Protocol of the Session on May 24, 2012

18. Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht die Lan

desregierung, um den Zeitungsboten die Fahrtkostenentschädigung nicht als Einkommen anzurechnen, wie es ja bisher auch geschah?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Grundsätzlich geht es bei dieser Frage um die rechtlichen Regelungen im SGB II, die in der Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit liegen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist die Fach- und Rechtsaufsichtsbehörde. Danach kann nur die Bundesregierung diese Regelungen ändern.

Zusatzfrage: Teilt oder hat die Landesregierung eine Meinung zu der Rechtsauffassung der Sozialagentur, wonach der Paragraf 11a Absatz 5 SGB II als Privilegierungstatbestand nicht anwendbar sei für die Zeitungszusteller, da für die Zahlung des Kilometergeldes eine Rechtspflicht seitens des Arbeitgebers bestünde?

Teilen Sie, danke.

Nee, Sie haben mich gefragt, ob die eine Rechtsauffassung haben. Das habe ich mit Ja beantwortet.

Ach so! Und welche Rechtsauffassung wäre das?

Es ist so: Das Ziel dieser Regelung war, dass man gerade die Einkommensregelung insbesondere bei Einkommen im nicht geringfügigen Segment stärken wollte, und deshalb ist es so, dass das Kilometergeld und Wegegeld keiner Privilegierung unterliegt, sondern als normales Einkommen zu berücksichtigen ist.

Zweite Zusatzfrage: Woraus ergibt sich Ihrer Meinung nach die Rechtspflicht der Arbeitgeber, diese Fahrtkostenerstattung zu zahlen?

Frau Präsidentin, ich habe eine Frage: Ich meine, er hat zwei Zusatzfragen gestellt. Es war die Dritte.

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Das ist die dritte gewesen.)

Ach so! Ja, richtig. Die erste war ja einfach nur: „Ja, ich habe eine Meinung.“ Alles klar.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Sie haben gefragt …

Einen Moment, Frau Ministerin.

Herr Abgeordneter Andrejewski, auch Sie mache ich darauf aufmerksam, dass Sie sich bitte an die Geschäftsordnung halten mögen.

(Udo Pastörs, NPD: Gut, Michael.)

Die nächste Frage.

19. Inwieweit sieht die Landesregierung durch die

zunehmende Zahl der Kündigungen die Abonnementszustellungen und damit das Zeitungswesen im Lande selbst gefährdet?

Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über Kündigungen einer zunehmenden Zahl der im Lande tätigen Zeitungszusteller und einer daraus resultierenden Gefährdung des Zeitungswesens vor.

Im Übrigen finde ich, dass Ihre Fragestellungen suggerieren, als ob Sie sich um dieses Problem kümmern würden.

(Stefan Köster, NPD: Bla, bla, bla!)

Das Gegenteil ist der Fall. Es gibt eine Zeitung, auf die wir verzichten können. Es ist die „Deutsche Stimme“.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Und zweitens, ich frage Sie: Warum haben Sie eigentlich diese Zeitung in Polen drucken lassen und dann in Litauen, wenn Ihnen doch die deutsche Wirtschaft so wichtig ist?

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank.

Ich gestatte diese Zusatzfrage nicht.

(Gelächter vonseiten der Fraktion der NPD)

Herr Abgeordneter Andrejewski,

(Zurufe von Stefan Köster, NPD, und Udo Pastörs, NPD)

ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf.

(Udo Pastörs, NPD: Machen Sie weiter so! Gut so!)

Ich hätte aber noch eine Zusatzfrage.

Herr Abgeordneter Andrejewski, einen Moment bitte.

Ich erteile auch den Abgeordneten,

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

ich erteile auch den Abgeordneten Udo Pastörs und Herrn Köster einen Ordnungsruf. Ich finde, dass Ihr Verhalten, das Sie hier an den Tag legen während der Fragestunde, nicht angemessen ist. Sie haben nicht zu beurteilen, was die Ministerin hier in der Fragestunde dem jeweiligen Fragesteller antwortet oder nicht. Das ist nicht Ihre Aufgabe.

Zusatzfrage zu dieser Frage: Welche Auffassung hat die Landesregierung im Rahmen der Mindest- und Armutslohndebatte zu den Löhnen der Zeitungsträger?

Die Landesregierung und ich als Sozialministerin vertreten die Auffassung, dass wir einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro in Deutschland brauchen, um dafür Sorge zu tragen, dass alle Leute, die arbeiten, nicht trotz Arbeit in Armut fallen. Deswegen unterstützen wir Anträge zum Beispiel im Bundesrat auf einen gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohn. Das hat die Landesregierung getan und deswegen haben wir gestern das Vergabegesetz eingebracht. Deswegen würde ich es gut finden, wenn gerade Ihre Partei nicht so verlogen ist und Sachen in Polen druckt, sondern auch dafür sorgt, dass hier Aufträge ausgegeben werden, die anständig bezahlt werden.

(Udo Pastörs, NPD: Verlogen sind Sie!)

Sie könnten ja mit gutem Beispiel vorangehen

(Zurufe von Torsten Renz, CDU, und Udo Pastörs, NPD)

und ich danke Ihnen, dass Sie hier Fragen stellen, mit denen ich deutlich machen kann, insbesondere den jungen Menschen, die heut auf der Zuschauerbank sitzen, dass die NPD nur so tut und in Wirklichkeit total verlogen ist bei der Frage Mindestlohn.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Eine zweite Zusatzfrage: Hat die Landesregierung die Absicht, auf den „Nordkurier“ oder die „Ostsee-Zeitung“ einzuwirken, dass dieser Mindestlohn gezahlt würde den Zeitungsträgern, in irgendeiner Weise?

Die Landesregierung respektiert Meinungs- und Pressefreiheit und die Landesregierung tut alles dafür, dass ein flächendeckender bundesgesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro eingeführt wird. Und von allen, die Aufträge in Deutschland erteilen, von denen erwarten wir, dass sie dafür Sorge tragen, dass anständige Löhne gezahlt werden und nicht wie Sie Aufträge nach Polen geben, um schöne Billiglöhne zu zahlen.