da wäre es ja nun sinnvoller, mal zu überlegen, wie in anderen Bereichen, auch außerhalb der öffentlichen Auftragsvergabe, dann tatsächlich Maßnahmen ergriffen werden könnten, um entsprechende, um entsprechender …
Herr Kollege Holter, also es tut mir ja leid, dass ich Sie hier treffe, aber es ist ja offensichtlich wahr gesprochen, was ich sage, weil, sonst würden Sie sich ja nicht so getroffen fühlen.
Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte da nur dran erinnern, es ist meine Fraktion gewesen, es ist meine Fraktion gewesen, die in der ersten Aktuellen Stunde dieses Landtags gerade die Frage gleiche Löhne,
gleiche Löhne für Männer und Frauen in Ost und West auf die Tagesordnung gesetzt hat. Und ich sage das hier ausdrücklich an dieser Stelle noch mal, dieses Gesetz ist auch ein weiterer Schritt für die Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Arbeitsleben, weil dieses Gesetz eben nicht differenziert zwischen Männern und Frauen, wenn es um die Mindestlöhne geht.
Und, Herr Kollege Holter, bevor Sie sich jetzt wieder drüber aufregen, das ist nicht an Sie gerichtet:
Es hat lange Zeiten in Deutschland gegeben, wo das eben nicht selbstverständlich war, dass Männer und Frauen gleich bezahlt werden. Ich kann mich noch dran erinnern, ich habs nun selber auch nicht mehr erlebt,
sogenannte Leichtlohngruppen noch in Deutschland gegeben hat. Und ich denke mal, das – da sollten wir dann zumindest Konsens in diesem Haus haben – ist ein Weg, den wir auf jeden Fall weitergehen müssen, dass die Bezahlung von Männern und Frauen entsprechend auch bei allen Aufträgen, nicht nur bei öffentlichen Aufträgen, gleich ist, und Frauen auch entsprechend weiter gefördert werden.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir werden – und ich bitte darum –, meine Fraktion wird es tun, die Koalitionsfraktionen werden es tun, den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen überweisen. Wir werden auch, wir hatten das vorher zugesagt,
Wir sind, wollte ich gerade sagen, wir sind da vielleicht etwas anders gestrickt als andere, die erst Zusagen machen, wie denn mit Anträgen oder Beschlussvorlagen umgegangen wird, und die dann kurzfristig umfielen.
Ich bin gespannt, bin gespannt auf ‘ne entsprechende Diskussion im Ausschuss und ich freue mich auf den, ich freue mich,
ich freue mich auf den Zeitpunkt der Zweiten Lesung, nicht so sehr, weil ich dann als Person sagen kann, wir sind einen weiteren Schritt gegangen, sondern weil ich davon überzeugt bin, dass es für die Menschen in diesem Land, die tatsächlich, gerade zum Beispiel im Bereich des Sicherheitsgewerbes, dringend darauf warten, dass auch für sie eine entsprechende Regelung getroffen wird, dass dann entsprechend mit den Aufträgen in diesem Land verfahren werden kann. Und dass es hoffentlich auch ein Startsignal ist – und da bin ich mir aber auch sicher – für die Kommunen und Kreise in diesem Land, dann auch in ihrem Bereich die entsprechenden Schlussfolgerungen daraus zu ziehen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir Bündnisgrünen begrüßen die Einführung eines vergabespezifischen Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro ausdrücklich, denn er setzt eine rechtlich sichere Lohnuntergrenze fest.
Mit einem festgeschriebenen Mindestlohn für öffentliche Auftragsvergaben setzt die Politik ein Zeichen gegen den Wettbewerb um die niedrigsten Löhne. Niedriglöhne gehen zulasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie belasten zudem soziale Sicherungssysteme. Schon jetzt kämpfen bereits die Unternehmen in den Bereichen Bau, Handwerk und im Dienstleistungsgewerbe um die Sicherung von Nachwuchskräften in unserem Bundesland.
Die demografische Entwicklung führt zu einer steigenden Nachfrage an Arbeitskräften und somit wird es mittel- und langfristig zu einer Anhebung des Lohnniveaus kommen. Der Stand der aktuellen Lohnentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern in den genannten Bereichen spiegelt diesen Trend jedoch nicht wider. So halten wir es für angemessen, bei der Verwendung von öffentlichen Geldern aus Steuereinnahmen im Bereich des öffentlichen Vergabeverfahrens regulierend über einen Mindestlohn, über eine Mindestlohnvorgabe in den Markt einzugreifen.
Ein Mindestlohn jedoch von 10 Euro, wie ihn DIE LINKE fordert, stellt keine realistische Forderung dar. Er greift unverhältnismäßig in die Tarifautonomie ein.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der LINKEN, Sie kommen hier mit einem populistischen Antrag daher. Anstelle den Menschen zu helfen und sie in auskömmliche Arbeit zu bringen, bewirkt Ihr Antrag genau das Gegenteil. Er würde zur Ausgrenzung zahlreicher,
er würde zur Ausgrenzung zahlreicher kleiner und mittelständischer Unternehmen bei der öffentlichen Auftragsvergabe führen, denn die Schere in unserem Bundesland geht weit auseinander zwischen 10 Euro, wie Sie fordern, und den vorhandenen Stundenlöhnen.
Ein Mindestlohn von 8,50 Euro ist da bereits ein sehr, sehr großer und notwendiger Schritt in die richtige Richtung.
Auf der anderen Seite begrüßen wir aber ausdrücklich den Wunsch und die Anregung der LINKEN, soziale und ökologische Kriterien im Vergabegesetz zu berücksichtigen.
Kritisch, sehr kritisch schätzen wir im Gesetzentwurf der Regierungskoalition unter Punkt D die beschriebenen finanziellen Auswirkungen auf die Haushalte des Landes und der Kommunen ein. Da heißt es: „Durch die Vorgabe eines Mindestarbeitsentgeltes dürfte es zu einer Steigerung der Auftragssummen bei öffentlichen Auftragsvergaben kommen.“ Diese Einschätzung ist folgerichtig. Dann heißt es aber weiter, durch den Wettbewerb der Unternehmen im Vergabeverfahren würde diese Steigerung „moderat“ ausfallen. Ihre Wertung halten wir für höchst kritisch, denn bei höheren Personalausgaben in den Unternehmen ist davon auszugehen, dass die Angebotspreise steigen. Anders ausgedrückt, auch für die Politik gilt, wer einmal A sagt, muss auch B folgen lassen.
Wollen wir einen Mindestlohn für öffentliche Vergaben, dann ist auch ganz offen auszusprechen, dass dieser zu einem Kostenanstieg bei öffentlichen Aufträgen führen kann. Gleiches gilt für den entstehenden bürokratischen Aufwand bei der Kontrolle und den Sanktionsmaßnahmen, -mechanismen.
Auch hier ist nicht automatisch davon auszugehen, dass der bisherige Aufwand gleich bleibt. Die Umsetzung von Vergabegesetzen in anderen Bundesländern zeigt bereits, dass die Bedeutung der Kontrolle und der Sanktion nicht hoch genug eingeschätzt werden und ein effizientes System dazu eingerichtet werden muss. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die bisherige Debatte hat gezeigt, dass die Diskussion um Mindestlöhne von unterschiedlichen Sichtweisen, Vorurteilen und Fehlannahmen geprägt ist.
Ich möchte da zunächst auf das weit verbreitete Vorurteil eingehen, dass das wohlhabende Deutschland im Ge