Protocol of the Session on May 24, 2012

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Ich hab ja noch gar nichts gesagt.)

Aber ich kenne Ihren Antrag. Ich kenn ja Ihren Antrag und das ist ja das Schlimme. Da brauchen Sie gar nichts mehr zu sagen,

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

da weiß ich, was Sie damit meinen.

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Am besten, Sie schließen die Opposition aus dem Landtag aus.)

Im Mai 2007 habe ich veranlasst, dass die Landgesellschaft, die unsere landeseigenen Flächen bewirtschaftet, in 1.300 Rundbriefen an alle größeren Pächter des Landes einen Brief verschickt hat, in dem die Unternehmen, die Landesflächen gepachtet haben, informiert worden sind, dass die Landespachtverträge in Paragraf 8 um folgende Passage ergänzt werden. Ich betone, an Frau Dr. Karlowski und an DIE GRÜNEN, 2008. Wir haben jetzt, glaube ich, 2012.

Ich zitiere aus dem Paragrafen 8: „Der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen und die Ausbringung von gentechnisch veränderten Organismen sowie die Ausbringung von Klärschlamm und ähnlichen Stoffen sind grundsätzlich untersagt.“ Gilt es da, noch mehr zu tun? Und dann geht es weiter: „Besteht Interesse des Pächters auf Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen bzw. die Ausbringung von gentechnisch veränderten Organismen sowie Klärschlamm auf landeseigenen Flächen, ist dieses beim Verpächter schriftlich zu beantragen.“ Auch das steht in dem Pachtvertrag drin. „Der vorher beschriebene Anbau und/oder die Ausbringung sind bei einer eventuellen Zustimmung in einer schriftlichen Ergänzung zum Pachtvertrag zu regeln.“

(Vizepräsidentin Silke Gajek übernimmt den Vorsitz.)

Das heißt, wir haben den Anbau schon 2008 auf landeseigenen Flächen, was gentechnisch veränderte Organismen anbetrifft, untersagt. Mehr gilt es dazu nicht zu sagen.

(Rudolf Borchert, SPD: So ist es.)

Das heißt ausdrücklich, dass damit die Pachtverträge, die geschlossen sind, verändert worden sind und damit eine klare Ansage vorgenommen worden ist.

Als weiterer Punkt wurde im Übrigen angeführt, dass auch die große Mehrheit der Landwirte und Unternehmen der Nahrungs- und Lebensmittelindustrie auf gentechnisch veränderte Pflanzen verzichten will. Und auch das wissen Sie. Die großen Lebensmitteleinzelhändler machen heute Reklame mit „gentechnikfrei“, aber in Wirklichkeit verkaufen sie Produkte, die mit und über gentechnisch veränderte Organismen produziert worden sind. Auch das bedauere ich. Deswegen noch mal: Wir müssen endlich zu einer transparenten, klaren Kennzeichnungsregelung kommen.

Im Übrigen wurden die Landespachtverträge sowohl bei Neuabschlüssen als auch für Nachträge in den laufenden Pachtverträgen um diese genannten Passagen ergänzt. Darüber hinaus – und auch das möchte ich hier unterstreichen – hat die Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern im Auftrage unseres Hauses weder vor Einfüh

rung eines Zustimmungsvorbehaltes als auch danach einen Antrag auf den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen gestellt bekommen. Das heißt, meine sehr geehrten Damen und Herren dieses Hohen Hauses, es hat keinen Anbau auf landeseigenen Flächen überhaupt gegeben. Ich glaube, auch damit ist eine klare und entscheidende Aussage getroffen worden.

