Wirtschaftsausschuss, denke ich, hat meines Erachtens keine substanziellen Argumente hervorgebracht, die die Änderung am Vergabegesetz als großes Problem identifizieren, im Gegenteil. Ich kann zwar nachvollziehen, dass das Thema Mindestlohn für die Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter der Wirtschaft per se ein Reizthema ist,
die Argumente, die in der Anhörung gebracht wurden, waren aber überwiegend damit begründet, dass die Änderung des Vergabegesetzes aus verfassungsrechtlichen Gründen abzulehnen sei. Ich halte dieses Argument für nicht stichhaltig. Die umfangreiche Begründung des Gesetzentwurfes gibt hier, wie ich finde, sehr plausible Antworten. Gleichwohl steht natürlich jedem, der meint, dass elementare Rechte verletzt worden sind, der Klageweg offen.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Vergabegesetzes legt für alle Auftragsvergaben ein Mindestarbeitsentgelt von 8,50 Euro in der Stunde fest. Den Kommunen bleibt für eigenfinanzierte Maßnahmen – es wurde schon ausführlich darauf eingegangen – freigestellt, ob sie diese Vorgabe ebenfalls anwenden. Für die Inanspruchnahme von Landesförderungen soll die Anwendung durch entsprechende Förderrichtlinien grundsätzlich vorausgesetzt werden, vorausgesetzt. Ausdrücklich einbezogen werden Arbeitnehmerentsendungen und Nachunternehmerverhältnisse.
Herr Schulte, ich will nicht weiter darauf eingehen, was Herrn Holters Vorwurf betrifft in Bezug auf kommunale Selbstverwaltung und Konnexität. Wir haben lange und breit darüber diskutiert, gerade was die Konnexität angeht, und haben es uns wirklich nicht einfach gemacht, aber wir sind genau zu dieser Auffassung gekommen, dass wir da eben keine Konnexität sehen.
Das bestehende System der Kontrollen und Sanktionen wird auf die Verpflichtung zur Zahlung eines Mindestarbeitsentgeltes ausgedehnt und hierzu trägt eine Vorschrift über die Verhängung einer Auftragssperre bei schuldhaften Pflichtverletzungen bei.
Ergänzt wurde im Ausschuss eine Entschließung, die das Ziel hat, das Gesetz – Herr Eifler hatte das in seiner Einbringung gesagt – bis zum 31. März zu evaluieren. Und die Evaluation soll insbesondere die Wirkung des Gesetzes auf die Lohnsituation der Beschäftigten im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe prüfen, die Auswirkungen auf kleine und mittelständische Unternehmen, einschließlich des Handwerks, und die Arbeit der öffentlichen Auftragsvergabestellen im Rahmen dieses Gesetzes sowie die im Gesetz vorgesehenen Kontroll- und Sanktionsmechanismen.
Ich halte diese Entschließung für sehr sinnvoll. Die Evaluation wird, da bin ich sicher, im Ergebnis dabei helfen, die Kritiker aus den Verbänden von der Unschädlichkeit des Gesetzes zu überzeugen.
Ich würde mich freuen, wenn wir heute mit breiter Mehrheit – und ich habe das ja auch jetzt vernommen – dem Antrag der Koalitionsfraktionen zustimmen. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE wird jedenfalls heute keine Mehrheit erhalten. Unser Antrag, der Antrag der CDU und SPD, regelt das, was geregelt werden muss. Wer öffentliche Aufträge annimmt, soll anständige Löhne bezahlen.
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE setzt auf Überregulierung und Bevormundung. Er ist in der Regelungsbreite aus meiner Sicht einfach schier überzogen.