Protocol of the Session on June 21, 2012

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und insofern würde ich auch diese Aussage zumindest vorsichtig infrage stellen.

Der dritte Punkt, den ich gerne ansprechen möchte, der von den Rednern und Rednerinnen der die Landesregierung tragenden demokratischen Fraktionen immer wieder angesprochen wurde, ist, dass das in der Verfassung angesprochene Instrument des Richterwahlaus

schusses offensichtlich von Ihnen sehr skeptisch gesehen wird, weil Sie glauben, dass damit in stärkerem Maße politische Einflussnahme ermöglicht werden würde.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Bei dem hohen Quorum.)

Daraus leite ich zwei Dinge ab: Die Konsequenz, sehr geehrte Damen und Herren, wäre, dass Sie hier zu einer der nächsten Sitzungen einen Antrag auf Änderung der Verfassung vorlegen, weil nämlich der Richterwahlausschuss explizit in der Verfassung genannt ist. Und der zweite Schritt wäre, Sie müssen mir mal erklären, wie denn unter Beteiligung von einem Drittel Richter weniger politische Einflussnahme möglich ist.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Ja.)

So, wie es jetzt ist, ist politische Einflussnahme möglich. Das interpretieren Sie schlicht und ergreifend falsch. Also ich hoffe, Sie können sich zumindest durchringen, dem zweiten Teil unseres Antrages zuzustimmen.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Dann haben wir eine Prüfung und können seriös auf dieser Grundlage mit dem ehrlichen Anliegen um mehr Einbeziehung von Richtern und Richterinnen weiter agieren. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/797. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat eine getrennte Abstimmung von Punkt 1 und 2 gefordert.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung des Punktes 1. Wer dem Punkt 1 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Punkt 1 des Antrages mit den Stimmen von SPD und CDU abgelehnt, bei Dafürstimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und NPD.

Wir kommen nun zur Abstimmung des Punktes 2 des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer dem Punkt 2 zuzustimmen wünscht,

(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Na, Frau Drese?! – Stefanie Drese, SPD: Nee.)

den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Punkt 2 des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/797 mit den Stimmen der SPD und der CDU abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der NPD.

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 19: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Friedensprozess im Nahen Osten unterstützen – Keine weiteren U-Boote an Israel liefern, Drucksache 6/820.

Antrag der Fraktion der NPD Friedensprozess im Nahen Osten unterstützen – Keine weiteren U-Boote an Israel liefern – Drucksache 6/820 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete der Fraktion der NPD Herr Pastörs.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unser Antrag beschäftigt sich heute mit der erneuten Lieferung eines deutschen UBootes an den Staat Israel. Bevor ich ins Detail gehe, gestatten Sie mir den Hinweis auf Artikel 26 des uns von den Alliierten aufgezwungenen Grundgesetzes, der wie folgt lautet:

„(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.

(2) Zur Kriegführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“ Und nun gehen wir zunächst einmal der Frage nach, ob die beabsichtigte Lieferung eines weiteren U-Bootes der Dolphin-Klasse nach Vorderasien den zuvor von mir zitierten Artikel 26 berührt, also geeignet ist, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, und ob das Empfängerland ausreichend Gewähr dafür bietet, dass mit dieser Waffe kein Angriffskrieg gegen seine Nachbarn vorbereitet wird. Zunächst ist festzustellen, dass die Gründung des Staates Israel nicht nur einen schweren Verstoß gegen das Völkerrecht darstellte, sondern auch mit unvorstellbarer terroristischer Brutalität besonders gegen das palästinensische Volk vorbereitet wurde. Die Terroristenorganisationen in Irgun und Lechi seien hier nur stellvertretend genannt, die mit Unterstützung durch die zionistische Bewegung, durch Geld und Sachmittel, Waffen und Sprengstoff Tausende palästinensischer Familien regelrecht ausgelöscht haben. (Stefan Köster, NPD: Bis heute.)

