Wir sind auch für die Dynamisierung und deswegen ist es meines Erachtens ein Stück widersprüchlich, wie die GRÜNEN hier ganz konkret argumentieren.
Das, glaube ich, ist eine Frage, die hier einfach mal ausgesprochen werden muss, denn wir sind uns sicher – da sind wir uns dann wieder einig –, dass wir bei den 8,50 Euro in keinster Weise stehen bleiben dürfen, sondern dass hier tatsächlich eine Ausgangssituation geschaffen werden muss. Und da stimmen wir dann wieder überein, das will nämlich die Koalition nicht, dass man eine Lohnuntergrenze, wie die CDU sagt, den Mindest
lohn jetzt festschreibt, aber das nicht als Dogma versteht, sondern mit Evaluierung und anderen Maßnahmen tatsächlich immer überprüft und dann zu einer Dynamisierung kommt. Und wir beide hätten es für gut befunden, wenn tatsächlich die Dynamisierung schon zwingend in dem Gesetz formuliert ist. Daher ja auch die Änderungsanträge, die sowohl von Ihnen – ich spreche jetzt zu Ihnen –, in Ihrem Änderungsantrag, aber auch mit unseren Änderungsanträgen ganz konkret hier gestellt wurden. Also deswegen hätte ich mir gewünscht, die GRÜNEN hätten gleich gesagt, 10 Euro und da setzen wir die Dynamisierung ganz konkret an.
Meine Damen und Herren, im Gegensatz zu dem, was vor einem Jahr hier diskutiert wurde, ist es so, dass dieses Gesetz, also das Gesetz, welches von der Koalition vorgestellt wird, nun tatsächlich angenommen wird und dass keiner sich gefunden hat, der dieses Gesetz ablehnt. Die Einführung eines Mindestlohnes für die Beschäftigten und für das Image unseres Landes ist von großer Bedeutung. Das ist unstrittig. Wir haben unsere Kritik deutlich zum Ausdruck gebracht. Wir halten es für einen halben Schritt, den Sie gegangen sind, ich habe das argumentiert. Nicht alle werden von diesem Gesetz profitieren, aber der Schritt ist insofern richtig und wichtig, und in Richtung Frauenförderung werden Sie vielleicht noch eines Tages zu entsprechenden Erkenntnissen kommen,
genauso wie es bei notwendigen sozialen und ökologischen Kriterien wichtig ist, diese auch gesetzlich zu verankern.
Abschließend, meine Damen und Herren, möchte ich wirklich auf die politische Bedeutung der heutigen Entscheidung hinweisen. Ich halte das auch, Herr Kokert, wenn ich das sagen darf, für eine riesige Entwicklung und zu begrüßende Entwicklung bei der CDU. Ich weiß, dass Sie in Ihrer Partei heiße Diskussionen hatten. Ich kenne ja nun auch viele CDU-Mitglieder und Unternehmerinnen und Unternehmer, die gar nicht begeis- tert sind von den Entscheidungen, die hier getroffen werden. Das kann man ja mal so offen sagen. Und trotzdem bin ich der Überzeugung, nach einer jahrelangen Diskussion – und wir haben jahrelang darum gekämpft, dass der Mindestlohn gesetzlich verankert wird, nicht nur auf Bundesebene mit einem flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn, sondern auch mit den Landesmöglichkeiten, und ein Landesvergabegesetz bietet dazu die Möglichkeit – sehen wir daran, dass das Primat der Politik hergestellt wird, und mit der gesetzlichen Vorschrift, dass öffentliche Aufträge zu Mindestlohnbedingungen vergeben werden, kommen wir diesem Schritt ein Stück näher.
