Ihr könnt euch ja gleich wieder austauschen, aber jetzt würde ich gerne das hier in aller Ruhe noch mal vortragen.
Die vom Bund genehmigte Kostenberechnung stammt im Übrigen aus dem Jahr 2008. Im Jahr 2009 gab es deutliche Änderungen im Naturschutzrecht. Diese hatten dann zur Folge, dass Maßnahmen zum Fledermaus- und Vogelschutz ausgeweitet werden mussten, und zwar deutlich. Auch der schon beinahe legendäre Zaun bei Rambin begründet sich im Übrigen auf Naturschutzrecht. Und die Unterstellung, hier wäre ja unmöglicherweise Tropenholz verbaut worden – ja, das stimmt, Tropenholz. Aber es gibt auch in den Tropen Plantagen, wo man ganz bewusst und gezielt Plantagenholz anpflanzt,
damit man eben nicht mehr aus Urwäldern Holz rausholen muss. Und genau dieses Holz ist dort verwendet worden aufgrund der Tatsache, es ist feuchter Grund. Und da halte …
(Vincent Kokert, CDU: Und der Minister war persönlich vor Ort und hat sich jeden Baum einzeln angeguckt.)
Ich war nicht im Urwald. Das möchte ich aber trotzdem sagen, weil gerade auf Rügen ist das auch ein heißes Thema, dass hier angeblich wertvolles Tropenholz aus dem Urwald rausgeholt worden ist und dann da hingestellt worden ist.
Die notwendigen zusätzlichen Untersuchungen für den Bereich Fledermaus- und Vogelschutz und die zusätzlichen, daraus resultierenden Schutzmaßnahmen addieren sich auf rund 1,1 Millionen,
Weiterhin war es notwendig, Querungen mit der Bahn und mit Versorgungsleitungen entgegen den Planungen anzupassen – alles immer noch zum Trogbauwerk. Zum Bau des Trogs bei Scharpitz mussten sogar – und alle, die so ein bisschen was vom Bau verstehen, wissen, wie kostenintensiv das ist – zeitweise die Gleise verlegt werden, die auf Rügen verlegt sind. Das muss man wissen. Und das, was man dann so leichthin als Anpassung bezeichnet, bedarf natürlich ausgereifter Ingenieurstätigkeit. Insgesamt waren rund 8,8 Millionen Euro zusätzlich dafür aufgebracht worden.
Der letzte große Posten bei den Kostensteigerungen ergibt sich im Bereich des Grunderwerbs. Durch eine Änderung in der Gebührenverordnung für öffentlich bestellte Vermessungsingenieure stiegen die Kosten für Vermessungsleistungen.
Und last, but not least, zusätzlich stiegen die Grundstückspreise, und das belegt ein Gutachten der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben aus dem Jahr 2011, also aus dem vergangenen Jahr. Ein Mehrbedarf an Ausgleichsmaßnahmen – Sie wissen, wofür Ausgleichsmaßnahmen gemacht werden, für die Eingriffe in die Natur werden an anderer Stelle Ausgleichsmaßnahmen gemacht, die sind hier in Größenordnungen passiert, das heißt, wir mussten auch mehr Flächen als ursprünglich vorgesehen ankaufen, um diese Ausgleichsmaßnahmen durchführen zu können. Insgesamt ergeben sich für den Grunderwerb Mehrausgaben von 2,9 Millionen Euro.
Wir reden also über 37, knapp 37,5 Millionen Euro gestiegener Kosten. Und mit 9,4 Millionen Euro macht die Verlängerung des Bauabschnitts um die zwei Kilometer rund ein Viertel der Kostensteigerung aus. Auch für die restlichen drei Viertel der Steigerung habe ich Ihnen gerade ausführliche Gründe genannt. Die DEGES hat mit der Kostenfortschreibung in diesem Frühjahr die entsprechenden Zahlen geliefert. Das Landesamt und das zuständige Referat in der Verkehrsabteilung haben die Zahlen fachlich – nicht ideologisch –, fachlich geprüft und nun liegt die Kostenfortschreibung nicht bei mir, nicht im Land, sondern zur Genehmigung beim Bundesverkehrsministerium.
Es gibt also, wenn man das mal nüchtern betrachten möchte, keinen Raum für Spekulationen oder Vorwürfe, und das bitte ich schlicht und einfach mal zur Kenntnis zu nehmen.
Nach diesem Exkurs zurück zum Antrag: Die eben erläuterten Kosten, also die Bau- und Grunderwerbskosten, beziehen sich alle auf Baumaßnahmen, deswegen habe ich das vorhin so betont, und sind vom Bund zu tragen. Nur Landesmittel, die für die Planung und Baudurchführung eingesetzt werden, unterliegen der Dispositionshoheit des Landes.
Für die unter Punkt 3 Ihres Antrages geforderte Überarbeitung der Planung wären also zusätzliche Landesmittel erforderlich. Also ich war ja nun auch zehn Jahre in diesem Haus Fraktionsvorsitzender und kenne mich da ein bisschen mit aus. Unter Punkt 3 fordern Sie die Überarbeitung der Planung und in Punkt 2 haben Sie die Forderung formuliert, keine weiteren Landesmittel auszugeben. Das funktioniert nicht. Eine Überarbeitung der Planung kostet Geld, das ist Landesgeld. Gleichzeitig wird mit dem Antrag aber untersagt oder soll untersagt werden, weitere Landesmittel für die B 96 auf Rügen aufzuwenden. Das ist ein unüberwindbarer Widerspruch. Das funktioniert von der Logik her schon gar nicht. Damit, würde ich sagen, sind die beiden Punkte dieses Antrages an der Stelle auch hinfällig.
