Ich betone also, die EU-Richtlinie schreibt ausdrücklich nicht vor, dass eine CO2-Speicherung zugelassen werden muss. Es besteht ein volles Wahlrecht, ob man eine Speicherung gestattet oder eben auch nicht. Das bedeutet für uns im Klartext, solange der Bund keine eigene Gesetzgebung umsetzt, solange greift der Inhalt der EURichtlinie in vollem Umfang in der Bundesrepublik.
Was bedeutet das? Das bedeutet eine hochgradige Gefahr, meine Damen und Herren, nämlich die Gefahr, wenn ein möglicher Betreiber/Investor in unserem Land die CO2-Speicherung zum Einsatz bringen wollte, hätte er ein Recht auf Prüfung der Voraussetzungen in einem Verfahren. Das ist formal so gegeben. Und gerade deshalb ist es so wichtig, dass wir als Land die Speicherbestimmung der EU-Richtlinie selbstständig umsetzen und nicht darauf warten, dass der Bund hier sozusagen in die Pötte kommt.
Meine Damen und Herren, ich kann abschließend sagen, die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern will keine CO2-Speicher in Mecklenburg-Vorpommern. Daher unterstützen wir ausdrücklich den vorliegenden Gesetzentwurf. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Bereits während der Ersten Lesung des Gesetzentwurfes ist deutlich geworden, dass es eine in diesem Hause selten anzutreffende übereinstimmende Auffassung über den Zweck des Gesetzes gibt. Auch die Diskussion im Energieausschuss hat das bestätigt, in den anderen Ausschüssen, wie uns das vorlegt worden ist, ebenfalls. Ein paar Nuancen in den Stellungnahmen zum Gesetzentwurf haben sich allerdings doch aufgetan, in der Diskussion, die haben aber nicht zu Änderungswünschen zum vorliegenden Gesetzentwurf geführt.
Wir, die Fraktion DIE LINKE, sagen ganz klipp und klar, ohne Wenn und Aber: Wir wollen eine unterirdische Speicherung von abgeschiedenem CO2 nirgends in Deutschland, erst recht nicht bei uns im Land.
Ich wiederhole noch einmal, was ich bereits in der Ersten Lesung des Gesetzentwurfes gesagt habe: Das CCSVerfahren ist teuer, es ist unausgegoren und birgt Risiken, die nicht abzusehen sind. Wirtschaftlich lässt es sich überhaupt nicht darstellen. Nach unserer Ansicht sollte nicht noch mehr Geld für dieses hoffnungslose Unterfangen verbrannt werden.
Das sage ich auch mit besonderem Blick auf die Stellungnahme der IHK Neubrandenburg. Darin wird kritisiert, dass der Gesetzentwurf den Grundsätzen einer technologieoffenen Wirtschafts- und Ordnungspolitik widerspreche. Das ist ziemlich starker Tobak. Ich halte es dementgegen eher für souverän und verantwortungsvoll, wenn sich das Land entschließt, technologische Sackgassen nicht weiterzuverfolgen. Und auch die angedrohten Verluste von Arbeitsplätzen halte ich eher für ein Totschlagargument als für sachgerecht.
Die Senkung des CO2-Ausstoßes, das ist das Wichtigste, und danach kommt, Möglichkeiten zur Verwertung von CO2 zu suchen und dann zu nutzen. Das gilt auch und gerade für CO2, das bei Produktionsprozessen anfällt. Die Speicheroption wäre aus unserer Sicht geradezu eine Einladung, sich gar nicht so ernsthaft um Alternativen zu bemühen. Weder kurz- noch langfristig ist damit ein Anreiz für eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes von Kohlekraftwerken oder anderen Großemittenten verbunden. Die richtige Konsequenz ist die Schließung dieses Schlupflochs, und das nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern.
Dass wir uns mit dem Problem überhaupt beschäftigen müssen, hat ja damit zu tun, dass Überlegungen, CO2 wenn nötig auch über weite Entfernungen in unterirdische Speicher zu transportieren, ziemlich Raum greifen. Logisch für diejenigen, die mit solchen Überlegungen schwanger gehen, dass sie dafür auch Mecklenburg-Vorpommern ins Auge fassen: geringe Bevölkerungsdichte, weites Land – aus deren Sicht ideal. Das muss verhindert werden und da das europäische Recht uns dafür die Möglichkeit gibt, ist es richtig, ein solches Ausschlussgesetz zu verabschieden.
