Das ist in einem Land, in dem in der Verfassung dieses Landes drinsteht, dass Männer und Frauen gleich zu behandeln sind, da ist das keine soziale Frage, sondern das ist eine zutiefst demokratische Frage, dass alle gemeinsam dafür sorgen, dass es keine Unterschiede gibt, auch nicht bei der Entgeltbezahlung.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Vincent Kokert, CDU: Sehr richtig, Herr Schulte.)
das wirklich Schlimme an der Sache ist, das, was Sie hier beantragen, ist nichts anderes, als den Leuten Sand in die Augen zu streuen.
Weil was bedeutet es nämlich? Das bedeutet doch nur eins: Im Rahmen eines Auftragsvergabeverfahrens wird diese Abforderung gestellt. Und wissen Sie, wie die beantwortet werden wird? So, wie zu 99 Prozent bei allen anderen Punkten, die es im Vergabeverfahren gibt, die Anforderung nachgewiesen wird: Da wird der Auftraggeber eine Eigenerklärung abgeben und da wird dann drinstehen, ich, das Unternehmen XY, bezahle meine männlichen und weiblichen Beschäftigten im Rahmen dieses Auftrages gleich. Das ist der qualitative Fortschritt, den Sie im Rahmen dieses Gesetzes hier tatsächlich einbringen wollen. Und wenn man das nicht nur noch als Sandin-die-Augen-Streuen bezeichnen darf, dann weiß ich wirklich nicht, was Sie hier noch gesetzlich erreichen wollen.
Herr Abgeordneter Schulte, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Herrn Ritter? (Zustimmung)
Herr Schulte, würden Sie mir zustimmen, dass es Realität im Land ist, dass Frauen im gleichen Beruf immer noch weniger verdien als Männer, und damit die Wirklichkeit mit dem Verfassungsanspruch noch nicht in Übereinklang ist?
Ja, natürlich stimme ich Ihnen da zu, Herr Ritter. Ich wäre ja weltfremd, wenn ich das bestreiten würde. Das, was ich Ihnen aber,
(Vincent Kokert, CDU: Da ändert Ihr Satz aber auch nichts dran, Herr Ritter, da ändert Ihr Satz aber auch nichts.)
was ich Ihnen aber, Herr Kollege Ritter, was ich Ihnen sage, ist, nicht der Umstand, dass hier die Männer und Frauen bei gleicher Tätigkeit gleich bezahlt werden,
was ich Ihnen sage, ist, dass das, was Sie hier beantragen, nicht für fünf Pfennig geeignet ist, diesen Zustand zu ändern, und das ist doch das Problem.
Sie betreiben hier Augenwischerei und Sie glauben, Sie können den Menschen in diesem Land klarmachen,
indem Sie einfach in einen Gesetzentwurf reinschreiben, wir wollen hier, dass das gleichgemacht wird, dass es dann gleich wäre. Wenn das die Möglichkeit wäre, dann würde es seit 50 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland dieses Problem nicht mehr geben, weil es steht seit 1949 im Grundgesetz drin,
und auch das hat nicht dazu geführt, dass sich an dieser Situation wirklich etwas Gravierendes ändert.
Und da kommen Sie mit Ihrem Änderungsantrag und glauben allen Ernstes, Sie können die Welt damit retten, Herr Kollege Ritter.
Welche Handlungsmöglichkeiten würden Sie denn vorschlagen, um diese seit 1949 nicht erfüllte Grundgesetzlage im Land endlich einmal umzusetzen? Davon habe ich noch nichts gehört.
Das kann ich Ihnen gerne sagen, Herr Kollege Ritter. Also, ich trage dann gerne zu Ihrem Erkenntnisgewinn bei:
wo ein – ich vereinfache das jetzt mal von der Formulierung her –, ein Entgeltgleichbehandlungsgesetz gefordert
wurde. Der springende Punkt, der springende Punkt, Herr Ritter, ist nämlich nicht, sich hinzustellen und zu sagen, da habe ich hier den Herrn A und da habe ich dort die Frau B und jetzt gucke ich mal, was der eine bekommt, und jetzt gucke ich, was der andere bekommt. Wenn die Welt so einfach wäre, dann könnten wir die Probleme auch mit Ihren Vorschlägen lösen, aber leider ist die Welt nicht so einfach. Das Problem fängt nämlich damit an, dass es relativ einfach ist, auch heute noch durch arbeitsvertragliche oder tarifvertraglich Bestimmungen zu sagen, die Arbeit, die der eine macht, ist halt doch nicht vergleichbar mit der Arbeit, die der andere macht. Und da müssen Sie rankommen, um tatsächlich überprüfen zu können, ob das berechtigterweise geschehen ist, eine entsprechende Differenzierung, oder ob das tatsächlich nur dazu dient, um unterschiedliche Entgelte zu bezahlen.
Also, Herr Kollege Ritter, ich besorge Ihnen auch gerne die Bundestagsdrucksache, dann können Sie das gerne nachlesen. Vielleicht bringen Sie ja irgendwann dieser Tage, das würde mich dann auch nicht wundern, als Linksparteifraktion das hier mit einem entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag ein. Gut, dann würden wir sagen, dafür sind wir nicht zuständig.
Aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es ging mir einfach nur noch mal darum, ich begrüße es, Herr Kollege Holter,
ich begrüße es, dass es einen breiten Konsens bei wichtigen Fragen zu diesem Thema gibt. Aber ich bitte dann auf der anderen Seite auch, diesen Konsens nicht dadurch wieder infrage zu stellen, dass hier Scheinargumente erbracht werden, die wirklich nichts mit der Sache zu tun haben und die nur dazu dienen, einen politischen Wahlkampf zu führen, der längst schon geschlagen worden ist, denn im September letzten Jahres haben die Wähler darüber abgestimmt, wer hier Entscheidungen treffen soll, und damit müssen Sie nun auch leben können. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Vergabegesetz ist pünktlich gekommen. Entgegen allen Unkenrufen, die vor allen Dingen aus der Opposition gekommen sind,
wir würden die Koalitionsvereinbarung nicht umsetzen können, muss ich Ihnen heute sagen, wir sind sogar termintreu bis auf den letzten Tag geblieben.
Wir haben angekündigt, das im Mai im Landtag vorzulegen. Das ist geschehen. Es gab eine Anhörung zu diesem Thema und es gibt heute die Zweite Lesung. Eines der wichtigsten Gesetze dieser Großen Koalition wird damit sehr zeitnah umgesetzt. Und ob es nun mit Mindestlohn oder Lohnuntergrenze bezeichnet wird, Fakt ist,