Im vierten Punkt Ihres Antrages verlangen Sie als Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Planfeststellungsbeschlüsse auf Abschnitten, an denen noch kei- ne Baumaßnahmen stattfinden, aufzuheben. Auch da muss ich Ihnen sachlich etwas erläutern. Dem stehen Recht und Gesetz entgegen. Schlicht und einfach, die B 96n von Altefähr bis Bergen ist als Gesamtmaßnahme planfestgestellt worden. Eine im Antrag geforderte Aufhebung der Planfeststellungsbeschlüsse für einzelne Teile ist somit gesetzlich nicht möglich. Das funktioniert nicht. Entweder heben Sie ihn auf oder Sie lassen es bleiben.
(Vincent Kokert, CDU: Bleibt jetzt eigentlich noch ein Punkt übrig vom Antrag? – Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Sie haben es nicht mal gelesen.)
Der unter Punkt 4 ebenfalls geforderte Verzicht auf Grunderwerb in weiteren Abschnitten wird derzeit aufgrund fehlender Bundesmittel – hören Sie zu! –, der unter Punkt 4 geforderte Verzicht auf Grunderwerb wird bereits praktiziert
Somit findet sich erstmals eine Forderung in Ihrem Antrag, die umgesetzt werden kann, aber da muss ich jetzt natürlich sagen, auch wenn das manchmal nervt als Opposition: Tut mir leid, die setzen wir ja schon um. Also brauchen wir den Antrag an der Stelle nun wirklich auch nicht.
Der fünfte Punkt mutet, ich muss das so sagen, fast komisch an. Wäre es ohne Weiteres möglich, unnötige Verkehrsbewegungen auf Rügen auszumachen, zu definieren und diese dann auch zu unterbinden, ließe sich ferner auch Kfz-Verkehr auf Rügen in Größenordnungen, in wirklichen Größenordnungen auf andere Verkehrsträger verlagern und würde – das sei jetzt zum Inhalt Ihres Antrages ergänzt – das prognostizierte Verkehrsaufkommen nach unten tendieren, dann müsste man die B 96n nicht bauen. Dann aber hätte der Bund den Bau der B 96 nicht in den vordringlichen Bedarf und in den Investitionsrahmenplan aufgenommen. Das sind gesetzliche Regelungen. Das hätte dann auch nicht funktioniert.
Meine Damen und Herren, und dann zum Schluss ein Punkt, der mich auch besonders berührt, um nicht zu sagen ärgert. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, auf Rügen gibt es eine sehr breite, eine sehr breite Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger, die sich für den Bau der B 96 ausspricht und einsetzt. Das wollen Sie schlicht und einfach nicht zur Kenntnis nehmen. Ich bin vor Ort rumgetingelt und habe mir in vielen Runden genau dieses Bild machen können. Und Sie können ja selber Umfragen machen.
Ich sage Ihnen, wenn eine breite, eine sehr breite Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger ein solch klares Bekenntnis zum Bau der B 96 ausspricht, dann muss ich sagen, das gibt es gerade bei solchen Baumaßnahmen extrem selten. In der Regel ist genau das Gegenteil der Fall, wo gegen solche Baumaßnahmen massiv protestiert wird, und zwar von Mehrheiten.
Und ich will auch sagen, die teilweise ja aufopfernde Agitation der Projektgegner, die respektiere ich, das finde ich okay, das finde ich richtig, hat aber seit Jahren nichts daran geändert. Nichts hat sich an dieser breiten Mehrheit geändert. Und selbst die Diskussion um diese wirklich exorbitanten Kostensteigerungen haben die Mehrheit der Rüganerinnen und Rüganer nicht ins Wanken gebracht. Die stehen nach wie vor dazu und wollen die B 96.
(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das bezahlen die ja auch nicht. – Burkhard Lenz, CDU: Wer denn dann?)
(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Der Steuerzahler. – Unruhe vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Meine Damen und Herren, die B 96n – und das ist unbestritten, jedenfalls von der Masse – wird von einer breiten gesellschaftlichen Mehrheit auf Rügen und dem Land gewollt. Es mag ja sein, dass Sie diese Mehrheit inhaltlich nicht verstehen und akzeptieren können, aber sie ist da. Und da muss ich Ihnen sagen, eine Partei, …
… eine Partei, die mehr Bürgerbeteiligung fordert und auf eine Ausweitung direkt demokratischer Elemente setzt, dürfte diese Mehrheit eigentlich nicht ignorieren. Denn wenn Sie eine Volksabstimmung machen würden auf Rügen, dann würden sie aber dermaßen auf die Nase fliegen.
Ich weiß nicht, wie Sie dann damit umgehen. Sie kennen das Thema „Stuttgart 21“, welche Konflikte das auch bei den GRÜNEN mit sich gebracht hat,