Protocol of the Session on May 24, 2012

Ich habe da noch eine Nachfrage, und zwar: Wie ist aus Ihrer Sicht – also aus Sicht der Landesregierung – die Beteiligung der Öffentlichkeit gewährleistet?

Also ich glaube, dass das wirklich ein Verfahren ist, wo die breite Öffentlichkeit die Möglichkeit hat, daran teilzunehmen. Die Managementpläne und die Erörterungen werden ja öffentlich ausgelegt. Dann ist klar, dass die Träger öffentlicher Belange in einem breiten Prozess mit eingebunden werden, und ich glaube, ein transparenteres Verfahren gibt es eigentlich nicht.

Man kann ja auch feststellen, wir haben mittlerweile in etwa die von den fast 50.000 Hektar wirklich durch FFH- und Vogelschutzgebiete zu unterlegenden Managementpläne zu 50 Prozent abgearbeitet. Und ich glaube, man kann erkennen, dass da eine relative Ruhe an dieser wichtigen Aufgabe tatsächlich zu erkennen ist, sodass die Transparenz in diesem Prozess gegeben ist.

Danke.

Bitte sehr.

Ich bitte nun die Abgeordnete Frau Jutta Gerkan, Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, die Frage 6 zu stellen.

Sehr geehrter Herr Minister!

6. Wie soll der Bau großer Agrarfabriken in Mecklenburg-Vorpommern erschwert werden?

Sehr geehrte Frau Gerkan! Wir beide hatten ja, ich glaube, das darf ich dem Hohen Hause hier einfach mal so sagen, wir beide hatten ja ein Besuchsprogramm in einem Landwirtschaftsbetrieb. Ich glaube, das hat für beide Seiten auch Erkenntnisgewinne gebracht, und deswegen möchte ich einfach noch mal darauf hinweisen, dass dieser Begriff der industriellen Agrarfabriken nicht definiert ist. Und ich glaube, wir müssen aufpassen, dass wir Begriffe wählen, die dazu führen, dass man in der Öffentlichkeit nicht eine Diskussion bekommt, die wir gemeinsam nur schwer wieder relativiert bekommen.

Nichtsdestotrotz ist klar, dass die Landesregierung das in der Koalitionsvereinbarung eindeutig festgehalten hat und damit eine klare Begrenzung größerer Tierhaltungsanlagen vornehmen will. Das ist ein langwieriger Prozess, den wir auch eingeleitet haben.

Ich möchte auch daran erinnern, dass die letzte Agrarministerkonferenz im April von uns mitinitiiert dies Thema auf die Tagesordnung gesetzt hat und wir dabei sind, den ersten Schritt zu gehen, nämlich die gewerblichen Tierhaltungsanlagen zu begrenzen beziehungsweise diese zu untersagen, das heißt, Bauen im Außenbereich nach Paragraf 35 des Baugesetzbuches für gewerbliche Anlagen dann auszuschließen.

Ich hoffe sehr, dass die Bundesregierung jetzt schnell mit diesem Ansatz kommt. Es gibt da eine klare Beschlusslage der Agrarministerkonferenz, die von MecklenburgVorpommern mitinitiiert worden ist.

Und zum anderen ist auch klar, dass wir innerhalb des Landes zum Thema „artgerechtere Tierhaltungssysteme“ den Managementplan für die Land- und Ernährungswirtschaft nutzen wollen, um einen breiten Diskussionsprozess zu führen, mit dem Ziel, dann auch weiterhin, auch das ist mir wichtig, festzulegen, wie wir mit Genehmigungsverfahren umgehen. Für uns ist klar, wir wollen eine zügige und letzten Endes auch rechtssichere Durchführung von Genehmigungsverfahren gewährleisten. Das ist für den Wirtschaftsstandort MecklenburgVorpommern wirklich von großer Bedeutung.

Und das Zweite, wo ich auch hin möchte, ist, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung – das heißt für alle Unternehmen, die über die Schwelle und damit zur Umweltverträglichkeitsprüfung kommen –, dass diese Verantwortung dann auf die Gemeinden delegiert wird, das heißt, mehr Verantwortung nach unten geben, um damit letzten Endes auch das gemeindliche Einvernehmen nicht mehr ersetzen zu wollen oder zu müssen, sondern dass die Gemeinden vor Ort entscheiden, wie sie und ob sie Tierhaltungsanlagen, in welcher Größenordnung auch immer, genehmigen, mit begrenzten Tierzahlen, das ist ja auch unser Ziel, damit wir dann auch zur Lösung kommen.