Dass Sie in Ihrem Antrag, und DIE LINKE macht das auch noch ausgerechnet, zu forstwirtschaftlichen Flächen etwas sagen, das enttäuscht mich das zweite Mal,

(Stefan Köster, NPD: Oh, so enttäuscht!)

und zwar so massiv, dass ich das nicht verstehe. Denn – das müssten Sie eigentlich auch wissen als Biologin und als jemand, der auch in Zertifizierungsverfahren drinsteckt – wir haben landesweit vor allen Dingen für die Großschutzgebiete, nämlich die Nationalparke und Biosphärenreservate, für die haben wir bereits mit dem Erlass aus dem Jahr 2004, und zwar vom 27.04.2004, gegenüber den Forstbehörden und den Nationalparkämtern, den Biosphärenreservaten eine ganz klare Aussage getroffen, nämlich, dass wir bereit sind, gentechnikfreien Zonen praktisch beizutreten und damit ein klares Bekenntnis abzugeben, dass wir das unterstützen.

Und im Übrigen – und jetzt kommts, Frau Dr. Karlowski –, die Wälder des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die landeseigenen Wälder sind alle zertifiziert, entweder nach PFT, PEFC oder FSC. Danach ist eins vollkommen klar, in den Wäldern des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die im Eigentum des Landes Mecklenburg-Vorpommern stehen, ist der Anbau oder das Einbringen von gentechnisch veränderten Organismen verboten. Ich betone noch mal: Das ist verboten.

Und wie kommen Sie denn dazu, uns hier einen Antrag vorzulegen, der suggeriert, so nach dem Motto, das würde in Mecklenburg-Vorpommern eine regelrecht freie Zone bedeuten. Das ist nicht so und im Übrigen haben sich die gentechnikfreien Zonen ausdrücklich bei uns immer wieder bedankt, dass wir insbesondere die Pufferzonen, die Wälder, die Großschutzgebiete in die gentechnikfreien Regionen mit eingegeben haben. Das ist im Übrigen auch hochgradig anerkannt.

Und als Allerletztes – ich bitte hier auch um Verständnis –: Selbstverständlich muss die Freiheit von Lehre und Forschung möglich sein. Das war immer ein Grundsatz. Und wir haben Lüsewitz heute wieder in der Zeitung gesehen. Für mich ist eins klar, das Zentrum für die Biotechnologie, die auch nach wie vor für Mecklenburg-Vorpommern von allergrößter Bedeutung ist, muss sich weiter profilieren. Ich wünsche mir sehr, dass der Bund Forschungsvorhaben außerhalb von Gentechnik endlich auf den Weg bringt, um zum Beispiel die Eiweißforschung im Rahmen der Züchtungsforschung voranzubringen. Das Gleiche gilt im Übrigen für die erneuerbaren Energien im Bereich der Biomasse und das Dritte gilt ausdrücklich für den ökologischen Landbau. Hier gilt es, die Einrichtung weiter zu profilieren und zu entwickeln, und da hat für das Urlaubsland, das Gesundheitsland und das Bundesland, in dem die Ernährungswirtschaft, die Landwirtschaft eine ganz entscheidende Rolle in der wirtschaftlichen Entwicklung hat, die Gentechnik im grünen Bereich keinen Platz. Auch das sage ich ausdrücklich.

Und deswegen kann ich nur eins deutlich machen: Bitte informieren Sie sich, bevor Sie, wenn ich den Wunsch

äußern darf, bevor Sie solche Anträge entwickeln. Da ist ja auch Kraft und Energie hineingesteckt worden, aber bitte achten Sie darauf, dass wir hier nicht Anträge stellen, die den Sinn und das Ziel der gemeinsamen Arbeit zunehmend unterlaufen. Das bringt uns keinen Millimeter weiter. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke.

Das Wort hat jetzt Herr Krüger von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gelesen und mich gefragt, was wollen Sie uns damit eigentlich sagen. Ich stelle nach der Rede des Ministers fest, dem Minister ging es genauso. Es wird über den Antrag suggeriert, wir hätten hier in Mecklenburg-Vorpommern massive Probleme mit dem Anbau von gentechnisch veränderten Organismen. Das ist nicht der Fall.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Meine Damen und Herren, wir haben momentan keinen Anbau von gentechnisch veränderten Organismen in Mecklenburg-Vorpommern. Dieses Problem, was hier aufgeblasen wird, ist kein Problem. Wir haben an dieser Stelle kein Problem und ich gehe davon aus, dass dies auch in Zukunft so bleiben wird.

