die Bezieherinnen und Bezieher hoher Einkommen, denn nur sie haben so viel Einkommen, dass sie tatsächlich Kapitaleinkünfte erzielen können. Gleichzeitig beklagen wir seit Jahren die Leere in den öffentlichen Kassen in den Ländern und erst recht in den Kommunen. Die Verschuldung ist auf allen Ebenen angewachsen. Deshalb ist es völlig unverantwortlich, Steuerentlastungen ohne solide Gegenfinanzierung auf den Weg zu bringen.
(Torsten Renz, CDU: Ich hab doch von Dreiklang gesprochen! Frau Rösler, ich habe von Dreiklang gesprochen.)
gerade dort aber brauchen wir jeden Cent, und das Wenige, was die unteren Lohnsteuerzahler durch die geplanten Änderungen erhalten, führt zu Kürzungen wichtiger öffentlicher Leistungen in den Kommunen.
(Torsten Renz, CDU: Sagen Sie doch, dass Sie die Krankenschwester, die im Schichtsystem arbeitet, nicht entlasten wollen!)
Das ist nicht nur gesamtwirtschaftlicher Blödsinn, das ist auch sozial und fiskalisch einfach mal daneben.
Meine Damen und Herren, über welche Entlastung reden wir eigentlich? Herr Saalfeld hatte einige Beispiele genannt.
Bei den unteren Einkommensbeziehern ist sie extrem gering. Bei einem jährlich zu versteuernden Einkommen von 10.000 Euro sind das 19 Euro im Jahr, 1,58 Euro im Monat, meine Damen und Herren.
(Vincent Kokert, CDU: Ja, Sie dürfen sich auch nicht die aussuchen, die sowieso keine Steuern zahlen, weil sie so wenig Einkommen haben.)
Singles mit einem Jahreseinkommen unter 8.004 Euro haben überhaupt nichts von den geplanten Änderungen.
(Vincent Kokert, CDU: Sie haben doch immer für das Billiglohnland M-V geworben. – Peter Ritter, DIE LINKE: Na, na, na, na!)
Aber selbst ab einem steuerrelevanten Jahreseinkommen von 54.000 Euro gibt es nur einen Vorteil von 116 Euro im Jahr. Das sind etwa 10 Euro im Monat.
Lassen Sie mich nochmals klarstellen: DIE LINKE will ausdrücklich, dass untere und mittlere Einkommen entlastet werden.
(Vincent Kokert, CDU: Da sind wir ja einer Meinung. – Peter Ritter, DIE LINKE: Macht doch nix, wir können auch mal mit der CDU einer Meinung sein.)
Unsere Vorschläge haben wir unterbreitet. Seit Jahren fordern wir diese Entlastung im unteren Bereich. Gleichzeitig, und nur das ist gerecht und nur das ist auch seriös, sind die Möglichkeiten der Gegenfinanzierung im oberen Bereich auszuschöpfen. Die Stichworte sind heute schon gefallen: Vermögenssteuer, Anhebung des Spitzensteuersatzes, Schließen von Steuerschlupflöchern.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Gründung der Gemeinsamen Klassenlotterie der Länder, auf Drucksache 6/362, und hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Finanzausschusses auf Drucksache 6/715.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder (GKL-Staatsvertragsgesetz – GKL-StVG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/362 –
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Rechtsgrundlagen dafür geschaffen werden, dass aus der Norddeutschen und der Süddeutschen Klassenlotterie eine einheitliche Klassenlotterie der Länder entsteht. Diese aus einem Konzentrationsprozess zu errichtende Anstalt öffentlichen Rechts soll ab 1. Juli 2012 die Veranstaltung staatlicher Klassenlotterien durchführen. Der Stimmrechtsanteil Mecklenburg-Vorpommerns an dieser Gemeinsamen Klassenlotterie würde circa 2,08 Prozent betragen und der Anteil des Landes an den Gewinnen sich zukünftig nach den im Land erwirtschafteten Lotterieumsätzen richten.
Der Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf zum Staatsvertrag über die Gründung der Gemeinsamen Klassenlotterie das erste Mal bereits im März beraten, dann aber seine Beratung zunächst unterbrochen. Das ist recht ungewöhnlich – unterbrochen deshalb, weil am 14. März der Landtag Nordrhein-Westfalen seine Auflösung beschloss und es zum Zeitpunkt der Beratung im Finanzausschuss dort noch kein Parlament gab, das ebenso seinen Teil zum Ratifizierungsverfahren aller beteiligten Bundesländer hätte beitragen können.
Die Schwierigkeiten im nordrhein-westfälischen Ratifizierungsverfahren aufgrund des bis dato fehlenden Parlaments hätte quasi zu einer existenziellen Lücke in der Klassenlotterie führen können. So hätte es auf der einen Seite mit dem Inkrafttreten des Glücksspieländerungsstaatsvertrages dann die Norddeutsche Klassenlotterie und die Süddeutsche Klassenlotterie nicht mehr gegeben. Auf der anderen Seite hätte die mit dem hier gegenständlichen Staatsvertrag beabsichtigte Gemeinsame Klassenlotterie der Länder ihre Arbeit noch nicht aufnehmen dürfen.
Der Finanzausschuss hatte daher nach der inhaltlichen Beratung des Gesetzentwurfs die weitere Befassung mit dem Gesetzentwurf zunächst zurückgestellt. Er wollte wissen, wie sich die fast zeitgleich tagenden Ministerpräsidenten zum ins Stocken geratenen Ratifizierungsverfahren in Nordrhein-Westfalen verständigen würden. Es bestand durchaus die Möglichkeit, dass die anderen Bundesländer einen anderen Weg gehen könnten und gegebenenfalls den Glücksspieländerungsstaatsvertrag beispielsweise beim Zeitpunkt des Inkrafttretens abändern würden. Dies wiederum hätte Auswirkungen auf das gesamte Ratifizierungsverfahren und so auch in Mecklenburg-Vorpommern haben können.
Nachdem aber aus Nordrhein-Westfalen signalisiert worden war zu versuchen, das Ratifizierungsverfahren unmittelbar nach der Konstituierung des Landtages und
somit bis zum 30. Juni 2012 abzuschließen, hat der Finanzausschuss seine Beratungen zum Staatsvertragsgesetz wieder aufgenommen und in seiner 11. Sitzung am 19. April abgeschlossen. Wir gehen nunmehr davon aus, dass der neue Landtag in Nordrhein-Westfalen es schaffen wird, seinen Beitrag zum Ratifizierungsverfahren fristgerecht zu erledigen.
Sehr geehrte Damen und Herren, durch die Zustimmung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern zum vorliegenden Gesetzentwurf erfolgt die Überleitung des Staatsvertrages über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie in das Landesrecht von MecklenburgVorpommern. Im Ergebnis der Beratungen hat sich der Finanzausschuss einstimmig in Abwesenheit der Fraktion der NPD dafür ausgesprochen, Ihnen die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs zu empfehlen.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte, der Ihnen vorgelegten Beschlussempfehlung zuzustimmen, und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Peter Ritter, DIE LINKE: Na gut, wenn du das sagst.)
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder auf Drucksache 6/362.
Der Finanzausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/715 unverändert anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Stimmenthaltung von drei Abgeordneten der NPD-Fraktion angenommen.