Der jahrelange Kampf, der jahrelange Kampf hat sich gelohnt. Wir wollten und wir wollen mehr, das ist bekannt. Die Zeit ist längst über 8,50 Euro hinweggegangen. Auch das ist bekannt und ich habe nach wie vor den Optimismus und die Hoffnung, dass die Koalition hier zu anderen Erkenntnissen kommt. Noch sind Sie nicht so weit. Sie werden heute sicherlich auch die Änderungsanträge von uns wieder ablehnen. Schade! Uns ist aber die Rückgewinnung des Politischen und damit die Verankerung
eines Mindestlohnes in dem Landesvergabegesetz so wichtig, dass wir Ihrem ersten Schritt in diese Richtung mehrheitlich zustimmen werden. – Danke.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit seinem letzten Wort hat mir der Kollege Holter ja quasi schon, na ja, meine Angriffslust auch ein bisschen wieder genommen,
aber ich denke mal, es sind hier Fragen aufgeworfen worden und es ist auch heute der Zeitpunkt, um auf diese Fragen zu antworten, und dann will ich mal anfangen mit der Verpflichtung von Kommunen, die Sie hier angesprochen haben.
Sehr geehrter Kollege Holter, ich habe fünf Jahre lang in der letzten Wahlperiode, fünf Jahre lang in der Enquetekommission zur „Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“ gesessen und ich habe in den fünf Jahren, in denen ich da gesessen habe, regelmäßig von den Vertretern oder von den von Ihnen benannten Mitgliedern der Kommission – in erster Linie von Frau Kollegin Měšťan und dem Kollegen Methling, die ich persönlich sehr geschätzt habe und die ich auch heute noch sehr schätze – immer wieder eine Kernaussage gehört: wenn es irgendwie zu vermeiden ist, dann bitte doch nicht die Kommunen gesetzlich mehr als nötig zu verpflichten. Das ist die Kernaussage aus Ihren Reihen gewesen.
Und dann muss man heute an dieser Stelle einmal eins ganz klarstellen: Ich kann es natürlich so machen. Je nachdem, wo ich bin, mache ich mal die Äußerung oder mache ich mal die Äußerung. Ich kann mich natürlich in einer Enquetekommission hinstellen und den kommunalen Spitzenverbänden nach dem Mund reden, wenn die sagen, oh, wir möchten möglichst wenig verpflichtende Aufgaben haben. Und ich kann mich dann hier im Plenarsaal hinstellen und sagen, oh, wir müssen aber die Kommunen verpflichten, dass sie das tun. Das kann ich alles machen, aber ob das glaubwürdige und in sich konsistente Politik ist, mit der man nachher auch tatsächlich Erfolg hat, das müssen Sie selber beurteilen können und das werden sicherlich auch die Wählerinnen und die Wähler und die Menschen in diesem Land beurteilen.
Und wir haben, sehr geehrter Kollege Holter, wir haben lange überlegt, auch in den Koalitionsfraktionen und auch innerhalb der Landesregierung, wir haben lange überlegt, ob wir tatsächlich hier diesen Gesetzentwurf jetzt zu diesem Zeitpunkt für die Kommunen verpflichtend machen. Und wir haben uns dafür bewusst entschieden, dass wir es nicht tun, gerade vor dem Hintergrund, dass wir im Vorfeld dieses Gesetzentwurfes von einer Vielzahl von Kommunen und Kreisen schon gehört haben, wenn
wir die Möglichkeit haben, werden wir es machen. Und da sind wir halt anders als Sie. Wenn die Kommunen und Kreise in diesem Land sagen, wir wollen es machen, dann gehen wir erst mal hin und geben ihnen die Möglichkeit, ohne sie gesetzlich zwingend daran zu binden. Und es ist eine Frage der Evaluation, die ich ja eben schon mal angesprochen habe. Es wird sich ja zeigen, wie viele von denen es tun. Natürlich wird dann auch 2015 die Frage sein, muss man gegebenenfalls die Kommunen dazu gesetzlich verpflichten, aber erst mal gilt hier der Grundsatz, wir wollen die kommunale Selbstverwaltung auch in diesem Punkt soweit es irgendwie geht.
Und zu der von Ihnen immer wieder aufgeworfene Behauptung, wir würden es nur deswegen nicht machen, weil wir Angst vor der Konnexität hätten: Also, Herr Kollege Holter, ich persönlich halte das nicht für Konnex, wenn wir die Kommunen zwingend verpflichten würden.