Ich will hier ein ganz klares Bekenntnis abgeben für die Fraktion der SPD, aber es steht ja auch im Koalitionsvertrag drin, wir Sozialdemokraten in Mecklenburg-Vorpommern sprechen uns ganz klar gegen den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen aus.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Ich gehe sogar noch weiter. Der Minister hat eben von einer Kennzeichnungspflicht gesprochen, ich würde das Ganze sogar noch umdrehen wollen, ich würde gern eine Kennzeichnungspflicht haben für Produkte, die eben nicht auf gentechnischer Basis entwickelt worden sind, wo keine Futtermittel und ähnliche Dinge eingeflossen sind, die gentechnisch verändert worden sind.

Aber, meine Damen und Herren, beschäftigen wir uns mit Ihrem Antrag selbst. Frau Dr. Karlowski, Sie haben weitestgehend über die Gentechnik allgemein gesprochen, weniger über Ihren Antrag, weniger über MecklenburgVorpommern. Ich werde mich gerne mit Ihrem Antrag beschäftigen, weil ich glaube, das ist der eigentliche Sinn und Zweck, weshalb wir hier miteinander debattieren.

Die erste Sache, die Sie hier anführen, ist, dass Sie ein Gesetz haben wollen, dass Sie uns auffordern zu prüfen, dass Sie ein Gesetz haben wollen. Wir haben zur Kenntnis zu nehmen, dass der eigentliche Rechtsrahmen durch die Europäische Union gesetzt worden ist, dass die Europäische Union im Juli 2010 eine Verordnung vorgelegt hat, die es den Mitgliedsstaaten ermöglichen sollte, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen auf ihren Hoheitsgebieten zu beschränken. Diese Verordnung, diese Vorlage der Europäischen Kommission ist aber bislang nicht ratifiziert worden, die ist bislang nach wie vor in der Beratung. Damit stelle ich fest, dass wir nicht in der Lage sind, rechtskonform hier ein Gesetz zu

erlassen. Das heißt, die erste Aufgabe, die erste Möglichkeit, die Sie uns über den Antrag gegeben haben, ein Gesetz zu erlassen, diese Möglichkeit haben wir nicht.

Die zweite Möglichkeit, die Sie hier vorschlagen, ist die Möglichkeit, eine Verordnung zu erlassen. Auch eine Verordnung ist nicht möglich an dieser Stelle – schlicht und einfach aus den zuvor genannten Gründen, dass die EU hier noch keinen Rechtsrahmen geschaffen hat. Im Übrigen, wenn die EU einen Rechtsrahmen erlässt, plädiere ich ganz klar für die Möglichkeit von einzelstaatlichen Dingen, dass wir einzelstaatlich Dinge organisieren können, aber bitte nicht einzelregionale Dinge, weil ich glaube, Sie haben auch dargestellt, dass sich die genveränderten Organismen nicht so sehr auf Regionen beschränken lassen.

Die dritte Möglichkeit Ihres Antrages lautet – und jetzt zitiere ich mal –: „auf andere Weise für die rechtliche Verpflichtung zur Einhaltung des Anbau- bzw. Ausbringungsverbots zu sorgen“. Und hier haben Sie in der Folge aufgeführt, wo Sie das gerne hätten. Unter anderem führen Sie darin aus, dass Sie das gerne auch für bestehende Verträge hätten.

Meine Damen und Herren von BÜNDNIS 90, und ich sage jetzt mal ganz klar nur BÜNDNIS 90, ich weiß nicht, wer von Ihnen im Herbst 1989 auf der Straße mitgekämpft hat dafür, dass wir Demokratie und Rechtsstaatlichkeit bekommen.