Das ist ein Prozess, den wir auf der Bundesebene führen werden mit dem Ziel, das sage ich hier auch ganz bewusst, zu einer Begrenzung der Tierzahlen, was diese Obergrenzen anbetrifft, zu kommen. Ich hoffe, dass wir das in den nächsten zwei Jahren schaffen.

Vielen Dank.

Eine Nachfrage: Gilt das auch für die Erweiterung bestehender Anlagen?

Das gilt selbstverständlich dann auch für die Erweiterung. Für mich ist eins klar: Wir wollen die bodengebundene, das habe ich hier immer wieder gesagt, wir wollen die bodengebundene, bäuerlich geprägte Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern und wir wollen eben nicht die rein auf Gewerbe ausgerichtete Tierhaltung in unserem Bundesland. Und das gilt dann auch für Erweiterungen.

Vielen Dank.

Es gibt eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Udo Pastörs. Bitte schön.

Herr Minister, Sie sagten, dass der Begriff der industriellen Tierproduktion nicht definiert sei. Sind Sie denn der Meinung, dass es, weil es nicht definiert ist, so etwas gar nicht gibt, oder sind Sie sehr wohl der Meinung, dass wir hier in dem Bereich große Missstände haben?

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das ist ja eine Fangfrage.)

Also ich betone noch mal: Der Begriff der industriellen Agrarfabriken, der ist hier gewählt worden, dafür gibt es keine Definition. Sehr wohl gibt es einschlägige Gesetze, und nicht umsonst sind die ja auch genehmigt worden, diese Anlagen, hier gibt es einschlägige Gesetze, wie das Bundesumweltverträglichkeitsgesetz, das Bundesnaturschutzgesetz und darüber die EU-Verordnungen, die Bundesgesetze und, wenn man denn so will, die Landesgesetze, und daran haben sich die Genehmigungsbehörden zu halten.

Wir haben in Deutschland ein Problem, dass übergroße, das ist unser Problem, dass übergroße reine Gewerbeanlagen genehmigungsfähig sind. Das ist nach dem BundesImmissionsschutzgesetz der Fall und das wollen wir ändern. Und dann bin ich auch der festen Überzeugung, dass wir zu artgerechteren Tierhaltungssystemen insgesamt in Deutschland kommen werden, obwohl ich auch noch mal unterstreiche, in Deutschland haben wir mit die höchsten Tierschutzstandards, die es weltweit gibt, und die gilt es auch zu sichern beziehungsweise weiter auszubauen.

Ich habe noch eine Zusatzfrage, wenn Sie gestatten: Welche konkreten …

Moment, Moment! Herr Pastörs, ich muss Sie nochmals ermahnen, Paragraf 65 Absatz 5 unserer Geschäftsordnung zu beachten. Sie haben eben bei Ihrer Zusatzfrage schon wieder dagegen verstoßen. Die Zusatzfragen dürfen nicht unterteilt sein

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Meine ich doch.)

und weitere Zusatzfragen lasse ich zu – nicht der Minister, nicht Sie, sondern ich. Also bitte, formulieren Sie jetzt Ihre Frage.

Welche konkreten Maßnahmen haben Sie bezüglich Ihrer Ausführungen gerade in den letzten sechs Monaten, wo das ja sehr stark in der Diskussion ist, konkret ergriffen?

Zum einen, Frau Präsidentin, wenn ich beantworten darf, zum einen haben wir das

Agrarförderprogramm ja geändert. Das heißt, wir haben die Tierbestandsobergrenze auf zwei Großvieheinheiten begrenzt und damit den bäuerlichen Landwirtschaftsbetrieb auf eine klare Ebene der Förderbedingungen gestellt.

Und zum Zweiten habe ich gerade auch erläutert, dass mehrere Anträge zum Bauen in Außenbereichen auf der Agrarministerkonferenz Thema waren, die durch Mecklenburg-Vorpommern initiiert worden sind und auch begleitet worden sind.

Und zum Dritten sind wir an einer Reihe von Bundesratsaktivitäten beteiligt mit dem Ziel, zu diesem Thema auch Initiativen zu begleiten und zu ergreifen.