Die Anmerkung, dass wir dringend und so schnell wie möglich eine unterirdische Raumplanung für das Land brauchen, ist wichtig, auch damit wir im Land selbst Klarheit darüber schaffen, welches Gebiet für welche gewollte Nutzung vorgesehen ist. Unterirdische CO2-Speicher haben jedenfalls bei uns nichts zu suchen. Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will noch einmal auf die Historie verweisen, als, ich glaube, so ungefähr vor zwei bis drei Jahren – es wurde ja schon genannt, das Jahr 2009 – das Thema für Mecklenburg-Vorpommern insofern auf der Tagesordnung stand, als RWE seinerzeit durch das Land zog und sich auch in Überschreitung rechtlicher Regelungen schon mal so ein bisschen umsah, inwiefern es möglich ist, CCS hier praktische Realität werden zu lassen, das heißt also, CO2 zu verpressen. Das führte dann so weit, diese Bemühungen gingen dann auch weiter in den anderen norddeutschen Ländern – das hat was mit den Potenzialen in Deutschland zu tun, nämlich dieser für CCS infrage kommenden Erdschichten –, dass man auch in Bayern, obwohl da nicht so viel Möglichkeiten sind, schon mal so auf Bauernhöfen rumlief. Und das alles führte dazu, dass in der Tat es dann eine sehr heftige Diskussion gab, inwieweit diese Technologie überhaupt relevant sein könnte beziehungsweise wie man damit umgehen sollte. Die EU-Richtlinie ist ja bereits genannt worden aus dem Jahr 2009, die dann solche Möglichkeiten eröffnete.
Im Übrigen, darauf will ich noch mal hinweisen, in der Tat ist es so, dass diese Richtlinie vorsieht, dass CCS stattfinden kann, soll, wie auch immer, aber eben auch die Möglichkeit einräumt, dass ein Land sich entscheidet, diese Technologie überhaupt nicht anzuwenden. Dazu aber sind dann eben nationale Gesetzgebungen notwendig und wie wir wissen, gibt es in Mecklenburg…, nein, gibt es in Deutschland, so muss ich sagen, bisher keine nationale Regelung.
Das hat auch Gründe. Es hat eine sehr heftige Diskussion gegeben – ich war ein bisschen daran beteiligt –, wie man überhaupt damit umgehen sollte. Wir haben uns von vornherein natürlich heftigst dagegen gewehrt, dass vielleicht RWE oder andere Mecklenburg-Vorpommern nutzen könnten für die Verpressung von CO2. Es ist völlig klar, dass man das überhaupt keinem Menschen erklären kann, wie man solche Belastungen auf sich nehmen soll, ohne in irgendeiner Weise davon zu profitieren. Und es gab natürlich auch immer Sicherheitsbedenken, keine Frage, obwohl ich glaube, man muss an dieser Stelle auch mal erwähnen, dass nach meiner Kenntnis CO2 nicht giftig ist, aber schwerer als Luft, und insofern es Probleme geben kann, wenn konzentriert in Senken sich CO2 sammelt. Das ist richtig.
Es hat dann, wie gesagt, diese Diskussion zwischen den Ländern gegeben. Es gab eine Linie oder eine Mehrheitsmeinung, will ich mal sagen, die zum Ausdruck brachte, dann soll doch ein interessiertes Land oder
sollen in interessierten Ländern doch Regelungen über Pilotvorhaben getroffen werden. Das ist dann auch gemacht worden. Es ist mehr oder weniger eine Lex Brandenburg durch den Bund erarbeitet worden, weil Brandenburg, das muss man übrigens doch mal sagen, sich sehr interessiert hat, das heißt zumindest die Landesregierung. Es gab, glaube ich, auch in der LINKEN da heftige Streitereien,
oder gibt es noch, weil der LINKE-Wirtschaftsminister schon sich sehr dafür eingesetzt hat, dort in Jänschwalde ein solches Pilotprojekt möglich zu machen. Aber am Ende führte auch diese Regelung, dieses Gesetz, was nur dieses Pilotprojekt im Auge hatte, dazu, dass auch Brandenburg ablehnte, weil, man wollte nicht allein dastehen und sich mit dieser etwas, na, ich sag es mal so, schmuddeligen Frage befassen in Deutschland. Das fand nachher Brandenburg auch nicht gut. Das fand nachher Brandenburg auch nicht gut.
Also Fakt ist am Ende, es gibt kein nationales Gesetz. Das wollen wir jetzt insofern kompensieren durch eine eigene gesetzliche Regelung, zu der auch wir als CDUFraktion stehen.
Ich will an dieser Stelle vielleicht auf die Argumente nur noch einmal insofern eingehen, als ich sagte, es gibt entsprechende Potenziale bei uns im Lande und dass wir natürlich hier darauf bedacht sein müssen, mit diesen Potenzialen, die Speicherung möglich machen, auch sehr verantwortlich umzugehen.
Und an dieser Stelle will ich sagen, wenn wir uns jetzt gegen CCS aussprechen – das wird ja heute, glaube ich, der Konsens sein –, dann darf aber nach außen hin nicht der Eindruck entstehen, weil ich gerade bei den GRÜNEN das heftige Klatschen bemerkt habe, dass wir vielleicht Speicherung in der Zukunft nicht bräuchten – das, glaube ich, muss man deutlich sagen –, sondern wir werden auch über Gasspeicher zum Beispiel zu reden haben in diesem Lande. Wir werden vielleicht, ich weiß es auch nicht genau, aber vielleicht zu reden haben über die Speicherung von Wasserstoff. Wir werden vielleicht über die Speicherung von Druckluft zu reden haben. Alles das sind Fragen, die im Zusammenhang stehen mit den erneuerbaren Energien. Und insofern will ich nur sagen, wenn jetzt jemand glaubt, damit ist das Thema unterirdischer Speicher in Mecklenburg-Vorpommern sozusagen erledigt, dann irrt er gewaltig.