Es kam zu ethnischen Säuberungen, die bis heute anhalten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Gewalttätigkeiten Israels, besonders gegen die palästinensische Bevölkerung, aber auch gegenüber anderen arabischen Staaten, ziehen sich durch die Geschichte des Heiligen Landes bis zum heutigen Tag. In ihrem Auserwähltheitswahn schreckt die Führung Israels nicht davor zurück, seinen Nachbarn zu signalisieren, diese im Falle eines Krieges mit thermonuklearen Bomben komplett auszulöschen.

Ja, Israel führte bereits mehrere Angriffskriege. Schon unmittelbar nach der Staatsgründung 1948 verdoppelten die Israelis ihr Staatsgebiet auf Kosten der Araber, besonders der Palästinenser, um 50 Prozent. Diese Nakba, also Katastrophe für die Palästinenser, hat sich tief in das Gedächtnis der Einheimischen eingegraben und seitdem kann man mit Fug und Recht behaupten, dass es sich

beim gesamten Nahen Osten um ein ständiges Krisengebiet handelt. Und weil das so ist, verstößt diese Lieferung oder die erneute Lieferung eines deutschen UBootes gegen geltendes Recht, weil die BRD sich verpflichtet hat, keine Kriegswaffen in Spannungsgebiete zu liefern.

Das nunmehr beabsichtigte Rüstungsgeschäft hat ein Volumen von gut 300 Millionen, wovon wiederum der deutsche Steuerzahler 135 Millionen Euro übernehmen muss. Das heißt also im Klartext: Die BRD rüstet Israel auf Kosten des deutschen Steuerzahlers indirekt atomar auf, weil Frau Merkel unter dem Druck zionistischer Kräfte die Israelis gar nicht anders behandeln kann, als dass sie hier nachgibt und die U-Boote liefert, und das nicht erst seit heute, meine Damen und Herren. Bereits 1999 und 2000 lieferte die BRD drei hochmoderne Unterwasserkampfschiffe der Dolphin-Klasse. Und bereits 2005 wurde vereinbart, dass drei weitere noch modernere UBoote des Typs Dolphin AIP geliefert werden. Zwei sind 2006 bestellt, und seit einigen Monaten wissen wir, dass Israel auch das sechste atomwaffenfähige U-Boot in Auftrag gegeben hat.

Die Bundesregierung hat im Haushalt 2012 im Einzelplan 60 – Allgemeine Finanzverwaltung – insgesamt 135 Millionen Euro eingestellt, mit denen in den kommenden Jahren auf Kosten des deutschen Steuerzahlers Israel atomar aufgerüstet werden soll, während im Sozialbereich für die deutsche Bevölkerung stramm gekürzt wurde. Der Bundestag hat das bewilligt.

Zur Erinnerung: Die Boote 1 und 2 wurden vollständig vom deutschen Steuerzahler finanziert, sozusagen nach Israel verschenkt, läppische 880 Millionen D-Mark damals. Das U-Boot Nummer 3 wurde zu 50 Prozent vom deutschen Steuerzahler finanziert.

Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Sie jetzt glauben, dass die 135 Millionen, die der deutsche Michel nun für das hier in Rede stehende Kriegswerkszeug berappen soll, alles ist, dann täuschen Sie sich gewaltig. In einem Nebenabkommen, für das Sie sich hier in diesem Hohen Hause nicht interessieren, verpflichtet sich der Parteienstaat BRD, als Gegengeschäft circa 135 Millionen Euro zusätzlich, für 135 Millionen Euro zusätzlich Rüstungsgüter den Israelis abzukaufen. Die ganze Arglist, besonders gegenüber der palästinensischen Bevölkerung, wird dadurch offenkundig, dass die Bundesregierung jüngst erneut zwar den neuerlichen Siedlungsbau Israels und das brutale Vorgehen der Regierung Netanjahu in den besetzten Gebieten kritisierte, aber parallel der faktischen Militärdiktatur Israel atomwaffenfähige U-Boote liefert, um den Status quo festzuschreiben.

