Ich möchte da zunächst auf das weit verbreitete Vorurteil eingehen, dass das wohlhabende Deutschland im Ge
gensatz zu anderen Staaten auf einen Mindestlohn verzichte, dass also derjenige, der es sich leisten könne, besonders knausrig sei. Tatsächlich gibt es in Deutschland den flächendeckenden Mindestlohn nicht, wie wir ihn etwa aus den USA oder aus Frankreich kennen. Wir brauchten ihn in Deutschland aber auch nie. Tarifverträge und Tarifautonomie machten Mindestlöhne überflüssig.
Wenn wir also heute über Mindestlöhne streiten, dann stelle ich fest, dass der Politik ein Problem vor die Füße gestellt wurde, für das sie, dem Verständnis der Tarif- autonomie folgend, eigentlich gar nicht zuständig ist. Und grundsätzlich verhält es sich doch so, wenn ein gesetzlich vorgegebener Lohn sehr hoch ist, dann besteht das Risiko, dass Arbeitsplätze verloren gehen, weil Unternehmen,
… dann bleibt er ohne Wirkung, weil die Unternehmen von sich aus mehr zahlen als verordnet. Wer den flächendeckenden einheitlichen Mindestlohn einführen will, hat also nur die Wahl zwischen einem relativ wirkungslosen Instrument und einem Jobkiller. Das ist leider die Wahrheit.
… Arbeitsmärkten anderer Länder deutlich unterscheidet, belegt ein Blick in die Arbeitslosenstatistik. Die Jugendarbeitslosigkeit, die in Frankreich ein erhebliches Problem darstellt und durch den Mindestlohn mit verursacht wird,
ist bei uns in Deutschland bei Weitem nicht so ausgeprägt. Gleichwohl betone auch ich, sittenwidrige Löhne sind und bleiben illegal, und jeder, der Vollzeit arbeitet, muss von seiner Arbeit leben können.
Das ist heut auch einheitlich und mehrheitlich in dem Haus zum Ausdruck gebracht worden. Deshalb, eine vernünftige Wirtschaftspolitik, eine Politik, die Forschung fördert und sinnvolle Infrastrukturprojekte anschiebt, ist daher in meinen Augen der beste Weg zu höheren Löhnen.
Sehr geehrte Damen und Herren, die vorliegenden Gesetzentwürfe gehen mit dem Phänomen Mindestlohn unterschiedlich um und ich verrate Ihnen kein Geheimnis, wenn ich sage, der Entwurf der Koalitionsfraktionen ist der deutlich zielführende.
Er regelt im besten Sinne das, was geregelt werden soll. Wenn jemand einen öffentlichen Auftrag annimmt, dann muss er seinen Angestellten mindestens 8,50 Euro brutto je Stunde zahlen. Die Summe orientiert sich am Mindestlohn vergleichbarer Länder. So beträgt er etwa in den Niederlanden 8,88 Euro.
Sehen Sie, so knapp kann man ein Gesetz eben auch erklären. In seiner Wirkung – mein Kollege Waldmüller hat bereits darauf hingewiesen – wird das Gesetz lediglich dazu führen, dass die öffentlichen Auftraggeber in Zukunft bei der Auftragsvergabe mehr Geld in die Hand nehmen müssen. Im Sinne der Vorbildwirkung, die öffentliche Auftraggeber nun mal haben sollten, halte ich dies für vernünftig und angemessen.
Ich hatte es bereits gesagt, der Antrag der Fraktionen von CDU und SPD regelt das, was geregelt werden muss. Wie es aussieht, wenn man weit über das Ziel hinausschießt, sieht man bei dem Antrag der Fraktion DIE LINKE.
Neben einem Mindestlohn von 10 Euro beinhaltet der Antrag eine Ökokomponente und deckt auch gleich noch das Thema Frauenförderung ab
(Helmut Holter, DIE LINKE: Das ist doch gut. – Regine Lück, DIE LINKE: Genau. – Vincent Kokert, CDU: Mexikanischer Rundumschlag.)
Sie, meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, fordern in dem Gesetzentwurf, dass Unternehmen ab einer gewissen Größe, die einen öffentlichen
Dieser müsste zum Beispiel beinhalten, dass verbindliche Vorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils in einzelnen Beschäftigungsgruppen festzulegen wären.
Ich möchte nicht missverstanden werden, Frauenförderung ist ein überaus wichtiges Thema, ich bin aber dezidiert der Ansicht, dass die Regularien des öffentlichen Dienstes an dieser Stelle nur sehr begrenzt für zum Beispiel die Baubranche taugen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Ich finde, die Koalition feiert heute ganz schön.
Die Frage ist nur, ob sie Grund dazu hat. Sie feiert die Änderung eines Gesetzes, das noch nicht mal ein Jahr lang Bestand hatte. Das möchte ich nämlich auch mal zum Thema machen.
Ich erinnere mich noch sehr gut, ich erinnere mich wirklich noch sehr gut, und zum Glück gibt es ja auch Protokolle, wie Kollege Schulte zum Beispiel im Rahmen der Zweiten Lesung Herrn Helmut Holter mangelnde Durchsetzungskraft vorwarf,