Aber ich will nur sagen, ich glaube, man muss den Menschen gegenüber deutlich sagen, auch unterirdische Speicherung kann ein Thema werden. Das müssen wir in der Entwicklung dann entsprechend sehen.
Aber zurück zu CCS, was man, glaube ich, besonders kritisch sehen muss. Dies ist eine Technologie, die man eigentlich in vielen anderen Bereichen schon gar nicht mehr anwendet. Ich denke mal an die Abfallwirtschaft zum Beispiel. Da ist man lange weg davon, dass man alles nur irgendwo versteckt und dann ist Schluss und wir kümmern uns nicht mehr drum, sondern man arbeitet ja vieles auf oder behandelt es, wie auch immer, und der Teil, der heute abgelegt wird, der ist ja relativ klein.
Also eine sogenannte End-off-Pipe-Technologie – das hab nicht ich erfunden, das ist so ein englisches Wort – ist natürlich nicht sehr klug und jeder technisch einigermaßen vorgebildete Mensch wird sagen, es muss uns doch gelingen, CO2 auch wieder in bestimmte Produkte hineinzubringen. Ich meine, bei einer Flasche Wasser, ich weiß nicht, das ist zum Beispiel ein Gas, wie wir heute sagen. Ja, dann ist dieses Gas Kohlensäure in dem Fall und das hat was mit CO2 zu tun.
Also insofern muss es gelingen, hier eine Möglichkeit zu schaffen, das wieder zu nutzen. Und ich glaube auch, wenn man diesen Weg gehen würde, es in die Erde zu verpressen, dann wäre das sicherlich ein Ausweichen vor dem eigentlichen Thema. Insofern muss man eine solche Technologie ablehnen. Und ich sagte schon, wir müssen sehen, in der Zukunft werden wir geothermische Nutzungen haben, wir werden, wie gesagt, andere Speicherungen brauchen. Alles das ist für uns wichtig.
Ein Wort will ich aber noch sagen zu dem Problem, dass in der Tat die Wirtschaft hier etwas – wie soll ich das mal sagen –,
Wir wissen alle nicht genau, wie das in der Zukunft wird mit den CO2-Minderungszielen. Da steht ja dieses 2Grad-Ziel in der Luft und es gibt auch viele ernsthafte Stimmen, die sagen,
wir werden die Ziele nicht so in dem Zeitrahmen schaffen, wie ursprünglich mal vorgenommen. Ich will mich da völlig raushalten, ich zitiere nur oder ich gebe nur wieder, was ich lese. Insofern kann natürlich diese Frage der CO2-Abscheidung auch in der Zukunft noch spannender werden. Und deswegen finde ich es sogar sehr klug, dass wir nicht in diesem Gesetz geregelt haben, dass zum Beispiel das Abscheiden und Zwischenlagern verboten ist. Das ist es nicht, es behandelt diesen Bereich nicht. Es gibt ja solche Technologien schon. Da, wo zum Beispiel Erdgas und Erdöl gefördert werden, in anderen Ländern, gibt es solche Verpressungsverfahren. Also ich glaube, man muss ein bisschen Flexibilität auch immer noch haben.
Und, Frau Dr. Schwenke, Sie müssen sich da keine Gedanken machen über die Frage von Wirtschaftlichkeit Ja/Nein. Das überlegt sich ein großes Unternehmen – um die handelt es sich ja in der Regel bei solchen Din
gen – schon sehr gut. Das wird schon Kosten und Nutzen gegenüberstellen, wenn es eine solche Technologie anwendet. Da müssen wir als Politiker uns überhaupt keine Gedanken machen. Also insofern, diese Frage steht nicht.
Aber es ist nicht auszuschließen, dass zum Beispiel auch andere Industriebereiche, ich muss das immer wieder betonen, davon betroffen sind. Auch Gaskraftwerke haben CO2-Ausstoß. Es ist auch nicht auszuschließen, dass Gießereien zum Beispiel CO2-Ausstoß haben. Also ich will nur sagen, da gibt es Wirtschaftsbereiche, die natürlich nicht genau wissen, wie ist das in der Zukunft, und deswegen, glaube ich, sind auch diese etwas nachdenklichen Stimmen aufgekommen.
Unterm Strich: Es ist richtig, dass wir so hier heute vorgehen, wie wir vorgehen. Und ich glaube, dass wir damit zumindest einer Entwicklung entgegentreten, die für Mecklenburg-Vorpommern natürlich nicht gut wäre, wenn in der Tat andere große Erzeuger, Energieerzeuger – ich nannte einen Namen – hier Mecklenburg-Vorpommern als Ablagerungsstätte benutzen. Das kann nicht unser Ziel sein, dem muss man klar entgegentreten und deswegen stimmen wir zu. – Vielen Dank.
Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird diesem Gesetzentwurf selbstverständlich zustimmen.