Protocol of the Session on May 24, 2012

15. Warum existiert derzeit keine Förderung für Erd

gasbusse?

Jetzt muss ich aufpassen, dass ich nicht wieder den Namen verdrehe, Frau Gerkan.

Berkan geht auch.

Also das Land fördert Erdgasbusse. Es ist ja nicht so, wie die Frage zu suggerieren vermag, dass es dafür keine Förderung gibt. Also wir fördern Erdgasbusse. Und ich will das erläutern: Die Anzahl von Erdgasbussen wird genauso wie die Anzahl von anderen Bussen mit anderen Antriebstechnologien in Mecklenburg-Vorpommern gefördert und unterstützt, auch von mir ganz persönlich.

Ich sage als Nebenbemerkung dazu, ich möchte allerdings auch dahin, dass wir noch weiter kommen in Richtung Wasserstoffantriebe und Ähnlichem, weil ich glaube, das ist die Zukunft.

Ich will also noch mal deutlich sagen: Bei der Förderung selber gibt es keine Unterschiede in der Busförderung nach Antriebsarten, weil die Antriebe alle gleichermaßen förderfähig sind. Ob das in Zukunft so bleiben muss, ist eine andere Frage. Ich glaube, wir werden da gemeinsam drüber nachdenken müssen. Die Busförderung selber, die wir machen im Land, erfolgt mit Mitteln, die der Bund den Ländern nach dem Entflechtungsgesetz ja zweckgebunden auch in festgelegter Höhe zur Verfügung stellt, und dabei ist das Ziel der Förderung nach dem Entflechtungsgesetz die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden.

Die geförderten Maßnahmen müssen zur Verbesserung der Attraktivität des ÖPNV und zu dessen Wirtschaftlichkeit beitragen. Das heißt also, es werden sowohl die ÖPNV-Infrastruktur als auch die Fahrzeuge gefördert und die Grundlage dazu, zur Förderung, ist die ÖPNVFahrzeug-Neubeschaffungs- und Modernisierungsrichtlinie von 1998.

Vielen Dank.

Bitte.

Ich darf nun den Abgeordneten Johann-Georg Jaeger, Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, bitten, die Frage 16 zu stellen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Ich möchte Ihnen folgende Frage stellen:

16. Welche konkreten Veränderungen will die Lan

desregierung bei der EEG-Novelle zur Vergütungsabsenkung bei Solarstromanlagen, zu der das Land Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat den Vermittlungsausschuss mit angerufen hat, im Vermittlungsausschuss erreichen?

Frau Präsidentin! Herr Jaeger! – Das ist einfacher. – Herr Jaeger, das EEG ist unumstritten das erfolgreichste Modell zur Markteinfüh

rung erneuerbarer Energien, das mittlerweile in circa 50 Ländern, das ist vielen nicht bekannt, in 50 Ländern weltweit als Vorbild für die Einführung neuer Technologien und Förderinstrumente genutzt wird. Und unbestritten ist auch, dass die Vergütungssätze für die jeweiligen Technologien, das haben wir an anderer Stelle auch schon mehrfach diskutiert, einer ständigen Überprüfung bedürfen. Und durch die jährliche Degression soll sichergestellt werden, dass einerseits ein wirtschaftlicher Betrieb der Anlagen ermöglicht wird und andererseits ein Kostendruck im Sinne der Anreizregulierung entsteht, um die Belastung für die Endverbraucher in Grenzen zu halten.

Die vorgesehenen drastischen Kürzungen bei der Fotovoltaik stehen allerdings sowohl in der Höhe als auch in der zeitlichen Umsetzung in keinem Verhältnis zu diesen Grundsätzen, die ich gerade angeführt habe.

Es stehen verschiedene Förderungen bei den Verhandlungen im Vermittlungsausschuss zur Debatte. Ich will das kurz darstellen, und zwar die derzeit nach geltendem Recht vorgesehene Vergütung zwischen 18 und 24 Cent pro Kilowattstunde entspricht bereits dem Preisniveau privater Haushalte. Da soll auf die vorgesehene Absenkung von 20 bis 29 Prozent verzichtet werden – eines der Ziele. Die Vergütung für Anlagen größer als 10 MW soll beibehalten werden – es gibt hier in Mecklenburg-Vorpommern große Konversionsflächen, die durch diese Einschränkung behindert werden könnten – und auf die Einführung des Marktintegrationsmodells soll verzichtet werden. Es ist in dieser Form, wie derzeit vorgeschlagen, ungeeignet, die notwendigen Investitionen tatsächlich zu erreichen.

Letztendlich handelt es sich im Effekt um eine weitere Kürzung der Einspeisevergütung und mit der Reduzierung der Vergütungsklassen im Bereich zwischen 10 und 100 kW werden erhebliche Verschlechterungen bei der Nutzung der Dachflächenpotenziale erwartet und von uns befürchtet. Dies würde auch viele Kommunen letztendlich bei der Realisierung ihrer Gott sei Dank ehrgeizigen Ziele im Rahmen der Klimaschutzinitiativen zurückwerfen. Deshalb ist unser Ziel einer Überarbeitung bei den Vergütungsklassen dringend geboten. Der Vertrauensschutz und somit die Investitionssicherheit sind für die Zukunft zu gewährleisten und dementsprechend müssen angemessene und notwendige Übergangsfristen festgelegt werden.