Sie können es ja offensichtlich auch nicht für Konnex halten, weil wenn ich mir den Gesetzentwurf in Brandenburg angucke, da ist ja auch nur davon die Rede, dass der Verwaltungsaufwand, der möglicherweise dadurch entsteht, also der erhöhte Verwaltungsaufwand, dann tatsächlich durch das Land erstattet wird. Da ist nicht die Rede davon, dass gesagt wird, wenn ihr gestern 7,50 Euro im Rahmen der Auftragsvergabe zu zahlen hattet und morgen 8,50 Euro oder 10 Euro, dann zahlen wir euch die Differenz. So weit geht auch die Linkspartei nicht, weil sie genau weiß, dass es im Endeffekt nicht Konnex ist. Und diesen Vorwurf hier in diesem Land rauszuholen, um hier die Koalitionsfraktionen in eine Ecke zu stellen nach dem Motto: „Die machen das alles nur, weil sie Angst vor dem Geld haben, das das kosten könnte“, das ist im schlimmsten Fall wirklich nur noch als unredlich zu bezeichnen.
Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, da möchte ich in dem Zusammenhang auch auf den Vorwurf eingehen, wir würden hier in diesem Gesetz anders vorgehen als mit den Förderrichtlinien. Herr Kollege Holter, also ich glaube nicht, dass Sie das unterschiedliche System nicht verstanden haben, dafür kenne ich Sie zu gut, aber das macht es ja nicht besser. Bei den Förderrichtlinien geht es darum, dass es eine Gleichbehandlung bei allen Fördermittelempfängern geben muss, und da kann das Land sich gar nicht hinstellen und sagen, wir greifen jetzt zum Beispiel einen kommunalen Fördermittelempfänger raus und machen da andere, niedrigere Anforderungen, als wir das vielleicht bei einem privaten Unternehmen machen würden. Wie würde das denn in diesem Land aussehen, wenn auf einmal eine kommunale Beteiligungsgesellschaft sagen würde in der Rechtsform einer GmbH, auch für uns ist das alles nicht das Problem, wir kriegen ohne Probleme die Fördermittel, und ein privater Wettbewerber, der sich im gleichen Markt bewegt, der müsste dann hingehen und andere Fördermittelanforderungen erfüllen, als sie diese kommunale Beteiligungsgesellschaft erfüllen kann?
(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Helmut Holter, DIE LINKE: Drehen Sie es doch nicht so, wie Sie es gerne hätten!)
Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dann lassen Sie mich einen Punkt noch sagen, weil ich bin es, im Endeffekt bin ich es auch nach den ganzen Diskussionen leid.
Herr Kollege Holter, Sie tragen hier heute wieder wie eine Monstranz vor sich her die Frage der Gleichbehandlung von Männern und Frauen.
ich habe Ihnen das schon im Rahmen der Ersten Lesung gesagt, dass es Ihnen, und das ist meine feste Überzeugung, vor dem Hintergrund dessen, was diese Landesregierung und gerade die SPD in den letzten Jahren getan hat, überhaupt nicht zusteht, da tatsächlich sich vor die SPD zu stellen und zu sagen, wir sind da besser. Aber das ist,
aber das ist meine ganz persönliche Einschätzung, die müssen Sie nicht teilen und die werden Sie vielleicht auch nicht teilen.
Aber gehen wir doch mal an das heran, was Sie hier tatsächlich im Rahmen Ihres Änderungsantrages geschrieben haben,
um nur mal deutlich zu machen, was in den Augen der Linkspartei die Sicherstellung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Rahmen ihrer gesetzlichen Vorstellung bedeutet. Und da heißt es in dem Änderungsantrag auf Drucksache 6/935 zu diesem einen Punkt: „Zu berücksichtigende, im sachlichen Zusammenhang stehende soziale Belange sind: … die Sicherstellung“, das ist dann die Ziffer 3, „ die Sicherstellung der Entgeltgleichheit von Frauen und Männern“. Ich will jetzt gar nicht mal drauf eingehen, dass die Gleichbehandlung und die Gleichbezahlung von Männern und Frauen keine soziale Frage ist.