Ich darf nun den Abgeordneten Johann-Georg Jaeger, Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, bitten, die Frage 7 zu stellen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Ich möchte Ihnen die folgende Frage stellen:

7. Wann beabsichtigt die Landesregierung das nun schon seit mehreren Jahren in der Erarbeitung befindliche Konzept zum Schutz der biologischen Vielfalt in Mecklenburg-Vorpommern zu veröffentlichen?

Eine Vorbemerkung: Also „seit mehreren Jahren“ ist ein relativer Begriff.

Richtig. Entschuldigung.

Ich will und möchte gerne unterstreichen, Herr Jaeger, die Umweltverbände – darauf war ich ja ein bisschen stolz –, die Umweltverbände selber hatten erklärt, und Ihre eigenen Fraktionsmitglieder waren daran wahrscheinlich sogar beteiligt, die hatten erklärt, nämlich als Beirat eine Biodiversitätsstrategie des Landes Mecklenburg-Vorpommern selber zu entwickeln, um dieses praktisch in das Umweltministerium zu integrieren. Leider hat man diese Entwicklung so nicht umsetzen können. Deswegen habe ich das selber auf den Weg gebracht mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unseres Hauses.

Im Entwurf liegt dieses Papier vor und ich bin doch sehr positiv berührt und überrascht, dass alle Verbände, ich will die auch hier nennen, die regelmäßig an den Verbandsgesprächen bei uns im Hause teilnehmen – regelmäßig! –, nämlich der NABU, der BUND, der WWF, der Landesanglerverband, der Landesbauernverband, der Landesjagdverband, die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald und, was mir auch ganz wichtig war, die Ornithologische Arbeitsgemeinschaft Mecklenburg-Vorpommern, jetzt Stellung bezogen haben. Und es ist doch für mich bemerkenswert, dass immerhin, und das ist die Zahl, 150 abwägungsrelevante Argumentationen dort zum Tragen gekommen sind.

Das heißt, wir haben eine hervorragende Grundlage und wir haben damit als eines der wenigen Bundesländer tatsächlich eine eigene Biodiversitätsstrategie, die auch für die prioritären Lebensräume des Landes Mecklenburg-Vorpommern von größter Bedeutung ist, dann vorliegen. Ich hoffe, dass die Überarbeitung jetzt zügig vorangeht. Ich gehe davon aus, dass wir noch in diesem

Jahr dem Hohen Hause dieses Biodiversitätskonzept und diese Strategie dann auch vorlegen werden.

Ich bedanke mich für die Beantwortung der Fragen.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe nun auf den Geschäftsbereich des Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur und hierzu bitte ich die Abgeordnete Frau Dr. Ursula Karlowski, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage 8 zu stellen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister!

8. Welche Gründe haben die Landesregierung dazu bewogen, einerseits die zusätzliche Finanzierung des Schweriner Theaters in einer Größenordnung von 2 Millionen Euro auszureichen, jedoch gleichzeitig keine weiteren Mittel für die Theater im Land vorzusehen?

Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Ihnen ist bekannt, dass das Land eine landesweit abgestimmte Theater- und Orchesterlandschaft auf den Weg bringen will. Dazu ist es erforderlich, dass alle beteiligten Akteure ihre Reformen zeitlich koordiniert einleiten.

Das Schweriner Theater hatte aufgrund seiner finanziellen Lage beabsichtigt, seine Strukturmaßnahmen unmittelbar umzusetzen, wäre damit aus einer Gesamtplanung ausgeschert. Insofern hatte das Land ein Interesse daran, die Voraussetzungen zu schaffen, dass das Theater Schwerin in einer Gesamtreform teilnehmen kann. Zu diesem Zweck wurden die 2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Allerdings erlaube ich mir den Hinweis, dass die Voraussetzung der Bereitstellung dieser Mittel war, dass die Stadtvertretung Schwerin den Konsolidierungsbedarf anerkannt und entsprechend auch durch Beschlüsse dokumentiert hat, für den Fall also, dass das Land nicht bereit gewesen wäre, diese 2 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen, die Stadt auch gehandelt hätte. Entsprechende Beschlüsse liegen mir aus anderen Teilen des Landes nicht vor und auch entsprechende Situationen nicht.

Vielen Dank, Herr Minister.