Frau Präsidentin, gestatten Sie eine Nachfrage?

Wenn Sie selber der Fragesteller sind, dann können Sie bis zu zwei Nachfragen stellen.

Und zwar konkret möchte ich fragen, ob und welche Ideen existieren, um zu verhindern, dass nicht mehr die vollständige Solarstrommenge vergütet wird. So ist es ja momentan geplant. Bei kleineren Anlagen wird nicht mehr 100 Prozent der Stromproduktion vergütet, sondern nur noch 85 oder 90 …

Herr Jaeger,

(Udo Pastörs, NPD: Das können Sie jetzt nicht machen.)

Herr Jaeger, das geht jetzt nicht. Sie können hier nicht Erläuterungen geben, Sie können nur eine Nachfrage stellen, die nicht unterteilt ist.

Aber ich bin gerne bereit, Ihnen die Frage schriftlich zu beantworten.

Also die Frage, die ich ursprünglich gestellt hab, bezog sich auf das Verhandlungsziel, was erreicht …

Herr Jaeger, das geht nicht. Das geht nicht.

(Udo Pastörs, NPD: Das geht nicht.)

Sie können eine Nachfrage stellen.

(Udo Pastörs, NPD: Das gilt nicht nur für die NPD.)

Also die Nachfrage lautet,

(Udo Pastörs, NPD: Noch nicht.)

die Nachfrage lautet: Ist geplant, bei den Nachverhandlungen im Vermittlungsausschuss darauf hinzuwirken, dass in Zukunft nach wie vor die volle Solarstrommenge vergütet wird?

Also das ist derzeit nicht geplant, weil die Ziele, die wir versuchen in den Verhandlungen im Vermittlungsausschuss zu erreichen, sind schon sehr anspruchsvoll, sag ich jetzt mal, und deswegen konzentrieren wir uns auf die Umsetzung dessen, was ich Ihnen gerade vorgetragen habe.

Okay. Ich danke.

Bitte jetzt die Abgeordnete Frau Dr. Ursula Karlowski, Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, die Frage 17 zu stellen.

Frau Präsidentin! Herr Minister!

17. In welcher Größenordnung erfolgte eine öffentli

che Förderung des Gleisanschlusses für den Hafen Vierow und wie begründet die Landesregierung diese Förderung im Hinblick auf die angespannte Wettbewerbssituation unter den meist in kommunaler Verantwortung betriebenen Ostseehäfen in Mecklenburg-Vorpommern?

Kollegin Karlowski, die Landesregierung hat mit Bescheid vom 09.11.2010 für die Förderung des Infrastrukturinvestitionsvorhabens Gleisanbindung im Industriegebiet Hafen Vierow einen Zuschuss in Höhe von 4.609.400 Euro bewilligt. Davon wurden bislang rund 2,3 Millionen ausgezahlt. Das Vorhaben befindet sich derzeit in der Realisierung und soll in diesem Jahr fertiggestellt werden.

Neben den seewärtigen Hafenzufahrten, Straßenanbindungen und Hafeninfrastrukturanlagen stellen ebenso Gleisanbindungen entscheidende infrastrukturelle Rahmenbedingungen für hafenwirtschaftliche Aktivitäten dar.

Die Landesregierung fördert solche Hafeninfrastrukturvorhaben mit dem Ziel, a) die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen Häfen nachhaltig zu verbessern, damit diese einen Beitrag zur Bewältigung steigender Transportbedarfe leisten können und gleichzeitig die größten Effekte für Wertschöpfung, Arbeitsplätze und Umwelt erzielt werden. Das ist originär bei der Förderung des Gleisanschlusses beim Hafen Vierow tatsächlich der Fall.

Ich hab das gestern an anderer Stelle schon mal gesagt: Mit der neuen Gleisanbindung soll ein erheblicher Teil der umgeschlagenen Güter von der Straße auf die Schiene gebracht werden, und eine Zielsetzung, wie ich sie damit beschreibe, denk ich mir, kann auch auf Ihre Zustimmung treffen. Ich möchte allerdings an der Stelle auch noch eine Information loswerden. Der Hafen Vierow ist ein kommunaler Hafen. Alle meinen, das ist ein privater, doch der Hafen Vierow ist ein kommunaler Hafen, gehört der Gemeinde Brünzow, und als Betreiberin, wie an anderen Stellen auch, dient lediglich die Hafen Vierow GmbH, aber der Hafen selber ist ein kommunaler Hafen.

Ja, schönen Dank.

Bitte.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales und dazu bitte ich den Abgeordneten Michael Andrejewski, Fraktion der NPD, die Fragen 18 und 19 zu stellen:

Frau Ministerin!

18. Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht die Lan