Nicht nur die NPD kritisiert seit vielen Jahren die U-BootLieferungen. Rüstungsfachleute warnen vor einem weiteren einseitigen israelischen atomaren Erst- und Zweitschlag in dieser Region, die sie dann aufgrund dieser Waffen ausführen können. Und wie weit die Israel-Lobby im Jahre 2012 bereits das Handeln der Frau Merkel in Berlin bestimmt, dazu möge folgendes Beispiel beitragen:

Bei den drei bereits 1977 von Deutschland finanzierten U-Booten der Gal-Klasse waren die Kanzler Brandt und Schmidt noch bemüht, den Artikel 26 des Grundgesetzes zu umgehen, indem sie die Waffen nach deutschen Plänen bei den Vickers-Werften in Großbritannien bauen

ließen. Ganz anders bei Frau Merkel: Die Kanzlerin erweist sich mittlerweile ganz offen als willige Erfüllungsgehilfin Israels. „Die Sicherheit Israels ist deutsche Staatsraison“, hauchte die ehemalige FDJ-Sekretärin schon vor einigen Jahren

(Torsten Renz, CDU: Die war gar nicht FDJ-Sekretärin, haben wir alles nachgeschlagen.)

in das Mikrofon einer jüdischen Lobbyorganisation in New York.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: So ein Blödsinn!)

Dies bedeutet, dass die BRD automatisch an der Seite des zionistischen Staates Israel in kriegerische Handlungen verwickelt wird,

(Torsten Renz, CDU: Das wollen wir mal richtigstellen, Sie sagen hier die Unwahrheit.)

wenn dieser selbst beziehungsweise gegen den Iran losschlägt oder der Iran, was weniger anzunehmen ist, Israel angreifen sollte.

Meine Damen und Herren, mit dieser Aussage der Kanzlerin sind wir in einem Bereich, der die Frage aufwirft: Ist die Bundeskanzlerin Merkel die oberste Interessenvertreterin des deutschen Volkes oder eine Hochverräterin?

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Oi, joi, joi!)

Unser hier gestellter Antrag lenkt die Aufmerksamkeit dieses sogenannten Hohen Hauses einmal mehr auf ein Krisengebiet, in dem es nach den grundgesetzlichen Vorschriften keine Waffenlieferungen ganz bestimmter Qualität und Güte geben darf. Die Welt weiß, dass die BRD und besonders die Vereinigten Staaten von Nordamerika in Bezug auf Israel zwei Standards gelten lassen – einen besonderen Standard für Israel und auf der anderen Seite den Standard für die arabische Welt. Die Israelis besitzen Atomwaffen. Das kritisiert niemand, auch die Kanzlerin nicht. Die Regierung geht sogar her und verstößt offen gegen gesetzliche Bestimmungen unseres Landes. Sie versetzt mit der erneuten Lieferung des hochmodernen Boot-Typs Dolphin II den Zionistenstaat in die Lage, auch auf politischem Parkett den Arabern und den Persern in diktatorischer Weise vorzuschreiben, was sie zu tun oder zu lassen haben.

Aber auch unter dem Gesichtspunkt der Proliferation betätigt sich die BRD regelrecht als Brandstifter. Israel hat bewiesen, dass es Angriffskriege führt. Am 7. Juni 1981 zerstörten israelische Bomber das Atomkraftwerk Osirak im Irak. 25 Jahre später wurde erneut zugeschlagen. Das zur zivilen Nutzung vorgesehene Kraftwerk Deir as-Saur im Osten Syriens wurde dem Erdboden gleichgemacht. Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir weiter die Israelis aufrüsten, dann werden diese Kräfte in Israel, die bereit sind, die arabische Welt auszulöschen, dies am Ende auch bewerkstelligen. Und um das zu verhindern, …

Herr Pastörs, ich möchte Sie bitten, zum Ende zu kommen.

… bitte ich, dass Sie unserem Antrag zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Als Nächster hat der Abgeordnete Herr Texter von der CDU-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, Deutschland exportiert U-Boote nach Israel.

(David Petereit, NPD: Pfui!)

Die Genehmigung für den Export dieser Boote mit modernster Technik ist bereits 2005 von der rot-grünen Regierung unter Gerhard Schröder und Joschka Fischer erteilt worden.