(Torsten Renz, CDU: Herr Jaeger.)

Im Rechtsstaat gelten Rechtsgrundsätze. Einer davon heißt: Pacta sunt servanda – Verträge sind einzuhalten. Und allein aus diesem Grunde kann man schon Ihrem Antrag nicht zustimmen, weil wir werden nicht in bestehende Verträge eingreifen können. Das können wir einfach nicht.

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Doch, das können Sie. Das sollten wir auch. – Torsten Renz, CDU: Das können wir nicht.)

Wir können es nicht.

Unabhängig davon ist Ihre Forderung, die Sie hier aufstellen, ja bereits erfüllt. Der Minister hat dazu schon Ausführungen gemacht. Ich will das gerne auch noch mal an der einen oder anderen Stelle verstärken.

Sie haben die Komplexe Forst- und Ackerflächen angesprochen. Forst – hier hat es in der Vergangenheit keinen Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen gegeben. Diesen kann es auch in Zukunft nicht geben. Ich komme einfach mal auf den Punkt der Nationalparke: In den Nationalparken gibt es kaum Neuanpflanzungen. Die Neuanpflanzungen, die es gibt, sind Neuanpflanzungen, die nach dem Forstvermehrungsgutgesetz oder dem Nationalparkplan erfolgen. Das sind einheimische Rotbuchen, die sind nicht genverändert. Insofern ist da alles in Ordnung. Und wenn wir auf die restlichen Waldflächen kommen, hat der Minister schon von den Zertifizierungssystemen gesprochen. Auch hier ist der Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen ausgeschlossen.

Ich stelle also fest, dass dieser Komplex, den Sie hier angesprochen haben, der Komplex der Forstflächen,

erledigt ist. Wir haben die Dinge geregelt, es kann dort kein Anbau von gentechnisch veränderten Organismen erfolgen.

Ihre zweite Forderung bezieht sich auf die Ackerflächen des Landes. Die Ackerflächen des Landes, haben Sie zu Recht gesagt, werden durch die Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern verwaltet, werden verpachtet. Ich stelle hier noch mal klar, dass die Verpachtungssysteme, die bei der Landgesellschaft angewandt werden, nach sauberen Kriterien erfolgen. Das war ja hier auch schon mal Diskussion im Hohen Hause. Da hat es auch noch mal Nachfragen gegeben, da ist alles in Ordnung. Das will ich hier einfach mal einflechten.

Der Minister hat ausgeführt, dass es da auch seit vielen Jahren Klauseln gibt, dass schlicht und einfach auf diesen Flächen der Anbau von gentechnisch veränderten Organismen nicht möglich ist. Diese Klauseln sind in Pachtverträgen eingearbeitet. Und wenn Sie, sehr geehrte Frau Dr. Karlowski, hier den „Zauberlehrling“ zitieren, dann sage ich mal – wir haben das Märchen von Hase und Igel –: „Ick bin all dor.“ Wir haben das längst geregelt miteinander.

(Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD)

Mein Fazit, meine Damen und Herren: Die Landesregierung hat Ihre Punkte insofern abgearbeitet, die Sie hier haben. Wir haben gehandelt. Das, was Sie sagen, mit irgendwie gemacht, ist längst erledigt, ist längst gemacht. Das Gleiche gilt auch in Richtung der Linkspartei. Ich habe davon gesprochen, was wir in den einzelnen Bereichen gemacht haben. Die Möglichkeit, gentechnikfreie Zonen einzurichten, haben nicht wir als Gesetzgeber. Das ist freiwillige Sache, die man vor Ort machen kann durch Zusammenschlüsse. Was Gesetze betrifft, habe ich vorher Ausführungen gemacht. Da stehen schlicht und einfach die europäischen Regeln dagegen. Deshalb werden wir auch den Änderungsantrag ablehnen. – Besten Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke.